Körperschaftsteuer · Selbst erstellen
Körperschaftsteuererklärung selbst machen: der belastbare Ablauf
Eine Körperschaftsteuererklärung darf die Gesellschaft selbst vorbereiten und übermitteln; ein gesetzlicher Beratungszwang besteht nicht. Die eigentliche Arbeit beginnt jedoch vor KSt 1: Jahresabschluss, steuerliche Überleitung, Vorjahresfeststellungen und besondere Geschäftsvorfälle müssen denselben freigegebenen Datenstand verwenden. Diese Anleitung zeigt einen prüfbaren Weg für gewöhnliche Kapitalgesellschaftsfälle und benennt bewusst die Situationen, in denen das ELSTER-Portal oder qualifizierte Beratung der richtige nächste Schritt sind.
Stand: 2026-09-02
Erstellen, berechnen und mit ERiC prüfen: 0 € · 50 € nur bei serverseitig freigegebener Direktabgabe
Mit einem abgestimmten Abschluss beginnen
Ausgangspunkt ist nicht irgendein Gewinn aus der BWA, sondern der abgeschlossene handels- beziehungsweise steuerrechtliche Zahlenstand des maßgeblichen Wirtschaftsjahres. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontennachweise und Abschlussbuchungen müssen zusammenpassen. Wird später noch eine Rückstellung, Abschreibung oder Abgrenzung geändert, sind auch E-Bilanz und Steuererklärungen erneut abzustimmen. Ein gemeinsamer Datenstand verhindert, dass dieselbe Zahl mehrfach übertragen und an drei Stellen unterschiedlich korrigiert wird.
Zum Start gehören außerdem der letzte Körperschaftsteuerbescheid, Feststellungsbescheide zu Verlusten oder zum steuerlichen Einlagekonto, Unternehmensstammdaten und Nachweise zu Beteiligungen. Der Vorjahresvergleich ist keine Formalität: Er zeigt, ob sich Rechtsform, Anteilseigner, Wirtschaftsjahr oder steuerliche Positionen verändert haben. Offene Differenzen werden vor der Formulararbeit dokumentiert, nicht durch eine scheinbar passende Eingabe verdeckt.
KSt 1 und Anlagen sachverhaltsbezogen auswählen
das ELSTER-Portal stellt für den jeweiligen Veranlagungszeitraum KSt 1 und die verfügbaren Anlagen bereit. Welche Anlagen benötigt werden, ergibt sich aus der Körperschaft und ihrem Sachverhalt. Bei einer gewöhnlich steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft stehen insbesondere die Ermittlung des Gewinns in Anlage GK und die Ableitung des zu versteuernden Einkommens in Anlage ZVE im Mittelpunkt. Beteiligungen, Verluste, Organschaft, ausländische Bezüge oder Feststellungen können zusätzliche Anlagen auslösen.
Die richtige Reihenfolge lautet: Stammdaten und Zeitraum prüfen, handelsrechtliches Ergebnis übernehmen, steuerliche Korrekturen einzeln herleiten, Verlust- und Feststellungswerte aus amtlichen Bescheiden übernehmen und erst danach die Steuer berechnen. Nicht abziehbare Aufwendungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und steuerfreie Beteiligungserträge dürfen nicht als pauschaler Sammelbetrag verschwinden. Jede Korrektur braucht einen nachvollziehbaren Ursprung und einen Beleg oder Arbeitsnachweis.
Fachliche Kontrolle von technischer Prüfung trennen
Eine bestandene ERiC-Prüfung bestätigt, dass der Datensatz technisch zur amtlichen Schnittstelle passt. Sie bestätigt nicht, dass ein Vertrag steuerlich richtig gewürdigt, eine Beteiligungsquote korrekt eingeordnet oder ein Verlustvortrag materiell zutreffend übernommen wurde. Deshalb folgt vor der Technik ein fachlicher Review: Stimmen Gewinn, Hinzurechnungen, Kürzungen und Feststellungen mit Abschluss, Nebenrechnungen und Vorjahresbescheiden überein? Sind ungewöhnliche Bewegungen erklärt?
Danach wird die konkrete Versandversion eingefroren. Prüfergebnis, Bearbeitungsstand und verwendete Unterlagen gehören zusammen, damit später erkennbar bleibt, welche Zahlen tatsächlich übermittelt wurden. Erst wenn Pflichtangaben vollständig, Warnungen geklärt und die Geschäftsführungsfreigabe dokumentiert sind, sollte der Versand erfolgen. Das Übertragungsprotokoll wird anschließend zusammen mit der Erklärung archiviert.
Sonderfälle früh erkennen statt nebenbei lösen
Eine Beteiligungsgesellschaft, Organschaft, Umwandlung, Liquidation oder grenzüberschreitende Struktur ist nicht einfach eine normale GmbH mit zwei zusätzlichen Feldern. Solche Sachverhalte können eigene Anlagen, Feststellungen und rechtliche Bewertungen erfordern. Gleiches gilt bei Gesellschafterwechseln mit Verlustvorträgen, verdeckten Gewinnausschüttungen, abweichenden Wirtschaftsjahren oder einer Genossenschaft mit unvollständigen Mitgliederdaten.
Die Software soll an dieser Grenze nicht raten. Sie kann Daten sammeln, Rechenwege vorbereiten und offene Punkte sichtbar machen; ausdrücklich abgefragte Spezialregime bleiben aber außerhalb des Direktversands. Dann wird die Arbeit über das ELSTER-Portal fortgeführt oder gezielt einer steuerlichen Beratung übergeben. Diese transparente Übergabe ist Teil eines sicheren Selbstmach-Prozesses und kein Scheitern des Workflows.
Produktumfang bei Körperschaftsteuererklärung selbst machen: der belastbare Ablauf
Die Vorbereitung, Berechnung und technische ERiC-Prüfung von Körperschaftsteuererklärung selbst machen: der belastbare Ablauf sind kostenlos. Ein Preis von 50 € entsteht ausschließlich dann, wenn der Server den gespeicherten konkreten Fall nach vollständiger Beantwortung der anwendbaren Sachverhaltsfragen für die direkte Übermittlung freigibt und auch die ERiC-Prüfung bestanden ist. Die Zahlung kauft daher keine pauschale Freischaltung und ersetzt weder die Sachverhaltsprüfung noch eine erforderliche Beratung.
Der aktuelle Direktversand betrifft gewöhnliche Fälle der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025. Der veröffentlichte Rechtsformumfang umfasst GmbH, UG, AG, SE, KGaA und eG. Ausdrücklich abgefragte Spezialregime bleiben ausgeschlossen. Ein nicht freigegebener Fall kann ohne Freischaltgebühr über das ELSTER-Portal oder mit steuerlicher Beratung eingereicht werden; die bis dahin erarbeitete Berechnung und Prüfliste bleibt als Vorbereitung nutzbar. Für die KSt einer eG setzt der Direktversand zusätzlich vollständige Mitgliederdaten und die erforderliche Anlage GR voraus; Einzelunternehmen und Personengesellschaften schulden selbst keine Körperschaftsteuer.
Häufige Fragen
Darf eine GmbH die Körperschaftsteuererklärung selbst abgeben?
Ja. § 31 KStG regelt die Erklärungspflicht und die elektronische Übermittlung, schreibt aber keine Beauftragung einer Kanzlei vor. Die gesetzlichen Vertreter bleiben für vollständige und richtige Angaben verantwortlich. Deshalb sollten Abschlussabstimmung, fachliche Freigabe und Übertragungsprotokoll dokumentiert werden.
Welche Formulare brauche ich mindestens?
Das hängt vom konkreten Fall und Veranlagungszeitraum ab. KSt 1 ist der Ausgangspunkt; bei gewöhnlich steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften sind häufig Anlage GK und Anlage ZVE zentral. Weitere Anlagen ergeben sich etwa aus Beteiligungen, Verlusten, Feststellungen, Organschaft oder Auslandsbezug. Maßgeblich ist die aktuelle ELSTER-Auswahl.
Ist eine erfolgreiche ERiC-Prüfung eine fachliche Freigabe?
Nein. ERiC prüft den amtlichen Datensatz technisch und nach hinterlegten Plausibilitäten. Ob eine steuerliche Korrektur materiell richtig ist, muss weiterhin anhand des Sachverhalts, der Gesetze, der Verträge und der Bescheide beurteilt werden.
Was geschieht bei einem nicht unterstützten Spezialfall?
Die direkte Abgabe wird nicht freigeschaltet. Die vorbereiteten Daten können zur weiteren Bearbeitung genutzt werden; eingereicht wird ohne Freischaltgebühr über das ELSTER-Portal oder nach fachlicher Prüfung durch eine steuerliche Beratung. Eine pauschale Freigabe nur wegen der Rechtsform gibt es nicht.
Wann fallen 50 € nur für die serverseitig freigegebene direkte KSt-Abgabe an?
Vorbereitung, Berechnung und ERiC-Prüfung von Körperschaftsteuererklärung selbst machen: der belastbare Ablauf sind kostenlos. 50 € fallen nur für einen gewöhnlichen Fall der Zeiträume 2023 bis 2025 an, den der Server nach vollständigen Sachverhaltsangaben und bestandener Fach- sowie ERiC-Prüfung ausdrücklich zum Direktversand freigibt. Spezialfälle gehen ohne Freischaltgebühr über das ELSTER-Portal oder an die steuerliche Beratung.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Körperschaftsteuergesetz (KStG) – Gesetze im Internet — Aktuelle gesetzliche Grundlage der Körperschaftsteuer
- Abgabenordnung (AO) – Gesetze im Internet — Verfahrensrecht, Fristen, Mitwirkung und Steuerbescheide
- ELSTER – Online-Finanzamt der Steuerverwaltungen — Amtlicher elektronischer Zugang und Verfahrensinformationen
- § 5b EStG – elektronische Bilanzübermittlung — Gesetzliche Grundlage der E-Bilanz
Vom selben Anbieter: Körperschaftsteuererklärung online erstellen auf jahresabschluss.io.