Ein Mandat, zwei Honorare: wo die Grenze verläuft
Vermittlungsprovision
Sie bringen Kreditnehmer und Bank zusammen, ohne selbst Partei zu sein. Die Tätigkeit bezieht sich auf ein einzelnes Geschäft (Abschn. 4.8.1 UStAE). Steuerfrei, auch wenn der Kredit am Ende nicht kommt (Satz 8).
Analyse für den Kreditantrag
Eine vorab erstellte Finanzanalyse kann unselbständige Nebenleistung sein, wenn sie ähnlich einer Kaufberatung das Mittel ist, um die Kreditvermittlung in Anspruch zu nehmen (Abschn. 4.8.2 Abs. 9 UStAE). Für die reine Unterlagenprüfung sagt der Erlass das nicht ausdrücklich.
Eigenständige Beratung
Liquiditätsplan, Sanierungskonzept oder Beratung zur Struktur mit eigenem Wert für den Kunden sind nach unserer Einordnung bloße Beratung und nicht befreit. Entscheidend ist der tatsächliche Inhalt, nicht der Name auf der Rechnung.
Zinsaufschlag
Darf der Vermittler in Absprache mit der Bank einen höheren Zins einsetzen, ist die Zinsdifferenz Entgelt für eine steuerfreie Vermittlung gegenüber der Bank (Abschn. 4.8.2 Abs. 8 UStAE).
Beispiel: 12.000,00 € Provision, 6.000,00 € Honorar, eine gemischte Rechnung
Beispiel: Eine ausgedachte Vermittler-GmbH erhält für eine Betriebsmittellinie 12.000,00 € steuerfreie Provision und berechnet demselben Kunden 6.000,00 € netto für ein eigenständiges Finanzierungskonzept. Eine Rechnung für Datenbank und Auskünfte über 3.000,00 € netto dient beiden Bereichen. Mangels genauerer Zuordnung teilt die Gesellschaft nach den Gesamtumsätzen des Jahres, hier nur diese beiden: 33,33 %, auf volle Prozentpunkte aufgerundet sind 34 % der Vorsteuer abziehbar.
Die Rechnung kostet Sie damit 3.376,20 €, nicht 3.000,00 €. Der Umsatzschlüssel ist nur zulässig, wenn keine präzisere wirtschaftliche Zuordnung möglich ist (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG). Den abziehbaren Prozentsatz rundet die Verwaltung dann auf volle Prozentpunkte auf (Abschn. 15.17 Abs. 3a Satz 7 UStAE). Rechnungen, die eindeutig nur einem Bereich dienen, ordnen Sie vorher direkt zu.
| Vorgang | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Provision | Forderungen 1400 / 1200 | Provisionsumsätze steuerfrei 8514 / 4564 | 12.000,00 € |
| Konzept brutto | Forderungen 1400 / 1200 | Erlöse 19 % USt 8400 / 4400 | 7.140,00 € |
| Datenbank netto | Fremdleistungen 4909 / 6303 | Verbindlichkeiten 1600 / 3300 | 3.000,00 € |
| Vorsteuer, 34 % | Abziehbare Vorsteuer 1576 / 1406 | Verbindlichkeiten 1600 / 3300 | 193,80 € |
| Vorsteuer, 66 % | Nicht abziehbare Vorsteuer 19 % 4306 / 6871 | Verbindlichkeiten 1600 / 3300 | 376,20 € |
| Summe | 22.710,00 € |
Provision und Honorar sauber getrennt
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Verzicht auf die Steuerfreiheit: bei Firmenkunden möglich
Anders als der Versicherungsmakler dürfen Sie optieren. § 9 Abs. 1 UStG erlaubt den Verzicht bei § 4 Nr. 8 Buchst. a, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen geht, und zwar für jeden Umsatz einzeln (Abschn. 9.1 Abs. 1 UStAE). Zahlt Ihr mittelständischer Kunde die Provision und kann er die Vorsteuer ziehen, kostet ihn die Steuer nichts, während Sie Ihre Vorsteuer retten. Zahlt die Bank, sieht die Rechnung anders aus, denn ihr Vorsteuerabzug hängt an ihren eigenen Umsätzen. Der Verzicht geschieht regelmäßig durch Rechnung mit Steuerausweis. Klären Sie das vorher, er ändert Angebot und Kontierung.
Angefangene Mandate am 31. Dezember
- Reine Erfolgsprovision: Ein Maklerlohn entsteht erst, wenn der Vertrag infolge Ihrer Tätigkeit zustande kommt, unter aufschiebender Bedingung erst mit ihrem Eintritt (§ 652 Abs. 1 BGB). Vorher gibt es keine Forderung, auch wenn die Bank schon zugesagt hat.
- Aufwendungen ersetzt der Kunde nur, wenn es vereinbart ist (§ 652 Abs. 2 BGB). Ob Kosten eines rein erfolgsabhängigen Mandats überhaupt als unfertige Leistung stehen dürfen, ist nicht belegt. Wegen § 253 Abs. 4 HGB setzen wir sie vorsichtig nicht an, das ist unsere Einschätzung.
- Vergütetes Konzept zum Festpreis: Die bis zum Stichtag angefallenen Kosten stehen als unfertige Leistungen in den Vorräten (7080 / 1080), die Änderung läuft über 8970 / 4815. Maßgeblich sind die Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB, nicht der abzurechnende Stundensatz, Vertriebskosten bleiben draußen.
- Anzahlung auf das Konzept: Sie ist bis zur Leistung Verbindlichkeit oder wird offen von den Vorräten abgesetzt (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB). Bewertungsmethoden gehören bei Kapitalgesellschaften mit Anhang in den Anhang.
Kostenträger und Abschlussvorlage statt Zeiterfassung je Mandat
- Die Kostenrechnung wertet Kostenstellen und Kostenträger aus Ihren Buchungen aus, mit Deckungsbeitrag und Plan-Ist-Vergleich, ohne selbst zu buchen.
- Für laufende Aufträge am Stichtag gibt es eine Abschlussvorlage. Sie bucht den Betrag, den Sie ermittelt haben. Eine Zeiterfassung je Mandat und eine Nachkalkulation je Auftrag fehlen.
- Die Automatik bucht ausgewiesene Steuer als Vorsteuer und teilt keine Rechnung auf, die Voranmeldung auch nicht. Die Aufteilung nehmen Sie selbst vor.
Rechnungen für Wirtschaftsauskünfte oder Vergleichsdaten liest die KI aus. Sie erkennt Betrag und Umsatzsteuer und schlägt vor, worauf gebucht wird. Ist der Vorschlag ausreichend sicher, bucht die Automatik ihn selbst, sonst geben Sie ihn frei. Ob ein Honorar steuerfrei oder steuerpflichtig ist, erkennt sie nicht. Für Vermittlungsprovisionen setzt die Kontierung 19 % an, ohne Blick auf § 4 Nr. 8 UStG. Die Provision buchen Sie deshalb selbst mit dem Schlüssel für steuerfreie Umsätze.
Erlaubnis nach § 34c, Existenzgründer und der Weg zur Kanzlei
Wer gewerbsmäßig Darlehen vermittelt, die keine Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind, braucht die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO. Die Jahresprüfung des § 16 Abs. 1 MaBV nennt nur Nr. 3, eine Rückstellung dafür entfällt also. Achtung bei Gründern: Existenzgründer im Sinne des § 513 BGB, also grundsätzlich bei nicht mehr als 75.000 € Nettodarlehensbetrag, stehen in den §§ 655a ff. BGB Verbrauchern gleich (§ 655e Abs. 2 BGB). Dann gelten die strengeren Regeln zu Vergütung und Nebenentgelten.
Die GmbH stellt einen HGB-Abschluss auf. Als Einzelunternehmen genügt bei nicht mehr als 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn die EÜR, dabei zählt die steuerfreie Kreditprovision nach dem Wortlaut von § 19 Abs. 2 UStG beim Gesamtumsatz mit. Den Ablauf übernimmt besser Ihre Kanzlei, wenn Beratung und Vermittlung in einem Pauschalpreis stecken oder eine Option ansteht.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 4 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 9 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 15 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 19 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- Abschn. 4.8.1 UStAE (Stand 2. Juni 2026)— abgerufen am 06.11.2026
- Abschn. 4.8.2 UStAE (Stand 2. Juni 2026)— abgerufen am 06.11.2026
- Abschn. 9.1 UStAE (Stand 2. Juni 2026)— abgerufen am 06.11.2026
- § 652 BGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 513 BGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 655e BGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 34c GewO— abgerufen am 06.11.2026
- § 16 MaBV— abgerufen am 06.11.2026
- § 252 HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 253 HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 255 HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 268 HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 141 AO— abgerufen am 06.11.2026
- Abschn. 15.17 UStAE (Stand 2. Juni 2026)— abgerufen am 07.11.2026