Aktivrente 2026

Aktivrente 2026: Was Arbeitgeber in der Lohnabrechnung beachten

Zum 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft getreten. Sie soll Menschen, die trotz erreichter Regelaltersgrenze weiterarbeiten, steuerlich entlasten: Bis zu 24.000 Euro Arbeitslohn im Jahr – im Schnitt rund 2.000 Euro im Monat – bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Für Arbeitgeber wirft das praktische Fragen auf: Wer ist begünstigt, wie verhält sich die Steuerfreiheit zur Sozialversicherung, und was ist in der Lohnabrechnung zu beachten? Diese Seite ordnet die Grundzüge ein. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung.

Was die Aktivrente ist

Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 21 EStG, eingeführt durch das Aktivrentengesetz und in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Danach bleiben Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit bis zu einer Höhe von insgesamt 24.000 Euro im Jahr steuerfrei. Das entspricht durchschnittlich etwa 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat.

Begünstigt sind Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und weiterhin in einer Beschäftigung tätig sind. Die Idee dahinter: Wer im Rentenalter freiwillig weiterarbeitet, soll dafür einen steuerlichen Anreiz erhalten. Der steuerfreie Betrag ist ein Jahresbetrag – nicht jeder Monat wird isoliert betrachtet, sondern die Summe über das Kalenderjahr.

Steuer und Sozialversicherung – der Unterschied

Ein häufiges Missverständnis: Steuerfrei bedeutet nicht automatisch beitragsfrei. § 3 Nr. 21 EStG betrifft die Lohnsteuer – der begünstigte Arbeitslohn gehört insoweit nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Sozialversicherungsrechtlich gelten eigene Regeln, und die Voraussetzung ist gerade eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze bestehen ohnehin Besonderheiten in den einzelnen Versicherungszweigen. Die beitragsrechtliche Behandlung sollten Sie deshalb im Einzelfall klären – die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 21 EStG lässt die Sozialversicherung nicht pauschal entfallen.

Weil die Aktivrente neu ist und die Verwaltungspraxis sich noch einspielt, empfiehlt sich bei Zweifelsfragen der Blick in aktuelle Verlautbarungen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger – oder die Rücksprache mit der Steuerberatung.

Hinweise für die Lohnabrechnung

Worauf Arbeitgeber bei begünstigten Beschäftigten achten sollten:

  • prüfen, ob die Beschäftigten die Regelaltersgrenze tatsächlich erreicht haben
  • die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein – die Voraussetzung im Blick behalten
  • den steuerfreien Jahresbetrag über das Kalenderjahr im Auge behalten, nicht nur monatlich
  • die sozialversicherungsrechtliche Beitragsbehandlung je Versicherungszweig gesondert klären
  • Änderungen der Rechtslage und neue Verwaltungshinweise verfolgen, solange sich die Praxis einspielt

Personal- und Lohn-Modul

Die Grundlage für eine saubere Abrechnung liegt in gepflegten Personaldaten. Das Personal-Modul (49 Euro pro Monat) führt eine digitale Personalakte mit Stammdaten, Vertrags- und Gehaltshistorie und übergibt die Mitarbeiterdaten per Klick an die Abrechnung.

Die Abrechnung selbst übernimmt das Lohn-Modul: Es rechnet die Lohnsteuer nach dem amtlichen BMF-Programmablaufplan sowie Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung (inklusive Minijob- und Midijob-Regeln), erstellt die Entgeltabrechnungen als PDF und bietet einen Brutto-Netto-Rechner. Steuerfreie Lohnbestandteile bildet die Abrechnung entsprechend dem amtlichen Ablaufplan ab. Das Lohn-Modul kostet 1.000 Euro einmalige Einrichtungsgebühr und danach 10 Euro je Entgeltabrechnung und Monat; Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherungsträger (etwa Lohnsteuer-Anmeldung oder DEÜV) erzeugt die Software derzeit nicht.

Wichtig: Die Software ist ein Werkzeug für die Abrechnung, keine Steuerberatung. Die Beurteilung, ob und in welchem Umfang die Aktivrente im konkreten Fall greift, gehört in fachkundige Hände.

Häufige Fragen

Wie viel bleibt bei der Aktivrente steuerfrei?

Nach § 3 Nr. 21 EStG bis zu 24.000 Euro Arbeitslohn im Kalenderjahr – im Schnitt rund 2.000 Euro im Monat. Der steuerfreie Betrag gilt für Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten. Die Regelung ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Ist der Betrag auch sozialversicherungsfrei?

Nein, das ist ein häufiger Irrtum. § 3 Nr. 21 EStG betrifft die Lohnsteuer. Voraussetzung ist gerade eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung; die Beitragsbehandlung richtet sich nach eigenen Regeln und sollte im Einzelfall geklärt werden.

Wer hat Anspruch auf die Aktivrente?

Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und weiterhin in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig sind. Die genauen Voraussetzungen im Einzelfall klärt am besten die Steuerberatung.

Bildet das Lohn-Modul die Aktivrente ab?

Das Lohn-Modul rechnet die Lohnsteuer nach dem amtlichen BMF-Programmablaufplan und die Sozialversicherung ab und bildet steuerfreie Lohnbestandteile entsprechend ab. Weil die Regelung neu ist, sollten Sie die korrekte Anwendung im Einzelfall prüfen – die Software ersetzt keine Steuerberatung.

Was kostet die Lohnabrechnung mit jahresabschluss.io?

Das Lohn-Modul kostet 1.000 Euro einmalige Einrichtungsgebühr und danach 10 Euro je Entgeltabrechnung und Monat. Das Personal-Modul mit digitaler Personalakte kostet 49 Euro pro Monat und lässt sich einmal 14 Tage kostenlos testen.