sevDesk · GmbH und UG
sevDesk GmbH Bilanz: was eine Kapitalgesellschaft mit sevDesk am Jahresende braucht
Für eine GmbH oder UG bietet sevDesk die doppelte Buchführung ab dem Tarif Buchhaltung, mit SKR03 oder SKR04 und einer GuV nach § 275 HGB; eine Bilanz-Auswertung gibt es laut Hilfe nicht, und die vollständige Bilanz steht in der Produktübersicht unter „Was kann sevdesk nicht“. Diese Seite zeigt, wie Sie sevDesk für eine Kapitalgesellschaft einstellen, was eine GmbH dort anders bucht als ein Einzelunternehmen, welche Pflichten am Jahresende hinzukommen und wie die Rücklage einer UG berechnet wird.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.
Stand: 2026-11-01
sevDesk für eine Kapitalgesellschaft einstellen
Preisseite und Hilfeartikel „Einstellung zu Buchhaltung & Steuer“, Stand: 1. November 2026.
Die doppelte Buchführung gehört bei sevDesk zu den Tarifen Buchhaltung und Buchhaltung Pro; der Tarif Rechnung enthält Rechnungen, Kanzlei Software-Schnittstelle und Steuerberater-Zugang, die Buchführung selbst beginnt laut Preisseite mit dem Tarif Buchhaltung. Unter Einstellungen → Unternehmen → Buchhaltung & Steuern stellen Sie die Gewinnermittlungsmethode auf GuV, wählen SKR03 oder SKR04 und legen die Versteuerungsart fest; die Hilfe empfiehlt, diese Einstellungen vorher mit der Kanzlei zu klären, weil eine spätere Änderung Buchungen und Auswertungen verschiebt. Amtsgericht und Handelsregisternummer hinterlegen Sie dort ebenfalls, sie sind Pflichtangaben auf Rechnungen.
Zwei Hinweise der Hilfe betreffen Kapitalgesellschaften direkt: Eine EÜR kommt für GmbH und UG nicht in Frage, weil immer eine Bilanz vorgeschrieben ist. Und in Systemversion 2 sind noch nicht alle Konten der Standardkontenrahmen verfügbar; was im Auswahlfeld fehlt, ist laut Hilfe aktuell nicht verfügbar, und für Alternativen verweist sie auf den Support.
Was eine GmbH in sevDesk anders bucht
- Keine Privatkonten: Die sevDesk-Hilfe stellt klar, dass Kapitalgesellschaften weder Privateinlagen noch Privatentnahmen buchen dürfen; Auszahlungen an Gesellschafter laufen laut Hilfe etwa als Gehalt oder Gewinnausschüttung. Die Funktion „als privat markieren“ bucht auf Privateinlagen und Privatentnahmen und gehört deshalb nicht in die Buchhaltung einer GmbH.
- Gesellschafter: Zahlungen von und an Gesellschafter laufen über ein Verrechnungskonto, laut Hilfe etwa Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0730 bzw. 3510 oder Gesellschafter-Darlehen 0890 bzw. 2020.
- Gehalt der Geschäftsführung: Eine Lohnabrechnung führt sevDesk laut Produktübersicht nicht; die Lohnbuchungen kommen aus dem Lohnprogramm oder von der Kanzlei.
- Ertragsteuern: Körperschaftsteuer 2200 bzw. 7600, Solidaritätszuschlag 2208 bzw. 7608, Gewerbesteuer 4320 bzw. 7610. Die Gewerbesteuer zeigt die sevDesk-GuV laut Hilfe nicht.
- Rückstellungen: Die Hilfe (Softwareversion 1) beschreibt dafür einen Umweg über ein als Kontakt angelegtes Konto, weil Bilanzkonten in sevDesk nicht ausgewertet werden.
- Stammkapital: Wie Einzahlung und Ausweis des Stammkapitals zu buchen sind, beschreibt die Hilfe nicht; im Kontenrahmen ist es Gezeichnetes Kapital 0800 bzw. 2900.
Pflichten am Jahresende und wo sie erledigt werden
Mittlere Spalte laut sevDesk-Hilfe und Produktübersicht.
| Pflicht | In sevDesk | Hier |
|---|---|---|
| Bilanz nach §§ 242, 266 HGB | keine Bilanz-Auswertung | aus der Saldenliste, Gliederung nach Größenklasse |
| GuV nach § 275 HGB | GuV-Ansicht nach § 275 HGB und PDF, ohne Gewerbesteuer | aus derselben Saldenliste, Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren |
| Anhang nach §§ 284 bis 288 HGB | in der Hilfe nicht beschrieben | Angaben nach Größenklasse und Rechtsform |
| Lagebericht nach § 289 HGB, ab mittelgroß | in der Hilfe nicht beschrieben | Fragebogen und bearbeitbarer Entwurf |
| Feststellung durch die Gesellschafter, § 42a GmbHG | nicht Teil der Software | Beschluss außerhalb, Datum im Abschluss |
| Offenlegung nach § 325 HGB | in der Hilfe nicht beschrieben | Einreichungsdatei; einreichen Sie oder Ihre Kanzlei |
| E-Bilanz nach § 5b EStG | laut Produktübersicht nicht im Umfang | Übermittlung nach Freigabe über ELSTER |
| Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung | Gewerbesteuererklärung laut Produktübersicht nicht, Körperschaftsteuer nicht erwähnt | Steuer-Modul mit Direktversand für gewöhnliche Fälle |
Größenklasse: wie viel Abschluss Ihre GmbH braucht
Wie umfangreich Bilanz, GuV und Anhang sein müssen, hängt an §§ 267 und 267a HGB. Eine Kleinstkapitalgesellschaft, die zwei von drei Merkmalen nicht überschreitet, nämlich 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz und zehn Arbeitnehmer, stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB eine Bilanz nur mit den Buchstabenposten auf, darf die GuV nach § 275 Abs. 5 HGB in acht Zeilen zeigen und braucht keinen Anhang, wenn die vorgeschriebenen Angaben unter der Bilanz stehen.
Eine kleine GmbH bis 7.500.000 € Bilanzsumme, 15.000.000 € Umsatz und 50 Arbeitnehmer gliedert die Bilanz nach Buchstaben und römischen Zahlen, stellt einen Anhang mit Erleichterungen auf und braucht keinen Lagebericht. Darüber kommen vollständige Gliederung, Lagebericht und die Prüfung durch einen Abschlussprüfer hinzu. Die Software bestimmt die Größenklasse aus Ihren Zahlen und richtet den Umfang danach aus; der Preis für einen einzelnen Abschluss folgt ihr ebenfalls, mit 250 € für Kleinst- und 500 € für kleine Gesellschaften, der erste Abschluss ist kostenlos.
UG: die Rücklage nach § 5a GmbHG berechnen
Eine UG (haftungsbeschränkt) muss nach § 5a Abs. 3 GmbHG eine gesetzliche Rücklage bilden und in sie ein Viertel des Jahresüberschusses einstellen, gemindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr. Verwenden darf sie die Rücklage nur für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder Verlustvortrags. Erhöht die UG ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 €, entfällt die Pflicht nach § 5a Abs. 5 GmbHG.
Beispiel: Eine UG mit 1.000,00 € Stammkapital erzielt 2025 einen Jahresüberschuss von 18.000,00 € und trägt aus 2024 einen Verlust von 2.000,00 € vor. Einzustellen sind ein Viertel von 16.000,00 €, also 4.000,00 €, im SKR03 auf 0846, im SKR04 auf 2930. Ausschütten können die Gesellschafter höchstens den Rest von 12.000,00 €. In sevDesk erscheint diese Buchung nicht, weil die Rücklage ein Bilanzposten ist; im Abschluss hier erfassen Sie sie als Teil der Ergebnisverwendung nach dem Hochladen der Saldenliste.
Der Abschluss aus sevDesk, kurz gefasst
Grundlage ist eine Summen- und Saldenliste: die Beta-Liste aus sevDesk unter Auswertungen oder, besonders ab dem zweiten Geschäftsjahr, der Export aus Kanzlei Software samt Vorjahr, aus dem unser Team die Saldenliste einrichtet. Die Software schlägt für jedes Konto den HGB-Posten vor, Sie bestätigen. Abschlussbuchungen, die in sevDesk fehlen, etwa Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungen oder die UG-Rücklage, erfassen Sie danach als eigene Buchungen, ohne die hochgeladene Liste zu verändern.
Aus demselben Stand entstehen Bilanz, GuV, Anhang, gegebenenfalls Lagebericht, die Einreichungsdatei, die E-Bilanz und die Grundlage für Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Feststellung beschließen die Gesellschafter; Unterschrift und Einreichung bleiben bei der Geschäftsführung.
sevDesk behalten, mit Kanzlei arbeiten oder umziehen
Viele GmbHs behalten sevDesk für Rechnungen, Belege und Voranmeldungen und lassen den Abschluss von ihrer Kanzlei erstellen; dafür sind Export aus Kanzlei Software und Steuerberater-Zugang gedacht. Wer den Abschluss selbst machen will, allein oder gemeinsam mit der Kanzlei im Arbeitsbereich, nimmt die sevDesk-Zahlen mit hierher.
Soll die Buchhaltung selbst umziehen, führt das Gesamtpaket hier ab 125 € im Monat je Gesellschaft die doppelte Buchführung mit Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen; nur die Buchhaltung gibt es ab 95 €. Eine Lohnabrechnung bietet die Software nicht an. Wie der Umzug abläuft, steht auf der Seite zum Wechsel von sevDesk.
Häufige Fragen
Kann eine GmbH mit sevDesk buchen?
Ja. Ab dem Tarif Buchhaltung bietet sevDesk die doppelte Buchführung mit SKR03 oder SKR04 und eine GuV. Die Bilanz und die Pflichten danach erledigen Kanzlei oder eine Abschlusssoftware.
Welchen sevDesk-Tarif braucht eine GmbH?
Mindestens Buchhaltung: Dort beginnt laut Preisseite die doppelte Buchführung, und die Hilfe nennt die Einstellungen zu Gewinnermittlung und Versteuerungsart ab diesem Tarif. Buchhaltung Pro ergänzt BWA, Kostenstellen und die REST-API.
Erstellt sevDesk eine Bilanz für die GmbH?
Nein. Laut Hilfe gibt es keine Bilanz-Auswertung, und die Produktübersicht nennt die vollständige (E-)Bilanz unter „Was kann sevdesk nicht“. sevDesk bereitet die Zahlen vor.
Darf ich Zahlungen an mich als Gesellschafter als privat markieren?
Nein. Die sevDesk-Hilfe sagt, dass Kapitalgesellschaften keine Privateinlagen buchen dürfen. Nutzen Sie ein Verrechnungskonto für Gesellschafter und klären Sie die Buchung mit Ihrer Kanzlei.
Wie hoch ist die Rücklage meiner UG?
Ein Viertel des Jahresüberschusses nach Abzug eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr. Bei 18.000 € Überschuss und 2.000 € Verlustvortrag sind es 4.000 €.
Was kostet der Abschluss meiner GmbH hier?
Der erste Jahresabschluss ist kostenlos, einmal je Konto. Danach je nach Größenklasse 250 €, 500 €, 2.500 € oder 5.000 €; im Gesamtpaket der Buchhaltung ist ein Abschluss je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- sevDesk-Preise und Tarife — abgerufen am 01.11.2026
- sevDesk-Hilfe: Einstellung zu Buchhaltung & Steuer — abgerufen am 01.11.2026
- sevDesk-Hilfe: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) — abgerufen am 01.11.2026
- sevDesk-Hilfe: Privateinlagen — abgerufen am 01.11.2026
- sevDesk-Hilfe: Privatentnahmen — abgerufen am 01.11.2026
- sevDesk-Hilfe: Verfügbare Buchungskonten — abgerufen am 01.11.2026
- sevDesk-Hilfe: Handbuch zur Mandanteneinrichtung — abgerufen am 01.11.2026
- sevDesk-Produktübersicht (Was kann sevdesk nicht) — abgerufen am 01.11.2026
- § 5a GmbHG (Unternehmergesellschaft) — abgerufen am 01.11.2026
- § 266 HGB (Gliederung der Bilanz) — abgerufen am 01.11.2026
- § 267 HGB (Größenklassen) — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.