Jahresabschluss.io
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GmbH und UG

WISO MeinBüro und die Bilanz einer GmbH: was fehlt und wie der Abschluss entsteht

WISO MeinBüro ist laut Buhl eine Software für Rechnungen und vorbereitende Buchhaltung — eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB oder einen Anhang beschreibt weder das Handbuch der Browser-Version noch das von MeinBüro Desktop. Für eine GmbH oder UG endet der Weg in MeinBüro deshalb beim Export an die Steuerkanzlei oder bei einer Summen- und Saldenliste beziehungsweise einem Buchungsstapel, aus dem hier der Jahresabschluss entsteht. Diese Seite zeigt, welche Daten Sie aus MeinBüro mitnehmen, welche Abschlussbuchungen hinzukommen und was die Geschäftsführung am Ende entscheidet.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

Stand: 2026-11-01

Doppelte Buchführung in MeinBüro: was das Handbuch zeigt

In der Browser-Version entstehen aus jeder Rechnung, Ausgabe und Zahlung automatisch Buchungssätze. Die Buchungsübersicht unter Buchhaltung › Buchungsübersicht listet sie mit Soll-Konto, Haben-Konto, Betrag und Buchungstext. Als Kontenrahmen stehen SKR03 und SKR04 zur Wahl; MeinBüro enthält laut Preisseite eine Auswahl relevanter Konten, und neue Konten lassen sich nach dem Handbuch grundsätzlich nicht von Hand anlegen. MeinBüro Desktop nennt in der Ausbaustufe Basis eine vorbereitende Buchhaltung mit SKR03 und SKR04, ab Pro den Export aus Kanzlei Software.

Den Schritt vom Konto zum Abschluss beschreibt Buhl nicht. Das Handbuch unterscheidet zwei Arbeitsweisen mit der Kanzlei: Beim Buchungsmandanten bucht die Kanzlei die Belege, beim Selbstbucher erledigt das Unternehmen die laufende Buchhaltung, und den Jahresabschluss übernimmt anschließend die Kanzlei. Die Seite „Jahresabschluss“ auf meinbuero.de meint EÜR und Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die GuV-Auswertung der Browser-Version ist eine interne Übersicht aller Rechnungen unabhängig vom Zahlstatus, kein Abschluss nach § 275 HGB.

Auf der Roadmap steht für das vierte Quartal 2026 eine Kontenansicht, die je Fibu-Konto Soll, Haben und Saldo zeigt. Eine Summen- und Saldenliste beschreibt das Handbuch der Browser-Version bisher nicht; im Desktop-Handbuch ist sie Teil der Rechnungs- und Buchhaltungslisten.

Was das Handelsrecht von der GmbH verlangt — und wo MeinBüro steht

Gegenüberstellung nach HGB; Angaben zu WISO MeinBüro laut Handbuch und Preisseite, Stand: 1. November 2026.

Die GmbH gilt nach § 13 Abs. 3 GmbHG als Handelsgesellschaft; über § 6 HGB treffen sie Buchführung (§ 238 HGB) und Abschluss (§ 242 HGB) wie jeden Kaufmann — eine Einnahmenüberschussrechnung kommt nicht in Betracht. Aufzustellen ist der Abschluss in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres; kleine Gesellschaften haben nach § 264 Abs. 1 HGB bis zu sechs Monate. Kleinstkapitalgesellschaft ist, wer an zwei Stichtagen mindestens zwei von drei Grenzen nicht überschreitet: 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz, zehn Arbeitnehmer. Klein bleibt die GmbH bis 7.500.000 € Bilanzsumme, 15.000.000 € Umsatz und 50 Arbeitnehmer.

Bestandteile des Jahresabschlusses einer GmbH oder UG
BestandteilRechtsgrundlageWISO MeinBüro laut HandbuchHier
Bilanz und GuV§ 242 HGB, Gliederung nach § 266 und § 275 HGBnicht beschrieben; GuV-Auswertung nur als interne Übersichtaus der Saldenliste, GuV nach Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren
Anhang§ 264 Abs. 1, §§ 284 bis 288 HGBnicht beschriebennach Größenklasse und Rechtsform, mit den Erleichterungen für Kleinstgesellschaften
Lagebericht§ 289 HGB, für kleine Gesellschaften entbehrlichnicht beschriebenFragebogen und bearbeitbarer KI-Entwurf, wo er Pflicht ist
Größenklasse§ 267 und § 267a HGBnicht beschriebenaus Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl, mit Zwei-Stichtage-Regel
Offenlegung§ 325 HGB, spätestens ein Jahr nach dem Stichtagnicht beschriebenEinreichungsdatei, die Sie selbst beim Unternehmensregister hochladen
Steuerliche Abgaben§ 5b EStG, § 31 KStG, § 14a GewStGUmsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTERE-Bilanz, Körperschaft- und Gewerbesteuer aus denselben Zahlen

Beispiel: Abschlussbuchungen einer UG nach dem Export

Erfundene Zahlen, Kalenderjahr 2025, ohne Vorauszahlungen und ohne Hinzurechnungen; Konten im SKR03, SKR04 in Klammern.

  • Vorläufiges Ergebnis laut Saldenliste aus MeinBüro: 42.000,00 €.
  • Rückstellung für Abschluss- und Steuerberatungskosten: 3.000,00 € von 4957 an 0977 (6827 an 3095). Rückstellungen beschreibt das MeinBüro-Handbuch nicht — sie kommen erst im Abschluss hinzu. Ergebnis vor Ertragsteuern: 39.000,00 €.
  • Gewerbesteuer: Gewerbeertrag 39.000,00 €, kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften, Messzahl 3,5 % ergibt 1.365,00 €; bei einem Hebesatz von 400 % sind das 5.460,00 €, gebucht von 4320 an 0956 (7610 an 3035).
  • Körperschaftsteuer: 15 % von 39.000,00 € = 5.850,00 € auf 2200 (7600), Solidaritätszuschlag 5,5 % davon = 321,75 € auf 2208 (7608), Gegenkonto Steuerrückstellungen 0955 (3020). Die Gewerbesteuer mindert das Einkommen nach § 4 Abs. 5b EStG nicht.
  • Jahresüberschuss: 39.000,00 € − 5.460,00 € − 5.850,00 € − 321,75 € = 27.368,25 €.
  • Gesetzliche Rücklage der UG nach § 5a Abs. 3 GmbHG: ein Viertel, also 6.842,06 €, auf 0846 (2930).

Solche Buchungen bucht die Geschäftsführung oder ihre Kanzlei; die Software bietet bei den Abschlussbuchungen die Rückstellung für Körperschaft- und Gewerbesteuer an, abzüglich des schon Gebuchten; ob weitere Rückstellungen fehlen, prüfen Sie selbst. Bewertungsfragen — etwa die Höhe einer Rückstellung oder eine Wertberichtigung auf Forderungen — entscheiden Sie.

Welche MeinBüro-Daten der Abschluss braucht

  • MeinBüro Desktop: die Summen- und Saldenliste aus Finanzen › Rechnungs- und Buchhaltungslisten, die laut Handbuch Anfangsbestände, Verkehrszahlen und Salden zeigt — als Excel-Datei oder PDF.
  • Browser-Version: den Buchungsstapel des Geschäftsjahres aus Buchhaltung › Steuerberaterexport; das Einrichtungsteam richtet daraus die Saldenliste ein und meldet sich, sobald sie bereitsteht.
  • Vorjahr: Ein Buchungsstapel enthält je nach Programm keine Eröffnungswerte; das MeinBüro-Handbuch beschreibt dazu nichts. Ist es nicht das erste Geschäftsjahr, gehören der Vorjahresabschluss oder die Saldenliste zum Vorjahresstichtag dazu; sonst beginnen Bank, Forderungen und Verbindlichkeiten bei null und nur die GuV stimmt.
  • Stammdaten der Gesellschaft: Rechtsform, Sitz, Registergericht und -nummer, Geschäftsjahr, Zahl der Arbeitnehmer — für Größenklasse, Anhang und Einreichungsdatei.
  • Anlagen: die Anlagenübersicht aus MeinBüro, damit Zugänge, Abschreibungen und Abgänge zur Saldenliste passen.

Menüwege, Exporteinstellungen und eine Prüfliste für die Datei stehen ausführlich auf der Seite zum Saldenlisten-Export aus MeinBüro.

Vom Hochladen bis zum festgestellten Abschluss

Nach dem Hochladen erkennt die Software Konten und Kontenrahmen und schlägt für jedes Konto einen HGB-Posten vor; Sie bestätigen oder ändern die Zuordnung. Aus Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmern ergibt sich die Größenklasse nach § 267 oder § 267a HGB, daraus Gliederungstiefe und Umfang des Anhangs. Ein Lagebericht entsteht nur, wo er Pflicht ist, über einen Fragebogen und einen KI-Entwurf, den Sie bearbeiten.

Am Ende steht die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister, die Sie selbst hochladen — eine Direktübermittlung dorthin gibt es nicht. Festgestellt wird der Abschluss nach § 46 Nr. 1 GmbHG durch die Gesellschafter. Im Folgejahr rechnet die Software die Eröffnungswerte aus dem Schluss des Vorjahres; Erfolgskonten beginnen bei null.

Der erste Jahresabschluss ist kostenlos, einmal je Konto. Danach kostet er für Kleinstgesellschaften 250 €, für kleine 500 €; die E-Bilanz kostet 20 € je Wirtschaftsjahr, die Steuererklärungen werden einzeln bei der Übermittlung berechnet.

MeinBüro behalten oder die Buchhaltung umziehen?

MeinBüro und die Kanzlei

Das ist Buhls vorgesehener Weg: Belege und Buchungssätze gehen per Steuerberaterexport oder Kanzlei Software-Datenservices an die Kanzlei, die den Abschluss erstellt. Sinnvoll, wenn die Kanzlei ohnehin Abschluss und Steuern betreut.

MeinBüro für Rechnungen, Abschluss hier

Sie behalten MeinBüro für Angebote, Rechnungen und Voranmeldungen und bringen einmal im Jahr Saldenliste oder Buchungsstapel samt Vorjahr mit. Abschlussbuchungen und Bewertungen ergänzen Sie hier.

Buchhaltung hierher holen

Doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04 mit berechnetem Saldenvortrag statt Eröffnungsbuchungen. Das Gesamtpaket ab 125 € im Monat je Gesellschaft enthält Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen; Lohnabrechnung gehört nicht dazu.

Für mittelgroße und große Gesellschaften mit Prüfungspflicht, Umwandlungen oder Bewertungsfragen mit großem Hebel ist die Kanzlei die richtige Adresse. Sie kann hier mitarbeiten, statt Daten erneut zu erfassen.

Häufige Fragen

Kann WISO MeinBüro eine Bilanz für die GmbH erstellen?

Eine Bilanz, eine GuV nach HGB oder einen Anhang beschreibt Buhl weder im Handbuch der Browser-Version noch in dem von MeinBüro Desktop. Das Handbuch sieht vor, dass die Kanzlei den Jahresabschluss aus den exportierten Buchungsdaten erstellt.

Welche Datei aus MeinBüro brauche ich für den Abschluss hier?

Aus MeinBüro Desktop die Summen- und Saldenliste aus den Rechnungs- und Buchhaltungslisten, aus der Browser-Version den Buchungsstapel aus dem Steuerberaterexport. Dazu das Vorjahr, wenn es nicht Ihr erstes Geschäftsjahr ist.

Was passiert mit den Eröffnungswerten?

Im ersten Jahr kommen sie aus der Saldenliste, sofern sie Anfangsbestände enthält, oder aus dem Vorjahresabschluss. Ab dem zweiten Jahr hier rechnet die Software die Eröffnung aus dem Schluss des Vorjahres, ohne Eröffnungsbuchungen.

Was kostet der Jahresabschluss einer GmbH hier?

Der erste ist kostenlos, einmal je Konto. Danach 250 € für eine Kleinstkapitalgesellschaft, 500 € für eine kleine, 2.500 € für eine mittelgroße und 5.000 € für eine große Gesellschaft.

Wird der Abschluss an das Unternehmensregister übermittelt?

Nein. Sie erhalten eine geprüfte Einreichungsdatei und laden sie selbst beim Unternehmensregister hoch; die Frist dafür endet nach § 325 HGB spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag.

Brauche ich für den GmbH-Abschluss trotzdem eine Kanzlei?

Nicht zwingend. Die Software bereitet den Abschluss vor; Bewertung, Feststellung und Einreichung bleiben bei der Geschäftsführung. Wer das nicht allein verantworten möchte, arbeitet gemeinsam mit der Kanzlei in derselben Software.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.