Maschinenleasing

Jahresabschluss für Leasingvermittler im Maschinengeschäft: 19 % Umsatzsteuer, Gutschrift und Rückbelastung

Der Jahresabschluss eines Leasingvermittlers für Maschinen unterscheidet sich vom Kreditvermittler in einem Punkt, der alles andere nach sich zieht: Die Vermittlung gewöhnlicher Leasingverträge ist keine Kreditvermittlung, die Provision trägt deshalb nach unserer Lesart 19 %. Dafür bleibt Ihnen der Vorsteuerabzug, und die Form Ihrer Abrechnung wird ab 2027 zum Thema.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

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Finanzierungszweck macht noch keine Kreditvermittlung

Für den Maschinenkäufer ist Leasing eine Finanzierung. Umsatzsteuerlich zählt das nicht. Die Befreiung nennt Kredite. Die Übergabe im Leasingverfahren ist nach Abschn. 3.5 Abs. 5 UStAE nur dann eine Lieferung, wenn der Vertrag eine Klausel zum Eigentumsübergang enthält und das Eigentum bei planmäßigem Verlauf automatisch übergehen soll. Wer solche Verträge vermittelt, vermittelt nach unserer Lesart keine Kreditgewährung.

Das ist eine eigene Herleitung, ein Urteil oder Erlass eigens zur Leasingvermittlung ist uns nicht bekannt. Vorsicht bei Mietkauf und Verträgen mit Kaufoption, die wirtschaftlich die einzige sinnvolle Wahl ist: Dort kann eine Lieferung vorliegen und daneben ein Kredit. Welche Provision dann worauf entfällt, klären Sie mit Ihrer Kanzlei.

Die Folge für Ihr Rechnungswesen ist angenehm. Da der Umsatz steuerpflichtig ist, ziehen Sie die Vorsteuer aus Vergleichsprogramm und Büro, soweit Sie nicht Kleinunternehmer sind.

Die Provisionsgutschrift ist Ihre Rechnung

  • Rechnet die Leasinggesellschaft selbst ab, ist diese Gutschrift eine Rechnung, wenn das vorher vereinbart wurde (§ 14 Abs. 2 Satz 5 UStG). Sie muss die Angabe „Gutschrift“ tragen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG).
  • Prüfen Sie Steuersatz und Betrag. Stimmt etwas nicht, können Sie widersprechen, dann verliert sie die Wirkung als Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 6 UStG, Abschn. 14.3 Abs. 4 UStAE).
  • Weist eine Gutschrift Steuer auf einen steuerfreien Umsatz aus, können Sie diese als Empfänger schulden (Abschn. 14.3 Abs. 1 Satz 6 UStAE). Das ist bei einer gemischten Abrechnung mit Restschuldversicherung denkbar.
  • Die Pflicht zur E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmern gilt für Gutschriften entsprechend (Abschn. 14.3 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Für Umsätze 2025 und 2026 geht bis zum Jahresende 2026 noch Papier oder mit Zustimmung ein anderes Format.
  • Für Umsätze 2027 gilt das nur bei einem Vorjahresumsatz von nicht mehr als 800.000 € des die Rechnung ausstellenden Unternehmers (§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG). Bei einer Gutschrift ist das nach dem Wortlaut die Leasinggesellschaft, nicht Sie.
  • Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon jetzt können, eine Übergangsfrist nennt § 27 Abs. 38 UStG dafür nicht.

Provision, Vorsteuer und E-Rechnung in einem System

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Antrag, Bonität, Übernahmebestätigung: wann die Provision entsteht

Am 31. Dezember liegen Vorgänge in drei Stadien vor: Angebot abgegeben, Leasingantrag genehmigt, Maschine übernommen. Maßgeblich ist, woran Ihr Vertrag mit der Leasinggesellschaft den Anspruch knüpft. Handelsvertreter haben ihn nach § 87a Abs. 1 HGB, sobald und soweit das Geschäft ausgeführt ist, abweichende Vereinbarungen sind in Grenzen möglich. Hängt die Provision an der Übernahmebestätigung, zählt im Dezember nur, was übernommen ist. Ein genehmigter Antrag ist dann noch kein Ertrag.

Zahlt die Gesellschaft schon vorher, ist das eine erhaltene Anzahlung. Dieser Grundsatz gilt für alle Handelsvertreter (BFH, X R 12-13/22, Rz. 28). Die Umsatzsteuer entsteht allerdings schon mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Geld eingeht (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG): Die Anzahlung steht netto auf 1718 / 3272, die Steuer auf 1776 / 3806. Sieht Ihr Vertrag eine Rückbelastung bei frühem Ausfall des Leasingnehmers vor, ist für verdiente Provision eine Rückstellung zu prüfen. Für noch nicht verdiente gibt es keine (Rz. 27).

Beispiel: die Fräsmaschine im Dezember, die Rückbelastung im März

Beispiel: Ein ausgedachter Vermittler verdient mit der Übernahme einer Fräsmaschine am 18. Dezember 6.000,00 € netto, die Gutschrift kommt im Januar. Nach dem Vertrag haftet er zwölf Monate für Frühausfälle. Aus eigener Erfahrung setzt er für das Jahr 300,00 € netto an. Im März belastet die Gesellschaft für einen älteren Vertrag 1.000,00 € netto zurück.

Die Rückstellung läuft netto und über ein Konto ohne Steuerautomatik, weil die Umsatzsteuer erst bei der tatsächlichen Minderung berichtigt wird (§ 17 Abs. 1 UStG). Im März sinkt die Umsatzsteuer um 190,00 €. Ist die Rückstellung für diesen Fall gebildet, lösen Sie sie auf.

Konten SKR03 / SKR04, Automatikkonten einschließlich Umsatzsteuer. Die Rückstellung über Erlösschmälerungen zu buchen, ist unsere Zuordnung.
ZeitpunktSollHabenBetrag
31. Dezember: ProvisionForderungen 1400 / 1200Provisionsumsätze 19 % USt 8519 / 45697.140,00 €
31. Dezember: HaftungsrisikoErlösschmälerungen 8700 / 4700Sonstige Rückstellungen 0970 / 3070300,00 €
März: RückbelastungErlösschmälerungen 19 % USt 8720 / 4720Forderungen 1400 / 12001.190,00 €
Summe8.630,00 €

E-Rechnung ja, Provisionskonto nein

Sie empfangen E-Rechnungen als XML oder als PDF mit Datensatz, die Software liest, prüft und archiviert sie. Eigene Ausgangsrechnungen erstellen Sie als XRechnung oder ZUGFeRD und versenden sie per E-Mail oder laden sie herunter. Einen Peppol-Zugang gibt es nicht.

Belege ohne Datensatz übernimmt die KI: Beim Tankbeleg aus dem Außendienst oder der Rechnung für den Leasingvergleich liest sie Betrag und Steuer und schlägt die Kontierung vor. Sicheres bucht die Automatik, solange sie eingeschaltet ist, alles andere geben Sie frei. Für Provisionserlöse setzt die Kontierung 19 % an. Das passt hier in der Regel, ersetzt aber keine Prüfung Ihrer Leistung.

Eine Vermittlerabrechnung mit Stornoreserve fehlt, und die Rückstellung tragen Sie selbst ein. Stunden je Vorgang erfasst die Software nicht. Die Gutschrift der Leasinggesellschaft laden Sie als Beleg hoch.

GmbH oder Einzelunternehmen, und wann die Kanzlei rechnet

Die GmbH stellt einen HGB-Abschluss auf. Als Einzelunternehmen genügt bei nicht mehr als 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn die EÜR, dort zählt die Provision bei Zahlung und die Rückbelastung bei Abfluss. Die Kanzlei ist der bessere Weg, wenn Sie neben Leasing auch Mietkauf, Kredite oder Restschuldversicherungen vermitteln. Dann treffen 19 % und Steuerfreiheit zusammen, und die Vorsteuer ist aufzuteilen.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

§ 4 Nr. 8 Buchst. a UStG nennt nur Kredite, eine eigene Regelung zum Leasing fehlt. Nach unserer Lesart trägt die Provision für gewöhnliches Maschinenleasing 19 %. Bei Mietkauf und Kaufoption kann es anders liegen.

Für Gutschriften gelten die Regeln zur E-Rechnung entsprechend. Für Umsätze 2027 bleibt ein anderes Format möglich, wenn der die Rechnung ausstellende Unternehmer im Vorjahr nicht mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte.

Als Erlösschmälerung mit Berichtigung der Umsatzsteuer (§ 17 Abs. 1 UStG), bei 19 % über 8720 / 4720. Für am Stichtag erwartete Rückbelastungen verdienter Provisionen prüfen Sie eine Rückstellung, netto.

Sie liest Belege und schlägt Konto und Steuerschlüssel vor, E-Rechnungen übernimmt die Software strukturiert. Wann Ihr Provisionsanspruch entsteht und ob ein Vertrag Leasing oder Mietkauf ist, beurteilt sie nicht.

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