Baufinanzierung, § 34i GewO

Jahresabschluss für Immobiliardarlehensvermittler: Zusage im Dezember, Auszahlung im Februar

Im Jahresabschluss eines Immobiliardarlehensvermittlers zählt vor allem eine Frage: Steht die Provision am 31. Dezember schon fest, wenn das Darlehen erst im Februar ausgezahlt wird? Die Antwort steht in Ihrem Vertrag mit Bank oder Plattform, nicht im Datum der Kreditzusage. Dazu kommen Vorschüsse und Rückforderungen, die bei langen Bauphasen über den Stichtag laufen.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

Stand:

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Beispiel: vier Finanzierungen am 31. Dezember

Beispiel: Ein ausgedachter Vermittler hat mit einer Bank vereinbart, dass die Provision mit der ersten Auszahlung des Darlehens entsteht und bei früher Ablösung anteilig zurückgeht. Fall B wäre 2.750,00 € wert. Die Provision ist steuerfrei.

Ertrag des Jahres sind 3.200,00 € abzüglich 900,00 € Schmälerung. Fall B erscheint in der Bilanz gar nicht, obwohl der Kunde unterschrieben hat. Fall C ist kein Erlös, weil der Anspruch noch nicht entstanden ist. Eine Rückstellung für Fall C wäre ebenfalls falsch: Was nicht realisiert ist, kann nicht storniert werden (X R 12-13/22, Rz. 27).

Stand zum Stichtag, Konten SKR03 / SKR04. Fall D als Erlösschmälerung zu buchen, ist unsere Zuordnung. Die Vorabzahlung in Fall C erfassen Sie mit dem Schlüssel ST0.
FallSollHabenBetrag
A: ausgezahlt am 12. Dezember, Abrechnung im JanuarForderungen 1400 / 1200Provisionsumsätze steuerfrei 8514 / 45643.200,00 €
B: unterschrieben, Auszahlung im Februarkeine Buchungkeine Buchung0,00 €
C: Bank zahlt vorab, Auszahlung noch offen, mit ST0Bank 1200 / 1800Erhaltene Anzahlungen 1710 / 32501.000,00 €
D: Ablösung eines Altfalls angekündigtErlösschmälerungen steuerfrei 8701 / 4701Sonstige Rückstellungen 0970 / 3070900,00 €
Summe5.100,00 €

Zusage, Widerruf, Auszahlung: welcher Tag zählt

Realisiert ist eine Forderung, wenn sie rechtlich entstanden ist oder die wesentlichen Ursachen gesetzt sind und Sie fest mit ihr rechnen können. Fällig muss sie nicht sein. Ein Anspruch unter aufschiebender Bedingung bleibt draußen. Das Urteil betrifft Versicherungsvertreter, der Maßstab ist aber der allgemeine aus § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. Für Vorschüsse gilt er ausdrücklich bei allen Handelsvertretern (Rz. 28).

Lesen Sie deshalb die Klausel, nicht die Abrechnung. Steht dort „mit Valutierung“, zählt die Auszahlung. Steht dort „mit Abschluss des Darlehensvertrags“, spricht das für die Unterschrift. Wie ein noch offener Widerruf des Kunden dann zu bewerten ist, klären Sie mit Ihrer Kanzlei, eine amtliche Aussage dazu haben wir nicht gefunden. Bei Neubauten mit Teilauszahlungen kommt es darauf an, ob die erste Rate den vollen Anspruch auslöst oder jede Rate ihren Anteil.

Zahlt der Verbraucher Sie selbst, ist die Lage strenger: Er schuldet die Vergütung nur, wenn das Darlehen infolge Ihrer Tätigkeit geleistet wird und ein Widerruf nicht mehr möglich ist (§ 655c Satz 1 BGB). Neben dieser Vergütung und einem vereinbarten Beratungsentgelt ist nur der Ersatz erforderlicher Auslagen zulässig (§ 655d BGB). Eine Bearbeitungsgebühr als Erlös bei Antrag gibt es dann nicht.

Offene Anträge und Bilanz getrennt halten

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Steuerfrei, auch über die Plattform

Ihre Provision

Die Vermittlung von Krediten ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerfrei. Es genügt eine mittelbare Verbindung zu den Parteien über andere Unternehmer (Abschn. 4.8.1 Satz 3 UStAE). Läuft der Antrag über eine Finanzierungsplattform, bleibt das möglich.

Geplatzte Finanzierung

Die Befreiung setzt nicht voraus, dass der Vertrag zustande kommt (Abschn. 4.8.1 Satz 8 UStAE). Bloße Beratung ist dagegen keine Vermittlung (Satz 9).

Tippgeber

Wer einem Vermittler Interessenten nachweist und dafür eine Zuführungsprovision erhält, kann ebenfalls vermitteln (Abschn. 4.8.1 Satz 5 UStAE). Seine Rechnung kann dann ohne Umsatzsteuer kommen.

Sacharbeit

Wer nur einen Teil der Sacharbeit übernimmt, etwa Unterlagen aufbereitet, vermittelt insoweit nicht (Abschn. 4.8.1 Satz 7 UStAE). Das kann Ihre Einkäufe bei Dienstleistern ebenso treffen wie eigene Nebenerlöse.

Vorsteuer

Plattformgebühren, Software und Büro tragen Vorsteuer, die wegen der steuerfreien Provision nicht abziehbar ist (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Sie steht im Aufwand.

Option

Bei Privatkunden scheidet ein Verzicht auf die Befreiung aus, wenn der Kunde zahlt. § 9 Abs. 1 UStG setzt einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen voraus.

Dokumentenportal und Provisionslauf von Hand ins Journal

Geht die Gebührenrechnung der Finanzierungsplattform oder des Dokumentenportals ein, liest die KI Betrag und Steuer aus und schlägt Buchung und Steuerschlüssel vor. Sichere Vorschläge gehen bei eingeschalteter Automatik direkt ins Journal, die übrigen prüfen Sie.

Für die Provisionsabrechnung gilt das nicht ohne Prüfung: Die Kontierung setzt bei Provisionen 19 % an, die Kreditvermittlung erkennt sie nicht. Buchen Sie die Abrechnung mit dem Schlüssel für steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, sie läuft dann in die Kennzahl 48. Ausgewiesene Steuer auf Eingangsrechnungen bucht die Automatik dagegen als Vorsteuer, Ihren Ausschluss kennt sie nicht. Diese Belege stellen Sie selbst um. Melden Sie nur solche Umsätze und ziehen trotzdem Vorsteuer, erhalten Sie in der Voranmeldung einen Hinweis.

Eine Vermittlerabrechnung mit Stornoreserve bietet die Software nicht. Ob eine Provision am Stichtag entstanden ist, entscheiden Sie anhand Ihres Vertrags. Rückstellungen erfassen Sie auf der Rückstellungsseite mit einem selbst genannten Betrag, eine Stornoquote rechnet sie nicht. Die Bankzeile allein bucht beim Bilanzierer nicht in die Erlöse. Eine Einnahmenüberschussrechnung bucht dagegen am Geldfluss.

Rückforderung der Bank: was am Stichtag zu bewerten ist

  • Rückzahlungspflichten bei früher Ablösung oder Nichtabnahme stehen in Ihrem Vertrag. § 87a Abs. 2 HGB gilt, wenn Sie Handelsvertreter sind und feststeht, dass der Dritte nicht leistet.
  • Bei realisierter Provision erfassen Sie das Risiko über die Forderung oder eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten. Ein eigenes Konto gibt es nicht, es läuft über Sonstige Rückstellungen.
  • Die Höhe begründen Sie aus eigener Erfahrung mit Ihrem Bestand. Eine amtliche Quote gibt es nicht.
  • Wurde die Provision über die Plattform nach unten geteilt, prüfen Sie, wer die Rückforderung am Ende trägt.

Keine Jahresprüfung, aber fünf Jahre Unterlagen

Anders als Finanzanlagenvermittler reichen Sie keinen jährlichen Prüfbericht ein. Die ImmVermV nennt eine außerordentliche Prüfung aus besonderem Anlass (§ 15 ImmVermV). Aufzeichnen müssen Sie ab Annahme des Auftrags unter anderem Auftraggeber, Entgelt und den Grund der Beendigung, und Sie halten die Unterlagen fünf Jahre vor (§ 14 ImmVermV). Eine Rückstellung für eine solche Jahresprüfung entfällt deshalb.

Als Einzelunternehmen mit nicht mehr als 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn machen Sie eine EÜR, die Provision zählt dann bei Zahlung und der Fall C ist Einnahme. GmbH und UG bilanzieren und legen offen. Bei langen Haftungszeiten oder einer Provisionsteilung über mehrere Stufen ist Ihre Kanzlei der bessere Weg, sie kann im selben System mitarbeiten oder eine Kanzlei Software-Datei erhalten.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Wenn der Anspruch nach Ihrem Vertrag entstanden ist. Knüpft er an die Auszahlung, gehört die Provision in das Jahr der Auszahlung, auch wenn die Zusage im Vorjahr lag. Die Abrechnung darf später kommen.

Neben der Vergütung nach § 655c BGB und einem vereinbarten Beratungsentgelt nur den Ersatz erforderlicher Auslagen (§ 655d BGB). Die Vergütung schuldet der Verbraucher erst nach Leistung des Darlehens und Ablauf der Widerrufsmöglichkeit.

Die Vermittlung von Krediten ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerfrei, auch wenn der Vertrag am Ende nicht zustande kommt. Nicht befreit ist bloße Beratung. Die Vorsteuer aus steuerfreien Umsätzen ist nicht abziehbar.

Sie liest Eingangsrechnungen von Plattform und Dienstleistern und schlägt die Buchung vor. Provisionsabrechnungen prüfen Sie selbst, weil die Kontierung die Steuerfreiheit nicht erkennt. Den Stichtag beurteilen Sie anhand Ihres Vertrags.

Die ImmVermV nennt eine Prüfung aus besonderem Anlass (§ 15), keine Jahresprüfung wie § 24 FinVermV. Aufzeichnungspflichten nach § 14 ImmVermV bestehen trotzdem.

Offene Anträge und Bilanz getrennt halten

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