Factoring für den Mittelstand

Jahresabschluss für Factoringvermittler: Folgeprovision, Abrechnung des Anbieters und die offene Steuerfrage

Der Jahresabschluss eines Factoringvermittlers hängt an der Abrechnung des Factors: Ihre Folgeprovision bemisst sich am tatsächlich angekauften Forderungsvolumen, und der Dezember ist am 31. Dezember oft noch nicht abgerechnet. Sie brauchen also einen Betrag, den Ihnen noch niemand mitgeteilt hat. Und anders als beim Kreditvermittler steht die Umsatzsteuer hier nirgends ausdrücklich.

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Der Dezember ist noch nicht abgerechnet

Sie verdienen zweimal: einmal die Abschlussgebühr, wenn der Mittelständler den Factoringvertrag unterschreibt, danach laufend einen Anteil am angekauften Volumen. Die erste Zahlung ist überschaubar. Die zweite ändert sich jeden Monat, und der Factor kennt sie zuerst. Das Anbieterportal zeigt vielleicht Zahlen, verbindlich ist die Abrechnung.

Für den Abschluss zählt, woran Ihr Vertrag den Anspruch knüpft. Hängt die Provision an den im Monat angekauften Forderungen, ist sie für Dezember nach unserer Einordnung am Stichtag entstanden, auch ohne Abrechnung. Fällig muss sie nicht sein. Den Betrag holen Sie aus der Januarabrechnung, wenn sie bis zur Aufstellung vorliegt, sonst aus dem Portal oder einer eigenen Schätzung des Dezembervolumens.

Nicht in die Bilanz gehört das Volumen des nächsten Jahres, auch wenn der Rahmenvertrag noch drei Jahre läuft. Für künftige Ankäufe fehlt am Stichtag der Anspruch.

Beispiel: 0,2 % auf das angekaufte Volumen im vierten Quartal

Beispiel: Ein ausgedachter Vermittler erhält 0,2 % des angekauften Volumens: 1.200.000,00 € im Oktober, 1.400.000,00 € im November, 1.600.000,00 € im Dezember. Das ergibt netto 2.400,00 €, 2.800,00 € und 3.200,00 €. Der Oktober ist bezahlt, der November abgerechnet, der Dezember kommt Mitte Januar. Im Beispiel unterstellen wir 19 % Umsatzsteuer, siehe die Frage weiter unten.

Am Stichtag stehen 7.140,00 € Forderungen in der Bilanz, im Quartal 8.400,00 € Erlös und 1.596,00 € Umsatzsteuer. Weicht die Januarabrechnung ab, korrigieren Sie bis zur Aufstellung. Wer erst bei Zahlung bucht, verschiebt 6.000,00 € Erlös ins Folgejahr.

Beträge brutto, Konten SKR03 / SKR04
MonatSollHabenBetrag
Oktober abgerechnetForderungen 1400 / 1200Provisionsumsätze 19 % USt 8519 / 45692.856,00 €
Oktober bezahltBank 1200 / 1800Forderungen 1400 / 12002.856,00 €
November abgerechnetForderungen 1400 / 1200Provisionsumsätze 19 % USt 8519 / 45693.332,00 €
Dezember, Abrechnung offenForderungen 1400 / 1200Provisionsumsätze 19 % USt 8519 / 45693.808,00 €

Folgeprovisionen im richtigen Jahr

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Stimmt die Abrechnung? Buchauszug und Verzug

  • Sind Sie Handelsvertreter des Factors, rechnet er monatlich ab, der Zeitraum lässt sich auf höchstens drei Monate strecken, die Abrechnung kommt spätestens bis zum Ende des Folgemonats (§ 87c Abs. 1 HGB).
  • Sie können einen Buchauszug über alle provisionspflichtigen Geschäfte verlangen und Mitteilung aller wesentlichen Umstände (§ 87c Abs. 2 und 3 HGB). Diese Rechte lassen sich nicht ausschließen (Abs. 5). Sie helfen, wenn angekauftes Volumen und Provision nicht zusammenpassen.
  • Vermitteln Sie für mehrere Factoren als Makler ohne ständige Betrauung, gilt § 87c HGB nicht. Regeln Sie Abrechnung und Einsicht dann im Vertrag.
  • Der Provisionsanspruch wird am letzten Tag des Abrechnungsmonats fällig (§ 87a Abs. 4 HGB). Ein Unternehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB), die Zinsen liegen dann neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
  • Endet Ihr Vertrag, prüfen Sie, ob für Folgegeschäfte weiter Provision läuft. § 87 Abs. 3 HGB erfasst Geschäfte, die Sie noch vermittelt oder eingeleitet haben. Bei Laufzeitverträgen steht die Antwort meist im Vertrag. Bei Zweifeln an der Durchsetzbarkeit bewerten Sie die Forderung niedriger.

Die Umsatzsteuerfrage, die Sie nicht allein beantworten sollten

§ 4 Nr. 8 Buchst. c UStG befreit Umsätze im Geschäft mit Forderungen und ihre Vermittlung, ausgenommen die Einziehung von Forderungen. Was das für Vermittler heißt, regelt der Erlass nicht. Die rechte Spalte ist unser Schluss, keine Verwaltungsaussage.

Das zählt doppelt. Rechnet der Factor per Gutschrift ab und weist 19 % aus, obwohl die Leistung steuerfrei wäre, können Sie die Steuer als Gutschriftsempfänger nach § 14c Abs. 1 UStG schulden (Abschn. 14.3 Abs. 1 Satz 6 UStAE). Und ist Ihre Provision steuerfrei, fällt Ihr Vorsteuerabzug weg. Für einen Bestand mit Bedeutung lohnt eine verbindliche Auskunft.

Art des Factorings nach Abschn. 2.4 UStAE und mögliche Folge für Ihre Provision
Was der Factor tutEinordnung beim FactorFolge für die Provision
Kauft Forderungen und zieht sie selbst ein, echt oder unechtFactoringleistung, grundsätzlich steuerpflichtig (Abs. 1, 4)Spricht für 19 %, weil die Einziehung ausgenommen ist
Kauft, der Kunde zieht weiter selbst ein, etwa bei stiller AbtretungKeine Factoringleistung, steuerfreie Kreditgewährung (Abs. 2, 5)Kann steuerfreie Kreditvermittlung sein
Kreditgewährung mit eigener wirtschaftlicher Bedeutung, etwa wenn die Forderung erst nach einem Jahr fällig istEigenständige Hauptleistung möglich (Abs. 4)Aufteilung möglich, Kanzleifall

Rechnungen und offene Posten in der Software, Volumen im Anbieterportal

Für Kundenverwaltung oder Bonitätsauskünfte bekommen Sie Rechnungen. Diese liest die KI, übernimmt Betrag und Steuer und nennt Konto und Steuerschlüssel. Was ausreichend sicher ist, landet über die Automatik im Journal, der Rest wartet auf Ihre Freigabe. Die Abrechnungen des Factors beurteilt sie nicht: Das Provisionsszenario setzt pauschal 19 % an und kennt keine Unterscheidung nach Factoringart.

Stellen Sie selbst Rechnung, läuft sie auf das Personenkonto des Factors, der Bankabgleich ordnet Zahlungseingänge zu, und das Mahnwesen führt offene Posten mit Mahnstufen. Eine monatliche Forderung aus dem Rahmenvertrag entsteht nicht von selbst, wiederkehrende Rechnungen legen Sie als Rechnungs-Abo an. Rechnet der Factor per Gutschrift ab, greift dieser Weg nicht, dann buchen und überwachen Sie die Forderung selbst. Beim Bilanzierer bucht die Bankzeile nicht direkt in die Erlöse, die Provision kommt mit dem Beleg. Ein Abgleich mit dem angekauften Volumen des Factors, eine Provisionsliste je Kunde und eine Stundenerfassung gibt es nicht.

Gesondert bezahlte Anbahnung, GmbH, Einzelunternehmen

Bezahlt ein Mittelständler Sie für eine Analyse seiner Debitoren, bevor er sich entscheidet, und ist der Auftrag am Stichtag nicht fertig, stehen die Kosten als unfertige Leistung in den Vorräten (7080 / 1080), nicht Ihr Stundensatz (§ 255 Abs. 2 HGB). Die Software liefert dafür eine Buchungsvorlage, den Betrag ermitteln Sie selbst.

Die GmbH bilanziert. Als Einzelunternehmen mit nicht mehr als 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn machen Sie eine EÜR, dann zählt jede Provision bei Zahlung und die Dezemberfrage entfällt. Ihre Kanzlei arbeitet im selben System mit, sie ist hier gefragt, sobald die Umsatzsteuer der Provisionen zu klären ist.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ja, wenn der Anspruch nach Ihrem Vertrag mit dem Ankauf im Dezember entstanden ist. Fälligkeit und Abrechnung sind dafür nicht entscheidend. Liegt die Abrechnung bis zur Aufstellung vor, nehmen Sie deren Betrag.

Das ist nicht ausdrücklich geregelt. Die Factoringleistung ist nach Abschn. 2.4 Abs. 4 UStAE grundsätzlich steuerpflichtig. Beim Forderungskauf ohne Einzug kommt eine Kreditgewährung in Betracht. Lassen Sie Ihre Fälle von der Kanzlei einordnen.

Als Handelsvertreter verlangen Sie einen Buchauszug und Mitteilung aller wesentlichen Umstände (§ 87c Abs. 2, 3 HGB). Als Makler gilt das, was Ihr Vertrag regelt.

Nein. Für künftige Ankäufe fehlt am Stichtag der Anspruch. Das gilt auch bei einem langen Rahmenvertrag. Ein erwartbarer Strom künftiger Provisionen erscheint nicht in der Bilanz.

Sie liest Eingangsrechnungen und schlägt Konto und Steuerschlüssel vor. Volumenabgleich und die Einordnung der Factoringart leistet sie nicht. Eigene Rechnungen verfolgen Sie im Mahnwesen.

Folgeprovisionen im richtigen Jahr

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