Buchhaltung GmbH
Buchhaltung für die GmbH: doppelte Buchführung nach SKR03/SKR04 mit KI – von der Bankbuchung bis zur Saldenliste für den Jahresabschluss. 50 EUR pro Nutzer und Monat.
Jahresabschluss | Jahresabschluss mit KI | GmbH | Bilanz | Anhang
Fachlicher Inhalt dieser Seite
Ja. Eine GmbH ist als Kapitalgesellschaft kraft Rechtsform Kaufmann (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 6 HGB) und damit nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet — unabhängig von Umsatz und Gewinn. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist für die GmbH nicht zulässig; es muss eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt werden.
Die Software bucht nach SKR03 oder SKR04 — beide gängigen Kanzlei-Software-Standardkontenrahmen für GmbHs stehen zur Auswahl. Sie wählen den Kontenrahmen je Gesellschaft; die KI ordnet Bankumsätze und Belege dem passenden Sachkonto zu und schlägt den Steuerschlüssel vor.
Bankumsätze (Import via Ponto, GoCardless oder Datei), Belege per KI-Erkennung, Kassenbuch, offene Posten für Debitoren und Kreditoren, Dauerbuchungen, Anlagenbuchhaltung mit AfA und GWG, den Kanzlei-Software-Lohnjournal-Import mit FIFO-Verrechnung sowie die Rechnungsabgrenzung. Jede Buchung ist ein echter Soll-/Haben-Buchungssatz mit Festschreibung.
Wird aus der Buchhaltung direkt der GmbH-Jahresabschluss?
Ja. Die laufende Buchhaltung erzeugt eine Summen- und Saldenliste in genau dem Format, das der Jahresabschluss erwartet. Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht der GmbH bauen ohne erneutes Hochladen darauf auf — ein durchgängiger Prozess statt Medienbruch zwischen Buchhaltung und Abschluss.
Die laufende Buchhaltung kostet ab 125 € je Gesellschaft und Monat nach Größenklasse (Kleinst 125 €, Klein 150 €, Mittelgroß 300 €, Groß auf Anfrage; 1 Nutzer inklusive, +20 € je weiterem Nutzer und Monat) — Steuererklärungen und der Jahresabschluss sind darin enthalten. Die E-Bilanz an das Finanzamt kostet 20 € je Wirtschaftsjahr und bleibt ein eigenes Produkt.