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Steuern mit Sage 50

Sage 50 Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer: die Jahreserklärungen aus den Sage-Zahlen

Sage 50 übermittelt laut Sage die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zusammenfassende Meldung per ELSTER; die Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung beschreiben die öffentlich zugänglichen Sage-Unterlagen nicht. Für diese drei Erklärungen brauchen Sie die Zahlen aus Sage 50 und eine Stelle, die sie erstellt und übermittelt: Ihre Steuerkanzlei oder das Steuer-Modul hier. Unten steht, welche Sage-Konten in die Erklärungen führen, ein durchgerechnetes Beispiel und der Ablauf hier.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung aus der Buchhaltung, prüft sie amtlich und übermittelt gewöhnliche Fälle direkt an ELSTER.

Stand: 2026-11-01

Welche Steuermeldungen Sage 50 selbst abgibt

Im Produktvergleich des Sage-Datenblatts (Dezember 2025) stehen in allen Editionen der Connected-Variante „Aktuelle Steuerformulare und Elster“ sowie „Schnittstellen: Kanzlei Software, ELSTER“. Der Monatsabschlussassistent führt laut Sage durch Erstellung und Kontrolle der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Zusammenfassenden Meldung. Das Sage-Handbuch (Ausgabe 2018) nennt außerdem die Auswertungen „Antrag auf Dauerfristverlängerung“, „Umsatzsteuerverprobung“ und ein ELSTER-Übertragungsprotokoll; die ELSTER-Signatur richten Sie laut Handbuch bei der Mandanteneinrichtung ein.

Für den Jahresabschluss startet der Sage-Abschlussassistent mit der Umsatzsteuerverprobung — einer Kontrolle der Umsatzsteuerkonten, die Sage auch für die Eröffnungsbuchungen des Folgejahres vorsieht. Eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung nach § 18 Abs. 3 UStG, eine Körperschaftsteuer- oder eine Gewerbesteuererklärung beschreiben weder Datenblatt noch Produktseite noch das Handbuch. Sage 50 deckt also die laufenden Umsatzsteuermeldungen ab; die Jahreserklärungen entstehen an anderer Stelle.

Diese Sage-Konten tragen die Steuerzahlen

Nummern nach dem Kanzlei Software-Standardkontenrahmen, an dem sich die Vorgabekontenrahmen SKR03 und SKR04 von Sage 50 orientieren; Ihr Mandantenkontenplan kann eigene Konten enthalten. Stand: 1. November 2026 (Gesetzesfassung).

Konten aus Sage 50 und ihre Rolle in KSt und GewSt
InhaltSKR03 / SKR04Rolle in der Erklärung
Körperschaftsteuer2200 / 7600nicht abziehbar (§ 10 Nr. 2 KStG), dem Einkommen wieder hinzugerechnet
Solidaritätszuschlag2208 / 7608nicht abziehbar; 5,5 % der Körperschaftsteuer (§ 4 SolZG)
Gewerbesteuer4320 / 7610keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG), außerhalb der Bilanz hinzugerechnet
Zinsen und ähnliche Aufwendungen2100 / 7300Entgelte für Schulden, § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG, voll in die Summe
Mietleasing Kfz4570 / 6560bewegliche Wirtschaftsgüter, § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG, ein Fünftel
Miete für Büro oder Halle4210 / 6310unbewegliche Wirtschaftsgüter, § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG, die Hälfte
Befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen)4964 / 6837§ 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG, ein Viertel
Grundsteuer2375 / 7680Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG in der Fassung ab Erhebungszeitraum 2025, wenn sie auf eigenen Grundbesitz entfällt
Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten4654 / 6644Anteil über 70 % des angemessenen Aufwands (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG), dem Einkommen hinzugerechnet
Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückstellung0957 und 0963 / 3030 und 3040Abschlussbuchung, sobald die Steuer berechnet ist

Rechenbeispiel: eine GmbH mit Zahlen aus Sage 50

Beispiel: Die GuV aus Sage 50 zeigt für 2025 einen Gewinn vor Ertragsteuern von 150.000,00 €. Darin stecken 30.000,00 € Darlehenszinsen auf 2100, 15.000,00 € Kfz-Leasing auf 4570, 60.000,00 € Büromiete auf 4210 und 1.200,00 € nicht abzugsfähige Bewirtung auf 4654. Die Gemeinde erhebt einen Hebesatz von 400 %. Zeigt Ihre eigene Sage-GuV den Gewinn erst nach gebuchten Vorauszahlungen auf 4320 oder 2200, rechnen Sie diese Beträge zuerst wieder hinzu.

Körperschaftsteuer: Zum Gewinn kommen die 1.200,00 € nicht abzugsfähige Bewirtung, das Einkommen beträgt 151.200,00 €. Bei 15 % nach § 23 Abs. 1 KStG — der Satz gilt bis zum Veranlagungszeitraum 2027 — ergeben sich 22.680,00 € Körperschaftsteuer und 1.247,40 € Solidaritätszuschlag.

Gewerbesteuer: Der Gewinn aus Gewerbebetrieb beträgt ebenfalls 151.200,00 €. Für § 8 Nr. 1 GewStG werden die Zinsen voll (30.000,00 €), das Leasing zu einem Fünftel (3.000,00 €) und die Miete zur Hälfte (30.000,00 €) angesetzt. Die Summe von 63.000,00 € liegt unter dem Freibetrag von 200.000 €, also gibt es keine Hinzurechnung. Messbetrag 3,5 % von 151.200,00 € = 5.292,00 €, bei 400 % Hebesatz 21.168,00 € Gewerbesteuer. Den Freibetrag von 24.500 € nach § 11 GewStG erhalten nur natürliche Personen und Personengesellschaften, nicht die GmbH.

Zusammen fallen 45.095,40 € Ertragsteuern an. Bucht die GmbH die Rückstellungen auf 0957 und 0963 (SKR04: 3030 und 3040), bleibt ein Jahresüberschuss von 104.904,60 €. Diese Buchungen können Sie in Sage 50 vor dem Export der Saldenliste erfassen oder hier als Abschlussbuchung auf die importierte Liste setzen.

Von der Sage-Saldenliste zu den drei Erklärungen hier

  • Körperschaftsteuer: Die Anlage GK wird aus dem E-Bilanz-Datensatz derselben Saldenliste vorbefüllt und gegen ihn auf den Cent abgestimmt. Deshalb entsteht zuerst die E-Bilanz, dann die KSt 1.
  • Gewerbesteuer: Die Ausgangsgröße kommt aus dem Abschluss. Hinzurechnungen und Kürzungen haben je Buchstabe ein eigenes Feld; Sie tragen die Ausgangsbeträge aus den Sage-Konten ein, Quoten und Freibetrag von 200.000 € rechnet die Software. Der Hebesatz ist je Gemeinde hinterlegt.
  • Welcher Aufwand unter welchen Buchstaben fällt, entscheiden Sie — das ist eine rechtliche Zuordnung. Automatische Vorschläge entstehen nur aus den Modulen für Darlehen und Verträge; bei Zahlen aus Sage 50 sind die Kontensalden Ihre Grundlage.
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung: Wird hier nicht gebucht, belegt die Software die Erklärung aus den Konten der Saldenliste vor. Was sich daraus nicht herleiten lässt, erscheint als Hinweis neben dem Feld und wird nie geschätzt. Gleichen Sie das Ergebnis mit der Umsatzsteuerverprobung aus Sage ab.
  • Prüfen: Rechnen, Verprobung und die amtliche ERiC-Prüfung kosten nichts. Erst wenn der Server Ihren Sachverhalt für die Direktabgabe freigibt, wird eine Übermittlung angeboten.
  • Senden: nach Ihrer Freigabe direkt über ELSTER, je Erklärung 50 €; im Gesamtpaket der Buchhaltung sind die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums je Gesellschaft enthalten.

Fristen und Jahrgänge

Ohne Steuerberatung sind die Jahreserklärungen 2025 nach § 149 Abs. 2 AO sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres fällig gewesen, also am 31. Juli 2026. Mit Beratung gilt nach § 149 Abs. 3 AO der letzte Tag des Februars im zweiten Folgejahr; der 28. Februar 2027 ist ein Sonntag, die Frist endet daher nach § 108 Abs. 3 AO am 1. März 2027. Für 2024 verlängerte Art. 97 § 36 EGAO die Beraterfrist auf den 30. April 2026.

Den Direktversand bietet die Software für gewöhnliche Fälle der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 an. Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2026 lässt sich vorbereiten und erst nach Ablauf des Jahres senden. Körperschaft- und Gewerbesteuer 2026 können Sie vorab berechnen, etwa für die Rückstellung in Sage; gesendet wird, sobald die amtlichen Vordrucke dieses Jahrgangs bereitstehen.

Sage 50, Steuerkanzlei oder beides

Für Voranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen genügt Sage 50. Für die Jahreserklärungen gibt es zwei ehrliche Wege: Ihre Kanzlei übernimmt die Daten per Export aus Kanzlei Software, den Sage in Teil 2 seiner Jahresabschluss-Anleitung beschreibt, und erstellt die Erklärungen in ihrem Programm. Oder Sie erstellen sie hier aus der Saldenliste, allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei, die hier mitarbeiten kann.

Sonderfälle wie Organschaft, Verlustuntergang oder Zerlegung fragt die Software ausdrücklich ab; was sie nicht direkt übermitteln kann, benennt sie vor der Zahlung. Eine Steuerberatung ersetzt die Software nicht: Sie bereitet vor und prüft technisch, die Angaben und die Unterschrift verantwortet die Geschäftsführung.

Häufige Fragen

Übermittelt Sage 50 die Körperschaftsteuererklärung?

In Datenblatt, Produktseite und Handbuch von Sage ist eine Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuererklärung nicht beschrieben. Beschrieben sind Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung und Antrag auf Dauerfristverlängerung über ELSTER.

Woher kommen die Zinsen und Mieten für die Gewerbesteuer?

Aus den Salden Ihrer Sage-Konten, etwa 2100 für Zinsen oder 4210 für Miete im SKR03. Sie tragen die Ausgangsbeträge je Buchstabe ein; ein Fünftel, die Hälfte, ein Viertel und den Freibetrag von 200.000 € rechnet die Software.

Kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung in Sage 50 bleiben?

Ja. Die Jahreserklärung hier wird aus der Saldenliste vorbelegt. Vergleichen Sie die Summe der Voranmeldungen aus Sage mit dem Ergebnis, bevor Sie senden; Abweichungen zeigt die Umsatzsteuerverprobung in Sage ebenfalls.

Was kostet das?

Das Steuer-Modul ist kostenlos, ebenso Erstellen, Verprobung und amtliche Prüfung. Der Direktversand kostet je Erklärung 50 €. Im Gesamtpaket der Buchhaltung sind die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums je Gesellschaft enthalten.

Bekommt meine GmbH den Freibetrag von 24.500 €?

Nein. § 11 Abs. 1 GewStG gewährt ihn nur natürlichen Personen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften zahlen Gewerbesteuer vom abgerundeten Gewerbeertrag ohne diesen Abzug.

Kann ich die Erklärungen für 2026 schon abgeben?

Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2026 erst nach Ablauf des Jahres. Körperschaft- und Gewerbesteuer 2026 lassen sich vorab berechnen; gesendet wird, sobald die amtlichen Vordrucke des Jahrgangs bereitstehen.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.