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Körperschaftsteuer · Anlage OG und OT

Organschaft erklären: Anlage OG und Anlage OT

Bei einer Organschaft gibt nicht eine Gesellschaft eine Erklärung ab, sondern jede für sich — und zusätzlich entsteht ein drittes Verfahren, die gesonderte Feststellung des zuzurechnenden Einkommens. Wer das erste Mal davorsteht, unterschätzt regelmäßig, wie viele Zahlen zwischen den Vordrucken hin und her wandern. Diese Seite ordnet die Rollen, zeigt den Weg des Einkommens von der Organgesellschaft zum Organträger und erklärt die Bruttomethode, die dafür sorgt, dass Steuerbefreiungen erst eine Ebene höher angewendet werden.

Stand: 2026-08-04

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Wer welchen Vordruck abgibt

Die Zuordnung ist einfach, wird aber oft verwechselt. Beide Seiten geben ein vollständiges KSt 1 ab; die Anlagen unterscheiden sich:

  • Die Organgesellschaft füllt die Anlage OG aus. Ihr KSt 1 wirkt zugleich als Erklärung zur gesonderten Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens nach § 14 Abs. 5 KStG
  • Der Organträger füllt die Anlage OT aus und übernimmt daraus die festgestellten Werte in seine eigene Einkommensermittlung
  • Ist eine Kapitalgesellschaft zugleich Organgesellschaft einer Mutter und Organträger von Töchtern, gibt sie beide Anlagen ab
  • Ist der Organträger eine Personengesellschaft, laufen die Werte über die Anlage FE-OT und werden dort auf die Gesellschafter verteilt
  • Enden in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre, ist für jedes eine eigene Anlage OG auszufüllen
  • Der Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG betrifft beide Seiten und bindet beide; ohne gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten ist er beiden bekanntzugeben

Der Weg des Einkommens durch die Vordrucke

Schritt 1 — Anlage GK der Organgesellschaft

Die Organgesellschaft ermittelt ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb ganz normal. Rechtsformabhängige Steuerbefreiungen bleiben dabei bewusst außen vor; das ist der Kern der Bruttomethode.

Schritt 2 — Anlage ZVE der Organgesellschaft

Dort entsteht ihr Gesamtbetrag der Einkünfte. Dieser Wert wandert in die Anlage OG, wo die Teile ausgeschieden werden, die die Organgesellschaft selbst zu versteuern hat.

Schritt 3 — Anlage OG

Ergebnis ist das dem Organträger zuzurechnende Einkommen. Es wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt, in die Anlage OT des Organträgers übertragen und mit umgekehrtem Vorzeichen in die Anlage ZVE der Organgesellschaft zurückgespiegelt.

Schritt 4 — was bei der Organgesellschaft bleibt

Nach der Rückspiegelung enthält ihre Anlage ZVE nur noch das, was sie selbst versteuert — insbesondere Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter. Der Rest ist beim Organträger angekommen.

Die Bruttomethode und warum es sie gibt

Ob eine Steuerbefreiung greift, hängt bei Beteiligungserträgen von der Rechtsform ab: Eine Körperschaft rechnet nach § 8b KStG, eine natürliche Person nach dem Teileinkünfteverfahren. Bei einer Organschaft entscheidet darüber aber nicht die Rechtsform der Organgesellschaft, sondern die des Organträgers — und bei einer Personengesellschaft als Organträger sogar die ihrer Gesellschafter.

Deshalb ordnet § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG an, dass die betroffenen Freistellungen bei der Organgesellschaft gerade nicht angewendet werden. Ihr Einkommen wird brutto ermittelt und brutto zugerechnet; erst beim Organträger wird geprüft, welche Regel gilt. Die Organgesellschaft muss dafür nichts über die Verhältnisse ihres Organträgers wissen.

Praktisch bedeutet das: Erträge, die bei einer Kapitalgesellschaft ohne Organschaft nach § 8b Abs. 1 KStG außer Ansatz blieben, stehen in der Anlage GK der Organgesellschaft in voller Höhe. Auch die Pauschale von 5 % nicht abziehbarer Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG wird dort nicht angesetzt. Beides holt der Organträger nach.

Ist der Organträger eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft mit natürlichen Personen, greift statt § 8b KStG das Teileinkünfteverfahren — die Freistellung beträgt dann 40 % statt 95 %. Das ist eine gewollte Folge der Bruttomethode und kein Rechenfehler.

Was oft übersehen wird

Die Organgesellschaft verschwindet nicht

Sie bleibt Steuersubjekt, gibt ein eigenes KSt 1 ab und wird bei der Feststellung ihres zuzurechnenden Einkommens gesondert beschieden. Wer meint, mit der Organschaft sei nur noch eine Erklärung fällig, gibt zu wenig ab.

Die Gewerbesteuer folgt eigenen Regeln

Die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Organschaft entsprechen denen der körperschaftsteuerlichen, die Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG bindet für die Gewerbesteuer aber nicht. Auch dort gibt jede Organgesellschaft eine eigene Erklärung ab — bekommt jedoch keinen Messbescheid.

Ausgleichszahlungen bleiben unten

Zahlungen an außenstehende Gesellschafter versteuert die Organgesellschaft selbst. Sie werden nicht in das zuzurechnende Einkommen eingerechnet, sondern in ihrer eigenen Anlage ZVE hinzugerechnet.

Zinsschranke nur oben

Über den Zinsabzug entscheidet allein der Organträger, weil der Organkreis nach § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG einen Betrieb bildet. Die Anlage OG nimmt die Zinswerte der Organgesellschaft nur nachrichtlich auf.

So arbeitet unsere Anwendung damit

Die Rolle steuert die Formulare

Aus der Angabe, ob die Gesellschaft Organträger, Organgesellschaft oder beides ist, ergibt sich, welche Anlagen erscheinen und welche Zeilen als Übertrag gefüllt werden. Erfassen, Rechnen und die amtliche Plausibilitätsprüfung sind für den ganzen Organkreis möglich.

Zwei Erklärungen, nicht eine

Für jede beteiligte Gesellschaft entsteht eine eigene Erklärung. Das gilt für die Körperschaftsteuer wie für die Gewerbesteuer — die Anwendung führt sie getrennt, statt sie zu einer zusammenzufassen.

Grenzen werden benannt

Bei der Gewerbesteuer ist die direkte Übermittlung für die Organgesellschaft gesperrt. Die Erklärung wird vollständig erfasst, gerechnet und amtlich geprüft; eingereicht wird sie über das ELSTER-Portal — und berechnet wird dafür nichts, die Freischaltung wird gar nicht erst angeboten.

Kein geratener Wert

Überträge zwischen den Vordrucken entstehen aus erfassten Zahlen, nicht aus Schätzungen. Wo eine Quelle einen Betrag nicht trägt, bleibt das Feld leer und nennt den Grund.

Häufige Fragen

Muss die Organgesellschaft eine eigene Körperschaftsteuererklärung abgeben?

Ja. Sie gibt ein vollständiges KSt 1 ab, das zugleich als Erklärung zur gesonderten Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens nach § 14 Abs. 5 KStG dient, dazu die Anlagen GK, ZVE und OG. Nur die Steuer selbst wird beim Organträger festgesetzt.

Wozu ist die gesonderte Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG gut?

Sie ermittelt das zuzurechnende Einkommen auf der Ebene der Organgesellschaft verbindlich, damit der Organträger es ungeprüft übernehmen kann. Der Bescheid bindet beide Seiten und ist beiden bekanntzugeben, wenn kein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter bestellt ist.

Warum stehen Beteiligungserträge bei der Organgesellschaft in voller Höhe?

Wegen der Bruttomethode nach § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG. Rechtsformabhängige Freistellungen werden bei der Organgesellschaft nicht angewendet, weil sie von der Rechtsform des Organträgers abhängen. Die Freistellung wird erst dort geprüft und angesetzt.

Gilt die Organschaft auch für die Gewerbesteuer?

Die Voraussetzungen sind dieselben, deshalb liegt bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft in aller Regel auch eine gewerbesteuerliche vor. Die Organgesellschaft gilt nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG als Betriebsstätte des Organträgers, ermittelt ihren Gewerbeertrag aber selbst und erklärt ihn gesondert.

Kann eine Organgesellschaft den fortführungsgebundenen Verlustvortrag nutzen?

Nein. Während der Organschaft ist die Verlustabzugsbeschränkung bei ihr nicht anzuwenden, damit stellt sich die Frage nicht. Ein Organträger wiederum ist nach § 8d KStG von der Regelung ausgenommen — wer Organträger wird, verliert einen bestehenden fortführungsgebundenen Vortrag.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

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