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Körperschaftsteuer · Elektronische Abgabe

Wie gebe ich die Körperschaftsteuererklärung elektronisch ab?

Die Körperschaftsteuererklärung und die Erklärungen zur gesonderten Feststellung sind nach § 31 Abs. 1a Satz 1 KStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch zu übermitteln; Papier gibt es nur noch auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten (§ 31 Abs. 1a Satz 2 KStG). Dafür braucht die GmbH ein Organisationskonto mit Zertifikat bei ELSTER oder eine Software, die den Datensatz als Auftragnehmer nach § 87d Abs. 1 AO über die amtliche Schnittstelle sendet. Die sinnvolle Reihenfolge: zuerst die E-Bilanz nach § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG, dann der Hauptvordruck KSt 1 mit den Anlagen GK, ZVE und KSt 1 F sowie, je nach Fall, Verluste und WA. Für den Veranlagungszeitraum 2025 endet die Frist ohne Steuerberatung am 31. Juli 2026 (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO), mit Beratung am 1. März 2027 (§ 149 Abs. 3 AO, § 108 Abs. 3 AO). Diese Seite geht die Abgabe Schritt für Schritt durch — bis zum Transferticket und zur Berichtigung nach § 153 Abs. 1 AO.

Stand: 2026-09-02

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Warum elektronisch — und wer darf noch Papier abgeben?

Die Pflicht des § 31 Abs. 1a KStG

Die Körperschaftsteuererklärung ist elektronisch zu übermitteln. § 31 Abs. 1a Satz 1 KStG erfasst neben der Steuererklärung auch die Erklärungen zur gesonderten Feststellung — also das steuerliche Einlagekonto nach § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG und den Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG. Sie reisen als Anlagen im selben Datensatz.

Härtefall: Papier mit Unterschrift

Nach § 31 Abs. 1a Satz 2 KStG kann das Finanzamt auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten; dann ist die Erklärung nach amtlichem Vordruck abzugeben und vom gesetzlichen Vertreter eigenhändig zu unterschreiben. Eine unbillige Härte liegt nach § 150 Abs. 8 Satz 2 AO insbesondere vor, wenn die technischen Möglichkeiten nur mit nicht unerheblichem finanziellem Aufwand geschaffen werden könnten oder die Nutzung persönlich unzumutbar ist — für eine GmbH mit Buchhaltungssoftware praktisch nie.

Zwei Wege zum Finanzamt

Entweder übermittelt die GmbH selbst über ihr Organisationskonto — die Registrierung braucht einen Aktivierungscode, der per Post kommt, also Vorlauf — oder sie beauftragt eine Software oder Kanzlei als Auftragnehmer nach § 87d Abs. 1 AO. Der Auftragnehmer muss sich nach § 87d Abs. 2 Satz 1 AO vor der Übermittlung Gewissheit über Person und Anschrift des Auftraggebers verschaffen und ihm die Daten nach § 87d Abs. 3 Satz 1 AO in leicht nachprüfbarer Form zur Zustimmung vorlegen; der Auftraggeber prüft sie nach Satz 2 unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Das ist der Freigabe-Schritt vor jedem Direktversand.

Die Erklärung bleibt Ihre Erklärung

Auch bei Übermittlung durch einen Auftragnehmer sind die Angaben die des Steuerpflichtigen. Die Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit trägt der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter nach § 34 Abs. 1 Satz 1 AO — deshalb die Zustimmung in nachprüfbarer Form und deshalb die Aufbewahrung des Übermittlungsprotokolls.

In welcher Reihenfolge werden die Datensätze übermittelt?

Eine gesetzliche Reihenfolge gibt es nicht, aber eine logische: Die Erklärung baut auf dem festgestellten Jahresabschluss auf, und die E-Bilanz ist die elektronische Form dieses Abschlusses. Wer zuerst die E-Bilanz sendet, hat für die Anlage GK den Steuerbilanzgewinn, den das Finanzamt bereits kennt. Die Tabelle zeigt den Ablauf einer gewöhnlichen GmbH.

Elektronische Abgabe der Körperschaftsteuererklärung: Schritte und Nachweise
SchrittInhaltNorm oder Nachweis
1. Jahresabschluss feststellenBeschluss der Gesellschafter über Feststellung und Ergebnisverwendung§ 46 Nr. 1 GmbHG
2. E-Bilanz übermittelnBilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, für Wirtschaftsjahre ab 2025 mit unverdichteten Kontennachweisen, Anlagenspiegel§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG, Transferticket
3. Hauptvordruck KSt 1Stammdaten, Art der Steuerpflicht, Wirtschaftsjahr, Anteilseigner ab 1 %§ 31 Abs. 1a Satz 1 KStG
4. Anlage GKvom Steuerbilanzgewinn zu den Einkünften: nicht abziehbare Aufwendungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Beteiligungserträge nach § 8b Abs. 1 KStG§ 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 10 Nr. 2 bis 4 KStG
5. Anlage ZVEZuwendungen, Verlustabzug, zu versteuerndes Einkommen§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, § 10d Abs. 2 EStG
6. Anlage KSt 1 FFeststellung des steuerlichen Einlagekontos§ 27 Abs. 2 Satz 1 KStG
7. Anlage Verluste (bei Bedarf)Entwicklung des verbleibenden Verlustvortrags§ 10d Abs. 4 Satz 1 EStG
8. Anlage WA (bei Bedarf)Anteilseignerwechsel, Verträge mit Gesellschaftern, Abzugsteuern§ 8c Abs. 1 KStG, § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG
9. Gewerbesteuererklärung parallelGewSt 1 mit denselben Ausgangszahlen, ebenfalls elektronisch§ 14a Satz 1 GewStG
10. Protokoll sichernTransferticket und Übermittlungsprotokoll zu den Unterlagen nehmen§ 147 Abs. 1 Nr. 5 AO

Was ERiC-Prüfung, Transferticket und Übermittlungsprotokoll beweisen

Vor der Übermittlung prüft ERiC, das amtliche Prüfmodul der Finanzverwaltung, den Datensatz auf formale Fehler: fehlende Pflichtfelder, unzulässige Kombinationen, rechnerische Widersprüche zwischen Anlagen. Ein Fehler stoppt die Übermittlung; ein Hinweis lässt sie zu, markiert aber eine Stelle, die das Finanzamt nachfragen könnte. ERiC prüft keine Richtigkeit — ob ein Gehalt angemessen oder eine Rückstellung zulässig ist, bleibt Sache der Erklärenden. Nach erfolgreicher Übermittlung erzeugt der Server der Finanzverwaltung ein Transferticket; es belegt, dass der Datensatz eingegangen ist, und ist zusammen mit dem Übermittlungsprotokoll, das den übermittelten Inhalt wiedergibt, der Nachweis der fristgerechten Abgabe. Beide gehören zu den sonstigen Unterlagen, die nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO für die Besteuerung von Bedeutung sind, und werden mit der Erklärung aufbewahrt.

Was die Frist kostet, zeigt ein Rechenbeispiel. Eine GmbH ohne Steuerberatung gibt die Erklärung für 2025 statt bis zum 31. Juli 2026 erst am 15. Dezember 2027 ab; das Finanzamt setzt 30.000 € Körperschaftsteuer fest, Vorauszahlungen wurden nicht geleistet. Weil die Erklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben wurde, ist der Verspätungszuschlag nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO von Amts wegen festzusetzen: nach § 152 Abs. 5 Satz 2 AO 0,25 % der um festgesetzte Vorauszahlungen und anzurechnende Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer je angefangenen Monat, mindestens 25 € — hier 0,25 % von 30.000 € = 75 € je Monat, also 75 € × 17 Monate = 1.275 € — bei einer Obergrenze von 25.000 € nach § 152 Abs. 10 AO. Dazu kommen Nachzahlungszinsen ab dem 1. April 2027, dem Beginn des Zinslaufs 15 Monate nach Jahresende (§ 233a Abs. 2 Satz 1 AO), mit 0,15 % je Monat (§ 238 Abs. 1a AO). Der Bescheid selbst kann elektronisch bekannt gegeben werden, indem er nach § 122a Abs. 1 Satz 1 AO zum Datenabruf bereitgestellt wird; wer das nicht will, beantragt nach § 122a Abs. 2 Satz 1 AO die postalische Bekanntgabe.

Berichtigung nach der Abgabe: § 153 Abs. 1 AO

Anzeige- und Berichtigungspflicht

Erkennt die GmbH nach der Abgabe, dass ihre Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann, muss sie das nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO unverzüglich anzeigen und berichtigen — bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist. Die Pflicht trifft nach § 153 Abs. 1 Satz 2 AO auch die gesetzlichen Vertreter nach § 34 Abs. 1 Satz 1 AO, also den Geschäftsführer persönlich.

Vor dem Bescheid: einfach neu übermitteln

Solange kein Bescheid ergangen ist, wird die berichtigte Erklärung als weiterer Datensatz mit dem Kennzeichen der Berichtigung übermittelt; das Finanzamt veranlagt nach dem jüngsten Stand. Nach dem Bescheid läuft die Korrektur über Einspruch innerhalb eines Monats (§ 355 Abs. 1 Satz 1 AO) oder, unter Vorbehalt der Nachprüfung, über einen Änderungsantrag nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO.

Berichtigung ist keine Selbstanzeige

§ 153 Abs. 1 AO gilt für Fehler, die die GmbH bei Abgabe nicht kannte. Wusste sie es, ist die Korrektur eine Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 AO mit eigenen Voraussetzungen. Die Abgrenzung entscheidet über Straffreiheit; wer unsicher ist, klärt sie vor der Übermittlung mit der Steuerberatung.

Wegfall von Vergünstigungen

Fallen die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung oder Steuervergünstigung nachträglich weg — etwa der Antrag nach § 8d Abs. 1 KStG durch ein schädliches Ereignis —, ist auch das nach § 153 Abs. 2 AO unverzüglich anzuzeigen.

Fristen und Folgen der Verspätung

  • Ohne Steuerberatung: sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, für 2025 also der 31. Juli 2026 (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO)
  • Mit Steuerberatung: der letzte Tag des Februars des übernächsten Jahres, für 2025 wegen des Sonntags der 1. März 2027 (§ 149 Abs. 3 AO, § 108 Abs. 3 AO)
  • Für den Veranlagungszeitraum 2024 galt in beratenen Fällen nach Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. e EGAO der 30. April 2026; die unberatene Frist war bereits der 31. Juli 2025
  • Das Finanzamt kann die Erklärung nach § 149 Abs. 4 AO vorzeitig anfordern, mit einer Frist von mindestens vier Monaten — etwa nach verspäteter Abgabe im Vorjahr oder bei einer Abschlusszahlung über 10.000 €
  • Verspätungszuschlag: nach 14 Monaten von Amts wegen (§ 152 Abs. 2 Nr. 1 AO), 0,25 % je angefangenen Monat auf die um Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge verminderte festgesetzte Steuer, mindestens 25 € (§ 152 Abs. 5 Satz 2 AO), höchstens 25.000 € (§ 152 Abs. 10 AO); für 2024 nach Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 5 EGAO erst nach 16 Monaten
  • Nachzahlungszinsen: Zinslauf 15 Monate nach Jahresende (§ 233a Abs. 2 Satz 1 AO), 0,15 % je Monat (§ 238 Abs. 1a AO); für 2024 nach Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 7 EGAO erst nach 17 Monaten
  • Wer die Frist nicht hält, riskiert außerdem eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO — der Bescheid ergeht dann ohne die Erklärung und meist zu hoch

So läuft die Abgabe in der Software

Werte aus dem Abschluss, Fragen zum Sachverhalt

Die Software übernimmt Jahresüberschuss, Steuern, nicht abziehbare Aufwendungen und Beteiligungserträge aus dem Jahresabschluss in die Anlage GK, entwickelt Verlustvortrag und Einlagekonto aus dem Vorjahr und fragt die Sachverhalte ab, die eine Anlage auslösen: Anteilseignerwechsel, Verträge mit Gesellschaftern, Spenden, Zinsaufwand. Anlegen, Ausfüllen und Berechnen sind kostenlos.

Fachprüfung, ERiC-Prüfung, Freigabe

Vor dem Versand laufen eine serverseitige Fachprüfung und die amtliche ERiC-Prüfung; beide sind kostenlos. Danach sehen Sie den vollständigen Datensatz in nachprüfbarer Form — die Zustimmung nach § 87d Abs. 3 Satz 1 AO — und geben ihn frei. Das Transferticket wird zusammen mit der Erklärung gespeichert.

Direktversand für 50 € oder eigenes ELSTER-Konto

Der direkte Versand kostet 50 € je Erklärung und wird nur freigegeben, wenn der Server den Fall als gewöhnlichen, nativ geprüften Fall erkennt: Veranlagungszeitraum 2023 bis 2025, Rechtsform GmbH, UG, AG, SE, KGaA oder eG, alle Sachverhaltsfragen beantwortet, beide Prüfungen bestanden. Organschaft ist gesperrt. Ist der Versand nicht freigegeben, übernehmen Sie die berechneten Werte Feld für Feld in das eigene ELSTER-Konto oder geben sie an die Steuerberatung.

E-Bilanz aus derselben Quelle

Die E-Bilanz nach § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG wird für 20 € je Wirtschaftsjahr und Gesellschaft mit Transferticket übermittelt — für GmbH, UG, eG, e.K. und Personengesellschaften; AG, SE und KGaA reichen sie über die Steuerberatung ein. Weil Abschluss, E-Bilanz und Erklärung aus denselben Zahlen entstehen, entfallen die Abstimmdifferenzen, die bei getrennten Programmen die häufigste ERiC-Rückfrage sind.

Häufige Fragen

Brauche ich ein eigenes ELSTER-Zertifikat, wenn die Software direkt versendet?

Für den Direktversand nicht — die Software übermittelt als Auftragnehmer nach § 87d Abs. 1 AO über die amtliche Schnittstelle. Ein eigenes Organisationskonto ist sinnvoll für Sonderfälle, die nicht direkt versendet werden, für den elektronischen Bescheidabruf nach § 122a Abs. 1 AO und für den Einspruch.

Muss die E-Bilanz vor der Erklärung übermittelt werden?

Eine gesetzliche Reihenfolge gibt es nicht; § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG verlangt nur die Übermittlung selbst. In der Praxis geht die E-Bilanz zuerst, weil die Anlage GK beim Steuerbilanzgewinn beginnt, den die E-Bilanz ausweist, und das Finanzamt beide Datensätze abgleicht.

Was bedeutet eine Fehlermeldung der ERiC-Prüfung?

Ein Fehler ist ein formaler Verstoß gegen das Datensatzschema — ein leeres Pflichtfeld, ein Wert im falschen Format, ein rechnerischer Widerspruch zwischen zwei Anlagen. Er muss behoben werden, bevor gesendet werden kann. Hinweise dagegen lassen den Versand zu und markieren Stellen, die das Finanzamt erfahrungsgemäß nachfragt.

Kann ich die Erklärung nach dem Versand noch ändern?

Ja. Vor dem Bescheid wird eine berichtigte Erklärung als neuer Datensatz übermittelt; nach dem Bescheid bleibt der Einspruch innerhalb eines Monats nach § 355 Abs. 1 Satz 1 AO. Erkennt die GmbH einen Fehler zu ihren Gunsten, ist sie nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zur unverzüglichen Berichtigung verpflichtet.

Wie weise ich die fristgerechte Abgabe nach?

Mit dem Transferticket, das der Server der Finanzverwaltung bei erfolgreicher Übermittlung erzeugt, und dem Übermittlungsprotokoll mit dem gesendeten Inhalt. Beide sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO als Unterlagen von Bedeutung für die Besteuerung aufzubewahren.

Was gilt, wenn die Frist auf ein Wochenende fällt?

Sie endet nach § 108 Abs. 3 AO mit Ablauf des nächsten Werktags. Deshalb ist die beratene Frist für den Veranlagungszeitraum 2025 nicht der 28. Februar 2027, ein Sonntag, sondern der 1. März 2027.

Gibt es die Körperschaftsteuererklärung noch auf Papier?

Nur nach einem bewilligten Härtefallantrag nach § 31 Abs. 1a Satz 2 KStG in Verbindung mit § 150 Abs. 8 AO. Dann wird der amtliche Vordruck verwendet und vom gesetzlichen Vertreter eigenhändig unterschrieben. Für eine GmbH mit Buchhaltungssoftware wird ein solcher Antrag praktisch nicht bewilligt.

Quellen und Rechtsstand

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