Miete · Kaution · Garage
Büromiete buchen mit KI: steuerfrei oder mit Umsatzsteuer, und warum die Kaution kein Aufwand ist
Büromiete buchen mit KI: Die Miete für Geschäftsräume gehört im SKR03 auf 4210, im SKR04 auf 6310 („Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter)“) und ist grundsätzlich ohne Umsatzsteuer, also ohne Vorsteuer (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG). Hat der Vermieter nach § 9 UStG zur Steuerpflicht optiert, steht 19 % auf der Rechnung und der Schlüssel wechselt auf V19. Die Mietkaution ist dagegen kein Aufwand, sondern eine Forderung (SKR03 1525, SKR04 1350). Die Software folgt dem Steuerausweis des Belegs, und für die monatliche Miete gibt es Dauerbuchungen.
In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.
Stand: 2026-10-31
Welches Konto für welchen Posten
Geschäftsraummiete
Kaltmiete für Büro, Praxis, Laden oder Lager: 4210 bzw. 6310. Steuerschlüssel V0, solange der Vermieter nicht optiert hat. Weist die Rechnung Umsatzsteuer aus, übernimmt die Software den Ausweis (V19) und bittet, Option und Rechnungsangaben zu prüfen.
Mietkaution
Eine gezahlte Kaution kommt zurück und ist ein sonstiger Vermögensgegenstand (§ 266 Abs. 2 B.II.4 HGB): „Kautionen“ auf 1525 bzw. 1350. Sie belastet das Ergebnis nicht. Eine Kautionsversicherung ist dagegen Versicherungsbeitrag und damit Aufwand.
Garage und Stellplatz
Die Vermietung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen ist von der Steuerbefreiung ausgenommen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG), also steuerpflichtig: „Garagenmiete“ auf 4550 bzw. 6550 mit V19. Wird der Stellplatz zusammen mit den steuerfrei vermieteten Räumen überlassen, kann er als Nebenleistung deren Steuerfreiheit teilen; das sagt der Prüfhinweis.
Nebenkosten
Die Nebenkosten- oder Betriebskostenabrechnung des Vermieters ordnet der Katalog der Miete zu (4210 bzw. 6310). Reinigung, Dekoration und andere Raumkosten ohne eigenes Konto laufen auf „Sonstige Raumkosten“ (4280 bzw. 6345). Strom, Gas und Wasser aus eigenen Versorgerverträgen gehören auf das Konto für Gas, Strom, Wasser; bei gemischten Abrechnungen sind die Steueranteile zu trennen.
Beispiel: Monatsmiete ohne und mit Option
Beispiel A: Kaltmiete 1.500,00 €, der Vermieter hat nicht optiert. Beispiel B: derselbe Betrag netto, der Vermieter hat optiert, 285,00 € Umsatzsteuer.
Der Unterschied zwischen A und B ist die Vorsteuer: Sie senkt bei B die Zahllast, aber nur, wenn die Option wirksam ist und Ihre eigenen Umsätze den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
A) steuerfrei (V0)
SKR03 4210 Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) 1.500,00
an 1600 Verbindlichkeiten aus L+L 1.500,00
SKR04 6310 Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) 1.500,00
an 3300 Verbindlichkeiten aus L+L 1.500,00
B) mit Option (V19)
SKR03 4210 Miete 1.500,00
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 285,00
an 1600 Verbindlichkeiten aus L+L 1.785,00
SKR04 6310 Miete 1.500,00
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 285,00
an 3300 Verbindlichkeiten aus L+L 1.785,00
Kaution 3.000,00 € bei Mietbeginn
SKR03 1525 Kautionen 3.000,00 an 1200 Bank 3.000,00
SKR04 1350 Kautionen 3.000,00 an 1800 Bank 3.000,00Option nach § 9 UStG: warum die Rechnung entscheidet
Die Vermietung von Grundstücken und Räumen ist nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei. Der Vermieter darf nach § 9 UStG zur Steuerpflicht optieren, wenn er an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen vermietet, und das nach § 9 Abs. 2 UStG nur, soweit der Mieter die Räume ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Bei einer Arztpraxis oder einer Versicherungsvermittlung ist die Option deshalb in der Regel ausgeschlossen, bei einem Handelsunternehmen nicht.
Die Software unterstellt nichts, sondern folgt dem Beleg: Steht auf der Rechnung oder Mietabrechnung Umsatzsteuer, übernimmt sie V19 und schreibt dazu, dass das Szenario grundsätzlich steuerfrei ist und Option und Rechnungsangaben zu prüfen sind; ohne Ausweis bleibt es bei V0. Der Hinweis hat einen Grund: Abziehbar ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer. Hat der Vermieter ohne wirksame Option Steuer ausgewiesen, schuldet er sie zwar, Sie dürfen sie aber nicht als Vorsteuer abziehen. Fehlt die Steuer auf dem Papier, rechnet die Software keine hinzu.
Mietvertrag, Dauerbuchung und Zahlung
Der Mietvertrag ist kein einzelner Buchungsbeleg. Legen Sie ihn in den Belegeingang, ordnet die Software ihn als Vertrag ein und bucht ihn nicht; ihr Hinweis lautet, die Miete als Dauerbuchung zu erfassen. Dort tragen Sie die Miete einmal mit Konto, Betrag, Steuerschlüssel und Beginn ein, und die Software bucht jeden fälligen Monat genau einmal als Aufwand gegen das Konto des Vermieters, nie in festgeschriebene Zeiträume. Die Abbuchung per Dauerauftrag wird danach diesem offenen Posten zugeordnet. Beim Bilanzierer bucht keine Bankzeile allein in die GuV; der Einnahmen-Überschuss-Rechner bucht dagegen am Geldfluss.
Schickt der Vermieter monatliche Rechnungen oder eine Nebenkostenabrechnung, gehen diese über den Belegeingang, am einfachsten über die Beleg-Adresse Ihrer Gesellschaft. Eine Rechnungsabgrenzung ist nötig, wenn Sie Miete für Zeiträume nach dem Bilanzstichtag schon bezahlt haben; steht der Zeitraum auf der Rechnung, grenzt die Software den Anteil nach dem Stichtag beim Buchen ab.
Den Mietbeginn im Chat vorbereiten
Mit verbundenem Programm (Claude oder ChatGPT verbinden) etwa so:
Im Belegeingang liegt die Quittung über die Mietkaution für unser neues Büro. Zeige mir den Vorschlag; die Kaution darf nicht in den Aufwand. Prüfe außerdem, ob die Kautionszahlung schon als Bankumsatz da ist, und sag mir, wie ich die Monatsmiete anlege.
Das Programm findet die Quittung mit list_receipts, liest mit get_receipt_proposal Konto, Steuerschlüssel und Prüfhinweis und bucht sie nach Ihrem Ja mit confirm_receipt. Ist nur die Abbuchung da, bucht book_bank_transaction den Bankumsatz auf das Kautionskonto, das Sie bestätigen; für ein Bestandskonto wie die Kaution greift die Belegpflicht für Aufwand und Erlös nicht. Über list_accounts prüft das Programm, ob das Konto in Ihrem Kontenrahmen existiert. Die Dauerbuchung für die Monatsmiete legen Sie in der App an; ein Werkzeug dafür gibt es im Chat nicht.
Abgrenzungen und typische Fehler
- Kaution auf Mietaufwand: Sie ist keine Miete, sondern eine Forderung. Erst wenn der Vermieter sie einbehält, entsteht Aufwand.
- Garage als steuerfreie Raummiete buchen: Fahrzeugstellplätze sind steuerpflichtig, die Vorsteuer ist abziehbar.
- Häusliches Arbeitszimmer: Das ist ein anderer Fall mit eigenem Konto (4289 bzw. 6349, „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbarer Anteil)“) und eigenen Voraussetzungen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Vorsteuer und Einkommensteuerabzug sind getrennt zu beurteilen.
- Kurzzeit-Parkhaus als Miete: Das sind Fahrzeug- oder Reisekosten, keine Garagenmiete.
- Ein Sprachmodell ohne Katalog bucht die Kaution gern auf „Miete“ und die Nebenkosten auf „Instandhaltung“.
Was Sie als Mieter prüfen
- Prüfen, ob die Umsatzsteuer auf der Rechnung zu Recht steht und Ihre Umsätze die Option zulassen.
- Die Dauerbuchung anlegen und bei Mieterhöhungen anpassen.
- Bei Rückzahlung oder Einbehalt der Kaution gegenbuchen und die Nebenkostenabrechnung aufteilen.
- Den Vorschlag bestätigen; verantwortlich bleibt Ihr Unternehmen, allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.
Häufige Fragen
Auf welches Konto buche ich die Büromiete?
SKR03 4210, SKR04 6310, „Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter)“.
Ist Gewerbemiete umsatzsteuerfrei?
Grundsätzlich ja (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG). Der Vermieter kann nach § 9 UStG optieren; dann weist die Rechnung 19 % aus.
Wie buche ich die Mietkaution?
Als Forderung auf „Kautionen“, SKR03 1525, SKR04 1350, ohne Steuerschlüssel (V0). Sie ist kein Aufwand.
Ist die Garagenmiete steuerpflichtig?
Ja. Die Vermietung von Fahrzeugstellplätzen ist von der Befreiung ausgenommen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Konto 4550 bzw. 6550, V19.
Kann ich das Homeoffice als Büromiete buchen?
Nein, das häusliche Arbeitszimmer hat ein eigenes Konto und enge Voraussetzungen: abziehbar nur, wenn es den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG); sonst kommt die Tagespauschale von 6 € in Betracht, höchstens 1.260 € im Jahr (Nr. 6c).
Muss ich Miete jeden Monat neu buchen?
Nein. Für eine gleichbleibende Miete legen Sie eine Dauerbuchung an, die jeden Monat einmal entsteht; die Zahlung wird anschließend zugeordnet. Monatliche Rechnungen des Vermieters buchen Sie als eigene Belege.
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.