Körperschaftsteuer · Anlage GK
Anlage GK: die Gewinnermittlung der Körperschaftsteuererklärung
Die Anlage GK ist das Herzstück der KSt 1. Sie führt vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss zum steuerlichen Gewinn — und enthält damit praktisch den gesamten inhaltlichen Aufwand der Erklärung. Wer hier sauber arbeitet, hat den Rest der Erklärung fast automatisch.
Stand: 2026-07-30
Erstellen, berechnen und mit ERiC prüfen: 0 € · 50 € nur bei serverseitig freigegebener Direktabgabe
Was die Anlage GK leistet
Die Brücke zwischen zwei Welten
Das Handelsrecht dient dem Gläubigerschutz, das Steuerrecht der gleichmäßigen Besteuerung. Beide bewerten unterschiedlich. Die Anlage GK macht diese Unterschiede sichtbar und rechnet sie in einen steuerlichen Gewinn um.
Ausgangspunkt ist der Jahresüberschuss
Begonnen wird beim Ergebnis der Handelsbilanz. Alles Weitere sind Korrekturen — teils innerhalb der Bilanz durch abweichende Ansätze und Bewertungen, teils außerbilanziell durch Hinzurechnungen und Kürzungen.
Sie speist die Anlage ZVE
Das Ergebnis der Anlage GK ist die Ausgangsgröße der Anlage ZVE, in der Verlustabzug und weitere Korrekturen folgen. Ein Fehler hier wandert unbemerkt durch die gesamte Erklärung.
Die wichtigsten Korrekturen
Nicht abziehbare Aufwendungen nach § 10 KStG
Dazu gehören die Körperschaftsteuer selbst und der Solidaritätszuschlag, Geldstrafen und Geldbußen sowie die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen. Auch die Gewerbesteuer ist seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr und wird hinzugerechnet.
Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben
Geschenke oberhalb der Freigrenze, 30 % der Bewirtungsaufwendungen und unangemessene Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 EStG mindern den steuerlichen Gewinn nicht in voller Höhe.
Steuerfreie Bezüge nach § 8b KStG
Dividenden aus Beteiligungen und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen bleiben weitgehend außer Ansatz — allerdings gelten 5 % pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Bei Beteiligungen unter 10 % greift die Freistellung für laufende Bezüge nicht.
Verdeckte Gewinnausschüttungen
Was dem Gesellschafter außerhalb einer offenen Ausschüttung zugewendet wurde und einem Fremden nicht gewährt worden wäre, erhöht außerbilanziell das Einkommen.
Die Abstimmung mit der E-Bilanz
Derselbe Datensatz, zwei Übermittlungen
Die Zahlen der Anlage GK stehen bereits in der E-Bilanz nach § 5b EStG, die dasselbe Finanzamt bekommt. Weichen beide voneinander ab, ist die Rückfrage vorprogrammiert.
Cent-genau statt ungefähr
Wenn Abschluss, E-Bilanz und Erklärung aus einem System kommen, wird die Anlage GK aus dem übermittelten Datensatz vorbefüllt und die Abstimmung läuft als harte Prüfung. Eine Abweichung ist dann ein Prüfbefund, kein stiller Fehler.
Kein zweites Erfassen
Der praktische Effekt ist weniger die Zeitersparnis als die Fehlervermeidung: Beträge, die nie zweimal abgetippt werden, können auch nicht auseinanderlaufen.
Bevor Sie abgeben
Amtlich prüfen lassen
Die Plausibilitätsprüfung läuft über dieselbe Schnittstelle wie die spätere Abgabe, mit Testmerker und ohne Zertifikat. Beanstandungen kommen feldgenau zurück.
Was es kostet
Erstellen, Rechnen und die technische Prüfung kosten nichts. Enthält die Anlage GK ein ausdrücklich ausgeschlossenes Spezialregime, erfolgt die Einreichung über das ELSTER-Portal oder die Steuerberatung und es fallen keine 50 € an.
Grenzen werden benannt
Besteht eine Organschaft, sperrt das Programm die Abgabe ausdrücklich, weil die amtlichen Anlagen OG und OT nicht modelliert sind — und berechnet dafür nichts.
Nach der Abgabe: der Bescheid
Der Körperschaftsteuerbescheid nennt das festgesetzte Einkommen und den verbleibenden Verlustvortrag. Weicht er von Ihrer Erklärung ab, steht die Abweichung in den Erläuterungen — und die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Wer die Anlage GK sauber hergeleitet hat, kann eine Abweichung sofort einordnen, statt sie erst nachvollziehen zu müssen. Die Werte des Bescheids werden im Folgejahr wieder zur Ausgangsgröße: verbleibender Verlustvortrag und Bestand des steuerlichen Einlagekontos werden fortgeschrieben.
Häufige Fragen
Was gehört in die Anlage GK?
Die Überleitung vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss zum steuerlichen Gewinn: nicht abziehbare Aufwendungen nach § 10 KStG, beschränkt abziehbare Betriebsausgaben, steuerfreie Bezüge nach § 8b KStG und verdeckte Gewinnausschüttungen.
Ist die Gewerbesteuer abziehbar?
Nein. Seit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr und wird in der Anlage GK wieder hinzugerechnet.
Wie hängen Anlage GK und E-Bilanz zusammen?
Beide beruhen auf demselben Zahlenwerk. Die E-Bilanz überträgt die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch, die Anlage GK leitet daraus den steuerlichen Gewinn ab. Sie sollten cent-genau zueinander passen.
Was passiert bei Beteiligungserträgen?
Nach § 8b KStG bleiben Dividenden und Veräußerungsgewinne weitgehend steuerfrei; 5 % gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Bei Streubesitz unter 10 % greift die Freistellung für laufende Bezüge nicht.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Körperschaftsteuergesetz (KStG) – Gesetze im Internet — Aktuelle gesetzliche Grundlage der Körperschaftsteuer
- Abgabenordnung (AO) – Gesetze im Internet — Verfahrensrecht, Fristen, Mitwirkung und Steuerbescheide
Vom selben Anbieter: Körperschaftsteuererklärung online erstellen auf jahresabschluss.io.