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Körperschaftsteuer · Anlage WA

Anlage WA: die Sammelanlage der Körperschaftsteuererklärung

Die Anlage WA ist kein zusammenhängendes Formular, sondern ein Bündel voneinander unabhängiger Blöcke. Genau das macht sie unübersichtlich: Die meisten GmbH füllen zwei oder drei Zeilen aus und lassen den Rest leer — nur weiß man vorher nicht, welche zwei. Diese Seite geht die Blöcke der Reihe nach durch und sagt zu jedem, wer ihn braucht. Ein Block ist besonders wichtig, weil ihn viele übersehen: die Angabe zu Verträgen mit Gesellschaftern, die das Finanzamt zur Prüfung verdeckter Gewinnausschüttungen nutzt.

Stand: 2026-08-04

Erstellen, berechnen und mit ERiC prüfen: 0 € · 50 € nur bei serverseitig freigegebener Direktabgabe

Die Blöcke der Anlage WA 2025 im Überblick

Der Vordruck ist zugleich Anlage zur Erklärung und Anlage zum Steuerbescheid. Seine Teile beziehen sich inhaltlich nicht aufeinander — man kann jeden für sich prüfen und übergehen:

  • Anrechnung von Abzugsteuern nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 36a EStG (Zeilen 2 bis 7)
  • Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen (Zeilen 8 und 9)
  • Anrechnung ausländischer Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 KStG (Zeilen 10 und 11)
  • Schädlicher Beteiligungserwerb nach § 8c KStG (Zeilen 11a bis 11g)
  • Fortführungsgebundener Verlust- und Zinsvortrag nach § 8d KStG (Zeilen 12 bis 14)
  • Vertragliche Vereinbarungen mit Anteilseignern und nahestehenden Personen (Zeilen 15 bis 16)
  • Aufsichtsratsvergütungen an unbeschränkt Steuerpflichtige (Zeilen 20 bis 20h)
  • Länderbezogener Bericht nach § 138a AO, Vergütungen nach § 50a EStG, Steuerabzug bei Bauleistungen und Forschungszulage (Zeilen 27 bis 44)

Der Block, den kleine Gesellschaften am ehesten brauchen

Verträge mit Gesellschaftern

Anzugeben ist, ob im Veranlagungszeitraum Anstellungs-, Miet- oder Darlehensverträge oder Pensionszusagen mit Anteilseignern und ihnen nahestehenden Personen abgeschlossen oder geändert wurden. Der Block zielt erkennbar auf die Familiengesellschaft, gilt aber auch, wenn der Gesellschafter selbst eine Kapitalgesellschaft ist.

Warum das Finanzamt danach fragt

Die Angaben dienen der Prüfung, ob die Vergütungen angemessen sind — also der Suche nach verdeckten Gewinnausschüttungen. Neue oder geänderte Verträge sind dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln, wenn sie ihm noch nicht vorliegen.

Wenn sich nichts geändert hat

Dann genügt die entsprechende Ziffer in Zeile 15. Die Einzelangaben können entfallen, weil die bestehenden Verträge dem Finanzamt bereits vorliegen. Bei mehreren neuen Verträgen lassen sich in der elektronischen Fassung zusätzliche Zeilen einfügen.

Weglassen ist keine Option

Die Anlage WA ist Teil der Steuererklärung. Wer das Bestehen solcher Verträge vollständig verschweigt, riskiert den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Der Hinweis, dass Verträge abgeschlossen wurden, verbunden mit der Übersendung der Verträge, genügt dagegen.

Aufsichtsratsvergütungen: die Hälfte ist nicht abziehbar

Zahlt die Gesellschaft Vergütungen an Mitglieder eines Aufsichtsrats, Verwaltungsrats oder eines ähnlichen Überwachungsorgans, sind sie nach § 10 Nr. 4 KStG nur zur Hälfte abziehbar. Die Anlage WA sichert diese Hinzurechnung ab: Anzugeben sind der Empfänger mit Anschrift, sein zuständiges Finanzamt, Identifikations- und Steuernummer sowie der gezahlte Betrag samt darin enthaltener Umsatzsteuer.

Der Betrag wandert von dort in die Anlage GK, wo die Hinzurechnung von 50 % rechnerisch stattfindet. Wer die Anlage WA leer lässt, aber in der Anlage GK hinzurechnet, erzeugt einen Widerspruch, den das Finanzamt sieht. Wer umgekehrt beides weglässt, erklärt eine zu niedrige Steuer.

Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige gehören nicht in diesen Block, sondern in den Teil zu § 50a EStG weiter unten — dort werden sie erfasst, weil sie dem Steuerabzug unterliegen. Der Vordruck sieht Platz für ein Mitglied vor; in der elektronischen Fassung lassen sich weitere Zeilen anfügen.

Für eine kleine GmbH ohne Aufsichtsrat bleibt der ganze Block leer — was ausdrücklich in Ordnung ist. Ein fakultativer Beirat ist nur dann betroffen, wenn er tatsächlich Überwachungsaufgaben wahrnimmt; das ist eine Frage seiner Aufgaben, nicht seines Namens.

Anrechnung von Abzugsteuern: die Zeilen ganz oben

Die ersten Blöcke betreffen Steuern, die bereits an der Quelle einbehalten wurden und auf die Körperschaftsteuer angerechnet werden sollen. Für die typische GmbH ist das die Kapitalertragsteuer auf eigene Kapitalerträge:

  • Angerechnet wird nur, was durch eine Steuerbescheinigung belegt ist — die Bescheinigung ist auf Anforderung vorzulegen
  • § 36a EStG knüpft die Anrechnung bei Kapitalerträgen an eine Mindesthaltedauer und ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko; kurzfristig um den Ausschüttungstermin gehaltene Anteile berechtigen nicht zur vollen Anrechnung
  • Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG betreffen beschränkt Steuerpflichtige und kommen bei einer rein inländischen GmbH nicht vor
  • Die Anrechnung ausländischer Steuer nach § 26 Abs. 1 KStG steht in einem eigenen Block; der eigentliche Rechenweg dazu läuft in der Anlage AESt
  • Nicht anrechenbare ausländische Steuer kann stattdessen wie eine Betriebsausgabe abgezogen werden — dieser Weg wird an anderer Stelle der Erklärung erfasst

So arbeitet unsere Anwendung mit der Anlage WA

Nur die Blöcke, die zu Ihnen passen

Die Anlage wird nicht als Ganzes vorgelegt. Aus wenigen Grundfragen — gab es einen Anteilseignerwechsel, gibt es einen Aufsichtsrat, wurden Verträge mit Gesellschaftern geschlossen — ergibt sich, welche Blöcke überhaupt erscheinen.

Verbindung zur Anlage GK

Die Aufsichtsratsvergütung aus der Anlage WA und die Hinzurechnung in der Anlage GK werden gegeneinander gehalten. Wo beide Seiten auseinanderlaufen, entsteht ein benannter Prüfhinweis statt einer stillen Abweichung.

Der § 8d-Antrag wird nicht vergessen

Wird ein schädlicher Beteiligungserwerb erfasst, weist die Erklärung auf den Antrag nach § 8d KStG hin, solange die Voraussetzungen nicht ausgeschlossen sind. Der Antrag ist an den Veranlagungszeitraum des Erwerbs gebunden und lässt sich später nicht nachholen.

Vor der Abgabe amtlich prüfen

Die technische Prüfung ist kostenlos und beliebig wiederholbar. Gewöhnliche Angaben der Anlage WA gehören zum Direktversand-Umfang; §-8c-/§-8d-Fälle und andere ausdrücklich abgefragte Spezialregime bleiben ausgeschlossen. Für gewöhnliche Fälle der VZ 2023 bis 2025 bei GmbH, UG, AG, SE, KGaA und eG entscheidet der vollständig beantwortete Sachverhalt zusammen mit der Server- und ERiC-Prüfung über den Versandweg; bei einer eG müssen zusätzlich die erforderlichen Mitgliederdaten und die Anlage GR vollständig vorliegen. 50 Euro fallen nur für eine serverseitig freigegebene direkte KSt-Abgabe an.

Häufige Fragen

Muss ich die Anlage WA immer abgeben?

Nein. Sie ist nur nötig, wenn mindestens einer ihrer Blöcke einschlägig ist — etwa anzurechnende Abzugsteuern, ein Anteilseignerwechsel, Aufsichtsratsvergütungen oder neu geschlossene Verträge mit Gesellschaftern. Eine GmbH ohne diese Sachverhalte gibt Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage KSt 1 F ab und lässt die Anlage WA weg.

Zählt der Geschäftsführervertrag des Alleingesellschafters dazu?

Ja, sobald er im Veranlagungszeitraum abgeschlossen oder geändert wurde. Eine Gehaltserhöhung ist eine Änderung. Ist der Vertrag unverändert und liegt er dem Finanzamt bereits vor, genügt die Angabe, dass sich nichts geändert hat.

Wo trage ich einbehaltene Kapitalertragsteuer ein?

In den Anrechnungsblock ganz oben in der Anlage WA. Zu beachten ist § 36a EStG: Die volle Anrechnung setzt eine Mindesthaltedauer der Anteile und ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko voraus. Belege sind die Steuerbescheinigungen der auszahlenden Stelle.

Wie hängen Anlage WA und Anlage Verluste zusammen?

Die Anlage WA erklärt den Sachverhalt — dass ein schädlicher Beteiligungserwerb stattgefunden hat, welche Ausnahme greift und ob der Antrag nach § 8d KStG gestellt wird. Die Beträge selbst, also die Entwicklung des Verlustvortrags und des fortführungsgebundenen Bestands, stehen in der Anlage Verluste.

Gehört die Forschungszulage wirklich in die Körperschaftsteuererklärung?

Die Anlage WA enthält einen eigenen Block dazu. Die Zulage selbst wird in einem gesonderten Verfahren beantragt und festgesetzt; in der Erklärung geht es um ihre Berücksichtigung bei der Steuerfestsetzung. Wer keine Forschungszulage beantragt hat, lässt den Block leer.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

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