Makler für Gewerberisiken

Jahresabschluss für den Versicherungsmakler im Gewerbegeschäft: Courtage, Storno und Nachbetreuung

Der Jahresabschluss eines Versicherungsmaklers für Gewerberisiken hängt an der Courtagezusage: Sie entscheidet, in welchem Jahr eine Courtage Ertrag ist und ob sie zurückgehen kann. Am Stichtag stehen Forderungen an Versicherer in den Büchern, vielleicht fremde Prämien auf Ihrem Konto und zwei getrennte Rückstellungsfragen.

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Die Courtagezusage entscheidet über das Geschäftsjahr

§ 92 Abs. 4 HGB gilt für Versicherungsvertreter, § 87a HGB für Handelsvertreter. Sie arbeiten als Makler für den Kunden (§ 93 HGB, § 34d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GewO). Maßgeblich sind deshalb Courtagezusage und Maklervertrag.

Entsteht der Anspruch laut Zusage mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrags, ist er sofort voll zu aktivieren. Hängt er an der gezahlten Prämie, zählt die Prämie. Läuft sie laut Zusage je Jahresprämie, entsteht sie je Versicherungsjahr. Ob der Betrag am 31. Dezember fällig oder ausgezahlt ist, spielt für die Gewinnrealisierung keine Rolle (BFH, X R 12-13/22, Rz. 29).

Steckt die Courtage als Bruttopolice in der Prämie, teilt sie nach wohl allgemeiner Meinung deren Schicksal. Bei einer Nettopolice entfällt eine vom Kunden geschuldete Abschlussprovision nicht durch seine vorzeitige Kündigung (BGH, III ZR 251/04, zu einer privaten Lebensversicherung).

Courtage steuerfrei, Vertragsprüfung 19 %

Vermittlung und Bestand

Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler sind nach § 4 Nr. 11 UStG steuerfrei. Dazu gehört die Bestandspflege gegen Provision, auch eine Optimierung per Änderungsvereinbarung (Abschn. 4.11.1 Abs. 3 UStAE, BFH XI R 7/23).

Honorar vom Firmenkunden

Ihre Erlaubnis deckt die rechtliche Beratung von Nichtverbrauchern gegen gesondertes Entgelt (§ 34d Abs. 1 Satz 8 GewO). Diese Honorarberatung ist nicht befreit (Abschn. 4.11.1 Abs. 2 Satz 12 UStAE).

Dienste für den Versicherer

Backoffice-Leistungen gegen Vergütung sind nicht befreit (Abschn. 4.11.1 Abs. 2 Satz 9 UStAE). Prüfen Sie Schadenbearbeitung im Auftrag des Versicherers gesondert.

Vorsteuer

Für die Courtage ist sie ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Dient eine Rechnung beiden Bereichen, teilen Sie sie auf (§ 15 Abs. 4 UStG). Eine Option gibt es nicht, § 9 Abs. 1 UStG nennt § 4 Nr. 11 nicht.

Courtage, Honorar und Fremdgeld in einem Journal

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Stornorisiko und Nachbetreuung: zwei Anlässe, zwei Rechnungen

  • Stornorisiko: Verdiente Courtage geht zurück, etwa weil ein Gewerbekunde den Betrieb aufgibt und die Prämie ausbleibt. Ist die Courtage realisiert, erfassen Sie das über die Bewertung der Forderung oder eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (X R 12-13/22, Rz. 31). Ohne Realisierung gibt es weder Forderung noch Stornorückstellung (Rz. 27).
  • Die Rückgabepflicht des § 87a Abs. 2 HGB steht im Handelsvertreterrecht. Bei Ihnen ergibt sie sich aus der Courtagevereinbarung.
  • Nachbetreuung: Hier schulden Sie noch Arbeit für schon erhaltenes Geld. Der BFH verlangt die Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands bei Versicherungsvertretern, deren Abschlussprovision die weitere Betreuung mit abgilt (X R 48/08). Nach unserer Lesart trägt das auch beim Makler, soweit er rechtlich zur Betreuung verpflichtet ist und dafür kein weiteres Entgelt beanspruchen kann (Rz. 26). Laufende Bestandscourtage ist solches Entgelt.
  • Nicht hinein gehören das Werben um neue Verträge und die eigene Arbeit des Inhabers. Wer ohne Angestellte betreut, kann keine solche Rückstellung bilden (Rz. 27, 28).
  • Die Höhe folgt aus dem Zeitaufwand je Vertrag und Jahr, bewertet mit Einzel- und Gemeinkosten und abgezinst, belegt durch vertragsbezogene Aufzeichnungen (Rz. 25, 29, 31, 34).

Beispiel: ein Dezember mit Courtage, Honorar und fremder Prämie

Beispiel: Eine ausgedachte Makler-GmbH bucht zum 31. Dezember. Der Versicherer rechnet 18.400,00 € Courtage ab und zahlt im Januar. Ein Firmenkunde schuldet 5.000,00 € netto für eine Vertragsprüfung. Ein anderer überweist 7.140,00 € Prämie, die noch weiterzuleiten ist. Für erwartete Rückbelastungen setzt die Gesellschaft 1.200,00 € an, für die Betreuung durch Angestellte 3.500,00 €.

Damit stehen 23.400,00 € Erlöse vor 1.200,00 € Schmälerung, 950,00 € Umsatzsteuer und 4.700,00 € Rückstellungen in den Büchern. Die Prämie berührt weder Erlös noch Gewinn.

Konten SKR03 / SKR04, Vertragsprüfung einschließlich Umsatzsteuer. Das Stornorisiko als Erlösschmälerung zu buchen, ist unsere Zuordnung, ein eigenes Konto gibt es nicht.
VorgangSollHabenBetrag
Courtage DezemberForderungen 1400 / 1200Provisionsumsätze steuerfrei 8514 / 456418.400,00 €
VertragsprüfungForderungen 1400 / 1200Erlöse 19 % USt 8400 / 44005.950,00 €
Prämie eines KundenBank 1200 / 1800Fremdgeld 1592 / 13747.140,00 €
StornorisikoErlösschmälerungen steuerfrei 8701 / 4701Sonstige Rückstellungen 0970 / 30701.200,00 €
NachbetreuungSonstige betriebliche Aufwendungen 4900 / 6300Sonstige Rückstellungen 0970 / 30703.500,00 €
Summe36.190,00 €

Fremde Prämien auf dem Geschäftskonto, Geldwäsche nach Produkt

Zahlt ein Kunde die Prämie über Sie, ist das kein Umsatz. Ohne Inkassovollmacht des Versicherers dürfen Sie solche Zahlungen nur annehmen, wenn eine Sicherheit oder geeignete Versicherung besteht (§ 20 Abs. 1 VersVermV). Erfüllt eine Buchführungspflicht zugleich die Aufzeichnungspflichten, dürfen Sie darauf verweisen (§ 22 Abs. 4 VersVermV).

Das Geldwäschegesetz erfasst Versicherungsvermittler, soweit sie Produkte nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG vermitteln, also etwa Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG). Für Sach- und Haftpflichtpolicen eines Betriebs gilt das nicht, für eine betriebliche Lebensversicherung kann es gelten.

Courtage im Journal, Vertragsbestand in der Maklerverwaltung

  • Steuerfreie Vermittlung erkennt die Kontierung nicht. Für Provisionsabrechnungen setzt sie 19 % an. Kontieren Sie diese Belege selbst auf 8514 / 4564 mit dem Schlüssel für steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, dann laufen sie in die Kennzahl 48.
  • Ausgewiesene Steuer bucht die Automatik als Vorsteuer und teilt nichts auf. Melden Sie nur solche Umsätze und ziehen daneben Vorsteuer, erhalten Sie einen Hinweis.
  • Eine Vermittlerabrechnung mit Stornoreserve und eine Zeiterfassung je Vertrag fehlen. Rückstellungen tragen Sie auf der Rückstellungsseite ein und nennen den Betrag selbst.
  • Für Geldwäschepflichten gibt es keinen eigenen Ablauf.

Die KI nimmt sich die Rechnung für Maklerverwaltung oder Dokumentenarchiv vor: Sie zieht Betrag und Steuer heraus und nennt das passende Konto mit Steuerschlüssel. Was sicher genug ist, bucht die Automatik selbst, alles andere geben Sie frei. Beim Bilanzierer bucht eine Bankzeile nicht direkt in die Erlöse, die Courtage kommt mit der Abrechnung ins Journal.

Einzelmakler, GmbH, GmbH & Co. KG und der Weg zur Kanzlei

Die GmbH stellt einen HGB-Abschluss auf und legt ihn offen, die GmbH & Co. KG ebenso, wenn keine natürliche Person unbeschränkt haftet (§ 264a HGB). Als Einzelmakler reicht mit nicht mehr als 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn die Einnahmenüberschussrechnung: Courtage zählt bei Zufluss, Rückstellungen gibt es nicht.

Nach dem Wortlaut misst § 141 AO den Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG, davon sind Umsätze nach § 4 Nr. 11 UStG abgezogen. § 241a HGB zählt dagegen die Umsatzerlöse.

Ihre Kanzlei ist der bessere Weg bei der ersten Nachbetreuungsrückstellung, beim Kauf eines Bestands und bei einer laufenden Prüfung. Sie arbeitet im selben System mit oder erhält eine Kanzlei Software-Datei.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Sie, ebenso die Einordnung der Courtage als steuerfrei. Das kann die KI nicht. Sie liest Eingangsrechnungen, etwa für Maklerverwaltung und Büro, und schlägt Konto und Steuerschlüssel vor.

Nein. § 9 Abs. 1 UStG erlaubt den Verzicht bei § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g, nennt § 4 Nr. 11 aber nicht.

Nach unserer Lesart fehlt der Rückstand, soweit laufende Courtage die Betreuung des Jahres bezahlt. Der BFH stellt auf Verträge ab, die noch zu betreuen sind, für die aber kein weiteres Entgelt beansprucht werden kann (X R 48/08, Rz. 26).

Nur soweit er die Produkte des § 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG vermittelt, etwa Lebensversicherungen.

Courtage, Honorar und Fremdgeld in einem Journal

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