Offenlegung mit orgaMAX
orgaMAX Offenlegung: vom Buchungsstand zur Einreichungsdatei
orgaMAX beschreibt in Hilfe, Funktionsvergleich und Lexikon keine Offenlegung des Jahresabschlusses, weder eine Datei für das Unternehmensregister noch eine Hinterlegung. Kapitalgesellschaften, die in orgaMAX buchen, müssen ihren Abschluss trotzdem elektronisch einreichen, spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag. Hier entsteht aus Ihrer orgaMAX-Saldenliste der Abschluss im richtigen Umfang und daraus eine geprüfte Einreichungsdatei, die Sie selbst hochladen.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.
Stand: 2026-11-01
Was die orgaMAX-Hilfe zur Veröffentlichung sagt
Eine Suche in beiden orgaMAX-Hilfen nach Offenlegung, Bundesanzeiger, Unternehmensregister oder Hinterlegung führt zu keiner Anleitung, und die Treffer zum Stichwort Jahresabschluss betreffen andere Themen wie die Wahl des Kontenrahmens. Auch der Funktionsvergleich der Pläne nennt keine Bilanz. Das passt zum Zuschnitt der Software: orgaMAX deckt Aufträge, Rechnungen, laufende Buchhaltung und Umsatzsteuer ab und übergibt den Abschluss an die Kanzlei, per Steuerberaterzugang oder Kanzlei Software.
Für Ihre GmbH heißt das: Den offenlegungsfähigen Abschluss stellt jemand anderes auf – Ihre Kanzlei oder Sie selbst mit einer Software, die Bilanz, Anhang und Einreichungsdatei erzeugt. Stand der Angaben zu orgaMAX: 1. November 2026.
Umfang der Offenlegung je Größenklasse
§§ 267, 267a, 325, 326 und 335 HGB; zwei von drei Merkmalen an zwei Stichtagen
| Größenklasse | Grenzen | Einzureichen | Herabsetzung bei Erfüllung nach Fristablauf |
|---|---|---|---|
| Kleinst (§ 267a HGB) | 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz, 10 Arbeitnehmer | nur die Bilanz, auf Verlangen zur dauerhaften Hinterlegung (§ 326 Abs. 2 HGB) | auf 500 € bei Hinterlegung |
| Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) | 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz, 50 Arbeitnehmer | Bilanz und Anhang, Anhang ohne GuV-Angaben (§ 326 Abs. 1 HGB) | auf 1.000 € |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) | 25 Mio. € Bilanzsumme, 50 Mio. € Umsatz, 250 Arbeitnehmer | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht und Bestätigungsvermerk (§ 325 Abs. 1 HGB) | auf 2.500 €, wenn ein höheres angedroht war |
| Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) | zwei Grenzen der mittelgroßen überschritten | alle Unterlagen nach § 325 Abs. 1 HGB | auf 2.500 €, wenn ein höheres angedroht war |
Fristen für eine orgaMAX-GmbH mit Geschäftsjahr 2025
- Aufstellung: bis 31. März 2026, als kleine Gesellschaft bis 30. Juni 2026 (§ 264 Abs. 1 HGB).
- Feststellung durch die Gesellschafter: bis 31. August 2026, als kleine GmbH bis 30. November 2026 (§ 42a Abs. 2 GmbHG).
- Offenlegung: bis 31. Dezember 2026 (§ 325 Abs. 1a HGB).
- Danach führt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren: Androhung mit sechs Wochen Frist, Ordnungsgeld von 2.500 € bis 25.000 € (§ 335 Abs. 1 und 3 HGB).
- Wird die Pflicht erst nach den sechs Wochen erfüllt, setzt das Bundesamt das Ordnungsgeld herab (§ 335 Abs. 4 HGB); erledigt ist der Abschluss damit nicht von selbst.
Beispiel: Kleinst-GmbH aus orgaMAX hinterlegt nur die Bilanz
Beispiel: Eine Dienstleistungs-GmbH bucht im orgaMAX-Plan Auftrag. Zum 31. Dezember 2024 und 2025 liegen Bilanzsumme (188.000 € bzw. 214.000 €), Umsatzerlöse (512.000 € bzw. 566.000 €) und Arbeitnehmer (4 bzw. 5) unter allen drei Kleinst-Grenzen. Sie ist damit an beiden Stichtagen Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a Abs. 1 HGB mit der Zwei-Stichtage-Regel des § 267 Abs. 4).
Auf den Anhang darf sie verzichten, wenn unter der Bilanz die Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB) und Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 Buchst. c HGB) stehen. Einreichen muss sie nur die verkürzte Bilanz und kann deren dauerhafte Hinterlegung verlangen; dafür teilt sie mit, dass sie an den maßgeblichen Stichtagen zwei der drei Merkmale nicht überschreitet (§ 326 Abs. 2 HGB). Die GuV bleibt intern, wird für Feststellung und Steuer aber trotzdem gebraucht.
Von der orgaMAX-Saldenliste zur Einreichungsdatei
- Saldenliste aus orgaMAX Warenwirtschaft Pro oder Export aus Kanzlei Software der Browser-Version hochladen und die Kontenzuordnung bestätigen.
- Größenklasse prüfen lassen; daraus folgt, ob hinterlegt oder offengelegt wird und welche Teile dazugehören.
- Bilanz in verkürzter oder voller Gliederung, Anhang oder Angaben unter der Bilanz, bei mittelgroßen Gesellschaften der Lagebericht.
- Die Software prüft, ob der Firmenname den Rechtsformzusatz trägt, und erzeugt eine geprüfte XML-Datei.
- Sie laden die Datei selbst auf der Publikations-Plattform des Unternehmensregisters hoch und bestätigen danach die Einreichung in der Software; erst dann gilt die Frist hier als erledigt.
Was Geschäftsführung und Gesellschafter selbst tun
Die Software stellt nichts fest und reicht nichts ein. Die Geschäftsführung stellt den Abschluss auf und unterschreibt ihn, die Gesellschafter stellen ihn fest und beschließen über das Ergebnis. Offengelegt wird der festgestellte Abschluss; enthält er nur einen Vorschlag zur Ergebnisverwendung, folgt der Beschluss nach seinem Vorliegen (§ 325 Abs. 1b HGB).
Für die Einreichung zeigt die Software die Schritte auf der Plattform. Eine Kleinstgesellschaft wählt dort ausdrücklich die Hinterlegung statt der regulären Rechnungslegungsunterlagen und gibt in den Auftragsdaten die Erklärung nach § 326 Abs. 2 HGB ab, dass sie zwei der drei Merkmale nicht überschreitet. Wer hier versehentlich die reguläre Offenlegung wählt, macht seine Bilanz öffentlich abrufbar, obwohl die Hinterlegung genügt hätte.
Wann die Kanzlei die Offenlegung übernimmt
Stellt Ihre Kanzlei den Abschluss auf, übernimmt sie meist auch die Einreichung; dann genügt es, ihr die orgaMAX-Daten über Steuerberaterzugang oder Kanzlei Software-Datenservice bereitzustellen. Den Weg hier wählen Gesellschaften, die Abschluss und Offenlegung selbst in der Hand behalten wollen, allein oder gemeinsam mit der Kanzlei. Der erste Jahresabschluss ist kostenlos, einmal je Konto, und die Einreichungsdatei gehört dazu.
Häufige Fragen
Reicht orgaMAX den Jahresabschluss beim Unternehmensregister ein?
Eine solche Funktion ist in Hilfe und Funktionsvergleich von orgaMAX nicht beschrieben. Auch diese Software reicht nicht selbst ein: Sie erzeugt die Einreichungsdatei, die Sie hochladen.
Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?
Nach § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB gehen die Unterlagen elektronisch an die das Unternehmensregister führende Stelle, eingereicht wird über deren Publikations-Plattform.
Muss eine Kleinst-GmbH die GuV einreichen?
Nein. Sie reicht nur die Bilanz ein und kann sie hinterlegen lassen. Die GuV stellt sie trotzdem auf, weil sie zum Jahresabschluss gehört.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Das Bundesamt für Justiz droht ein Ordnungsgeld an und setzt sechs Wochen Frist. Das Ordnungsgeld beträgt 2.500 € bis 25.000 €; wird die Pflicht danach erfüllt, wird es herabgesetzt, bei kleinen Gesellschaften auf 1.000 €.
Welche Datei bekomme ich hier?
Eine geprüfte XML-Datei für die Publikations-Plattform des Unternehmensregisters. Nach dem Hochladen bestätigen Sie die Einreichung in der Software.
Brauche ich für die Offenlegung meine orgaMAX-Belege?
Nein. Offengelegt werden Bilanz und je nach Größenklasse Anhang, GuV und Lagebericht, keine Belege und keine Buchungen.
Erscheint die Rücklage einer UG in der eingereichten Bilanz?
Ja, im Eigenkapital. § 5a Abs. 3 GmbHG verlangt die gesetzliche Rücklage in der Bilanz des Jahresabschlusses; in der verkürzten Bilanz einer Kleinstgesellschaft mit Buchstabenposten steckt sie im Posten A. Eigenkapital.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- orgaMAX Preise und Funktionsvergleich der Pläne — abgerufen am 01.11.2026, Stand: 1. November 2026
- orgaMAX FAQ-Übersicht: Hilfen je Produkt — abgerufen am 01.11.2026
- orgaMAX Steuerberaterzugang — abgerufen am 01.11.2026
- § 325 HGB — abgerufen am 01.11.2026
- § 326 HGB — abgerufen am 01.11.2026
- § 335 HGB — abgerufen am 01.11.2026
- § 267a HGB — abgerufen am 01.11.2026
- § 42a GmbHG — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.