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E-Bilanz für Bilanzierer

Lexware Office und die E-Bilanz: vom Buchungsstapel zum Datensatz für das Finanzamt

Lexware Office erstellt laut Lexware-Hilfe keine Bilanz und beschreibt auch keine E-Bilanz; Eröffnungs- und Abschlussarbeiten überlässt die Software ausdrücklich der Steuerkanzlei. Wer als GmbH oder UG in Lexware Office bucht, braucht für die E-Bilanz deshalb einen zweiten Schritt: bei der Kanzlei oder hier aus dem Export. Diese Seite zeigt, welche Teile der Datensatz nach § 5b EStG haben muss, welche davon in Ihren Lexware-Office-Daten schon stecken und welche Sie am Jahresende ergänzen.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Stand: 2026-11-01

Was die Lexware-Hilfe zur E-Bilanz sagt und was sie offenlässt

Der Hilfeartikel „Bilanz und Lexware Office“ vom 27. August 2026 ist eindeutig: „Die Erstellung einer Bilanz ist mit Lexware Office leider nicht möglich.“ Bilanzierende Unternehmen erfassen dort ihre unterjährigen Geschäftsvorfälle nach den Regeln der doppelten Buchführung, und „alle Eröffnungs- und Abschlussarbeiten, inklusive der Bilanz“ übernimmt laut Lexware die Steuerkanzlei. Eine Funktion zur elektronischen Übermittlung einer Bilanz nach § 5b EStG beschreibt die Lexware-Office-Hilfe nicht; folgerichtig, denn ohne Bilanz gibt es keinen Inhalt, den die Software übermitteln könnte.

Was Lexware Office mitbringt, ist die laufende Buchhaltung mit den Berichten „GuV & EÜR“, die laut Preisseite in den Versionen L und XL enthalten sind, sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die GuV dort ist eine Auswertung der gebuchten Belege und Bankzahlungen. Sie zeigt einen vorläufigen Jahresüberschuss, aber nicht den Stand nach Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen, denn diese Buchungen sind in Lexware Office laut Hilfe nicht vorgesehen.

Für die E-Bilanz einer Kapitalgesellschaft heißt das: Der Datensatz entsteht außerhalb von Lexware Office. Arbeitet Ihre Kanzlei mit eigener Kanzleisoftware, holt sie die Buchungen über den Steuerberater-Zugang oder eine Kanzlei Software-Schnittstelle und übermittelt von dort. Erstellen Sie den Abschluss selbst, ist der Buchungsstapel aus Lexware Office die Grundlage für die Saldenliste, aus der hier Abschluss und E-Bilanz werden.

Bestandteile des E-Bilanz-Datensatzes und ihre Quelle bei Lexware-Office-Daten

Rechtsstand § 5b und § 52 Abs. 11 EStG laut gesetze-im-internet.de; Angaben zu Lexware Office laut Lexware-Hilfe, Stand: 1. November 2026.

Was die E-Bilanz enthält und woher der Inhalt kommt
BestandteilRechtsgrundlageQuelle, wenn Sie in Lexware Office buchen
Stammdaten (GCD) mit Rechtsform, Steuernummer, Wirtschaftsjahr§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG, amtlicher Datensatzwerden hier je Gesellschaft erfasst; Lexware Office liefert sie nicht im Export
Bilanz§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStGentsteht hier aus der eingerichteten Saldenliste; in Lexware Office laut Hilfe nicht vorgesehen
Gewinn- und Verlustrechnung§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStGErfolgskonten aus dem Buchungsstapel plus Ihre Abschlussbuchungen
Unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG, Pflicht für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2024 (§ 52 Abs. 11 Satz 2 EStG)jedes Sachkonto des Exports einzeln, auch die von Lexware Office selbst vergebenen Bankkonten wie 1201
AnlagenspiegelMussfeld laut BMF-Taxonomieschreiben; als Gesetzesbestandteil für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2027Anlagenliste aus Lexware Office (Buchhaltung → Anlagen), hier eingelesen und je Posten mit der Bilanz abgestimmt
Überleitung auf steuerliche Werte§ 5b Abs. 1 Satz 2 EStGnur wenn Handels- und Steuerbilanz abweichen; wird hier als Überleitung erfasst
Eröffnungsbilanz bei Gründung§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStGeigener Datensatz zum Gründungstag, unabhängig von Lexware Office

Vom Lexware-Office-Export zum Kontennachweis

Der Kontennachweis verlangt jedes Hauptbuchkonto mit seinem Saldo, nicht nur die Bilanzposten. Lexware Office bietet laut Hilfe keine Summen- und Saldenliste an; die Kontenübersicht unter Buchhaltung kommt ihr am nächsten, lässt sich aber nur drucken oder als PDF speichern. Für den Kontennachweis taugt deshalb der Buchungsstapel besser, denn er enthält jede Buchung mit Konto und Gegenkonto. Sie erzeugen ihn unter Einstellungen → Export → „Meine Lexware Office-Daten herunterladen“ als Export für Buchungsstapel ohne Belegbilder; in der Oberfläche heißt die Option nach unserer Anleitung „Kanzlei Software-konforme Dateien (ohne Belegbilder)“.

Diese Datei reichen Sie hier ein. Ein Buchungsstapel ist kein fertiger Abschluss: Er enthält die Buchungen des gewählten Zeitraums, aber in aller Regel keine Saldenvorträge, denn Eröffnungswerte lassen sich in Lexware Office laut Hilfe nicht erfassen. Deshalb liest die Software den Stapel nicht selbst ein, sondern unser Einrichtungsteam prüft ihn, setzt die Eröffnungswerte aus dem Vorjahr an und richtet die Saldenliste mit der Umsatzsteuer-Aufteilung ein. Sie erhalten eine Nachricht, sobald sie bereitsteht.

Zwei Stolpersteine sind typisch für Lexware Office. Erstens vergibt die Software die Sachkontonummer Ihres Bankkontos selbst, etwa 1201; eine abweichende Nummer der Kanzlei wird laut Hilfe nur über den Reiter „Datenübertragung an Steuerkanzlei“ übernommen, nicht über „Meine Lexware Office-Daten herunterladen“. Zweitens landen Zahlungen, für die Lexware Office kein Konto hat, auf „Zu prüfen“, also auf den Durchlaufenden Posten (SKR03 1590, SKR04 1370). Diese Salden müssen vor der E-Bilanz auf ihr richtiges Konto, sonst stehen sie als sonstige Vermögensgegenstände in der Bilanz.

Beispiel: was zwischen Lexware-GuV und E-Bilanz-Gewinn liegt

Beispielzahlen einer kleinen GmbH, Wirtschaftsjahr 2025

  • Beispiel: Die GuV in Lexware Office zeigt für 2025 einen vorläufigen Jahresüberschuss von 41.800,00 €. Abschreibungen sind enthalten, weil die Anlagen in der Anlagenverwaltung erfasst waren und Lexware Office sie monatlich bucht.
  • Rückstellung für die Kosten des Jahresabschlusses: 2.400,00 € (Aufwand, Gegenkonto SKR03 0977, SKR04 3095) — in Lexware Office laut Hilfe nicht buchbar, hier als Abschlussbuchung erfasst.
  • Gewerbesteuer-Rückstellung nach Abzug der Vorauszahlungen: 3.150,00 € (SKR03 0956, SKR04 3035).
  • Aktive Rechnungsabgrenzung für die im Dezember für 2026 bezahlte Versicherung: 1.200,00 € (SKR03 0980, SKR04 1900), die den Aufwand 2025 mindert.
  • Handelsrechtlicher Jahresüberschuss nach den Abschlussbuchungen: 41.800,00 € − 2.400,00 € − 3.150,00 € + 1.200,00 € = 37.450,00 €. Diesen Wert und keinen anderen trägt die E-Bilanz als Jahresergebnis.
  • Nicht in die E-Bilanz, sondern erst in die Körperschaftsteuererklärung gehören außerbilanzielle Korrekturen wie die nicht abziehbare Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG.

So läuft die E-Bilanz hier ab

  • Export aus Lexware Office für das ganze Geschäftsjahr einreichen; ist es nicht Ihr erstes Jahr, den Vorjahresexport oder die Vorjahres-Saldenliste der Kanzlei dazulegen.
  • Nach der Einrichtung durch unser Team die Konten den Bilanz- und GuV-Posten zuordnen: Die Software schlägt vor, Sie bestätigen.
  • Abschlussbuchungen erfassen, die in Lexware Office fehlen, und Bilanz und GuV bestätigen.
  • In der E-Bilanz Stammdaten ergänzen, die Taxonomie-Zuordnung je Konto prüfen und den Anlagenspiegel aus Ihrer Lexware-Anlagenliste übernehmen.
  • Amtliche Prüfung mit ERiC: Mussfelder, Summenregeln und Kontennachweis werden vor dem Versand geprüft, Hinweise erscheinen im passenden Schritt.
  • Nach Ihrer Freigabe Übermittlung über ELSTER; das Transferticket bleibt als Nachweis gespeichert. Preis: 20 € je Wirtschaftsjahr, im Buchhaltungs-Gesamtpaket enthalten.
  • Im Gründungsjahr zusätzlich die Eröffnungsbilanz als eigener Datensatz, 20 €; sie ist enthalten, wenn die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres freigeschaltet ist.

Wann die Kanzlei die E-Bilanz besser übernimmt

Lexware selbst richtet Lexware Office auf die Zusammenarbeit mit einer Kanzlei aus; laut Hilfe arbeiten 90 % der Nutzer mit einer Steuerkanzlei. Erstellt Ihre Kanzlei ohnehin den Jahresabschluss in ihrer Kanzleisoftware, ist es folgerichtig, dass sie auch die E-Bilanz aus demselben Datenstand übermittelt. Ein zweiter, eigener Datensatz würde dann nur Abstimmungsarbeit erzeugen.

Der Weg hier passt, wenn Sie den Abschluss Ihrer GmbH oder UG selbst aufstellen oder die Kanzlei ihn nur noch prüfen soll. Dann entstehen Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz und die Steuererklärungen aus einer Saldenliste, und Sie sehen vor jeder Übermittlung, welche Zahl woher kommt. Bei Organschaft, Umwandlung oder großen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz sollten Sie eine Kanzlei einbinden; die Software bereitet vor, die steuerliche Beurteilung bleibt bei Ihnen.

Häufige Fragen

Kann ich die E-Bilanz direkt aus Lexware Office senden?

Eine solche Funktion beschreibt die Lexware-Office-Hilfe nicht. Sie sagt vielmehr, dass mit Lexware Office keine Bilanz erstellt wird und die Abschlussarbeiten bei der Steuerkanzlei liegen. Die Übermittlung erfolgt deshalb aus der Kanzleisoftware oder hier aus der Saldenliste, die aus Ihrem Export eingerichtet wird.

Welchen Export aus Lexware Office brauche ich für die E-Bilanz?

Den Export für Buchungsstapel ohne Belegbilder unter Einstellungen → Export → „Meine Lexware Office-Daten herunterladen“, Zeitraum ganzes Geschäftsjahr. Belegbilder sind für die E-Bilanz nicht nötig. Für die Eröffnungswerte legen Sie den Vorjahresexport oder die Vorjahres-Saldenliste der Kanzlei dazu.

Reicht die GuV aus Lexware Office als Grundlage?

Nein, denn die E-Bilanz verlangt Bilanz, GuV und den Kontennachweis jedes einzelnen Sachkontos. Die GuV aus Lexware Office zeigt außerdem den Stand vor Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen, die dort laut Hilfe nicht gebucht werden. Sie ist ein guter Abgleichswert für die Erfolgskonten, mehr nicht.

Muss ich den Anlagenspiegel mitschicken?

Bei Anlagevermögen ja: Das BMF führt den Anlagenspiegel in der E-Bilanz-Taxonomie als Mussfeld. Grundlage ist die Anlagenliste aus Lexware Office, die Sie unter Buchhaltung → Anlagen drucken oder als PDF speichern und hier einlesen. Ab Wirtschaftsjahren mit Beginn nach dem 31.12.2027 gehört zusätzlich das Anlagenverzeichnis zum gesetzlichen Umfang.

Was kostet die E-Bilanz hier?

20 € je Wirtschaftsjahr; im Buchhaltungs-Gesamtpaket ist eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten. Erfassen, Zuordnen und die amtliche Prüfung kosten nichts; bezahlt wird vor der Übermittlung. Die Eröffnungsbilanz im Gründungsjahr kostet einzeln ebenfalls 20 €.

Wer ist für die übermittelten Werte verantwortlich?

Die Gesellschaft, vertreten durch ihre Geschäftsführung. Die Software schlägt Zuordnungen vor und prüft den Datensatz technisch, eine steuerliche Beratung ersetzt sie nicht. Übermittelt wird erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.