Anhang · §§ 284–288 HGB
Anhangangaben nach Größenklasse: kleinst, klein, mittelgroß, groß
Der Anhang ist der Teil des Jahresabschlusses, bei dem am häufigsten zu viel oder zu wenig steht. Beides hat denselben Grund: Die Pflichten stehen nicht an einer Stelle, sondern verteilt in §§ 284 bis 288 HGB — und § 288 Abs. 1 HGB nimmt kleine Kapitalgesellschaften nur von den dort namentlich genannten Angaben aus, nicht pauschal. Diese Seite ordnet, was Ihre Größenklasse verlangt, wo die häufigsten Irrtümer liegen (der Anlagenspiegel etwa entfällt für kleine Gesellschaften vollständig) und wie unsere Software den Fragebogen genau auf Ihre Klasse und Ihr Zahlenwerk zuschneidet.
Kleinstkapitalgesellschaft: Anhang optional, drei Angaben aber Pflicht
Eine Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB braucht ihren Jahresabschluss nicht um einen Anhang zu erweitern (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Die Befreiung ist allerdings an Bedingungen geknüpft: Drei Angaben müssen dann unter der Bilanz erscheinen — die Haftungsverhältnisse nach § 268 Abs. 7 HGB, die Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse gegenüber Organmitgliedern nach § 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB und, bei einer Aktiengesellschaft, die Angaben zu eigenen Aktien nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG.
Diese Angaben sind auch dann zu machen, wenn nichts vorliegt — die Fehlanzeige gehört ausdrücklich dazu. Fehlt eine der drei, trägt die Befreiung nicht mehr. Wer stattdessen freiwillig einen Anhang aufstellt, wird für dessen Umfang wie eine kleine Kapitalgesellschaft behandelt.
Kleine Kapitalgesellschaft: § 288 Abs. 1 HGB streicht — aber nicht alles
§ 288 Abs. 1 HGB nennt die Angaben, die entfallen, einzeln und abschließend. Was dort nicht steht, bleibt Pflicht.
- Entfällt: die Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 HGB — ein Anlagenspiegel ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht aufzustellen
- Entfällt: die Angabe angewandter Bewertungsvereinfachungen nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB
- Entfällt: die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach § 285 Nr. 4 HGB und die Gesamtbezüge der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB
- Entfällt: die Angaben zu latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 und 30 HGB — der Ansatz selbst ist über § 274a Nr. 4 HGB ohnehin nicht anzuwenden
- Bleibt Pflicht: aktivierte Fremdkapitalzinsen nach § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB, weil diese Nummer in § 288 Abs. 1 HGB nicht genannt ist
- Bleibt Pflicht: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und die Angabe der gestellten Sicherheiten nach § 285 Nr. 1 HGB
- Bleibt Pflicht: der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB und die Organkredite nach § 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB
- Bleibt Pflicht: der gesonderte Ausweis außerplanmäßiger Abschreibungen nach § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB — § 288 Abs. 1 HGB nennt § 277 HGB nicht
- Die Arbeitnehmerzahl nach § 285 Nr. 7 HGB ist für kleine Gesellschaften auf die Gesamtzahl verkürzt, entfällt aber nicht
Mittelgroß und groß
Mittelgroße Gesellschaft
Der Anhang ist vollständig aufzustellen, § 288 Abs. 2 HGB gewährt aber Erleichterungen — unter anderem entfällt die Aufgliederung der Umsatzerlöse und die Detailangabe zu den latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB. Für die Offenlegung kommen die Erleichterungen des § 327 HGB hinzu.
Große Gesellschaft
Voller Umfang ohne Erleichterungen: Umsatzaufgliederung nach Tätigkeitsbereichen und Märkten, Gesamtbezüge der Organe, vollständige Angaben zu latenten Steuern. Anlagenspiegel und Verbindlichkeitenspiegel sind selbstverständlicher Bestandteil.
Rechtsform schlägt Größe
Für Aktiengesellschaften kommen Angaben nach dem Aktiengesetz hinzu, für Genossenschaften die §§ 337 und 338 HGB. Eine kleine eG bleibt nach § 53 GenG prüfungspflichtig, obwohl die Größenklasse das nicht verlangen würde.
Warum zu viel genauso teuer ist wie zu wenig
Ein Anhang, der Angaben enthält, die die Gesellschaft gar nicht schuldet, ist kein Zeichen von Sorgfalt. Er verlängert die Prüfung, erzeugt Rückfragen und legt Zahlen offen, zu deren Veröffentlichung niemand verpflichtet war — im Fall der Geschäftsführerbezüge einer kleinen Gesellschaft ist das ein spürbarer Unterschied. Ebenso häufig ist der umgekehrte Fehler: ein Textbaustein aus einer Vorlage, der eine Pflichtangabe nur behauptet, statt sie mit den Zahlen des Geschäftsjahres zu belegen.
Beides entsteht aus derselben Ursache — der Anhang wird aus einer Mustervorlage abgeschrieben statt aus der eigenen Größenklasse und dem eigenen Zahlenwerk abgeleitet. Ein Anlagenspiegel in einer kleinen Bilanz, in der gar kein Anlagevermögen steht, ist dafür das deutlichste Beispiel.
So schneidet unsere Software den Anhang zu
- Die Größenklasse wird beim Anlegen der Gesellschaft aus Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl berechnet und kann in den Stammdaten übersteuert werden
- Der Anhang-Fragebogen stellt nur die Fragen, die Ihre Größenklasse, Ihre Rechtsform und Ihr Zahlenwerk tatsächlich verlangen — keine Rückstellungsfragen ohne Rückstellungen, keine Beteiligungsfragen ohne Beteiligungen
- Aus Ihren Antworten entstehen editierbare Anhang-Entwürfe, ergänzt um Anlagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel und weitere Tabellen, soweit sie für Ihre Klasse vorgesehen sind
- Pflichtangaben, die sich nicht aus den Daten füllen lassen, werden mit [BITTE ERGÄNZEN] markiert — beim Export weist die Software darauf hin
- Organmitglieder und die Konzernzugehörigkeit lassen sich per Klick aus dem Handelsregister vorschlagen
- Nutzt eine Kleinstkapitalgesellschaft die Befreiung, entfällt der Anhang-Schritt ganz und die drei Pflichtangaben unter der Bilanz werden gesondert erfasst
Häufige Fragen
Braucht eine kleine GmbH einen Anlagenspiegel?
Nein. § 288 Abs. 1 HGB nennt § 284 Abs. 3 HGB ausdrücklich in der Liste der Angaben, die kleine Kapitalgesellschaften nicht machen müssen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist damit erst ab der mittelgroßen Klasse Pflicht. Freiwillig darf der Spiegel selbstverständlich aufgestellt werden.
Sind die Geschäftsführerbezüge im Anhang anzugeben?
Nur bei großen Kapitalgesellschaften. Die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB entfällt für kleine Gesellschaften nach § 288 Abs. 1 HGB und für mittelgroße nach § 288 Abs. 2 HGB. Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder nach § 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB sind dagegen in jeder Größenklasse anzugeben.
Was passiert, wenn eine Kleinstgesellschaft freiwillig einen Anhang aufstellt?
Dann richtet sich sein Umfang nach den Regeln für kleine Kapitalgesellschaften. Die Befreiung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ist ein Verzicht auf den Anhang insgesamt, keine Erlaubnis zu einem verkürzten Anhang. Unsere Software führt Sie in diesem Fall durch die kleine Fragestrecke.
Gilt die Größenklasse sofort, wenn die Schwellen überschritten sind?
In der Regel nicht. § 267 Abs. 4 Satz 1 HGB verlangt, dass die Merkmale an den Abschlussstichtagen zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre über- oder unterschritten werden. Nur bei Neugründung oder Umwandlung greift die Rechtsfolge nach § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB bereits am ersten Stichtag.
Wer trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit des Anhangs?
Die gesetzlichen Vertreter. § 264 HGB weist Aufstellung und Verantwortung der Geschäftsführung zu; unsere Software liefert Entwürfe, prüft die Vollständigkeit und weist auf offene Stellen hin, ersetzt aber weder die Steuerberatung noch die Abschlussprüfung.
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.