Jahresabschluss.io
ENAnmeldenRegistrieren →

sevDesk · Offenlegung

sevDesk Offenlegung: Jahresabschluss der GmbH oder UG beim Unternehmensregister

Offenlegung und Hinterlegung beim Unternehmensregister sind in sevDesk kein Thema: Die Hilfe enthält dazu keinen Artikel, und eine vollständige Bilanz zählt die Produktübersicht von sevDesk nicht zum Umfang. Pflicht ist die Offenlegung für jede GmbH und UG trotzdem, und für das Geschäftsjahr 2025 endet die Frist am 31. Dezember 2026. Hier lesen Sie, welche Unterlagen Ihre Gesellschaft nach Größenklasse einreicht, welche Fristen davor liegen, was bei Versäumnis droht und wie die Einreichungsdatei aus Ihren sevDesk-Zahlen entsteht.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

Stand: 2026-11-01

Offenlegung kommt in sevDesk nicht vor

Suche in der sevDesk-Hilfe nach „Offenlegung“, „Bundesanzeiger“ und „Jahresabschluss“, Stand: 1. November 2026.

Die Suchen nach Offenlegung und Bundesanzeiger liefern in der sevDesk-Hilfe keinen Treffer. Unter Jahresabschluss finden sich Artikel zur EÜR, zu Rückstellungen und zur einfachen und doppelten Buchführung; in ihnen erstellt jeweils der Steuerberater den Abschluss aus dem Export aus Kanzlei Software. Die sevDesk-Seite zur Jahresabschluss-Software spricht vom vorbereitenden Jahresabschluss und von EÜR oder GuV, die Produktübersicht nennt die vollständige Bilanz unter „Was kann sevdesk nicht“.

Für die Offenlegung heißt das: Aus sevDesk kommen die Zahlen, mehr nicht. Bilanz in der gesetzlichen Gliederung, Anhang, gegebenenfalls Lagebericht, der Beschluss der Gesellschafter und die Datei für das Unternehmensregister entstehen bei Ihrer Kanzlei oder hier.

Fristen am Beispiel des Geschäftsjahres 2025

Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr, Abschlussstichtag 31. Dezember 2025.

Von der Aufstellung bis zur Offenlegung: Fristen einer GmbH oder UG für 2025
SchrittFristRechtsgrundlage
Aufstellen durch die Geschäftsführung31. März 2026; kleine und Kleinstgesellschaften bis 30. Juni 2026§ 264 Abs. 1 HGB
Feststellen durch die Gesellschafter31. August 2026; kleine und Kleinstgesellschaften bis 30. November 2026§ 42a Abs. 2 GmbHG
Offenlegen oder hinterlegen31. Dezember 2026§ 325 Abs. 1a, § 326 HGB
Nach Androhung durch das Bundesamt für Justizsechs Wochen, um die Pflicht zu erfüllen§ 335 Abs. 3 HGB
Ordnungsgeld bei Versäumnis2.500 € bis 25.000 €, bei Erfüllung nach Fristablauf herabgesetzt§ 335 Abs. 1 und 4 HGB

Was offengelegt wird, nach Größenklasse

Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB)

Bis zu 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz, zehn Arbeitnehmer, zwei von drei Merkmalen. Übermittelt wird nur die Bilanz, auf Wunsch zur dauerhaften Hinterlegung. Dazu gehört die Mitteilung, dass die Gesellschaft die Merkmale an den maßgeblichen Stichtagen nicht überschreitet. Einen Anhang braucht sie nicht, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz stehen.

Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB)

Bis zu 7.500.000 € Bilanzsumme, 15.000.000 € Umsatz, 50 Arbeitnehmer. Offengelegt werden Bilanz und Anhang; der Anhang braucht die Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu enthalten, die GuV selbst wird nicht eingereicht.

Mittelgroße und große Gesellschaften

Darüber werden Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht und Bestätigungsvermerk offengelegt. Ab dieser Größe ist der Abschluss prüfungspflichtig; den Bestätigungsvermerk erteilt ein Abschlussprüfer, nicht die Software.

Beispiel: Größenklasse einer GmbH mit sevDesk

Beispiel: Eine Agentur-GmbH bucht in sevDesk. Zum 31. Dezember 2025 hat sie eine Bilanzsumme von 380.000,00 €, Umsatzerlöse von 1.100.000,00 € und im Jahresdurchschnitt sechs Arbeitnehmer; zum 31. Dezember 2024 waren es 410.000,00 €, 950.000,00 € und fünf. An beiden Stichtagen überschreitet sie den Umsatz, bleibt aber bei Bilanzsumme und Arbeitnehmern darunter. Zwei von drei Merkmalen sind an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht überschritten, also ist sie nach § 267a Abs. 1 in Verbindung mit § 267 Abs. 4 HGB Kleinstkapitalgesellschaft.

Sie darf deshalb nur die Bilanz einreichen und die Hinterlegung verlangen; dann ist die Bilanz nicht frei abrufbar, sondern wird auf Antrag gegen Gebühr übermittelt. Steigt die Bilanzsumme 2026 über 450.000,00 € und bleibt der Umsatz hoch, ändert sich die Größenklasse erst, wenn das auch am folgenden Stichtag so ist.

Ordnungsgeld: was bei Versäumnis droht

Reicht die Gesellschaft nicht rechtzeitig ein, leitet das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Geschäftsführung oder die Gesellschaft ein. Das Bundesamt droht ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 € und höchstens 25.000 € an und setzt eine Frist von sechs Wochen. Wird die Pflicht erst nach Ablauf dieser Frist erfüllt, setzt das Bundesamt das Ordnungsgeld herab, auf 500 € bei einer Kleinstgesellschaft, die hinterlegt hat, auf 1.000 € bei einer kleinen Gesellschaft und auf 2.500 € in den übrigen Fällen, wenn ein höheres angedroht war.

Ein Ordnungsgeld befreit nicht von der Pflicht; das Verfahren lässt sich wiederholen. Wer den Abschluss für 2025 noch nicht hat, sollte deshalb jetzt mit der Saldenliste aus sevDesk anfangen, damit Feststellung und Einreichung vor dem 31. Dezember 2026 liegen.

Wie die Einreichungsdatei hier entsteht

  • Saldenliste aus sevDesk hochladen oder den Export aus Kanzlei Software einreichen; für Folgejahre den Export aus Kanzlei Software samt Vorjahr oder die Saldenliste Ihrer Kanzlei mit Eröffnungsspalte nutzen, weil die Beta-Liste keine Eröffnungswerte trägt.
  • Konten den HGB-Posten zuordnen: Die Software schlägt vor, Sie bestätigen oder ändern.
  • Größenklasse: Die Software bestimmt sie aus Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmern nach §§ 267 und 267a HGB, mit der Regel der zwei Stichtage.
  • Bilanz und GuV in der gesetzlichen Gliederung, bei kleinen und Kleinstgesellschaften verkürzt; Anhang nach Größenklasse und Rechtsform, bei Kleinstgesellschaften die Angaben unter der Bilanz.
  • Lagebericht, wo Pflicht: Fragebogen und ein bearbeitbarer Entwurf, den Sie prüfen und ergänzen.
  • Feststellung: Das Datum des Gesellschafterbeschlusses tragen Sie unter „Feststellung und Unterzeichnung“ ein. Fehlt es, vermerkt die Einreichungsdatei, dass die Feststellung noch aussteht; offenzulegen ist aber der festgestellte Abschluss.
  • Firmenname: Fehlt ihm in den Stammdaten der Rechtsformzusatz, weist die Software darauf hin, weil das Unternehmensregister den Namen beim Hochladen mit den Registerdaten vergleicht.
  • Einreichen: Die Datei übermitteln Sie oder Ihre Kanzlei selbst an das Unternehmensregister; die Software sendet sie nicht dorthin.

Selbst einreichen oder über die Kanzlei

Eine Kleinst- oder kleine GmbH mit sauber geführter sevDesk-Buchhaltung kann den Abschluss allein erstellen und einreichen. Der erste Jahresabschluss ist kostenlos, einmal je Konto; danach kostet er nach Größenklasse 250 €, 500 €, 2.500 € oder 5.000 €, im Gesamtpaket der Buchhaltung ist einer je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten.

Erstellt Ihre Kanzlei den Abschluss ohnehin aus dem sevDesk-Export, übernimmt sie meist auch die Offenlegung. Gemeinsam geht es ebenfalls: Die Kanzlei arbeitet im Arbeitsbereich mit, prüft Zuordnung und Anhang, und die Geschäftsführung unterschreibt und reicht ein.

Häufige Fragen

Kann sevDesk den Jahresabschluss offenlegen?

Die sevDesk-Hilfe enthält keinen Artikel zur Offenlegung, und die Produktübersicht nennt die vollständige Bilanz unter „Was kann sevdesk nicht“. Die Unterlagen für das Unternehmensregister entstehen bei Ihrer Kanzlei oder hier.

Bis wann muss der Abschluss 2025 beim Unternehmensregister sein?

Spätestens am 31. Dezember 2026, ein Jahr nach dem Abschlussstichtag. Davor liegen Aufstellung und Feststellung durch die Gesellschafter.

Was ist der Unterschied zwischen Offenlegung und Hinterlegung?

Offengelegte Unterlagen sind im Unternehmensregister frei einsehbar. Hinterlegen dürfen nur Kleinstkapitalgesellschaften ihre Bilanz; sie wird dann nur auf Antrag gegen Gebühr an Dritte übermittelt.

Muss meine kleine GmbH die GuV offenlegen?

Nein. Nach § 326 Abs. 1 HGB übermitteln kleine Kapitalgesellschaften nur Bilanz und Anhang, der Anhang ohne die Angaben zur GuV.

Wie hoch ist das Ordnungsgeld?

Angedroht werden 2.500 € bis 25.000 €. Wird nach Ablauf der Sechswochenfrist eingereicht, wird es auf 500 € (hinterlegende Kleinstgesellschaft), 1.000 € (kleine Gesellschaft) oder 2.500 € herabgesetzt.

Reicht die Software die Datei beim Unternehmensregister ein?

Nein. Sie erzeugt die Einreichungsdatei; einreichen müssen Sie oder Ihre Kanzlei selbst.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.