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E-Bilanz

E-Bilanz für Onlinehändler: AccountOne-Konten auf die Taxonomie abbilden

Jede bilanzierende Gesellschaft übermittelt Bilanz und GuV nach § 5b EStG elektronisch an die Finanzverwaltung – als E-Bilanz in der amtlichen Taxonomie. Wer seine Umsätze über AccountOne-Stapel bucht, hat dafür eine Besonderheit: Die Konten kommen aus einer Übersetzungstabelle, die sechsstellige AccountOne-Konten auf den eigenen Kontenrahmen abbildet. Stimmt diese Übersetzung, ist die E-Bilanz ein Nebenprodukt des Abschlusses. Diese Seite zeigt, welche Taxonomie-Positionen die typischen Konten eines Marktplatzhändlers treffen und wie Prüfung und Übermittlung ablaufen.

Stand: 2026-10-06

Pflicht und Inhalt der E-Bilanz

§ 5b EStG verpflichtet Unternehmen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt mit der Steuererklärung des Jahres, für GmbH und UG also mit der Körperschaftsteuererklärung. Grundlage ist die Handelsbilanz mit steuerlichen Anpassungen oder eine eigene Steuerbilanz.

Der Datensatz folgt der Taxonomie der Finanzverwaltung: ein Positionsbaum, der feiner ist als die Gliederung des § 266 HGB. Deshalb genügt es nicht, Bilanzposten zu übertragen – jedes Konto braucht eine Taxonomie-Position. Für die Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04 ist diese Zuordnung in der Software hinterlegt; eigene Konten ordnen Sie einmal zu.

Typische Konten eines Marktplatzhändlers in der Taxonomie

Zielkonten aus der Übersetzungstabelle und ihre Taxonomie-Position (SKR03-Beispiele)
ZielkontoWas der Import dort buchtTaxonomie-Position
8400 / 8300Inlandsumsätze 19 % und 7 % aus den BestellzeilenUmsatzerlöse, Aufteilung nach Steuersätzen in der GuV-Taxonomie
8320 oder eigenes OSS-KontoFernverkäufe mit Schlüssel 240Umsatzerlöse; die ausländische Steuer gesondert in den sonstigen Verbindlichkeiten
4760 / 4600 / 4730Marktplatzgebühren, Werbekosten, Versandkosten mit Vorsteuersonstige betriebliche Aufwendungen, je Art
Verrechnungskonto MarktplatzBestellungen, Gebühren, Ausgleich durch die Auszahlungsonstige Vermögensgegenstände oder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1776 / 1576Umsatzsteuer und Vorsteuer aus den Zeilensonstige Verbindlichkeiten bzw. sonstige Vermögensgegenstände, in der Praxis saldiert
GeldtransitAuszahlung zwischen Verrechnungskonto und BankKassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten – zum Stichtag abgestimmt

Was die Übersetzungstabelle für die E-Bilanz bedeutet

Die E-Bilanz ist nur so richtig wie die Konten, auf denen die Zeilen gelandet sind.

  • Ein AccountOne-Erlöskonto, das auf ein Konto ohne Steuerautomatik übersetzt wurde, bucht brutto – in der E-Bilanz stünden Umsatzerlöse zu hoch und Umsatzsteuer zu niedrig. Die Vorschau zeigt den Steuersatz je Zielkonto.
  • Gebühren auf ein Erlöskonto zu übersetzen, würde Umsatz mindern statt Aufwand zeigen; das Rohergebnis stimmt, die Taxonomie-Positionen nicht.
  • Unterkonten mit eigener Endung (etwa Gebühren eines einzelnen Marktplatzes) dürfen auf gesonderte Konten laufen – die Taxonomie fasst sie in derselben Position zusammen, die Auswertung bleibt feiner.
  • Personenkonten als Ziel erzeugen in der E-Bilanz Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen einen Sammeldebitor; fachlich vertretbar, aber das Verrechnungskonto ist die klarere Darstellung des Anspruchs gegen den Marktplatz.
  • Die Übersetzungstabelle wird gespeichert; ändert sich ein Konto bei AccountOne, erscheint es in der Vorschau als nicht zugeordnet, bevor etwas gebucht wird.

Prüfung und Übermittlung

Vor der Übermittlung läuft die amtliche Prüfung der Finanzverwaltung über die Datei: Summenidentitäten, Pflichtpositionen, zulässige Werte je Position, Stammdaten der Gesellschaft. Fehler werden mit der betroffenen Position benannt; eine fehlerhafte E-Bilanz lässt sich nicht übermitteln. Danach geben Sie die Übermittlung frei und erhalten das Transferticket als Nachweis.

Muss eine bereits übermittelte E-Bilanz berichtigt werden – etwa weil der Januarstapel noch Dezemberzeilen brachte, nachdem die E-Bilanz schon unterwegs war –, wird sie als Berichtigung mit Kennzeichnung erneut übermittelt. Der Abschluss selbst ist dann ebenfalls zu ändern; ein festgestellter Abschluss wird nicht still überschrieben.

Kosten und Reihenfolge

Eine E-Bilanz kostet 20 € je Wirtschaftsjahr. Im Gesamtpaket der Buchhaltung ist je Gesellschaft und zwölf Monate eine E-Bilanz enthalten, weitere Wirtschaftsjahre kosten 20 €; im Solo-Tarif, im EÜR-Abo und ohne Abo gilt der Einzelpreis. Die E-Bilanz setzt den fertigen Abschluss voraus: erst alle Stapel buchen, dann abstimmen und abschließen, dann die E-Bilanz erzeugen und zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung übermitteln.

Eine EÜR-Gesellschaft übermittelt keine E-Bilanz, sondern die Anlage EÜR – mit eigenem Formular und eigener Übermittlung. Der AccountOne-Import ist für beide Wege derselbe; nur das Ziel am Jahresende unterscheidet sich.

Häufige Fragen

Brauche ich für die E-Bilanz eine andere Kontenzuordnung als für den HGB-Abschluss?

Nein. Beide lesen dieselbe Summen- und Saldenliste. Die Taxonomie ist feiner als § 266 HGB, deshalb ist die Zuordnung je Konto hinterlegt; für SKR03 und SKR04 ist sie fertig, eigene Konten ordnen Sie einmal zu. Die Übersetzungstabelle des Imports bestimmt nur, auf welchen Konten die AccountOne-Zeilen landen.

Wie werden OSS-Umsätze in der E-Bilanz ausgewiesen?

Als Umsatzerlöse; die im Bestimmungsland geschuldete Steuer steht als Verbindlichkeit, bis sie über die OSS-Erklärung abgeführt ist. Ein eigenes Erlöskonto für OSS-Umsätze macht die Abstimmung mit der vierteljährlichen OSS-Erklärung leichter, ist aber keine Pflicht der Taxonomie.

Welche Position bekommt das Verrechnungskonto?

Je nach Kontenwahl die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder die sonstigen Vermögensgegenstände. Die Software übernimmt die Position aus der Kontenzuordnung; Sie können sie für Ihr Verrechnungskonto bewusst festlegen und sollten sie über die Jahre beibehalten.

Kann ich die E-Bilanz ohne den Jahresabschluss hier erzeugen?

Ja, aus einer importierten Summen- und Saldenliste. Wer seine Buchhaltung mit AccountOne-Daten hier führt, hat die Saldenliste ohnehin; der Abschluss und die E-Bilanz greifen auf denselben Stand zu.

Was passiert, wenn die amtliche Prüfung einen Fehler meldet?

Die Meldung nennt die Position und die Regel. Häufig fehlt eine Pflichtposition oder eine Summe stimmt nicht mit ihren Unterpositionen überein. Sie korrigieren die Buchung oder die Zuordnung, erzeugen die Datei neu und prüfen erneut; übermittelt wird erst eine fehlerfreie Datei.

Ist die E-Bilanz für eine Kleinstkapitalgesellschaft Pflicht?

Ja. § 5b EStG kennt keine Größenklassen-Ausnahme; auch eine Kleinst-UG übermittelt Bilanz und GuV elektronisch. Die Verkürzungen des HGB gelten für die Offenlegung, nicht für die E-Bilanz, die den vollständigen Kontenstand verlangt.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.