Befreiung prüfen
Tragen Sie für die Mutter und jede einzubeziehende Tochter die Werte beider Stichtage ein. Beträge in Euro, Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
| Gesellschaft | Bilanzsumme (Stichtag) | Umsatzerlöse (Stichtag) | Arbeitnehmer (Stichtag) | Bilanzsumme (Vorjahr) | Umsatzerlöse (Vorjahr) | Arbeitnehmer (Vorjahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttomethode | Grenze | Stichtag | Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | 30.000.000 € | 28.000.000 € ✓ | 26.000.000 € ✓ |
| Umsatzerlöse | 60.000.000 € | 57.000.000 € ✓ | 52.000.000 € ✓ |
| Arbeitnehmer | 250 | 230 ✓ | 210 ✓ |
| Mindestens zwei Merkmale eingehalten | ja | ja |
Kein Konzernabschluss nötig
Befreit nach § 293 Abs. 1 HGB: An beiden Stichtagen werden mindestens zwei der drei Grenzen nicht überschritten.
Befreiungen nach §§ 291, 292 HGB und § 290 Abs. 5 HGB prüft der Rechner nicht.
Die Grenzen des § 293 HGB
Zwei Methoden, dieselbe Arbeitnehmerzahl, jeweils mindestens zwei von drei Merkmalen.
| Merkmal | Bruttomethode (§ 293 Abs. 1 Nr. 1) | Nettomethode (§ 293 Abs. 1 Nr. 2) |
|---|---|---|
| Bilanzsumme | 30.000.000 € | 25.000.000 € |
| Umsatzerlöse | 60.000.000 € | 50.000.000 € |
| Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt | 250 | 250 |
| Grundlage | Summe der Einzelabschlüsse von Mutter und einzubeziehenden Töchtern | Konzernabschluss zum Stichtag |
Die Bruttomethode addiert die Einzelabschlüsse. Konzerninterne Forderungen, Umsätze und die Beteiligungsbuchwerte stehen dabei doppelt in der Summe. Deshalb sind ihre Grenzen um ein Fünftel höher als die der Nettomethode, die mit konsolidierten Werten rechnet. Wer nah an den Bruttogrenzen liegt und viel konzernintern liefert, prüft die Nettomethode mit einem Konzernabschluss zur Probe.
Den Konzernabschluss aus den Einzelabschlüssen erstellen
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Vier Fälle aus dem Rechenweg
Eine Gruppe aus Mutter und zwei Töchtern, gerechnet mit derselben Prüfung wie oben.
| Konstellation | Summe Bilanzsumme Stichtag | Summe Umsatz Stichtag | Arbeitnehmer Stichtag | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| An beiden Stichtagen unter den Grenzen | 28.000.000 € | 57.000.000 € | 230 | befreit |
| Erstmals über den Grenzen, Vorjahr befreit | 33.000.000 € | 65.000.000 € | 230 | befreit |
| Erstmals über den Grenzen, Vorjahr nicht befreit | 33.000.000 € | 65.000.000 € | 230 | aufzustellen |
| Unter den Grenzen, aber kapitalmarktorientiert | 28.000.000 € | 57.000.000 € | 230 | aufzustellen |
Wann die Pflicht beginnt
Die zwei Stichtage verzögern die Pflicht, sie heben sie nicht auf.
Erstes Jahr über den Grenzen. War die Mutter am vorhergehenden Stichtag befreit, bleibt sie nach § 293 Abs. 4 HGB auch in diesem Jahr befreit, obwohl die Grenzen nur noch an einem der beiden Stichtage eingehalten sind.
Zweites Jahr über den Grenzen. Jetzt sind die Voraussetzungen an keinem der beiden Stichtage mehr erfüllt. Die Mutter stellt einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht auf, grundsätzlich in den ersten fünf Monaten des folgenden Konzerngeschäftsjahrs (§ 290 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Kapitalmarkt. Nimmt eine Gesellschaft der Gruppe einen organisierten Markt in Anspruch, gelten die Befreiungen nach § 293 Abs. 1 und 4 HGB nicht (§ 293 Abs. 5 HGB).
So läuft es in der Software
Was Jahresabschluss.io für Gruppen übernimmt.
Einzelabschlüsse zuerst. Das Jahresabschluss-Modul erstellt die Einzelabschlüsse von Mutter und Töchtern aus der Saldenliste. Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist gratis.
Konsolidierung als eigener Bereich. Für Gruppen gibt es die Bereiche Konsolidierung und Konzernabschluss; die Konsolidierung ist für Beta-Nutzer geöffnet. Sie baut den Konzernabschluss aus den festgestellten Einzelabschlüssen und prüft dabei dieselben Grenzen wie dieser Rechner. Mehr dazu auf der Produktseite Konsolidierung.
Was nicht dazugehört. Die Software ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Abschlussprüfung. Ob ein beherrschender Einfluss im Sinne des § 290 HGB besteht, beurteilen Sie selbst oder mit Ihrem Berater. Die Preise stehen auf der Preisseite.
Rechtsgrundlagen
Alle Normen in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de.
- § 290 HGB Pflicht zur Aufstellung, Abs. 1 Fristen, Abs. 5 Befreiung bei nur nach § 296 nicht einzubeziehenden Töchtern
- § 293 HGB Größenabhängige Befreiungen, Abs. 1 Grenzen, Abs. 4 Vorjahresbefreiung, Abs. 5 Kapitalmarktorientierung
- § 264d HGB Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft
- § 291 HGB und § 292 HGB Befreiende Konzernabschlüsse
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