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Jahresabschluss nach Branche: dieselben Paragrafen, andere Bilanzen

Ein Jahresabschluss folgt für jede GmbH denselben Vorschriften, und trotzdem sieht er beim Café anders aus als bei der Spedition oder der Holding. Was am Stichtag gezählt, abgegrenzt oder zurückgestellt wird, hängt am Geschäftsmodell; ob überhaupt bilanziert wird, an der Rechtsform. Unten stehen die Branchen, zu denen es Firmenprofile gibt, jeweils mit einem Einstieg, der die gemeinsamen Fragen ordnet.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

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Dieselben Paragrafen, verschiedene Bilanzen

Kasse und Wareneinsatz

Wo Gäste oder Kunden bar zahlen, sind die Einnahmen täglich festzuhalten (§ 146 Abs. 1 AO), und am Stichtag muss der gezählte Bestand zum Kassenbuch passen. Der Warenbestand kommt ins Inventar (§ 240 Abs. 2 HGB), die Steuersätze hängen an der einzelnen Leistung.

Herstellungskosten

Wer selbst herstellt, bewertet seine Erzeugnisse nicht mit einem Einkaufspreis, sondern mit Material, Fertigung und angemessenen Gemeinkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Vertrieb und Forschung bleiben draußen, Verwaltungskosten sind ein Wahlrecht.

Laufende Aufträge

Ein Auftrag, der am Stichtag noch nicht erbracht ist, bringt noch keinen Gewinn (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die bis dahin angefallenen Herstellungskosten stehen als unfertige Leistung in den Vorräten, bei absehbarem Verlust mit dem niedrigeren Wert (§ 253 Abs. 4 HGB), erhaltene Anzahlungen als Verbindlichkeit.

Fremdes Vermögen

Vermögensgegenstände gehören in die Bilanz des Eigentümers oder dessen, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind (§ 246 Abs. 1 Satz 2 HGB). Eingelagerte Kundenware oder treuhänderisch verwaltetes Geld stehen also nicht beim Lagerhalter oder Verwalter, und Beträge, die im Namen und für Rechnung eines anderen fließen, sind durchlaufend (§ 10 Abs. 1 UStG).

Steuer neben der Bilanz

Manche Unterschiede zeigt der Abschluss gar nicht. Eine Dividende steht bei der Holding voll im Ergebnis, ihre weitgehende Steuerfreiheit nach § 8b KStG entsteht erst in der Körperschaftsteuererklärung und setzt eine Beteiligung von mindestens 10 % zu Beginn des Kalenderjahres voraus (§ 8b Abs. 4 KStG).

Eine eigene Bilanzgliederung je Branche gibt es nur in wenigen Fällen, etwa für Eisenbahnen und den Linienverkehr in der Form von AG, KGaA oder GmbH (§ 2 JAbschlVUV) oder für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nach eigenen Verordnungen, unabhängig von der Rechtsform (KHBV, PBV); die Genossenschaft weicht als Rechtsform ab und weist Geschäftsguthaben statt gezeichneten Kapitals aus (§ 337 HGB). Sonst gilt das Schema des § 266 HGB für alle Kapitalgesellschaften. Die Branche bestimmt die Fragen, nicht die Gliederung.

Ihr Betrieb, Ihre Rechtsform, Ihr Abschluss

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Rechtsform zuerst: wer überhaupt einen Jahresabschluss aufstellt

Die Rechtsform entscheidet, ob bilanziert wird. Bei Kapitalgesellschaften entscheidet danach die Größenklasse über Anhang, Lagebericht und Prüfung: Kleinstgesellschaft ist, wer zwei der drei Werte 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz und 10 Arbeitnehmer nicht überschreitet (§ 267a HGB), kleine Gesellschaft, wer zwei der Werte 7,5 Mio. €, 15 Mio. € und 50 Arbeitnehmer nicht überschreitet, mittelgroße entsprechend bei 25 Mio. €, 50 Mio. € und 250 Arbeitnehmern (§ 267 HGB). Maßgeblich sind zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen (§ 267 Abs. 4 HGB).

Wer nach welcher Vorschrift Bücher führt und abschließt
RechtsformWas giltFundstelle
GmbH, UG, AGBilanz, GuV und Anhang; Kleinstgesellschaften können unter Bedingungen auf den Anhang verzichten, kleine brauchen keinen Lagebericht; Offenlegung im Unternehmensregister§§ 242, 264, 325 HGB
OHG und KG, darunter die GmbH & Co. KG ohne natürliche Person als VollhafterBilanz und GuV ohne Anhang; ohne natürliche Person als Vollhafter dieselben Regeln wie für Kapitalgesellschaften§§ 242, 264a HGB
Einzelkaufleutebefreit, solange an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen jeweils nicht mehr als 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss anfallen; endet die Befreiung, gilt die Pflicht über § 140 AO auch steuerlich, ohne Mitteilung des Finanzamts§ 241a HGB, § 140 AO
Kleingewerbe ohne Kaufmannseigenschaft, Land- und ForstwirteEinnahmenüberschussrechnung, kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe in den Grenzen des § 13a EStG Gewinn nach Durchschnittssätzen; Bücher erst, wenn das Finanzamt nach Überschreiten der Grenzen des § 141 AO mitteilt, dass sie zu führen sind; die Pflicht beginnt mit dem folgenden Wirtschaftsjahr§ 141 AO, § 4 Abs. 3 und § 13a EStG
Freie Berufe als Einzelperson oder Partnerschaftkeine Buchführungspflicht aus HGB oder Abgabenordnung, Einnahmenüberschussrechnung als Regelfall, Bilanz freiwillig§ 4 Abs. 3 EStG
GenossenschaftJahresabschluss mit Anhang in den ersten fünf Monaten, Lagebericht außer bei der kleinen eG§ 336 HGB
Verein, Stiftung, Eigenbetriebeigene Regeln aus Vereins-, Stiftungs- oder Landesrechtje nach Träger

Wo die Software je Betriebsart trägt und wo nicht

Beispiele aus den geprüften Grundlagen, auf denen die Firmenprofile aufbauen. Wo es zu einer Branche schon Firmenprofile gibt, nennen sie die Grenzen für den einzelnen Betrieb.

Stand der Software nach Betriebsart, 6. November 2026
BetriebsartWas die Software heute trägtWas sie nicht leistet
Gastronomie mit BargeldKassenbuch, Kassenbericht mit Aufteilung in 7 und 19 %, Warenentnahme nach Pauschbetrag in der Einnahmenüberschussrechnungkeine Anbindung an Kassensysteme, keine Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO, keine Aufteilung von Menüpreisen
Hotels und PensionenVorschlag zur Steuerschuldumkehr bei Eingangsrechnungen ausländischer Anbieter ohne Umsatzsteuer, Abschlagsrechnungen für Gruppenkeine Anbindung an Hotelsysteme oder Portale, keine Kurtaxe-Führung
Lebensmittel- und GetränkeherstellerLager mit Bewertungsverfahren und Niederstwertprüfung, Herstellungskosten je Erzeugniskeine Verbrauchsteuern, kein Steuerlager, kein Pfandkonto je Kunde, keine Rückverfolgung je Charge
Transport und LogistikAnlagenbuchhaltung für Fahrzeuge, Rückstellung für Urlaub und Überstunden je Personkeine Taxameter-Anbindung, keine Eigenkapitalbescheinigung, keine Sonderposten für Eisenbahnen und Linienverkehr
FinanzvermittlerSteuerschlüssel für steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, Hinweis bei gezogener Vorsteuerkeine Vermittlerabrechnung mit Stornoreserve, keine Verwaltung der Prüfberichte
Holding und VermögenAnlage 8b, Einlagekonto, Anmeldung der Kapitalertragsteuerkein Depotnebenbuch, keine Vorabpauschale, keine Verrechnungspreisdokumentation

Ein Journal von der Buchung bis zur Erklärung

Buchungen, Umsatzsteuer, Saldenliste, HGB-Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen entstehen in der Software aus demselben Journal. Aus dem Beleg liest die KI Betrag und Steuer und macht einen Kontierungsvorschlag mit Steuerschlüssel; welcher Beleg für einen Betrieb typisch ist, beschreibt das jeweilige Profil. Vor dem Konto entscheidet die eigene HGB-Buchungslogik über die Buchungsmethode, etwa ob ein Beleg Aufwand, Anlagegut oder Abgrenzung ist.

Die Automatik ist von Anfang an eingeschaltet. Erreicht ein Vorschlag die nötige Sicherheit, bucht sie ihn; was darunter bleibt oder unter eine feste Ausnahme fällt, geht an Sie. Beim Bilanzierer bucht keine Bankzeile direkt in die GuV, Aufwand und Erlös kommen mit dem Beleg; die Einnahmenüberschussrechnung bucht am Geldfluss. Jeden Monat schreiben Sie die Buchungen in einem eigenen Schritt fest.

Für die Offenlegung erzeugt die Software die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister, die Einreichung nehmen Sie selbst vor. Der erste Jahresabschluss je Konto ist kostenlos, die Preise nach Größenklasse stehen auf der Preisseite.

Prüfungspflicht, Betriebsprüfung, Sonderrecht: wo die Kanzlei führt

Kapitalgesellschaften, die nicht klein sind, lassen Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen (§ 316 Abs. 1 HGB). Daneben gibt es in jeder Branche Fälle, in denen Ermessen, eine Prüfung oder Sonderrecht den Ausschlag geben: eine Nachkalkulation des Finanzamts, eine Verbrauchsteuer, die Gemeinnützigkeit, der Verkauf einer Beteiligung. Die Firmenprofile sagen, wo das für ihren Betrieb gilt.

Die Seiten nennen Fundstellen und kennzeichnen eigene Einordnungen; Steuer- oder Rechtsberatung sind sie nicht. Sie erstellen Ihren Abschluss allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei, die im selben System mitarbeiten oder eine Kanzlei Software-Datei übernehmen kann.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Weil das HGB ein Schema für alle Kapitalgesellschaften vorgibt (§ 266 HGB) und Abweichungen nur dort kennt, wo Gesetz oder Verordnung sie anordnen. Für Speditionen enthält die Verordnung über Verkehrsunternehmen keine Abweichung, eigene Posten haben nur Eisenbahnen und der Linienverkehr. Die Besonderheiten eines Restaurants zeigen sich deshalb nicht in der Gliederung, sondern in Kasse, Warenbestand und Umsatzsteuer.

Die Fragen zu Kasse, Steuersatz und zur Grenze der Bilanz stellen sich auch ohne Jahresabschluss. Die Firmenprofile sagen, ob der Betrieb in seiner üblichen Rechtsform bilanziert, und wo er als Einzelunternehmen vorkommt, wann aus der Einnahmenüberschussrechnung ein Abschluss wird. Kostenlos ist der erste Jahresabschluss je Konto; die Einnahmenüberschussrechnung gehört zur Buchhaltung, deren Preis auf der Preisseite steht.

Wählen Sie die Branche und dort die Gruppe, die Ihren Geldfluss beschreibt, etwa Bargeld am Tresen oder Rechnungen an Auftraggeber. Passt Ihr Betrieb zu zwei Profilen, lesen Sie beide: Steuerlich wird jeder Umsatz für sich beurteilt, und im Abschluss halten eigene Erlöskonten die Bereiche auseinander.

Kapitalgesellschaften, die nicht klein sind, lassen Jahresabschluss und Lagebericht prüfen (§ 316 Abs. 1 HGB). Klein ist, wer an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei der drei Werte 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz und 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt nicht überschreitet (§ 267 Abs. 1 und 4 HGB). Ein einzelnes überschrittenes Merkmal ändert die Größenklasse nicht.

Nein. Die Seiten nennen Fundstellen und kennzeichnen, wo eine Aussage unsere eigene Einordnung ist. Wo ein Fall Ermessen, eine Prüfung oder Sonderrecht berührt, sagen sie das und verweisen an die Kanzlei, mit der Sie in der Software gemeinsam arbeiten können.

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