E-Bilanz aus orgaMAX
orgaMAX E-Bilanz: ehrliche Antwort und Weg zur Übermittlung
orgaMAX übermittelt laut Hersteller die Umsatzsteuer-Voranmeldung und in Warenwirtschaft Pro weitere Steuerformulare über ELSTER, eine E-Bilanz nach § 5b EStG beschreiben Hilfe und Funktionsvergleich aber nicht. Wer in orgaMAX bilanziert, braucht für den Datensatz deshalb ein zweites Programm oder die Steuerkanzlei. Hier entsteht die E-Bilanz aus derselben Saldenliste wie der Jahresabschluss: Taxonomie-Zuordnung, Kontennachweise, amtliche Prüfung und Übermittlung nach Ihrer Freigabe.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Stand: 2026-11-01
Was orgaMAX zur elektronischen Bilanz dokumentiert
Die Browser-Version sendet laut Hilfe die Umsatzsteuer-Voranmeldung unter Finanzen → USt-Voranmeldung mit „Prüfen & Übermitteln“ an ELSTER oder speichert sie als XML. Für die EÜR stellt das Lexikon des Herstellers klar, dass sie nicht direkt aus orgaMAX per ELSTER übermittelt wird; genannt wird dort WISO MeinBüro; die Übergabe an WISO Steuer beschreiben Hilfe und Roadmap. orgaMAX Warenwirtschaft Pro hat seit Version 24.01.01.001 eigene Steuerformulare mit ELSTER-Prüfung und Vorschau.
Die E-Bilanz fehlt in dieser Aufzählung, im Funktionsvergleich der Preisseite und in der Suche beider Hilfen, Stand: 1. November 2026. Für EÜR-Rechner ist das unerheblich, sie übermitteln keine E-Bilanz. Für jede GmbH, UG oder bilanzierende Personengesellschaft, die in orgaMAX bucht, ist der Datensatz dagegen Pflicht.
Pflichtinhalt nach § 5b EStG und gültige Taxonomie
Wer den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelt, übermittelt den Inhalt von Bilanz und GuV einschließlich der unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden sowie den Anlagenspiegel und das zugrunde liegende Anlagenverzeichnis nach amtlichem Datensatz (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG). Bei Eröffnung des Betriebs gilt das ebenso für die Eröffnungsbilanz (Satz 4).
Für Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 verwendet die Software die Taxonomie 6.9. Version 6.10 ist laut esteuer.de grundsätzlich für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen. Kontennachweise verlangt die Software für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2024, und bei vorhandenem Anlagevermögen gehört der Brutto-Anlagenspiegel zum Datensatz.
Welche orgaMAX-Daten in die E-Bilanz einfließen
Quellen laut orgaMAX-Hilfe, Stand: 1. November 2026
| Teil der E-Bilanz | Quelle bei orgaMAX | Was hier passiert |
|---|---|---|
| Stammdaten (GCD-Modul) | Steuereinstellungen: Steuernummer, Finanzamt, Wirtschaftsjahr | geführte Eingabe, von Ihnen geprüft |
| Bilanz und GuV | Salden der Summen- und Saldenliste (Warenwirtschaft Pro) bzw. Steuerberaterexport (Browser) | aus dem Jahresabschluss, Taxonomie-Zuordnung als Vorschlag |
| Kontennachweise | jedes Sachkonto mit Saldo im Kontenrahmen SKR03 oder SKR04 | unverdichtet je Taxonomie-Position erzeugt |
| Anlagenspiegel | Anlagenverwaltung bzw. Anlagenverzeichnis mit Abschreibungen | als Tabelle erfassen oder als Excel bzw. PDF einlesen |
| Ergebnisverwendung | nicht beschrieben | aus dem festgestellten Abschluss |
| Übermittlung | für die E-Bilanz nicht beschrieben | ERiC-Prüfung, Freigabe, ELSTER, Transferticket |
Beispiel: Kontennachweis aus einer orgaMAX-Saldenliste
Beispiel: Eine GmbH bucht in orgaMAX nach SKR04. Zum 31. Dezember 2025 stehen auf 1800 Bank 54.210,40 € im Soll, auf 4400 Erlöse 19 % USt 712.880,00 € im Haben und auf 6220 Abschreibungen auf Sachanlagen 18.400,00 € im Soll.
In der E-Bilanz erscheinen diese Beträge nicht nur verdichtet in den Positionen Guthaben bei Kreditinstituten, Umsatzerlöse und Abschreibungen auf Sachanlagen, sondern darunter als Kontennachweis mit Kontonummer, Bezeichnung und Saldo. Weichen die 18.400,00 € Abschreibungen vom Anlagenspiegel ab, weist die Software darauf hin, statt zu sperren.
| Konto (SKR04) | Bezeichnung | Saldo 31.12.2025 | Position |
|---|---|---|---|
| 1800 | Bank | 54.210,40 € Soll | Guthaben bei Kreditinstituten |
| 4400 | Erlöse 19 % USt | 712.880,00 € Haben | Umsatzerlöse |
| 6220 | Abschreibungen auf Sachanlagen | 18.400,00 € Soll | Abschreibungen auf Sachanlagen |
Anlagenspiegel aus der orgaMAX-Anlagenverwaltung
Auf der Steuern-Seite von orgaMAX heißt es, der Anlagenspiegel lasse sich „jederzeit abrufen“; Warenwirtschaft Pro erzeugt bei geführtem Anlagenverzeichnis die Abschreibungen zum 31.12. und gibt sie im FiBu-Export aus. Einen Export des Anlagenspiegels als Datei beschreibt die Hilfe nicht. Hier erfassen Sie den Spiegel als Tabelle, laden eine Excel-Datei hoch oder lesen ein PDF ein; die Zeilen werden den Posten des Anlagevermögens zugeordnet.
Ein Prüfpunkt aus der orgaMAX-Hilfe: Sie nennt für die degressive Abschreibung nur die Zeiträume 2008 bis 2010 und 2020 bis 2023. Nach § 7 Abs. 2 EStG in der geltenden Fassung ist sie für bewegliche Wirtschaftsgüter möglich, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden, mit höchstens dem Dreifachen des linearen Satzes und 30 Prozent. Prüfen Sie Zugänge ab Juli 2025 deshalb vor der Übermittlung.
So geht die E-Bilanz hier an das Finanzamt
- Saldenliste aus orgaMAX hochladen oder den Jahresabschluss hier als Grundlage nehmen.
- Konten den Taxonomie-Positionen zuordnen: Die Software schlägt vor, Sie prüfen jeden Vorschlag.
- Kontennachweise, Mussfelder und Summenregeln werden geprüft; Erstellen und amtliche ERiC-Prüfung kosten nichts.
- Nach Ihrer Freigabe geht der Datensatz über ELSTER an das Finanzamt; das Transferticket dient als Nachweis.
- Preis: 20 € je Wirtschaftsjahr. Eine Eröffnungsbilanz als eigener Datensatz kostet einzeln 20 € und ist enthalten, wenn die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres freigeschaltet ist.
Wann die E-Bilanz besser aus der Kanzlei kommt
Bekommt Ihre Kanzlei die orgaMAX-Buchungen ohnehin über den Kanzlei Software-Buchungsdatenservice und erstellt sie den Abschluss, sendet sie meist auch die E-Bilanz aus ihrem Programm. Das gilt ebenso, wenn steuerliche Abweichungen von der Handelsbilanz anstehen, die Sie nicht selbst beurteilen möchten. Hier bereiten Sie die E-Bilanz allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei vor; die Verantwortung für den Inhalt bleibt bei der Gesellschaft.
Häufige Fragen
Kann ich die E-Bilanz direkt aus orgaMAX senden?
Eine E-Bilanz-Übermittlung ist in Hilfe und Funktionsvergleich von orgaMAX nicht beschrieben. Per ELSTER dokumentiert sind die Umsatzsteuer-Voranmeldung und in Warenwirtschaft Pro weitere Umsatzsteuerformulare und die EÜR.
Muss ich als EÜR-Rechner mit orgaMAX eine E-Bilanz übermitteln?
Nein. § 5b EStG gilt bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG. EÜR-Rechner übermitteln stattdessen die Anlage EÜR.
Reicht der Export aus Kanzlei Software aus der orgaMAX-Browser-Version als Grundlage?
Ja, das Einrichtungsteam richtet daraus die Saldenliste ein. Vermerken Sie beim Einreichen, ob Anfangsbestände gebucht sind; ohne Eröffnungswerte stimmen die Bestandskonten nicht.
Was kostet die E-Bilanz hier?
20 € je Wirtschaftsjahr, fällig erst für die Übermittlung; Erstellen und ERiC-Prüfung sind kostenlos. Im Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten.
Welche Taxonomie gilt für das Wirtschaftsjahr 2025?
Version 6.9, ebenso für 2026. Version 6.10 ist grundsätzlich für Wirtschaftsjahre vorgesehen, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen; die Software wählt die Version nach dem Beginn des Wirtschaftsjahres.
Brauche ich nach der Gründung eine Eröffnungsbilanz als E-Bilanz?
Ja, § 5b Abs. 1 Satz 4 EStG verlangt den Datensatz auch bei Eröffnung des Betriebs. Hier ist das ein eigener Datensatz ohne GuV, auch direkt nach der Gründung.
Muss ich Konten in orgaMAX für die E-Bilanz umbenennen?
Nein. Die Zuordnung zur Taxonomie geschieht hier je Konto, Ihre Buchhaltung in orgaMAX bleibt unverändert. Für die Standardkonten des SKR03 und SKR04 stehen Vorschläge aus dem Kontenrahmen bereit, die Sie prüfen.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- orgaMAX Preise und Funktionsvergleich der Pläne — abgerufen am 01.11.2026, Stand: 1. November 2026
- orgaMAX Steuern: UStVA, EÜR, GuV, Anlagenspiegel — abgerufen am 01.11.2026
- orgaMAX-Hilfe (ERP): Steuerformulare ab dem Jahr 2023 — abgerufen am 01.11.2026
- orgaMAX-Hilfe: Umsatzsteuervoranmeldung erstellen — abgerufen am 01.11.2026
- orgaMAX Lexikon: Gewinnermittlung EÜR vs. Bilanz — abgerufen am 01.11.2026
- orgaMAX-Hilfe: Anlagegut anlegen — abgerufen am 01.11.2026
- § 5b EStG — abgerufen am 01.11.2026
- § 7 EStG — abgerufen am 01.11.2026
- esteuer.de: Taxonomien 6.9 und 6.10 — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.