Körperschaftsteuer · Anlage ZVE
Anlage ZVE: vom Gewinn zum zu versteuernden Einkommen
Die Anlage ZVE setzt dort an, wo die Anlage GK aufhört. Aus dem steuerlichen Gewinn wird über Spenden, Verlustabzug und weitere Korrekturen die Größe, auf die tatsächlich 15 % Körperschaftsteuer erhoben werden. Der wichtigste Posten dabei ist der Verlustvortrag — und der ist an Regeln gebunden, die viele unterschätzen.
Stand: 2026-07-30
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Der Aufbau
Ausgangsgröße ist der steuerliche Gewinn
Das Ergebnis der Anlage GK wird übernommen. Bei einer Kapitalgesellschaft entspricht der Gesamtbetrag der Einkünfte diesem Wert, weil alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten (§ 8 Abs. 2 KStG).
Abziehbare Zuwendungen
Spenden sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG bis zu 20 % des Einkommens oder 4 ‰ der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern abziehbar. Der übersteigende Betrag wird vorgetragen.
Verlustabzug nach § 10d EStG
Der gesondert festgestellte Verlustvortrag wird abgezogen — bis zu einer Million Euro unbeschränkt, darüber hinaus nur zu 70 % des übersteigenden Gesamtbetrags. Diese Mindestbesteuerung führt dazu, dass trotz hoher Verlustvorträge Steuer anfällt.
Das Ergebnis
Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für 15 % Körperschaftsteuer nach § 23 KStG zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf.
Der Verlustvortrag in der Praxis
Maßgeblich ist der Bescheid
Nicht der handelsrechtliche Verlustsaldo zählt, sondern der gesondert festgestellte verbleibende Verlustvortrag aus dem Bescheid des Vorjahres. Beide Zahlen unterscheiden sich fast immer.
§ 8c KStG bei Anteilsübertragung
Werden mehr als 50 % der Anteile übertragen, gehen nicht genutzte Verluste grundsätzlich unter. Für Konzernfälle und stille Reserven bestehen Ausnahmen — eine Anteilsübertragung im laufenden Jahr macht diese Prüfung unumgänglich.
§ 8d KStG als Rettungsanker
Auf Antrag kann ein fortführungsgebundener Verlustvortrag festgestellt werden, wenn der Geschäftsbetrieb unverändert fortgeführt wird. Der Antrag ist fristgebunden und in der Erklärung zu stellen — wer ihn vergisst, verliert die Verluste endgültig.
Verlustrücktrag
Alternativ kann ein Verlust in das Vorjahr zurückgetragen werden. Das führt zu einer Erstattung, verbraucht aber Verlustsubstanz, die in künftigen Gewinnjahren fehlen könnte.
Was oft übersehen wird
Die Mindestbesteuerung
Wer den vollen Vortrag ansetzt, obwohl der Gesamtbetrag der Einkünfte über einer Million Euro liegt, bekommt einen abweichenden Bescheid. Die 70-Prozent-Grenze gilt für den übersteigenden Teil.
Die Feststellung ist eigenständig
Der verbleibende Verlustvortrag wird gesondert festgestellt. Diese Feststellung ist ein eigener Verwaltungsakt und muss gegebenenfalls eigenständig angefochten werden.
Auch im Verlustjahr abgeben
Ohne Erklärung keine Feststellung — und ohne Feststellung kein nutzbarer Vortrag. Das ist der praktische Grund, warum auch eine GmbH ohne Gewinn erklären sollte.
In unserer Anwendung
Jeder Zwischenschritt sichtbar
Vom Gewinn über Zuwendungen und Verlustabzug bis zum zu versteuernden Einkommen steht jede Zeile auf dem Bildschirm, inklusive Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. Sie kennen die Zahllast vor dem Bescheid.
Der Vortrag wird gegen den Bescheid gehalten
Der festgestellte Betrag aus dem Vorjahr wird übernommen und fortgeschrieben, statt aus der Buchhaltung geschätzt zu werden.
Was es kostet
Erstellen, Rechnen und die technische Prüfung kosten nichts. 50 € fallen nur an, wenn der Server den gespeicherten KSt-Fall für eine direkte Abgabe freigibt; andernfalls reichen Sie kostenlos über das ELSTER-Portal oder die Steuerberatung ein.
Häufige Fragen
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer: der steuerliche Gewinn nach Abzug abziehbarer Zuwendungen und des Verlustvortrags nach § 10d EStG. Darauf werden 15 % Körperschaftsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag erhoben.
Wie funktioniert die Mindestbesteuerung?
Der Verlustvortrag ist bis zu einer Million Euro unbeschränkt abziehbar; vom darüber hinausgehenden Gesamtbetrag der Einkünfte nur zu 70 %. Die restlichen 30 % werden versteuert, obwohl noch Verlustvorträge bestehen.
Was passiert bei einem Gesellschafterwechsel?
Bei Übertragung von mehr als 50 % der Anteile gehen nicht genutzte Verluste nach § 8c KStG grundsätzlich unter. Über § 8d KStG kann auf Antrag ein fortführungsgebundener Verlustvortrag erhalten bleiben, wenn der Geschäftsbetrieb unverändert fortgeführt wird.
Muss ich auch im Verlustjahr eine Erklärung abgeben?
Ja — und es ist in Ihrem Interesse. Nur mit der Erklärung wird der verbleibende Verlustvortrag gesondert festgestellt und steht in späteren Gewinnjahren zur Verfügung.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Körperschaftsteuergesetz (KStG) – Gesetze im Internet — Aktuelle gesetzliche Grundlage der Körperschaftsteuer
- Abgabenordnung (AO) – Gesetze im Internet — Verfahrensrecht, Fristen, Mitwirkung und Steuerbescheide
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