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E-Bilanz aus weclapp

weclapp E-Bilanz: wie aus weclapp-Konten der Datensatz nach § 5b EStG wird

weclapp hat eine ELSTER-Anbindung, nutzt sie laut eigener Hilfe aber für die Umsatzsteuer-Voranmeldung; eine Übermittlung der E-Bilanz beschreiben Hilfe-Center, Dokumentation und Preisliste von weclapp nicht. Bilanzierende Unternehmen müssen den Inhalt von Bilanz und GuV trotzdem nach § 5b EStG elektronisch an das Finanzamt senden, für neuere Wirtschaftsjahre samt Kontennachweisen. Diese Seite erklärt, was der Datensatz enthalten muss, was die weclapp-Saldenliste dafür liefert und wie die E-Bilanz hier geprüft und übermittelt wird.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Stand: 2026-11-01

Wofür weclapp die ELSTER-Schnittstelle verwendet

In weclapp richten Sie ELSTER unter Buchhaltung → Umsatzsteuer-Voranmeldung über einen Assistenten ein. Laut Hilfe ist jeder Steuersatz einer Kennziffer des Voranmeldungsformulars zugeordnet, vor dem Senden muss die Buchungsperiode geschlossen und alles festgeschrieben sein, und der Versand landet in den Übertragungsprotokollen. Die Hilfe nennt zwei Grenzen: weclapp unterstützt derzeit nur die Soll-Versteuerung, und die Schnittstelle steht nur zur Verfügung, wenn Deutschland als Standardland hinterlegt ist. Die Zusammenfassende Meldung erzeugt weclapp in der Beta-Phase als Datei im Exportprotokoll, die Sie anschließend an das Finanzamt übergeben.

Eine Übertragung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 5b EStG, eine Taxonomie-Zuordnung oder eine Überleitung zur Steuerbilanz ist in Hilfe-Center, Dokumentation und Preisliste von weclapp nicht beschrieben. Wer in weclapp bilanziert und die E-Bilanz nicht über eine Kanzlei abgibt, braucht dafür also eine weitere Software. Die Grundlage dafür ist in weclapp aber vorhanden: Die Summen- und Saldenliste führt jedes Sachkonto mit seinem Saldo.

Pflichtinhalt nach § 5b EStG und die Quelle bei weclapp-Nutzern

Gesetzesstand laut gesetze-im-internet.de, weclapp-Angaben laut Hilfe-Center, Stand: 1. November 2026.

Bestandteile des Datensatzes und woher sie kommen
BestandteilVerlangt fürQuelle, wenn weclapp bucht
Stammdaten des Unternehmens und des Berichtsjede E-Bilanzhier erfasst: Rechtsform, Steuernummer, Wirtschaftsjahr
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungjede E-Bilanz (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG)Sachkonten der weclapp-Saldenliste, hier den Taxonomie-Posten zugeordnet
Unverdichtete Kontennachweise mit KontensaldenWirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2024 (§ 52 Abs. 11 Satz 2 EStG)jede Kontozeile der weclapp-Liste mit Nummer, Bezeichnung und Saldo
Anpassung an steuerliche Vorschriftenwenn Ansätze vom Steuerrecht abweichen (§ 5b Abs. 1 Satz 2 EStG)hier als Überleitung oder als Steuerbilanz; weclapp beschreibt dazu nichts
Anlagenspiegel und Anlagenverzeichnisim Gesetz ausdrücklich ab Wirtschaftsjahren mit Beginn nach dem 31.12.2027 (§ 52 Abs. 11 Satz 3 EStG); den Brutto-Anlagenspiegel verlangt die Finanzverwaltung bei Anlagevermögen schon heute als Mussfeldeine Anlagenbuchhaltung ist in der weclapp-Hilfe nicht beschrieben; Spiegel hier erfassen
Eröffnungsbilanzbei Eröffnung des Betriebs (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG)eigener Datensatz hier, auch vor den ersten Jahreszahlen

Von der weclapp-Liste zum geprüften Datensatz

  • Schreiben Sie in weclapp alle Entwürfe des Wirtschaftsjahres fest und schließen Sie die Buchungsperioden. Die Hilfe beschreibt für die Voranmeldung denselben Grundsatz: Ausgewertet wird nur, was ins Journal gebucht und festgeschrieben ist.
  • Erzeugen Sie die Summen- und Saldenliste unter Berichtswesen → Auswertungen mit der Kategorie „Buchhaltung“ für den Zeitraum des Wirtschaftsjahres und laden Sie sie als Excel oder CSV hoch. Für die E-Bilanz zählen einzelne Sachkonten mit Salden; eine PDF reicht hier nur als ergänzende Unterlage.
  • Die Software schlägt für jedes Sachkonto eine Position der amtlichen Taxonomie vor. Herkunft, Zielposition und Saldo stehen nebeneinander, jeder Vorschlag bleibt änderbar.
  • Sie vervollständigen die Stammdaten und legen fest, ob Sie eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder eine Steuerbilanz übermitteln.
  • Die Kontennachweise werden mit Bilanz und GuV abgestimmt, danach prüft das amtliche Prüfmodul den Datensatz auf Mussfelder und Summenregeln. Hinweise erscheinen vor dem Versand im passenden Arbeitsschritt; die Prüfung ist kostenlos und beliebig oft möglich.
  • Nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe geht die E-Bilanz über ELSTER an das Finanzamt; das Transferticket bleibt als Nachweis gespeichert. Abgerechnet werden 20 € je Wirtschaftsjahr, im Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten.

Beispiel: sieben Zeilen einer weclapp-Liste im Kontennachweis

Beispielzahlen in SKR04; die Konten entsprechen den Standardbuchungssätzen, die weclapp für Rechnungen und Zahlungen vorgibt.

Konto, Saldo und Zielposition
Konto (SKR04)BezeichnungSaldoPosten der Bilanz oder GuV
1210Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent84.300,00 € SollForderungen aus Lieferungen und Leistungen
1406Abziehbare Vorsteuer 19 %2.150,00 € SollSonstige Vermögensgegenstände
1800Bank61.700,00 € SollGuthaben bei Kreditinstituten
3310Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent39.900,00 € HabenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3806Umsatzsteuer 19 %11.480,00 € HabenSonstige Verbindlichkeiten
4400Erlöse 19 % USt1.426.000,00 € HabenUmsatzerlöse
7320Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten9.200,00 € SollZinsen und ähnliche Aufwendungen

Typische Stolpersteine, wenn die Zahlen aus weclapp stammen

Eigene Konten: weclapp erlaubt eigene Konten im Kontenplan und sogar einen ganz eigenen Kontenrahmen als CSV. Solche Konten haben keinen Standardplatz in der Taxonomie; die Software zeigt sie als offen, bis Sie eine Position wählen.

Steuerkonten: Laut weclapp-Hilfe werden manuelle Umbuchungen zwischen Steuerkonten per Stapelbuchung in der Voranmeldung nicht berücksichtigt, ebenso eine per Stapelbuchung gebuchte Einfuhrumsatzsteuer (SKR04 1433). In der Saldenliste und damit in der E-Bilanz stehen diese Buchungen dagegen. Weicht der Saldo der Umsatzsteuerkonten deshalb von den Voranmeldungen ab, klären Sie das vor der Übermittlung.

Abschlussbuchungen: Abschreibungen und Rückstellungen erfasst weclapp nur, wenn Sie sie als Stapelbuchung oder Sachbuchungs-Import selbst buchen. Fehlen sie, ergänzen Sie sie im Jahresabschluss hier; die E-Bilanz übernimmt dann den bestätigten Stand. Eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften darf steuerlich nicht gebildet werden (§ 5 Abs. 4a EStG), sie gehört in die Überleitung.

Wann die E-Bilanz nicht aus weclapp kommen muss

Ermitteln Sie den Gewinn mit der Einnahmen-Überschussrechnung, gilt § 5b EStG nicht; dann gehört die Anlage EÜR zur Steuererklärung, und weclapp liefert die passende Auswertung unter Auswertungen → Buchhaltung. Bucht Ihre Kanzlei das Jahr in Kanzlei Software, weil weclapp nur Rechnungen erfasst und per Export aus Kanzlei Software weitergibt, übermittelt in der Regel auch die Kanzlei die E-Bilanz aus ihren eigenen Daten. In beiden Fällen gibt es hier nichts doppelt zu tun.

Führt weclapp die vollständigen Bücher einer GmbH, UG oder Personengesellschaft, ist der Weg über die weclapp-Saldenliste der direkte. Er funktioniert auch ohne Jahresabschluss in dieser Software, denn die E-Bilanz braucht nur die kontengenaue Liste. Erstellen Sie den Abschluss ebenfalls hier, arbeitet die E-Bilanz mit denselben bestätigten Zahlen weiter, und die Körperschaftsteuererklärung kann ihre Anlage GK daraus vorbelegen. Abgegeben wird die E-Bilanz zusammen mit der Steuererklärung, es gelten deren Fristen nach § 149 AO; mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist nach § 149 Abs. 3 AO.

Häufige Fragen

Kann ich die E-Bilanz direkt aus weclapp senden?

Eine solche Funktion ist in der weclapp-Hilfe nicht beschrieben. Die ELSTER-Anbindung von weclapp ist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung dokumentiert. Die E-Bilanz erzeugen und übermitteln Sie hier aus der weclapp-Saldenliste.

Reicht die PDF-Fassung der weclapp-Saldenliste?

Für die E-Bilanz nicht. Der Datensatz braucht jedes Sachkonto mit Saldo, deshalb laden Sie die Liste als Excel oder CSV hoch. Eine PDF kann ergänzend zum Abgleich dienen.

Ab wann sind die Kontennachweise Pflicht?

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen (§ 52 Abs. 11 Satz 2 EStG). Bei einem Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr betrifft das erstmals das Jahr 2025.

Was kostet die E-Bilanz hier?

20 € je Wirtschaftsjahr für die Übermittlung. Erfassen, Zuordnen und die amtliche Prüfung sind kostenlos. Im Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten.

Brauche ich für die E-Bilanz auch den Jahresabschluss in dieser Software?

Nein. Die E-Bilanz funktioniert eigenständig mit der kontengenauen Saldenliste. Wenn Sie den Abschluss ebenfalls hier erstellen, verwendet sie dessen bestätigte Zahlen weiter.

Meine Gesellschaft ist gerade gegründet. Was gilt dann?

Bei Eröffnung des Betriebs ist auch die Eröffnungsbilanz elektronisch zu übermitteln (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG). Sie erstellen sie hier als eigenen Datensatz, auch bevor in weclapp Jahreszahlen vorliegen.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.