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sevDesk Eröffnungsbilanz: Anfangsbestände bei Gründung und im Folgejahr
Eine Eröffnungsbilanz für Bestandskonten beschreibt die sevDesk-Hilfe nicht; einen Anfangsbestand kennt sie nur beim Kassenbuch, und die Summen- und Saldenliste Beta unterstützt ausdrücklich keine Eröffnungsbilanzwerte. Für den HGB-Abschluss einer GmbH oder UG sind diese Werte aber Pflicht: Die Eröffnung eines Jahres muss der Schlussbilanz des Vorjahres entsprechen. Hier lesen Sie, wie Sie die Eröffnung im Gründungsjahr aufstellen, auch als E-Bilanz, und wie sie in den Folgejahren aus Ihren sevDesk-Daten entsteht.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.
Stand: 2026-11-01
Wo sevDesk überhaupt Anfangsbestände kennt
Gesucht in der sevDesk-Hilfe nach „Eröffnungsbilanz“, „Anfangsbestand“, „Saldenvortrag“ und „Jahreswechsel“, Stand: 1. November 2026.
Beim Kassenbuch fragt sevDesk beim Eröffnen nach Anfangsbestand und Datum; laut Hilfe lässt sich diese Buchung später nicht ändern, Fehler korrigieren Sie nur über eine Gegenbuchung. Für Bankkonten, Forderungen, Verbindlichkeiten, Anlagen oder Eigenkapital findet sich in der Hilfe kein Artikel, der Eröffnungswerte erfasst. Die Suche nach „Eröffnungsbilanz“ führt allein zu den beiden Artikeln über die Summen- und Saldenliste Beta, und dort steht, dass Eröffnungsbilanzwerte aktuell nicht unterstützt werden.
Auch der Export aus Kanzlei Software aus Steuern → Mein Steuerberater hilft hier nicht weiter: Er enthält die Buchungen des gewählten Zeitraums innerhalb eines Wirtschaftsjahres, Vortragsbuchungen beschreibt die Hilfe für ihn nicht. sevDesk ist damit auf die laufende Buchhaltung und die Übergabe an eine Kanzlei ausgerichtet, die Eröffnung und Schlussbilanz in ihrer Software führt. Das deckt sich mit der Produktübersicht von sevDesk, die eine vollständige Bilanz ausdrücklich nicht zum Umfang zählt.
Bilanzidentität: Eröffnung gleich Vorjahresschluss
§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB verlangt, dass die Wertansätze der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres übereinstimmen. Praktisch heißt das: Bank, Kasse, Forderungen, Anlagen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Eigenkapital gehen mit ihrem Schlusssaldo ins neue Jahr. Erträge und Aufwendungen beginnen bei null, ihr Saldo, das Jahresergebnis, wandert in den Gewinn- oder Verlustvortrag, solange die Gesellschafter nichts anderes beschließen.
Für eine UG kommt die gesetzliche Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG hinzu, die als eigener Posten weiterläuft. Wird ein Teil des Gewinns ausgeschüttet, mindert der Beschluss den Vortrag erst im Jahr, in dem er gefasst wird; die Eröffnung selbst bleibt die unveränderte Schlussbilanz.
Beispiel: vom 31. Dezember 2025 zum 1. Januar 2026
Kleine GmbH, Kontenrahmen SKR04, Vorjahresergebnis nicht ausgeschüttet.
| Konto (SKR04) | Schlusssaldo 31.12.2025 | Eröffnung 01.01.2026 |
|---|---|---|
| 0650 Büroeinrichtung | 6.400,00 € S | 6.400,00 € S |
| 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 9.800,00 € S | 9.800,00 € S |
| 1800 Bank | 41.250,00 € S | 41.250,00 € S |
| 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.150,00 € H | 5.150,00 € H |
| 3035 Gewerbesteuerrückstellung | 2.300,00 € H | 2.300,00 € H |
| 2900 Gezeichnetes Kapital | 25.000,00 € H | 25.000,00 € H |
| 4400 Erlöse 19 % USt | 186.000,00 € H | 0,00 € |
| Aufwandskonten der Klassen 5 bis 7 zusammen | 161.000,00 € S | 0,00 € |
| 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung | 0,00 € | 25.000,00 € H |
Was die Tabelle zeigt
Beispiel weiter: Die Bestandskonten tragen zusammen 57.450,00 € im Soll und 32.450,00 € im Haben, der Überhang von 25.000,00 € ist genau das Jahresergebnis 2025, also 186.000,00 € Erlöse abzüglich 161.000,00 € Aufwand. In der Eröffnung 2026 steht dieser Betrag als Gewinnvortrag auf 2970, die Erfolgskonten stehen auf null, und Soll und Haben gleichen sich wieder aus.
Lädt dieselbe GmbH für 2026 die Beta-Liste aus sevDesk hoch, fehlt die rechte Spalte vollständig. Die Bank zeigt dann nur die Ein- und Ausgänge von 2026, die Forderung von 9.800,00 € erscheint nach ihrer Bezahlung als Haben-Saldo, und Stammkapital und Gewinnvortrag tauchen gar nicht auf, weil 2026 auf diesen Konten nichts gebucht wurde.
Gründungsjahr: die erste Eröffnungsbilanz
Nach § 242 Abs. 1 HGB stellt der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz auf. Für die GmbH oder UG ist das der Tag, an dem das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt. Beispiel: Eine UG wird am 1. März 2026 mit 1.000,00 € Stammkapital gegründet, das voll eingezahlt ist. Ihre Eröffnungsbilanz zeigt Bank 1.000,00 € gegen Gezeichnetes Kapital 1.000,00 €, im SKR04 auf 1800 und 2900, im SKR03 auf 1200 und 0800.
Steuerlich gilt § 5b Abs. 1 Satz 4 EStG: Im Fall der Eröffnung des Betriebs ist auch die Eröffnungsbilanz als amtlicher Datensatz elektronisch zu übermitteln. Die Software erstellt dafür einen eigenen E-Bilanz-Datensatz zum Eröffnungstag, ohne Gewinn- und Verlustrechnung, auch direkt nach der Gründung, bevor es Jahreszahlen gibt. Erfassen und amtlich prüfen ist kostenlos; die Übermittlung kostet 20 € und ist enthalten, wenn die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres hier freigeschaltet ist.
Wie Sie die Einzahlung des Stammkapitals in sevDesk erfassen, beschreibt die Hilfe nicht. Sie weist nur darauf hin, dass bei Kapitalgesellschaften keine Privateinlagen gebucht werden dürfen. Klären Sie die Buchung mit Ihrer Kanzlei, bevor Sie die Funktion „als privat markieren“ für eine Einzahlung der Gesellschafter nutzen.
Folgejahre: drei Wege zur richtigen Eröffnung
Export aus Kanzlei Software mit Vorjahr einreichen
Sie reichen den Buchungsstapel des Jahres aus sevDesk ein und dazu den des Vorjahres oder die Saldenliste zum Vorjahresstichtag. Liegt die Vorjahres-Saldenliste vor, übernimmt die Software daraus die Eröffnung: Bestandskonten mit dem Schlusssaldo, das Vorjahresergebnis im Gewinnvortrag 0860 (SKR03) bzw. 2970 (SKR04). Unser Team prüft den Stapel und richtet die Saldenliste ein.
Saldenliste der Kanzlei mit Eröffnungsspalte
Hat Ihre Kanzlei das Vorjahr abgeschlossen, enthält ihre Summen- und Saldenliste meist eine Spalte mit den Eröffnungswerten. Beim Einlesen prüft die Software dann je Konto, ob Eröffnung plus Verkehr den Schlusssaldo ergibt, und vergleicht die Eröffnung mit der Bilanzsumme des Vorjahres, sofern diese hinterlegt ist.
Buchhaltung künftig hier führen
Führen Sie die Bücher hier, rechnet die Software den Vortrag zwischen Ihren Geschäftsjahren selbst: Die Eröffnung ist der Schluss des Vorjahres, berechnet und nie als Buchung angelegt. Ändert sich das Vorjahr nachträglich, folgt die Eröffnung von selbst.
Was Sie an der Eröffnung selbst prüfen
- Bank: Eröffnungswert gleich Kontoauszug zum 31. Dezember des Vorjahres.
- Kasse: derselbe Betrag wie der Anfangsbestand im sevDesk-Kassenbuch bzw. der Kassenbericht zum Stichtag.
- Forderungen und Verbindlichkeiten: Summe der offenen Rechnungen zum Stichtag, in sevDesk über die Übersicht offener Rechnungen nachvollziehbar.
- Anlagen: Restbuchwerte aus sevDesk unter Belege → Anlagen.
- Eigenkapital: Stammkapital laut Handelsregister, Gewinnvortrag gleich Vorjahresvortrag plus Ergebnis abzüglich beschlossener Ausschüttung, bei der UG die Rücklage nach § 5a GmbHG.
- Summe: Die Bilanzsumme der Eröffnung entspricht der Bilanzsumme der Vorjahres-Schlussbilanz.
Wann sevDesk-Daten genügen und wann die Kanzlei hilft
Im ersten Geschäftsjahr gibt es außer den Gründungsvorgängen nichts vorzutragen; dann genügen die sevDesk-Daten für den Abschluss, und die Eröffnungsbilanz entsteht hier aus wenigen Zeilen. Ab dem zweiten Jahr brauchen Sie eine Quelle für die Vorträge: den Vorjahresexport, Ihren eigenen Vorjahresabschluss in der Software oder die Unterlagen Ihrer Kanzlei.
War das Vorjahr bei einer Kanzlei, fragen Sie dort nach der Saldenliste mit Eröffnungswerten und nach der festgestellten Bilanz. Den Vorjahresabschluss können Sie zusätzlich als PDF hinterlegen; die Software zerlegt ihn in Bilanz, GuV, Anhang und Spiegel, und nach Ihrer Durchsicht entsteht daraus die Vorjahresspalte.
Häufige Fragen
Kann ich in sevDesk eine Eröffnungsbilanz buchen?
Die sevDesk-Hilfe beschreibt nur den Anfangsbestand im Kassenbuch. Eine Erfassung von Eröffnungswerten für Bank, Forderungen, Anlagen oder Eigenkapital fanden wir in der Hilfe nicht; für den Abschluss hier ist sie auch nicht nötig.
Brauche ich für die Gründung eine E-Bilanz?
Ja. § 5b Abs. 1 Satz 4 EStG verlangt bei Eröffnung des Betriebs auch die Eröffnungsbilanz als amtlichen Datensatz. Die Software erstellt ihn als eigene Eröffnungs-E-Bilanz zum Gründungstag.
Was kostet die Eröffnungs-E-Bilanz?
Erfassen und amtlich prüfen kostet nichts. Die Übermittlung kostet 20 € und ist enthalten, wenn die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres hier freigeschaltet ist.
Wohin gehört das Ergebnis des Vorjahres?
In den Gewinnvortrag, im SKR03 auf 0860, im SKR04 auf 2970, bis die Gesellschafter über die Verwendung beschließen. Erfolgskonten starten im neuen Jahr bei null.
Warum stimmt mein Banksaldo aus der sevDesk-Liste nicht?
Die Beta-Liste trägt keine Eröffnungswerte, deshalb zeigt sie auf dem Bankkonto nur die Bewegung des Jahres. Den Anfangsbestand bringt der eingereichte Export aus Kanzlei Software samt Vorjahr oder eine Saldenliste Ihrer Kanzlei mit Eröffnungsspalte; die Schlusssalden einer hochgeladenen Beta-Liste ändert ein vorhandenes Vorjahr nicht.
Das Vorjahr hat meine Kanzlei abgeschlossen. Was brauche ich?
Die Saldenliste des Vorjahres mit Schlusssalden oder die des laufenden Jahres mit Eröffnungsspalte, dazu die festgestellte Vorjahresbilanz. Daraus entstehen Eröffnung und Vorjahresspalte.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- sevDesk-Hilfe: Summen- und Saldenliste Beta (SuSa) — abgerufen am 01.11.2026
- sevDesk-Hilfe: Kassenbuch — abgerufen am 01.11.2026
- sevDesk-Hilfe: Privateinlagen — abgerufen am 01.11.2026
- sevDesk-Produktübersicht (Was kann sevdesk nicht) — abgerufen am 01.11.2026
- § 242 HGB (Eröffnungsbilanz) — abgerufen am 01.11.2026
- § 252 HGB (Bilanzidentität) — abgerufen am 01.11.2026
- § 5b EStG (E-Bilanz, Eröffnung) — abgerufen am 01.11.2026
- § 5a GmbHG (UG-Rücklage) — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.