Buchhaltung UG

Buchhaltung für die UG (haftungsbeschränkt) mit KI: doppelte Buchführung nach SKR03/SKR04, Pflichtrücklage § 5a GmbHG und Uebergang zum Jahresabschluss. 50 EUR pro Nutzer und Monat.

Jahresabschluss | Jahresabschluss mit KI | GmbH | Bilanz | Anhang

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Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH und damit Kaufmann kraft Rechtsform. Sie ist nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet und muss einen Jahresabschluss aufstellen — eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt nicht. Es gelten dieselben Pflichten wie für eine GmbH.

Bankumsätze (Import über Ponto, GoCardless oder Datei-Upload, KI-vorkontiert mit SKR-Konto und Steuerschlüssel), Belege per KI-Erfassung, Kassenbuch, offene Posten für Debitoren und Kreditoren, Dauerbuchungen, Anlagen mit AfA und GWG ≤ 800 € sowie die Rechnungsabgrenzung. Daraus entsteht eine Saldenliste nach SKR03 oder SKR04.

Berücksichtigt die Software die Pflichtrücklage nach § 5a GmbHG?

Der nachgelagerte UG-Jahresabschluss berücksichtigt die gesetzliche Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG: Ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses ist in die Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital 25.000 € erreicht. Die laufende Buchhaltung liefert dafür die Zahlenbasis.

Die meisten UGs sind Kleinst- oder kleine Kapitalgesellschaften nach § 267a bzw. § 267 HGB. Die Größenklasse richtet sich nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl — nicht nach der Rechtsform. Der Jahresabschluss-Teil ermittelt die Klasse automatisch und steuert daraus den Umfang von Bilanz, GuV und Anhang.

Für die UG in aller Regel 125 € je Gesellschaft und Monat (Kleinstkapitalgesellschaft; nach Größenklasse ab 125 €, 1 Nutzer inklusive, +20 € je weiterem Nutzer und Monat). Darin enthalten sind KI-Belegerfassung, KI-Bankkontierung, offene Posten, Anlagenbuchhaltung mit AfA, Kassenbuch und der Jahresübergang — sowie die Steuererklärungen und der Jahresabschluss, der nahtlos auf der erzeugten Saldenliste aufbaut.