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Anhang und Offenlegung

Anhang nach HGB und Offenlegung, wenn Ihre Buchhaltung in Odoo läuft

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung lassen sich aus jeder sauber geführten Buchhaltung ableiten. Anhang, Lagebericht und Offenlegung sind etwas anderes: Sie hängen von Größenklasse und Rechtsform ab, verlangen Angaben, die in keinem Konto stehen, und unterliegen festen Fristen. Für Unternehmen, die in Odoo buchen, ist das genau der Teil, für den die Odoo-Dokumentation keine eigene Lösung beschreibt. Diese Seite erklärt, welche Unterlagen Ihre Gesellschaft schuldet, was die Odoo-Dokumentation dazu sagt und wie Anhang und Einreichungsdatei hier aus Ihrer Odoo-Saldenliste entstehen.

Stand: 2026-10-19

Welche Unterlagen Ihre Größenklasse verlangt

Schwellenwerte nach §§ 267, 267a HGB in der seit April 2024 geltenden Fassung. Eingestuft wird nach zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklassen von Kapitalgesellschaften und ihre Pflichten bei Anhang, Lagebericht und Offenlegung
GrößenklasseSchwellenwerte (zwei von drei nicht überschritten)AnhangLageberichtOffenlegung
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB)450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz, 10 Beschäftigteentbehrlich bei Angaben unter der Bilanz (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)nicht verlangtBilanz; Hinterlegung statt Veröffentlichung wählbar (§ 326 Abs. 2 HGB)
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB)7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz, 50 Beschäftigtemit Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGBnicht verlangtBilanz und Anhang, ohne GuV (§ 326 Abs. 1 HGB)
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB)25 Mio. € Bilanzsumme, 50 Mio. € Umsatz, 250 Beschäftigtemit Erleichterungen nach § 288 Abs. 2 HGBPflicht (§ 289 HGB)vollständig, Erleichterungen nach § 327 HGB
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB)mindestens zwei Werte der mittelgroßen überschrittenvollständigPflicht (§ 289 HGB)vollständig

Was Odoo zu Anhang, Lagebericht und Offenlegung dokumentiert

In der offiziellen Odoo-Dokumentation zu den Versionen 17 bis 20 und in den Versionshinweisen kommen weder ein HGB-Anhang noch ein Lagebericht noch die Offenlegung vor. Die Finanzdokumentation zu Odoo 19 enthält die Begriffe Unternehmensregister, Bundesanzeiger, Lagebericht und HGB an keiner Stelle.

Odoo 19 kennt allerdings einen allgemeinen Jahresbericht, der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, elektronisch unterschreibbare Bestätigungen und Anlagen zu einem PDF verbindet. Was dort als Anlagen (Annexes) bezeichnet wird, beschreibt die Dokumentation nicht als Anhang mit den Pflichtangaben der §§ 284 bis 288 HGB; Vorlagen für einen gesetzlichen Jahresbericht nennen die Versionshinweise zu Odoo 20 nur für Frankreich.

Im Odoo App Store bietet ein Drittanbieter Module für diese Lücke an, darunter einen Anhang- und Lageberichtsgenerator mit Checklisten und PDF-Ausgabe sowie ein Modul zu Größenklassen und Offenlegungsfristen, in dem der Status „eingereicht“ von Hand gesetzt wird; eine Übermittlung beschreibt das Listing nicht. Solche Module laufen laut Odoo-Dokumentation nicht auf Odoo Online, sondern brauchen Odoo.sh oder einen eigenen Server.

Angaben, die nicht in der Odoo-Saldenliste stehen

Die Saldenliste liefert Beträge je Konto. Ein Teil der Pflichtangaben im Anhang oder unter der Bilanz kommt aus anderen Quellen und muss von Ihnen stammen.

Haftungsverhältnisse

Bürgschaften, Gewährleistungsverträge und ähnliche Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB gehören nach § 268 Abs. 7 HGB in den Anhang, bei der Kleinstkapitalgesellschaft ohne Anhang unter die Bilanz. Gebucht werden sie in der Regel nicht, weil sie nicht in der Bilanz stehen.

Beschäftigte

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr verlangt § 285 Nr. 7 HGB; kleine Gesellschaften dürfen auf die Trennung nach Gruppen verzichten. Diese Zahl kommt aus der Personalverwaltung, nicht aus der Buchhaltung.

Restlaufzeiten

Verbindlichkeiten mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit sind anzugeben (§ 285 Nr. 1 HGB). Ob ein Darlehen darunter fällt, zeigt nur der Vertrag, nicht der Kontosaldo.

Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschreibt der Anhang nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Sie ergeben sich aus Ihren Entscheidungen, etwa zur Nutzungsdauer oder zur Bewertung der Vorräte.

Gesellschafter der GmbH

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen oder im Anhang zu nennen (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Dafür muss erkennbar sein, welche Konten Gesellschafter betreffen.

Offenlegung: Einreichungsdatei statt Direktübermittlung

Nach § 325 Abs. 1 HGB übermitteln Kapitalgesellschaften ihre Rechnungslegungsunterlagen elektronisch an das Unternehmensregister, spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Kleinstkapitalgesellschaften dürfen stattdessen die Bilanz hinterlegen lassen; sie wird dann nicht veröffentlicht, ist aber auf Antrag einsehbar (§ 326 Abs. 2 HGB).

Wer die Frist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz. § 335 HGB sieht dafür mindestens 2.500 € und höchstens 25.000 € vor. Die Software erzeugt die Einreichungsdatei für Offenlegung oder Hinterlegung; die Einreichung beim Unternehmensregister nehmen Sie oder Ihre Steuerberatung vor. Eine Direktübermittlung aus der Software findet nicht statt.

Der Weg in der Software: Anhang und Einreichungsdatei aus Odoo-Daten

  • Saldenliste übernehmen: entweder per Anbindung unter Gesellschaft → Integrationen → Odoo oder als Datei aus dem Odoo-Bericht Rohbilanz.
  • Konten zuordnen: Die KI schlägt die HGB-Posten vor, Sie bestätigen. Daraus entstehen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Pflichtumfang bestimmen: Größenklasse und Rechtsform legen fest, welche Angaben der Anhang enthalten muss und ob ein Lagebericht dazugehört.
  • Angaben ergänzen: Was nicht in der Buchhaltung steht, etwa Beschäftigtenzahl oder Haftungsverhältnisse, muss von Ihnen kommen; die Beträge übernimmt der Anhang aus Bilanz und GuV.
  • Einreichungsdatei herunterladen und beim Unternehmensregister einreichen, als Offenlegung oder, bei Kleinstkapitalgesellschaften, wahlweise als Hinterlegung.

Wann mittelgroße Gesellschaften mehr brauchen

Ab der mittelgroßen Gesellschaft kommt der Lagebericht hinzu. Er stellt nach § 289 HGB Geschäftsverlauf und Lage dar, analysiert sie anhand der wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren und beurteilt die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken. Das ist erzählender Text, der Einschätzungen der Geschäftsführung braucht; die Zahlen aus Odoo liefern dafür die Grundlage.

Mittelgroße und große Gesellschaften müssen ihren Abschluss außerdem durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen (§ 316 Abs. 1 HGB). Die Software bereitet Abschluss und Lagebericht vor, ersetzt diese Prüfung aber nicht. Kosten: Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist kostenlos, danach gilt ein Festpreis nach Größenklasse, für mittelgroße Gesellschaften 2.500 €.

Häufige Fragen

Erstellt Odoo einen Anhang nach § 284 HGB?

Laut Odoo-Dokumentation nicht. Die Versionen 17 bis 20 beschreiben keinen HGB-Anhang. Der Jahresbericht aus Odoo 19 kann zwar Anlagen aufnehmen, die Dokumentation beschreibt sie aber nicht als Anhang mit der Gliederung und den Pflichtangaben der §§ 284 bis 288 HGB. Den Anhang erstellen Sie deshalb an anderer Stelle, zum Beispiel hier aus Ihrer Odoo-Saldenliste.

Braucht meine GmbH überhaupt einen Anhang?

In der Regel ja. Nur Kleinstkapitalgesellschaften dürfen nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB darauf verzichten, wenn sie Haftungsverhältnisse, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie bei der AG bestimmte Angaben zu eigenen Aktien unter der Bilanz nennen. Kleine Gesellschaften erstellen einen Anhang mit Erleichterungen, mittelgroße und große einen umfangreicheren.

Übermittelt die Software den Abschluss an das Unternehmensregister?

Nein. Sie erzeugt die Einreichungsdatei für Offenlegung oder Hinterlegung, und Sie oder Ihre Steuerberatung reichen sie beim Unternehmensregister ein. So bleibt die Entscheidung über den Zeitpunkt und den Umfang der Offenlegung bei der Geschäftsführung. Planen Sie etwas Vorlauf vor dem Ende der Zwölfmonatsfrist ein, damit Rückfragen nicht unter Zeitdruck geraten.

Was passiert, wenn die Offenlegung zu spät kommt?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein und droht ein Ordnungsgeld an. Der Rahmen reicht von 2.500 € bis 25.000 €. Mit der Androhung erhält die Gesellschaft eine Frist von sechs Wochen, um die Offenlegung nachzuholen oder das Versäumnis per Einspruch zu rechtfertigen (§ 335 Abs. 3 HGB).

Ab wann ist ein Lagebericht Pflicht?

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht aufstellen; kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB davon befreit. Welche Größenklasse gilt, entscheidet § 267 HGB anhand von Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigtenzahl an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen. Den Inhalt des Lageberichts regelt § 289 HGB.

Welche Rolle spielt die Steuerberatung bei Anhang und Offenlegung?

Soll Ihre Steuerberatung den Anhang durchsehen oder die Einreichung übernehmen, geben Sie der Kanzlei einen eigenen Zugang. Sie kann dann Kontenzuordnung, Abschluss, Anhang und Einreichungsdatei in der Software prüfen, bevor die Unterlagen an das Unternehmensregister gehen. Die Verantwortung für den Abschluss bleibt bei der Geschäftsführung.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

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