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Konzernabschluss-Pflicht-Rechner: Befreiung nach § 293 HGB

Hat Ihre GmbH Tochtergesellschaften, verlangt § 290 HGB grundsätzlich einen Konzernabschluss. Kleinere Gruppen befreit § 293 HGB, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei von drei Größenmerkmalen nicht überschritten werden. Der Rechner prüft das nach der Brutto- und auf Wunsch nach der Nettomethode, berücksichtigt die Befreiung des Vorjahres nach § 293 Abs. 4 HGB und den Ausschluss für kapitalmarktorientierte Gesellschaften.

Stand:

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Befreiung prüfen

Tragen Sie für die Mutter und jede einzubeziehende Tochter die Werte beider Stichtage ein. Beträge in Euro, Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

GesellschaftBilanzsumme (Stichtag)Umsatzerlöse (Stichtag)Arbeitnehmer (Stichtag)Bilanzsumme (Vorjahr)Umsatzerlöse (Vorjahr)Arbeitnehmer (Vorjahr)
BruttomethodeGrenzeStichtagVorjahr
Bilanzsumme30.000.000 €28.000.000 € ✓26.000.000 € ✓
Umsatzerlöse60.000.000 €57.000.000 € ✓52.000.000 € ✓
Arbeitnehmer250230 ✓210 ✓
Mindestens zwei Merkmale eingehaltenjaja

Kein Konzernabschluss nötig

Befreit nach § 293 Abs. 1 HGB: An beiden Stichtagen werden mindestens zwei der drei Grenzen nicht überschritten.

Befreiungen nach §§ 291, 292 HGB und § 290 Abs. 5 HGB prüft der Rechner nicht.

Die Grenzen des § 293 HGB

Zwei Methoden, dieselbe Arbeitnehmerzahl, jeweils mindestens zwei von drei Merkmalen.

Größenabhängige Befreiung vom Konzernabschluss
MerkmalBruttomethode (§ 293 Abs. 1 Nr. 1)Nettomethode (§ 293 Abs. 1 Nr. 2)
Bilanzsumme30.000.000 €25.000.000 €
Umsatzerlöse60.000.000 €50.000.000 €
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt250250
GrundlageSumme der Einzelabschlüsse von Mutter und einzubeziehenden TöchternKonzernabschluss zum Stichtag
Befreit ist, wer nach einer der beiden Methoden am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Stichtag mindestens zwei Merkmale nicht überschreitet.

Die Bruttomethode addiert die Einzelabschlüsse. Konzerninterne Forderungen, Umsätze und die Beteiligungsbuchwerte stehen dabei doppelt in der Summe. Deshalb sind ihre Grenzen um ein Fünftel höher als die der Nettomethode, die mit konsolidierten Werten rechnet. Wer nah an den Bruttogrenzen liegt und viel konzernintern liefert, prüft die Nettomethode mit einem Konzernabschluss zur Probe.

Den Konzernabschluss aus den Einzelabschlüssen erstellen

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Vier Fälle aus dem Rechenweg

Eine Gruppe aus Mutter und zwei Töchtern, gerechnet mit derselben Prüfung wie oben.

Befreiung je Konstellation (Bruttomethode)
KonstellationSumme Bilanzsumme StichtagSumme Umsatz StichtagArbeitnehmer StichtagErgebnis
An beiden Stichtagen unter den Grenzen28.000.000 €57.000.000 €230befreit
Erstmals über den Grenzen, Vorjahr befreit33.000.000 €65.000.000 €230befreit
Erstmals über den Grenzen, Vorjahr nicht befreit33.000.000 €65.000.000 €230aufzustellen
Unter den Grenzen, aber kapitalmarktorientiert28.000.000 €57.000.000 €230aufzustellen
Im zweiten und dritten Fall liegt nur die Arbeitnehmerzahl am Stichtag unter der Grenze; am Vorjahresstichtag sind alle drei Merkmale eingehalten. Ob die Mutter im Vorjahr befreit war, entscheidet dann nach § 293 Abs. 4 HGB.

Wann die Pflicht beginnt

Die zwei Stichtage verzögern die Pflicht, sie heben sie nicht auf.

Erstes Jahr über den Grenzen. War die Mutter am vorhergehenden Stichtag befreit, bleibt sie nach § 293 Abs. 4 HGB auch in diesem Jahr befreit, obwohl die Grenzen nur noch an einem der beiden Stichtage eingehalten sind.

Zweites Jahr über den Grenzen. Jetzt sind die Voraussetzungen an keinem der beiden Stichtage mehr erfüllt. Die Mutter stellt einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht auf, grundsätzlich in den ersten fünf Monaten des folgenden Konzerngeschäftsjahrs (§ 290 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Kapitalmarkt. Nimmt eine Gesellschaft der Gruppe einen organisierten Markt in Anspruch, gelten die Befreiungen nach § 293 Abs. 1 und 4 HGB nicht (§ 293 Abs. 5 HGB).

So läuft es in der Software

Was Jahresabschluss.io für Gruppen übernimmt.

Einzelabschlüsse zuerst. Das Jahresabschluss-Modul erstellt die Einzelabschlüsse von Mutter und Töchtern aus der Saldenliste. Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist gratis.

Konsolidierung als eigener Bereich. Für Gruppen gibt es die Bereiche Konsolidierung und Konzernabschluss; die Konsolidierung ist für Beta-Nutzer geöffnet. Sie baut den Konzernabschluss aus den festgestellten Einzelabschlüssen und prüft dabei dieselben Grenzen wie dieser Rechner. Mehr dazu auf der Produktseite Konsolidierung.

Was nicht dazugehört. Die Software ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Abschlussprüfung. Ob ein beherrschender Einfluss im Sinne des § 290 HGB besteht, beurteilen Sie selbst oder mit Ihrem Berater. Die Preise stehen auf der Preisseite.

Rechtsgrundlagen

Alle Normen in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de.

  • § 290 HGB Pflicht zur Aufstellung, Abs. 1 Fristen, Abs. 5 Befreiung bei nur nach § 296 nicht einzubeziehenden Töchtern
  • § 293 HGB Größenabhängige Befreiungen, Abs. 1 Grenzen, Abs. 4 Vorjahresbefreiung, Abs. 5 Kapitalmarktorientierung
  • § 264d HGB Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft
  • § 291 HGB und § 292 HGB Befreiende Konzernabschlüsse

Weiterführende Seiten

Konsolidierung · Holding-Rechner · Holding-Steuern · Größenklassen-Rechner · Alle Rechner

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland haben nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn die Gesellschaft auf ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Von dieser Pflicht befreit § 293 HGB kleinere Konzerne: wenn an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei von drei Größenmerkmalen nicht überschritten werden.

Nach der Bruttomethode (§ 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB) werden die Einzelabschlüsse von Mutter und einzubeziehenden Töchtern addiert: höchstens 30.000.000 Euro Bilanzsumme, 60.000.000 Euro Umsatzerlöse und 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Nach der Nettomethode (§ 293 Abs. 1 Nr. 2 HGB) gelten die Werte eines Konzernabschlusses: 25.000.000 Euro Bilanzsumme, 50.000.000 Euro Umsatzerlöse und 250 Arbeitnehmer. Es genügt, wenn eine der beiden Methoden an beiden Stichtagen erfüllt ist.

Ja. § 293 Abs. 1 HGB stellt auf den Abschlussstichtag und den vorhergehenden Abschlussstichtag ab. § 293 Abs. 4 HGB mildert das: Sind die Voraussetzungen nur an einem der beiden Stichtage erfüllt, bleibt die Mutter trotzdem befreit, wenn sie am vorhergehenden Stichtag befreit war. Ein einmaliges Überschreiten löst die Pflicht also noch nicht aus.

Weil § 293 Abs. 5 HGB die Absätze 1 und 4 ausschließt, wenn das Mutterunternehmen oder ein in den Konzernabschluss einbezogenes Tochterunternehmen am Abschlussstichtag kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d HGB ist. Kapitalmarktorientiert ist eine Gesellschaft, die einen organisierten Markt durch von ihr ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nimmt oder die Zulassung beantragt hat.

Die Nettomethode hat niedrigere Grenzen, rechnet aber mit konsolidierten Werten: Beteiligungsbuchwerte, konzerninterne Forderungen und Umsätze fallen heraus. Bei starker Verflechtung liegt der Konzern netto oft deutlich unter der Summe der Einzelabschlüsse. Dafür brauchen Sie einen Konzernabschluss zur Probe. Die Bruttomethode kommt mit den Einzelabschlüssen aus.

Ja. Nach § 290 Abs. 5 HGB ist ein Mutterunternehmen befreit, wenn es nur Tochterunternehmen hat, die nach § 296 HGB nicht einbezogen werden brauchen. Daneben befreien §§ 291 und 292 HGB eine Mutter, die selbst in den Konzernabschluss eines übergeordneten Mutterunternehmens einbezogen ist. Diese Fälle prüft der Rechner nicht.

In den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr (§ 290 Abs. 1 Satz 1 HGB). Ist das Mutterunternehmen eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 325 Abs. 4 Satz 1 HGB, gilt eine Frist von vier Monaten (§ 290 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Die im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer von Mutter und einzubeziehenden Tochterunternehmen, jeweils für den Abschlussstichtag und für den vorhergehenden Stichtag. Maßgeblich sind nach § 293 Abs. 1 HGB das Mutterunternehmen und die Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluss einzubeziehen wären. Der Rechner addiert die Werte, die Sie je Gesellschaft eintragen.

Den Konzernabschluss aus den Einzelabschlüssen erstellen

Das Modul Konsolidierung erstellt den Konzernabschluss nach §§ 290 bis 315 HGB aus den festgestellten Einzelabschlüssen der Gesellschaften.