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E-Bilanz aus Collmex

E-Bilanz mit Collmex: vom Salden-Export zur übermittelten E-Bilanz

Collmex übermittelt laut eigener FAQ keine E-Bilanz an das Finanzamt, stellt dafür aber unter Schnittstellen einen Salden-Export bereit, den der Hersteller ausdrücklich für die Weiterverarbeitung in einem E-Bilanz-Programm vorsieht. Genau diese Datei nimmt die Software hier an. Sie erfahren, was die Datei enthält, welche Teile der E-Bilanz nicht aus ihr kommen und wie Prüfung und Übermittlung ablaufen.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Stand: 2026-11-01

Die Antwort des Herstellers: Saldenexport statt eigener E-Bilanz

Die FAQ von Collmex beantwortet die Frage, ob sich mit Collmex eine E-Bilanz erstellen und an das Finanzamt übermitteln lässt, mit „Das ist leider nicht möglich“ und verweist auf den Collmex-Saldenexport. Im Handbuch steht es noch deutlicher: „Zur Erstellung einer E-Bilanz sind steuerliche Informationen erforderlich, die nicht aus der Buchhaltung hervorgehen. Deshalb kann mit Collmex alleine keine E-Bilanz erstellt werden.“ Im Abschnitt zum Funktionsumfang heißt es außerdem, aus Collmex heraus würden Umsatzsteuer-Voranmeldungen versendet, „aber keine Steuererklärungen, keine EÜR und auch keine E-Bilanz“.

Die Hilfe verweist deshalb auf externe E-Bilanz-Programme und nennt dazu mehrere Anbieter. Sie weist auch auf den eigentlichen Aufwand hin: Die Taxonomie habe über 4.000 Posten für Bilanz und GuV, praktisch müsse aber nur ein kleiner Teil ausgefüllt sein. Für die E-Bilanz reicht Collmex nach Herstellerangabe also in keinem Fall allein. Übermittelt Ihre Kanzlei die E-Bilanz aus ihrem eigenen System, genügt aus Collmex der Export aus Kanzlei Software.

Die Exportdatei im Detail

Geprüft im frei zugänglichen Testmandanten von Collmex, Stand: 1. November 2026.

  • Menüweg: Buchhaltung → Schnittstellen → Salden exportieren für E-Bilanz. Auswählen lassen sich Geschäftsjahr, Firma und das Häkchen „Umsatz- und Vorsteuerkonten summieren“.
  • Datei: salden_<Firmennummer>_<Jahr>.csv, Zeichensatz ISO-8859-1, Semikolon als Trenner, Kopfzeile Konto;Beschreibung;Wert.
  • Beträge: ein Saldo je Konto, Soll positiv, Haben mit Minuszeichen, Dezimalkomma ohne Tausenderpunkt, etwa 630;Verbindlichkeiten geg. Kreditinstituten;-15000,00.
  • Inhalt: Jahressalden einschließlich des automatisch vorgetragenen Anfangsbestands; Konten mit Saldo null fehlen. Eine Spalte für Eröffnungswerte oder Jahresverkehrszahlen gibt es nicht.
  • Kontonummern: Collmex führt intern immer vier Stellen, schreibt Konten der Klasse 0 im Export aber ohne führende Null (200 statt 0200). Die Software füllt sie im SKR03 und SKR04 beim Einlesen auf und meldet das.
  • Tarif: Der Salden-Export gehört laut Funktionsvergleich zu Collmex buchhaltung basic und zu den Komplettpaketen basic, plus und pro.

Umsatz- und Vorsteuerkonten summieren — ja oder nein?

Mit der Option fasst Collmex alle Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten zu einem Saldo zusammen — gedacht für Programme, die diese Summierung nach Kanzlei Software-Logik nicht selbst vornehmen. Beispiel aus dem Testmandanten: Vorsteuer 19 % mit 245,94 €, Vorsteuer 7 % mit 5,39 € und Umsatzsteuer 19 % mit −1.577,03 € ergeben zusammen −1.325,70 €. In der summierten Datei verschwinden die drei Konten, an ihrer Stelle steht eine einzige Zeile auf einem Sammelkonto der Umsatzsteuer.

Für den Ausweis in der Bilanz ändert das nichts, denn Forderung oder Verbindlichkeit folgt aus der Summe. Für die unverdichteten Kontennachweise, die § 5b Abs. 1 EStG für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2024 verlangt, ist die Datei ohne die Option näher an den tatsächlich bebuchten Konten. Hier genügt deshalb der Export ohne Häkchen; für jedes einzelne Steuerkonto schlägt die Software die passende Taxonomie-Position vor.

Woher die Teile der E-Bilanz bei Collmex kommen

Bestandteile des E-Bilanz-Datensatzes und ihre Quelle
BestandteilQuelle in CollmexHier
Bilanz und GuVSalden-Export unter SchnittstellenZuordnung der Konten zu Taxonomie-Positionen als Vorschlag zum Bestätigen
Kontennachweise mit Kontensaldendieselbe Datei, ein Saldo je Sachkontoaus der hochgeladenen Saldenliste, abgestimmt mit Bilanz und GuV
Stammdaten (GCD)nicht in der DateiRechtsform, Wirtschaftsjahr, Steuernummer und Taxonomie-Profil erfassen
AnlagenspiegelAnlage → Anlagenspiegel, laut Handbuch ohne Exporteigene Tabelle im E-Bilanz-Bereich, Werte aus Collmex übertragen
Steuerliche Abweichungenlaut Handbuch nicht aus der Buchhaltung ableitbarÜberleitung von Handels- zu Steuerbilanz dokumentieren
Eröffnungsbilanz bei GründungBilanzart „Eröffnungs-/Stichtagsbilanz“eigener E-Bilanz-Datensatz zum Eröffnungstag

Rechtsrahmen und Taxonomie

  • § 5b Abs. 1 EStG: Wer den Gewinn durch Bilanz ermittelt, übermittelt Bilanz und GuV einschließlich der unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Ansätze, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden durch Zusätze oder Anmerkungen angepasst.
  • Die Kontennachweise sind für Wirtschaftsjahre Pflicht, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
  • Für das Wirtschaftsjahr 2025 ist grundsätzlich die Taxonomie 6.8 vorgesehen und 6.9 zulässig, für 2026 gilt 6.9; die Software nutzt für beide Jahre 6.9. Die Version 6.10 ist laut BMF erst für Wirtschaftsjahre Pflicht, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen.
  • Der Anlagenspiegel ist laut BMF für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, ein Mussfeld — darauf weist auch das Collmex-Handbuch hin.
  • Bei Eröffnung eines Betriebs gilt die Übermittlungspflicht entsprechend für die Eröffnungsbilanz (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG).

So entsteht die E-Bilanz aus der Collmex-Datei

  • Im E-Bilanz-Bereich das Wirtschaftsjahr anlegen und die Collmex-Datei als Kontendaten hochladen. Ist der Jahresabschluss hier bereits bestätigt, arbeitet die E-Bilanz mit demselben Kontenstand weiter.
  • Die Zuordnung jedes Sachkontos zur Taxonomie-Position prüfen; jeder Vorschlag bleibt sichtbar und lässt sich ändern.
  • Stammdaten vervollständigen und festlegen, ob eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder eine Steuerbilanz übermittelt wird.
  • Den Anlagenspiegel mit den Werten aus Collmex erfassen: Anschaffungskosten, Zugänge, Abgänge, Abschreibungen und Buchwert je Posten.
  • Amtliche Prüfung mit ERiC: Mussfelder, Summenregeln und Kontennachweise werden vor dem Versand geprüft. Die Prüfung bewertet die formale Übermittlungsfähigkeit, nicht die steuerliche Richtigkeit Ihrer Ansätze.
  • Nach Ihrer Freigabe überträgt die Software den Datensatz über ELSTER; das Transferticket bleibt als Nachweis gespeichert.

Die E-Bilanz kostet 20 € je Wirtschaftsjahr. Die Eröffnungsbilanz im Gründungsjahr kostet einzeln ebenfalls 20 € und ist enthalten, wenn die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres freigeschaltet ist. Im Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten.

Häufige Fragen

Kann ich die E-Bilanz direkt aus Collmex senden?

Nach Angabe des Herstellers nicht. Die Collmex-FAQ antwortet auf diese Frage mit „Das ist leider nicht möglich“ und verweist auf den Saldenexport, der in einem anderen Programm weiterverarbeitet wird. Direkt aus Collmex versendet werden laut Handbuch nur Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Muss ich beim Export „Umsatz- und Vorsteuerkonten summieren“ anhaken?

Nein. Die Option ist laut Collmex für Programme gedacht, die die Steuerkonten nicht selbst zusammenfassen. Ohne Häkchen bleiben die einzelnen Umsatz- und Vorsteuerkonten in der Datei erhalten, was zu den unverdichteten Kontennachweisen nach § 5b EStG passt. Am Bilanzausweis ändert sich nichts.

Wie kommt der Anlagenspiegel aus Collmex in die E-Bilanz?

Seit dem 13. August 2026 zeigt Collmex unter Anlage → Anlagenspiegel einen Spiegel mit Anschaffungskosten, Zugängen, Abgängen, Abschreibungen und Buchwert. Eine Export-Möglichkeit nennt das Handbuch nicht; es empfiehlt, den Spiegel manuell im E-Bilanz-Programm einzugeben. Hier erfassen Sie die Werte in einer eigenen Tabelle der E-Bilanz.

Welcher Collmex-Tarif hat den Salden-Export?

Laut Funktionsvergleich gehört die Funktion „Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, E-Bilanz“ mit dem Salden-Export zu Collmex buchhaltung basic und zu den Komplettpaketen. In buchhaltung free und light ist sie nicht aufgeführt; diese Tarife richten sich an Einnahme-Überschuss-Rechner, die keine E-Bilanz abgeben.

Prüft die Software, ob meine Collmex-Zahlen steuerlich richtig sind?

Sie prüft Vollständigkeit, Summenregeln und die amtlichen Regeln der Taxonomie mit ERiC. Ob ein Ansatz steuerlich zutrifft, etwa eine Rückstellung oder eine Abschreibung, entscheiden Sie selbst oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz werden als Überleitung dokumentiert.

Braucht eine neu gegründete GmbH auch eine E-Bilanz der Eröffnungsbilanz?

Ja, § 5b Abs. 1 Satz 4 EStG wendet die Übermittlungspflicht bei Eröffnung des Betriebs entsprechend an. In Collmex erhalten Sie die Werte über die Bilanzart „Eröffnungs-/Stichtagsbilanz“ zum Gründungstag. Hier wird daraus ein eigener Datensatz ohne GuV, einzeln für 20 € oder mit der E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres enthalten.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.