§ 34f GewO, Investmentfonds

Jahresabschluss für Finanzanlagenvermittler mit Investmentfonds: Bestandsprovision, Prüfung und Vorsteuer

Für den Finanzanlagenvermittler mit Investmentfonds ist der Jahresabschluss ein gewöhnlicher HGB-Abschluss, keine Bankbilanz, aber er hat seinen eigenen Takt: Die Fondsplattform rechnet laufende Vergütungen nachträglich ab, die Prüfung nach § 24 FinVermV für das alte Jahr steht noch aus, und die Vorsteuer aus steuerfreien Provisionen bleibt im Aufwand.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Keine Bankbilanz: was § 34f für Ihren Abschluss heißt

Ihre Erlaubnis nach § 34f GewO baut auf den Bereichsausnahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG und des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 WpIG auf. Unternehmen in diesen Ausnahmen fallen nicht unter die Sondervorschriften für Institute (§ 340 Abs. 4 und 4a HGB). Es gelten die Regeln Ihrer Rechtsform: GmbH und UG stellen einen HGB-Abschluss auf und legen ihn offen. Für das Unternehmensregister erzeugt die Software die Einreichungsdatei, sie übermittelt nicht direkt.

Als Einzelunternehmen genügt die Einnahmenüberschussrechnung, solange Sie nicht mehr als 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn haben. Anders als beim Versicherungsvermittler zählen Ihre Provisionen beim Gesamtumsatz mit, § 19 Abs. 2 UStG zieht bei § 4 Nr. 8 nur Hilfsumsätze ab. In der EÜR zählt die Zahlung, die Stichtagsfragen dieser Seite entfallen.

Laufende Vertriebsvergütung: Vermittlungsentgelt oder gesonderte Leistung

Die Bezeichnung in der Abrechnung sagt wenig. Prüfen Sie je Zahlung die Vertragsgrundlage.

Eine Einschränkung: Abschn. 4.8.8 Abs. 6 UStAE spricht von Kreditinstituten. Für freie Vermittler fehlt eine eigene Aussage, die Prüffragen übertragen wir sinngemäß. Anders als ein Versicherungsmakler können Sie an Unternehmer auf die Befreiung verzichten, und zwar je Umsatz (§ 9 Abs. 1 UStG, Abschn. 9.1 Abs. 1 UStAE). Das bringt Vorsteuer, kostet aber Verhandlung über die Steuer auf der Provision.

Unsere Einordnung anhand des UStAE (Stand 2. Juni 2026), sie ersetzt nicht die Prüfung Ihres Vertrags
ZahlungWoran Sie es prüfenUmsatzsteuer
Abschlussprovision auf den FondskaufSie handeln als Mittelsperson, Bezug zum einzelnen Geschäft (Abschn. 4.8.1)Steuerfrei
Bestandsprovision der FondsgesellschaftEin Vertrieb ging voraus, daneben keine weitere Leistung (Abschn. 4.8.8 Abs. 6)Steuerfrei kommt in Betracht
Vergütung für übertragene DepotsNur die Vertriebsvereinbarung ist Grundlage, Bedingungen in Abs. 6 Satz 2Einzelfall
Entgelt für Berichte, Schulung, DatenpflegeSacharbeit ohne Bezug zum einzelnen Geschäft (Abschn. 4.8.1 Sätze 6 und 7)19 %
Honorar des Anlegers für BeratungBloße Beratung ist keine Vermittlung (Abschn. 4.8.1 Satz 9)19 %

Provisionen, Prüfungskosten und Vorsteuer in einem Journal

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Die Jahresprüfung nach § 24 FinVermV als Bilanzposten

  • Sie lassen die Einhaltung der §§ 11a bis 23 FinVermV für jedes Kalenderjahr prüfen und übermitteln den Bericht bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Sind Sie ausschließlich für eine Vertriebsgesellschaft tätig, genügt ein Bericht über deren Kontrollsystem, spätestens nach vier Jahren wieder ein eigener (§ 24 Abs. 1 Satz 4 FinVermV).
  • Haben Sie im Jahr nichts Erlaubnispflichtiges getan, geben Sie unaufgefordert eine Erklärung in Textform ab. Stillstand heißt also nicht Schweigen.
  • Steht die Prüfung am Stichtag aus, bilden Sie die Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten (0977 / 3095). Der Aufwand läuft über 4957 / 6827.
  • Rechnen Sie die erwartete Prüferrechnung brutto, soweit die Vorsteuer wegen steuerfreier Provisionen nicht abziehbar ist.
  • Der Prüfbericht selbst ist kein Teil des Jahresabschlusses.

Beispiel: Folgevergütung des vierten Quartals, abgerechnet im Februar

Beispiel: Eine ausgedachte Vermittler-UG erhält die Folgevergütung für Oktober bis Dezember erst im Februar abgerechnet, 6.300,00 €. Nach der Vertriebsvereinbarung entsteht sie laufend mit dem Bestand. Die Beratungsdokumentation kostet 1.000,00 € netto, für die Prüfung des Jahres erwartet die Gesellschaft 1.500,00 € netto.

Dem Erlös von 6.300,00 € stehen 2.975,00 € Aufwand gegenüber, davon 475,00 € Vorsteuer, die Sie nicht zurückbekommen: 190,00 € auf der Rechnung und 285,00 € in der Rückstellung. Wer die Folgevergütung erst bei Zahlung bucht, schiebt einen Quartalsertrag ins nächste Jahr. Fällig muss sie am Stichtag nicht sein.

Buchungen zum 31. Dezember, SKR03 / SKR04
PositionSollHabenBetrag
Folgevergütung Quartal 4Forderungen 1400 / 1200Provisionsumsätze steuerfrei 8514 / 45646.300,00 €
Dokumentation nettoSonstige betriebliche Aufwendungen 4900 / 6300Verbindlichkeiten 1600 / 33001.000,00 €
Vorsteuer daraufNicht abziehbare Vorsteuer 19 % 4306 / 6871Verbindlichkeiten 1600 / 3300190,00 €
Prüfung bruttoAbschluss- und Prüfungskosten 4957 / 6827Rückstellungen Prüfung 0977 / 30951.785,00 €
Summe9.275,00 €

Zuwendungen offenlegen, Geeignetheitsnachweise zehn Jahre halten

Provisionen sind Zuwendungen im Sinne des § 17 Abs. 2 FinVermV. Sie dürfen sie annehmen, wenn Sie Existenz, Art und Umfang dem Anleger vor Vertragsschluss offenlegen und die Qualität der Beratung nicht leidet. Lässt sich der Umfang noch nicht bestimmen, was bei Bestandsprovisionen naheliegt, legen Sie die Berechnung offen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 FinVermV).

Die Nachweise nach § 22 FinVermV, auch zur Geeignetheitserklärung, bleiben zehn Jahre auf einem dauerhaften Datenträger vorzuhalten, gerechnet ab dem Ende des Jahres des letzten Vorgangs (§ 23 FinVermV). Die Abrechnung der Plattform ist Ihr Buchungsbeleg, die Geeignetheitserklärung nicht. Trennen Sie beide Ablagen.

Plattformabrechnung im Journal, Prüfbericht außerhalb

  • Die Befreiung nach § 4 Nr. 8 UStG prüft die Kontierung nicht. Für Vermittlungsprovisionen setzt sie 19 % an. Wählen Sie selbst den Steuerschlüssel für steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, dann läuft der Umsatz in die Kennzahl 48.
  • Vermittlerspezifische Aufzeichnungen und Prüfberichte führt die Software nicht, an die Frist des § 24 FinVermV erinnert sie Sie nicht.
  • Die Prüferrechnung buchen Sie wie andere Prüfungskosten, eine Rückstellungsart dafür ist vorhanden.
  • Ausgewiesene Steuer bucht die Automatik als Vorsteuer, Ihren Ausschluss kennt sie nicht. Solche Belege stellen Sie selbst um. Eine Aufteilung gemischter Vorsteuer nimmt die Voranmeldung nicht vor.

Die Rechnung des Prüfers oder die Gebühr der Fondsplattform liest die KI wie jeden Kostenbeleg: Betrag und Steuer erkennt sie, Konto und Steuerschlüssel schlägt sie vor. Reicht die Sicherheit, bucht die Automatik, sonst entscheiden Sie. Buchungen, Voranmeldung und Jahresabschluss kommen aus demselben Journal.

Geschlossene Fonds, Bestandskauf, Verzicht: Fälle für Ihre Kanzlei

Vertreiben Sie neben offenen Fonds auch geschlossene Investmentvermögen oder Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 und 3 GewO), ist die Befreiung je Produkt neu zu prüfen. Das gilt ebenso, wenn Sie gegenüber einer Fondsgesellschaft Dienste neben dem Vertrieb erbringen, einen Bestand kaufen oder über den Verzicht nach § 9 UStG nachdenken. Ihre Kanzlei arbeitet im selben System mit, eine Kanzlei Software-Datei bleibt möglich.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Sie kann es sein. Abschn. 4.8.8 Abs. 6 UStAE lässt eine steuerfreie Vermittlungsleistung auch bei Bestands- und Kontinuitätsprovisionen zu, nennt aber Kreditinstitute. Entscheidend ist, ob ein Vertrieb vorausging und daneben keine weitere Leistung vergütet wird.

Wenn sie für das abgelaufene Jahr am Stichtag aussteht, ja, als Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten. Bei steuerfreien Provisionen rechnen Sie die erwartete Rechnung einschließlich der nicht abziehbaren Vorsteuer.

Nein, solange das Unternehmen unter die Bereichsausnahmen von KWG und WpIG fällt. § 340 Abs. 4 und 4a HGB nehmen solche Unternehmen aus. Es gilt der normale HGB-Abschluss der Rechtsform.

Sie liest Eingangsrechnungen wie die der Plattform oder des Prüfers und schlägt Konto und Steuerschlüssel vor. Ob eine Provision steuerfrei ist, beurteilt sie nicht, und vermittlerspezifische Nachweise führt sie nicht.

Dann geben Sie bis zum 31. Dezember des Folgejahres unaufgefordert eine Erklärung in Textform ab, statt eines Prüfungsberichts (§ 24 Abs. 1 FinVermV). Die Buchführung läuft trotzdem weiter.

Provisionen, Prüfungskosten und Vorsteuer in einem Journal

Legen Sie Ihre Gesellschaft an und erstellen Sie den Jahresabschluss allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.