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Mollie im Hauptbuch

Mollie Gebühren buchen: Monatsrechnung, Abzug und Reverse Charge

Mollie-Gebühren buchen Sie auf 4970 (SKR03) bzw. 6855 (SKR04) gegen das Verrechnungskonto 1364 bzw. 1467 und melden für Deutschland die Umsatzsteuer selbst an, denn Mollie schreibt, dass die Steuer auf die Gebühr im Reverse-Charge-Verfahren läuft. Die Monatsrechnung zeigt meist null Euro zu zahlen, weil die Gebühren längst vom Guthaben abgezogen sind. Sie ist trotzdem Ihr Beleg und darf nicht ein zweites Mal als Aufwand gebucht werden.

In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.

Stand: 2026-11-06

Mollie-Gebühren: Abzug zuerst, Rechnung danach

Der Ablauf ist umgekehrt zur üblichen Lieferantenrechnung. Die Gebühren gehen laut Nutzervertrag vom Guthaben ab, solange nichts anderes vereinbart ist, und erst im Folgemonat kommt die Rechnung. Ist der Gebührenaufwand bereits über die Abzüge erfasst, darf die Rechnung ihn nicht erneut erhöhen. Alternativ können Sie die Rechnung über ein Lieferantenkonto buchen und dieses mit den bereits einbehaltenen Beträgen ausgleichen.

Vertragspartner sind laut Nutzervertrag (aktuelle Fassung v11) die Mollie B.V. und die Mollie Business B.V., beide mit Sitz in Amsterdam (Stand 6. November 2026, prüfen Sie den Kopf Ihrer Rechnung). Die Preise auf der Website verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Felder der Mollie-Monatsrechnung und was sie für die Buchung heißen

Bezeichnungen aus dem Hilfe-Center, aktualisiert am 29. Oktober 2026.

Rechnungsfeld und Bedeutung
FeldBedeutung laut AnbieterFür Ihre Buchung
Total excluding and including VATSumme der Kosten des VormonatsAbstimmung gegen 4970 / 6855
Amount pre-settledautomatisch vom Guthaben abgezogenbereits einbehalten; prüfen Sie, ob der Gebührenaufwand schon gebucht ist, und erfassen Sie ihn genau einmal
Invoice CompensationRückgabe von Rundungsdifferenzen und Korrekturen1364 / 1467 an 4970 / 6855
Amount duewegen Abzug meist nullnur ein Rest ist zu zahlen
Reverse-charge 0 % VATfür EU-Kunden außerhalb der Niederlande, ausgenommen europäische Behörden und gemeinnützige Organisationen§ 13b-Buchung im Zeitraum der Leistung, unabhängig vom Rechnungsdatum

Beispiel: ein Mollie-Monat mit § 13b-Buchung

Angenommene Monatswerte ohne Bezug zu aktuellen Sätzen; die Erlöse sind mit den Rechnungen gebucht.

Probe: 3.570,00 − 61,29 − 238,00 + 0,14 − 3.270,85 = 0. Die Steuerbuchung bewegt kein Geld: Bei vollem Vorsteuerabzug heben sich 11,62 € Umsatzsteuer und 11,62 € Vorsteuer auf, in der Voranmeldung gehört die Bemessungsgrundlage in Kennzahl 46; die 11,62 € Umsatzsteuer gehören in Kennzahl 47 und die abziehbaren 11,62 € Vorsteuer in Kennzahl 67. Zur Erstattung gehört die Gutschrift über 8720 / 4720.

Monat mit einer Auszahlung über 3.270,85 €, Beträge in Euro
VorgangSoll SKR03 / SKR04Haben SKR03 / SKR04Betrag
Kundenzahlungen brutto1364 / 14671400 / 12003.570,00
Gebühren per Abzug4970 / 68551364 / 146761,29
Erstattung an Kunden1400 / 12001364 / 1467238,00
Invoice Compensation (Rundung)1364 / 14674970 / 68550,14
Auszahlung (outgoing-transfer)1360 / 14601364 / 14673.270,85
Bankeingang1200 / 18001360 / 14603.270,85
§ 13b: 19 % auf 61,151577 / 14071787 / 383711,62

Reverse Charge laut Mollie: Reichweite und Grenzen

Mollie ist hier eindeutiger als andere Anbieter: Für Deutschland heißt es im Hilfe-Center, die Steuer auf die Gebühr laufe im Reverse-Charge-Verfahren, und die Rechnung weise darauf hin. Verwiesen wird dazu auf Abschnitt 13b.1 UStAE. Zugleich steht dort, dass die Behandlung davon abhänge, ob das Produkt der Umsatzsteuer unterliegt, und dass manche deutsche Organisationen und Kleinunternehmen abweichende Pflichten haben.

Für die Praxis heißt das: Gehen Sie von dem aus, was auf Ihrer Rechnung steht. Ob jede einzelne Gebühr wirklich steuerpflichtig ist, bleibt eine Rechtsfrage, denn Umsätze im Zahlungsverkehr können nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfrei sein. Wer davon abweichen will, klärt das vorher mit der Kanzlei. Kleinunternehmer schulden die Steuer nach UStAE 13b.1 Abs. 1 Satz 3 ebenfalls, ohne sie als Vorsteuer abziehen zu können. Die 19 % sind dort echte Kosten.

Endbetrag oder Bruttobetrag: was aus Mollie ankommt

Die Schnittstelle meldet je Saldobewegung drei Beträge: initialAmount vor Abzügen, deductions als Abzüge und resultAmount als Endbetrag. Die Direktverbindung braucht einem Advanced Access Token mit dem Recht balances.read, ein API-Schlüssel reicht nicht. Sie trennt Bruttozahlung und Abzug in zwei Zeilen, die beide als Prüffälle hereinkommen; ein Nachweis aus dem Echtbetrieb fehlt noch. Prüfen Sie Bruttobetrag, Gebühr und Auszahlung deshalb anhand der Berichte.

Daraus folgen zwei praktikable Wege. Erstens monatlich aus dem Saldobericht: Das Hilfe-Center empfiehlt die Buchhaltung mit Zwischenkonto und bietet den Bericht unter anderem im Kanzlei Software-Format an. Die Vorgabe dort ist SKR04 mit den Konten 1300, 1460 und 6850. Schlüsseln Sie sie um, denn 6850 heißt in unserem Kontenkatalog Sonstiger Betriebsbedarf, die Nebenkosten des Geldverkehrs stehen auf 6855. Zweitens einzeln an den Zeilen, was nur bei geringer Menge sinnvoll ist. Entscheiden Sie sich für einen Weg, denn beide zugleich buchen doppelt. Ein Stapel-Import arbeitet in begrenzten Stapeln: Teilen Sie große Monate auf und prüfen Sie im Probelauf, ob die Datei so eingelesen wird.

Rückzahlung und Chargeback unter dem Mollie-Vertrag

  • Rückzahlung: Sie wird vom Guthaben abgezogen. Bereits erhobene Gebühren kommen laut Art. 5.7.4 nicht zurück, soweit nichts anderes vereinbart ist. Es gibt also keine Gebührengutschrift wie bei anderen Anbietern.
  • Reicht das Guthaben nicht, unterbleibt die Rückzahlung nach Art. 5.7.4. Ein Rückstand beim Kunden ist dann eine offene Verpflichtung, keine gebuchte Erstattung.
  • Chargeback: Sie haften laut Art. 5.7.1 für den vollen Betrag samt Gebühren und Kosten. Soweit die Kundenforderung fortbesteht, buchen Sie den rückbelasteten Zahlungsbetrag 1400 / 1200 an 1364 / 1467. Gebühren erfassen Sie getrennt. Prüfen Sie den Anspruch und seine Werthaltigkeit; eine Rückbuchung allein begründet keine Kundenforderung.
  • chargeback-reversal: Wird die Rückbuchung aufgehoben, kommt der Betrag zurück, 1364 / 1467 an 1400 / 1200.
  • Rolling Reserve: Abrechnungen können sich nach Art. 5.6.2 verzögern. Das Geld bleibt Ihr Guthaben.

Hohe Stückzahlen: Monatsgrenze, Rundung, Abstimmung

Jede Gebühr wird auf zwei Stellen aufgerundet, die Summe der Rundungen kommt am Monatsende über die Invoice Compensation zurück. Bei wenigen Zahlungen sind das Cent, bei tausenden ein eigener Posten, der in den Berichten auftaucht und auf der Rechnung ausgewiesen ist. Dazu kommt die Monatsgrenze: Laut Hilfe-Center können Kartenzahlungen aus der letzten Monatswoche wegen der Verzögerung erst im Abrechnungsbericht des Folgemonats auftauchen. Rechnung, Saldobericht und Abrechnungsbericht müssen darum nicht dieselbe Summe zeigen.

Prüfgröße bleibt der Saldo des Verrechnungskontos gegen den Saldobericht des Anbieters. Die Rechnung dient der Steuer, nicht der Geldabstimmung.

Eigene Prüfung und der Weg bis zum Abschluss

  • Rechnung monatlich als Beleg ablegen und bereits erfasste Gebühren nicht erneut als Aufwand buchen. Bei Buchung über ein Lieferantenkonto gleichen Sie die einbehaltenen Gebühren dagegen aus.
  • Summe der Abzüge laut Saldobericht mit der Rechnung vergleichen. Die Steuer nach § 13b Abs. 1 UStG gehört in den Voranmeldungszeitraum der Leistung, auch wenn die Rechnung erst im Folgemonat kommt. Unsere Software erzeugt diese Buchung nicht von selbst.
  • Rechtsform und Vorsteuerabzug klären, wenn Sie Kleinunternehmer sind oder steuerfreie Umsätze haben; dabei hilft die Kanzlei.
  • Die Verbindung verlangt Zugriff auf den Saldo. In jahresabschluss.io stehen die Zeilen an der Verbindung 1364 / 1467 zur Prüfung bereit; was Sie buchen, kommt ins selbe Journal wie Bank und Shop und führt zu Voranmeldung, Saldenliste, Jahresabschluss und E-Bilanz. Berechnet wird je Gesellschaft und Monat, nicht je Zahlung (/preise).

Häufige Fragen

Auf welches Konto buche ich Mollie-Gebühren?

Auf 4970 im SKR03 oder 6855 im SKR04, Nebenkosten des Geldverkehrs, gegen das Verrechnungskonto 1364 bzw. 1467. Nach Art. 5.3.1 des Nutzervertrags werden Gebühren grundsätzlich vom Guthaben abgezogen und damit beglichen. Bei gesonderter Rechnungszahlung oder unzureichendem Guthaben kann eine Verbindlichkeit offenbleiben.

Muss ich die Mollie-Rechnung bezahlen?

In den meisten Fällen nein. Laut Hilfe-Center sind die Gebühren beim Ausstellen schon vom Guthaben abgezogen, darum steht bei Amount due meist null. Nur wenn die Rechnung einen offenen Betrag nennt, ist er zu zahlen. Die Rechnung bleibt Beleg nach § 147 AO.

Gilt für Mollie-Gebühren § 13b UStG?

Der Anbieter gibt für Deutschland an, dass die Steuer auf die Gebühr im Reverse-Charge-Verfahren läuft und die Rechnung darauf hinweist. Sie melden sie dann nach § 13b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UStG selbst an und ziehen sie nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG bei Abzugsberechtigung wieder ab.

Was ist die Invoice Compensation bei Mollie?

Die Rückgabe von Rundungsdifferenzen und Rechnungskorrekturen. Gebühren werden je Zahlung aufgerundet, die Summe wird zum Monatsende über das Guthaben ausgeglichen. Buchen Sie sie als Minderung des Aufwands: 1364 / 1467 an 4970 / 6855, sonst bleibt das Verrechnungskonto um diesen Betrag falsch (§ 239 Abs. 2 HGB).

Bekomme ich Mollie-Gebühren bei einer Rückzahlung zurück?

In der Regel nicht. Nach Art. 5.7.4 des Nutzervertrags werden Gebühren für eine erstattete Transaktion nicht zurückgezahlt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Umsatz wird trotzdem nach § 17 UStG berichtigt, die Gebühr bleibt Aufwand.

Trennt die Software bei Mollie Brutto und Gebühr?

Ja, die Direktverbindung liefert Bruttozahlung und Abzug als zwei Zeilen. Beide kommen als Prüffälle herein, gebucht wird also erst nach Ihrer Entscheidung. Prüfen Sie beide Bestandteile anhand der Mollie-Berichte, damit Aufwand und Ertrag nach § 246 Abs. 2 HGB unverrechnet bleiben.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.