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Abschluss aus orgaMAX

orgaMAX Jahresabschluss: was die Software liefert und wie die Bilanz entsteht

orgaMAX bringt laut Hersteller doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04, GuV, EÜR, Anlagenverwaltung und einen Export für die Steuerkanzlei mit; eine Bilanz, einen Anhang oder eine Datei für das Unternehmensregister beschreiben weder Funktionsvergleich noch Hilfe. Für den HGB-Jahresabschluss einer GmbH oder UG nehmen Sie die Zahlen deshalb aus orgaMAX mit: als Summen- und Saldenliste aus orgaMAX Warenwirtschaft Pro oder als Export aus Kanzlei Software aus der Browser-Version. Hier entstehen daraus Bilanz, GuV, Anhang nach Größenklasse und die Einreichungsdatei.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

Stand: 2026-11-01

Zwei orgaMAX-Produkte mit getrennter Hilfe

Wer nach dem orgaMAX Jahresabschluss sucht, klärt zuerst, welches orgaMAX im Einsatz ist. Der Hersteller deltra Business Software führt auf seiner FAQ-Seite für die Buchhaltung zwei getrennte Hilfen: eine für die Browser-Version mit den Plänen Auftrag, Auftrag Pro und Warenwirtschaft, die dort auch als orgaMAX Buchhaltung bezeichnet wird, und eine für orgaMAX Warenwirtschaft Pro. Diese Linie heißt in der Hilfe orgaMAX ERP und läuft als Installation oder über die orgaMAX Enterprise Cloud.

Beide buchen nach den Kanzlei Software-Kontenrahmen SKR03 oder SKR04. Verschieden ist, was am Jahresende bereitsteht – und damit, welche Datei Sie hierher mitnehmen.

Jahresende in orgaMAX laut Hersteller, Stand: 1. November 2026
AufgabeorgaMAX im BrowserorgaMAX Warenwirtschaft ProHier
Gewinn- und Verlustrechnunglaut Funktionsvergleich in allen Plänenin der Hilfe nicht eigens beschrieben; BWA seit Version 24.04.01.001nach Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren (§ 275 HGB)
Summen- und Saldenlistein der Hilfe nicht beschriebenFinanzen → Rechnungs- und BuchhaltungslistenGrundlage des Abschlusses
Bilanznicht beschriebennicht beschriebenGliederung nach § 266 HGB, verkürzt für kleine und Kleinstgesellschaften
Anhang und Lageberichtnicht beschriebennicht beschriebenAnhang nach Größenklasse und Rechtsform, Lagebericht mit Fragebogen und bearbeitbarem KI-Entwurf
AbschreibungenAnlagenverwaltung, linear oder degressivAnlagenverzeichnis, AfA automatisch zum 31.12.Abschlussbuchungen und Anlagenspiegel
Übergabe an die KanzleiSteuerberaterexport im Kanzlei Software-Format, Kanzlei Software-DatenservicesFiBu-Export, laut Produktseite für Kanzlei Software, ADDISON, Simba und DiamantIhre Kanzlei kann mitarbeiten
Offenlegungnicht beschriebennicht beschriebenEinreichungsdatei, die Sie selbst hochladen

Was orgaMAX am Jahresende selbst erledigt

In der Browser-Version stehen laut Funktionsvergleich in allen drei Plänen einfache und doppelte Buchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, EÜR und GuV, Anlagen und Abschreibungen sowie ein Steuerberaterzugang bereit. Die Hilfe beschreibt die Anlagenverwaltung unter Finanzen → Anlagenverwaltung mit linearer oder degressiver Abschreibung und mit Abgängen durch Verkauf, Verlust oder Privatentnahme. Für die Kanzlei gibt es den Steuerberaterexport unter Finanzen → Steuerberaterexport und die Kanzlei Software-Datenservices für Buchungsdaten und Belegbilder.

orgaMAX Warenwirtschaft Pro führt laut Hilfe unter Finanzen → Rechnungs- und Buchhaltungslisten eine Summen- und Saldenliste mit Eröffnungswerten und seit Version 24.04.01.001 eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Bei geführtem Anlagenverzeichnis erzeugt das Programm die Abschreibungen zum 31.12. selbst. Seit Version 24.01.01.001 gehören außerdem Steuerformulare für EÜR, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuererklärung, Dauerfristverlängerung und Zusammenfassende Meldung dazu.

Eine Bilanz, ein Anhang oder ein Lagebericht tauchen in keiner der beiden Hilfen und nicht im Funktionsvergleich auf. Der Hersteller beschreibt die Rolle seiner Software im Lexikon so: Bei doppelter Buchführung bilden die laufenden Buchungen „die Grundlage für weiterführende Auswertungen und Abschlüsse“.

Was das HGB von einer GmbH oder UG verlangt

Kaufleute stellen für den Schluss jedes Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung auf; beide bilden den Jahresabschluss (§ 242 HGB). Kapitalgesellschaften erweitern ihn um einen Anhang und stellen einen Lagebericht auf, und zwar in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften brauchen keinen Lagebericht und haben bis zu sechs Monate Zeit; Kleinstkapitalgesellschaften dürfen auf den Anhang verzichten, wenn sie bestimmte Angaben unter der Bilanz machen.

Danach stellen die Gesellschafter einer GmbH den Abschluss fest, spätestens nach acht Monaten, bei kleinen Gesellschaften nach elf Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Offengelegt wird elektronisch spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Eine UG bildet zusätzlich eine gesetzliche Rücklage, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses fließt (§ 5a Abs. 3 GmbHG).

Beispiel: Größenklasse einer orgaMAX-Handels-GmbH

Beispielzahlen; Schwellen nach § 267 und § 267a HGB

Beispiel: Eine Handels-GmbH bucht im orgaMAX-Plan Warenwirtschaft. Zum 31. Dezember 2025 weist sie 1.380.000 € Bilanzsumme, 3.950.000 € Umsatzerlöse und im Jahresdurchschnitt 14 Arbeitnehmer aus, zum 31. Dezember 2024 waren es 1.210.000 €, 3.420.000 € und 12 Arbeitnehmer.

An beiden Stichtagen liegen alle drei Merkmale über den Kleinst-Schwellen und weit unter den Grenzen für kleine Gesellschaften. Nach der Zwei-Stichtage-Regel des § 267 Abs. 4 HGB ist die GmbH damit klein: verkürzte Bilanz, Anhang mit Erleichterungen, kein Lagebericht, kein Anlagenspiegel im Anhang (§ 288 Abs. 1 HGB) und Aufstellung bis 30. Juni 2026. Die Software rechnet diese Prüfung aus Bilanzsumme und Umsatz der Saldenliste; die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter tragen Sie für die drei Jahre in den Größenmerkmalen ein.

Merkmale der Beispiel-GmbH
Merkmal31.12.202431.12.2025Grenze KleinstGrenze klein
Bilanzsumme1.210.000 €1.380.000 €450.000 €7.500.000 €
Umsatzerlöse3.420.000 €3.950.000 €900.000 €15.000.000 €
Arbeitnehmer im Durchschnitt12141050

Vom orgaMAX-Export zu Bilanz, GuV und Anhang

  • Datei wählen: aus Warenwirtschaft Pro die Summen- und Saldenliste mit dem letzten Monat des Geschäftsjahres, aus der Browser-Version den Steuerberaterexport im Kanzlei Software-Format.
  • Hochladen im Saldenlisten-Schritt: CSV, Excel und PDF werden gelesen. Erkennt die Software einen Buchungsstapel aus Kanzlei Software, reichen Sie ihn beim Einrichtungsteam ein, das daraus die Saldenliste einrichtet.
  • Zuordnen: Für jedes Konto schlägt die Software einen HGB-Posten vor; Sie bestätigen oder ändern ihn.
  • Größenklasse und Gliederung: Prüfung nach § 267 und § 267a HGB, GuV nach Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren.
  • Abschlussbuchungen: Abschreibungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen erfassen Sie hier auf der importierten Saldenliste; die Datei aus orgaMAX bleibt unverändert.
  • Anhang und, wo Pflicht, Lagebericht: Inhalte nach Größenklasse und Rechtsform, beim Lagebericht ein Fragebogen mit KI-Entwurf, den Sie bearbeiten.
  • Freigabe: Sie stellen auf, unterschreiben und laden die Einreichungsdatei selbst beim Unternehmensregister hoch.

Eröffnungswerte: worauf orgaMAX-Nutzer achten

orgaMAX Warenwirtschaft Pro trägt laut SuSa-Leitfaden die Schlussbestände des Vorjahres automatisch als EB-Werte ins neue Jahr. Im ersten orgaMAX-Jahr ist das anders: Anfangsbestände, die Sie gegen das Konto 9000 Saldenvorträge, Sachkonten buchen, stehen laut Leitfaden nicht in der EB-Spalte, sondern im Monat der Buchung.

Für den Abschluss zählt, dass die Eröffnung dem Schluss des Vorjahres entspricht (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Liegt das Vorjahr hier vor und trägt die Saldenliste keinen Saldovortrag, bietet die Software die Schlusssalden des Vorjahres zur Übernahme an. Weicht der Vortrag einzelner Bestandskonten ab, nennt sie die Konten und lässt die Werte stehen, bis Sie entscheiden; Erfolgskonten beginnen jedes Jahr bei null. Ohne Vorjahr hier laden Sie im Schritt „Daten Vorjahr“ den Vorjahresabschluss als PDF oder eine Saldenliste hoch.

Wann orgaMAX und Ihre Kanzlei allein genügen

Ermitteln Sie Ihren Gewinn per EÜR, brauchen Sie keinen HGB-Abschluss – das sagt auch der SuSa-Leitfaden von orgaMAX. Dann reichen die EÜR-Auswertung und der Übermittlungsweg, den der Hersteller dafür nennt.

Erstellt Ihre Steuerkanzlei den Abschluss, sind Steuerberaterzugang oder Kanzlei Software-Datenservice aus orgaMAX der direkte Weg; die Kanzlei arbeitet dann in ihrem eigenen Programm. Die Software hier passt, wenn die Geschäftsführung den Abschluss selbst vorbereiten oder gemeinsam mit der Kanzlei an einem Datenstand arbeiten will. Der erste Jahresabschluss kostet nichts, einmal je Konto; danach richtet sich der Preis nach der Größenklasse.

Häufige Fragen

Erstellt orgaMAX eine Bilanz nach HGB?

Weder der Funktionsvergleich auf orgamax.de noch die Hilfe zur Browser-Version oder zu orgaMAX Warenwirtschaft Pro beschreiben eine Bilanz nach § 266 HGB. Dokumentiert sind unter anderem GuV, EÜR, eine Summen- und Saldenliste (Warenwirtschaft Pro) und Exporte für die Kanzlei.

Welche Datei aus orgaMAX brauche ich hier?

Aus orgaMAX Warenwirtschaft Pro die Summen- und Saldenliste des Geschäftsjahres, aus der Browser-Version den Steuerberaterexport im Kanzlei Software-Format. Die Saldenliste lesen Sie direkt ein; einen Buchungsstapel aus Kanzlei Software richtet das Einrichtungsteam als Saldenliste für Sie ein.

Gibt es eine Anbindung zwischen orgaMAX und dieser Software?

Nein. orgaMAX gehört nicht zu den angebundenen Buchhaltungsprogrammen. Sie übertragen die Zahlen per Datei; für den Abschluss genügt eine Datei je Geschäftsjahr.

Brauche ich als EÜR-Rechner mit orgaMAX einen Jahresabschluss?

Nein. Wer nach § 4 Abs. 3 EStG den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzt, stellt keine Bilanz auf. Eine GmbH oder UG bilanziert dagegen immer.

Wer stellt den Abschluss fest und reicht ihn ein?

Die Software bereitet Bilanz, GuV, Anhang und Einreichungsdatei vor. Aufstellung und Unterschrift liegen bei der Geschäftsführung, die Feststellung bei den Gesellschaftern; die Datei laden Sie selbst hoch.

Kann meine Kanzlei mitarbeiten, obwohl ich in orgaMAX buche?

Ja. Ihre Kanzlei kann hier prüfen und ergänzen, orgaMAX bleibt Ihr Buchungsprogramm. Alternativ übernimmt die Kanzlei den ganzen Abschluss über den Steuerberaterzugang von orgaMAX.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.