DAC7 / PStTG

DAC7-Meldung erhalten: Kein Strafvorwurf, aber ein Abgleich

Immer mehr Online-Händler und Plattform-Verkäufer erhalten Post: Die Plattform teilt mit, dass sie die eigenen Umsätze an die Finanzverwaltung gemeldet hat. Grundlage ist die EU-Richtlinie DAC7, in Deutschland umgesetzt durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Wichtig vorab: Ein solches Schreiben ist kein Strafvorwurf. Es bedeutet, dass die Finanzverwaltung Ihre Plattform-Umsätze künftig mit Ihren Steuererklärungen abgleichen kann. Diese Seite erklärt, was hinter DAC7 steckt, ab welcher Bagatellgrenze überhaupt gemeldet wird und was Sie jetzt sinnvollerweise tun. Sie ersetzt keine Steuerberatung.

Was hinter DAC7 und dem PStTG steckt

DAC7 ist eine EU-Richtlinie zur Steuertransparenz digitaler Plattformen. Deutschland hat sie mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt. Es verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen, bestimmte Daten ihrer aktiven Anbieter zu erheben und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

Betroffen sind unter anderem der Verkauf von Waren, die Vermietung von Immobilien und Fahrzeugen sowie das Erbringen persönlicher Dienstleistungen über Plattformen. Gemeldet werden typischerweise Identifikationsdaten des Anbieters und die über die Plattform erzielten Vergütungen. Das BZSt kann diese Informationen an die zuständigen Finanzämter weiterleiten, die sie mit den abgegebenen Steuererklärungen abgleichen.

Die Bagatellgrenze: wer nicht gemeldet wird

Nicht jeder Verkäufer wird gemeldet. Das PStTG kennt für den Warenverkauf eine Bagatellgrenze. Nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG gilt als freigestellter Anbieter, wer über die Plattform in weniger als 30 Fällen Waren verkauft und dafür insgesamt weniger als 2.000 Euro Vergütung erhalten oder gutgeschrieben bekommen hat.

Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein: unter 30 Verkäufe und unter 2.000 Euro. Wer eine der beiden Grenzen überschreitet, ist nicht mehr freigestellt und wird gemeldet. Wichtig ist die Einschränkung auf Warenverkäufe: Für andere relevante Tätigkeiten – etwa Vermietung oder Dienstleistungen – greift diese Freistellung nicht in gleicher Weise.

Und noch wichtiger: Die Bagatellgrenze betrifft nur die Meldepflicht der Plattform. Sie sagt nichts darüber aus, ob und in welcher Höhe die Umsätze steuerpflichtig sind. Auch wer unterhalb der Grenze bleibt, kann steuerpflichtige Einkünfte haben.

Was ein DAC7-Schreiben bedeutet

Erhalten Sie von einer Plattform die Mitteilung über eine DAC7-Meldung, ist das zunächst eine reine Information: Ihre Daten wurden gemeldet. Es ist kein Vorwurf, keine Prüfungsankündigung und keine Aufforderung, sofort etwas zu bezahlen.

Der praktische Effekt liegt im Abgleich. Das Finanzamt kann die gemeldeten Plattform-Umsätze mit Ihren Steuererklärungen vergleichen. Wenn dort bislang keine oder zu niedrige Einkünfte aus dem Plattform-Geschäft auftauchen, kann sich eine Rückfrage ergeben. Wer seine Umsätze ordnungsgemäß erklärt hat, muss sich in der Regel keine Sorgen machen – der Abgleich bestätigt dann schlicht die Angaben.

Was jetzt zu tun ist

Ein pragmatisches Vorgehen nach einem DAC7-Schreiben:

  • die gemeldeten Umsätze mit den eigenen Aufzeichnungen abgleichen
  • prüfen, ob die Einkünfte in den bisherigen Steuererklärungen vollständig erfasst wurden
  • bei erkannten Lücken eine Berichtigung nach § 153 AO in Betracht ziehen (mit Beratung)
  • die laufende Buchhaltung oder EÜR so aufsetzen, dass Plattform-Umsätze künftig sauber erfasst werden
  • bei Unsicherheit über Steuerpflicht oder Nacherklärung die Steuerberatung einbinden

Umsätze sauber erfassen

Damit ein Abgleich unproblematisch bleibt, müssen die Plattform-Umsätze sauber in der Buchhaltung oder in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung landen. Für bilanzierende Unternehmen bündelt das Buchhaltungs-Modul (50 Euro pro Nutzer und Monat) Belege, Bankumsätze und Rechnungen; für Einzelunternehmer und Freiberufler unterhalb der Buchführungspflicht erledigt das EÜR-Modul (99 Euro pro Monat) die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und übermittelt die Anlage EÜR direkt ans Finanzamt.

Die steuerlichen Erklärungen selbst – Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Jahreserklärung, Körperschaft- und Gewerbesteuer – laufen im Steuer-Modul (100 Euro pro Monat). Für nachträgliche Mitteilungen ans Finanzamt, etwa das Nachreichen von Belegen oder eine sonstige Nachricht, gibt es zusätzlich das Finanzamt-Cockpit.

So oder so gilt: Ob eine Nacherklärung nötig ist und wie sie aussieht, ist eine steuerrechtliche Frage. Die Software hilft beim ordentlichen Erfassen und Erklären – die Beurteilung des Einzelfalls gehört in die Hände Ihrer Steuerberatung.

Häufige Fragen

Ist eine DAC7-Meldung ein Strafvorwurf?

Nein. Die Mitteilung besagt nur, dass die Plattform Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet hat. Das ermöglicht dem Finanzamt einen Abgleich mit Ihren Steuererklärungen. Wer seine Umsätze ordnungsgemäß erklärt hat, muss in der Regel nichts weiter veranlassen.

Ab wann meldet eine Plattform meine Warenverkäufe?

Nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG ist ein Anbieter beim Warenverkauf freigestellt, wenn er in weniger als 30 Fällen verkauft und dafür insgesamt weniger als 2.000 Euro erhält. Beide Grenzen müssen zusammen eingehalten werden; wird eine überschritten, erfolgt eine Meldung.

Bin ich steuerfrei, wenn ich unter der Bagatellgrenze bleibe?

Nein. Die Bagatellgrenze betrifft nur die Meldepflicht der Plattform, nicht die Steuerpflicht. Auch unterhalb der Grenze können Ihre Einkünfte steuerpflichtig sein. Die steuerliche Einordnung ist unabhängig davon zu prüfen.

Was mache ich, wenn ich Umsätze nicht erklärt habe?

Erkennen Sie nachträglich, dass eine Erklärung unrichtig oder unvollständig war, verpflichtet § 153 AO zur Anzeige und Berichtigung. Wie eine solche Nacherklärung aussieht und ob sie nötig ist, sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung klären.

Wie erfasse ich Plattform-Umsätze künftig sauber?

Über eine laufende Buchhaltung oder – bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung – das EÜR-Modul. Die Umsätze werden dort erfasst, die Steuererklärungen laufen im Steuer-Modul. So stimmen die gemeldeten und die erklärten Zahlen überein.