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Verzicht auf ein Darlehen

Forderungsverzicht Gesellschafter buchen: bei der GmbH, beim Gesellschafter und mit Besserungsschein

Beim Forderungsverzicht eines Gesellschafters bucht die GmbH die Verbindlichkeit aus: gegen die Kapitalrücklage, wenn der Gesellschafter das Eigenkapital stärken will, sonst gegen einen Ertrag. Steuerlich zählt nicht diese Wahl, sondern der Wert der Forderung am Tag des Verzichts: Nur der werthaltige Teil ist eine Einlage, der Rest erhöht den Gewinn. Unten steht ein Darlehen über 120.000 € in beiden Varianten, mit Besserungsschein und auf der Seite des Gesellschafters.

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Stand: 2026-11-06

Zwei mögliche Buchungen, eine steuerliche Rechnung

Der Verzicht lässt die Verbindlichkeit erlöschen. Handelsrechtlich kommt es darauf an, was der Gesellschafter will: § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB erfasst „andere Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten“. Erklärt er das, steht der Betrag in der Kapitalrücklage und die Gewinn- und Verlustrechnung bleibt unberührt. Fehlt eine solche Erklärung, ist der Wegfall der Schuld ein Ertrag. Halten Sie den Willen deshalb in der Verzichtserklärung fest; das HGB stellt dazu keine Vermutung auf.

Die Steuer folgt dieser Wahl nicht. Verzichtet der Gesellschafter aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis liegen, ist das eine verdeckte Einlage, die das Einkommen nicht erhöht (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG). Bewertet wird sie mit dem Teilwert der Forderung, nicht mit dem Nennwert. Aus 120.000 € Nennwert können so 30.000 € Einlage und 90.000 € steuerpflichtiger Ertrag werden, auch wenn die GmbH die vollen 120.000 € in die Kapitalrücklage gebucht hat.

Was Gesetz, Richtlinie und Rechtsprechung festlegen

  • § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB: Zuzahlungen in das Eigenkapital gehören in die Kapitalrücklage. Eine eigene Regel zum Forderungsverzicht enthält das HGB nicht.
  • § 8 Abs. 3 Satz 3 und 4 KStG: Verdeckte Einlagen erhöhen das Einkommen nicht; es erhöht sich aber, soweit die Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat.
  • R 8.9 Abs. 3 KStR: Gesellschaftlich veranlasst ist die Zuwendung, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns den Vorteil nicht eingeräumt hätte. Das wird grundsätzlich durch Fremdvergleich festgestellt.
  • H 8.9 KStH mit BFH GrS 1/94 (BStBl II 1998 S. 307): Der Verzicht auf eine nicht mehr vollwertige Forderung führt zu einer Einlage in Höhe des Teilwerts, auch wenn die Verbindlichkeit auf abziehbare Aufwendungen zurückgeht. Beim Gesellschafter fließt der noch werthaltige Teil zu.
  • BFH VIII R 18/16 (Besteuerung des Gesellschafters): Beim Teilverzicht setzt eine Einlage voraus, dass der Verzichtsbetrag den Nennwert des nicht werthaltigen Teils übersteigt. Wer von 120.000 € mit einem Teilwert von 30.000 € nur auf 40.000 € verzichtet, verzichtet danach allein auf nicht werthaltige Forderung.

Beispiel: 120.000 € Darlehen, davon 30.000 € werthaltig

Annahmen: GmbH mit einem Gesellschafter, Darlehen 120.000 € auf dem Konto Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, Verzicht am 15. Juni 2026 ohne Besserungsschein, gesellschaftlich veranlasst, Teilwert der Forderung am Verzichtstag belegt mit 30.000 €, kein Verlustvortrag, Hebesatz 400 %.

Beispiel: Variante A folgt einer Erklärung des Gesellschafters, das Eigenkapital zu stärken. Variante B gilt, wenn er nichts dazu erklärt hat. In beiden Fällen ist die Verbindlichkeit vollständig ausgebucht; der Unterschied liegt im Eigenkapital, einmal in der Rücklage, einmal im Jahresüberschuss.

Buchung am 15. Juni 2026
VarianteSoll (SKR03 / SKR04)Haben (SKR03 / SKR04)Betrag
A: Kapitalrücklage0730 / 3510 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern0844 / 2928 Kapitalrücklage durch Zuzahlungen in das Eigenkapital120.000,00 €
B: Ertrag0730 / 3510 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern2709 / 4839 Sonstige Erträge unregelmäßig120.000,00 €

Wo der Verzicht in Abschluss und Erklärung landet

Ohne Verlustvortrag kostet der Gewinn von 90.000 €: 13.500,00 € Körperschaftsteuer (15 %), 742,50 € Solidaritätszuschlag (5,5 % davon) und 12.600,00 € Gewerbesteuer (90.000 € × 3,5 % × 400 %), zusammen 26.842,50 €, obwohl kein Geld zugeflossen ist. Hat die GmbH steuerliche Verlustvorträge, werden sie bis 1 Mio. € unbeschränkt damit verrechnet (§ 10d Abs. 2 EStG, § 10a GewStG); dann kann die Steuer ganz entfallen, der Vortrag ist aber verbraucht.

In Variante A weichen Kapitalrücklage (120.000 €) und Einlagekonto (30.000 €) dauerhaft voneinander ab. Bei späteren Auszahlungen zählt steuerlich das Einlagekonto, nicht die Rücklage (§ 27 Abs. 1 Satz 3 KStG). In Variante B kann der Ertrag im Anhang anzugeben sein, wenn er außergewöhnlich groß ist (§ 285 Nr. 31 HGB).

Fortsetzung des Beispiels, Beträge in €
PositionVariante AVariante B
Bilanz: Verbindlichkeiten sinken um120.000,00120.000,00
Bilanz: Kapitalrücklage steigt um120.000,000,00
GuV: sonstige betriebliche Erträge (§ 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB)0,00120.000,00
Einkommen: Zurechnung des nicht werthaltigen Teils90.000,000,00
Einkommen: Kürzung des werthaltigen Teils0,00-30.000,00
Steuerlicher Gewinn aus dem Verzicht90.000,0090.000,00
Zugang zum steuerlichen Einlagekonto (Anlage KSt 1 F)30.000,0030.000,00

Verzicht mit Besserungsschein: die Schuld kann zurückkehren

Fortsetzung: Der Verzicht steht unter der auflösenden Bedingung, dass die GmbH wieder Gewinne erzielt. Der Besserungsfall tritt 2029 ein, die Forderung lebt in voller Höhe auf.

Mit einem Besserungsschein verzichtet der Gesellschafter auflösend bedingt. Bei der Gesellschaft treten die Rechtsfolgen trotzdem schon im Zeitpunkt des Verzichts ein (BFH VIII R 8/22, Rn. 23). Sie buchen also zunächst wie oben. Bis zur Besserung steht die Schuld nicht in der Bilanz. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen bestehende Besserungsscheine mit ihrer Anzahl und den verbrieften Rechten im Anhang angeben (§ 285 Nr. 15a HGB); kleine Kapitalgesellschaften sind davon befreit (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Zusätzlich ist die Angabe als sonstige finanzielle Verpflichtung nach § 285 Nr. 3a HGB zu prüfen.

Besserungsschein Schritt für Schritt
SchrittHandelsbilanz (SKR03 / SKR04)Steuer
Verzicht, 15. Juni 20260730 / 3510 an 0844 / 2928 oder 2709 / 4839, 120.000,00 €Einlage 30.000,00 €, Gewinn 90.000,00 €
Besserungsfall 20292309 / 6969 Sonstige Aufwendungen unregelmäßig an 0730 / 3510, 120.000,00 €; ist der Verzicht in die Kapitalrücklage gebucht, klären Sie mit der Kanzlei, ob und wie die Rücklage aufgelöst wirdAls Aufwand zählen 90.000,00 €; 30.000,00 € gelten als zurückgewährte Einlage
Rückzahlung0730 / 3510 an 1200 / 1800 Bank, 120.000,00 €Keine verdeckte Gewinnausschüttung (H 8.9 KStH mit BMF vom 2. Dezember 2003)
Mitverzichtete DarlehenszinsenLeben mit der Forderung aufNach Bedingungseintritt auch für die Dauer der Krise Betriebsausgaben (BFH I R 41/87)

Was beim Gesellschafter passiert

Anteile im Privatvermögen

Es gibt keine Buchung, aber Steuerfolgen. Offene oder verdeckte Einlagen und gesellschaftlich veranlasste Darlehensverluste sind nachträgliche Anschaffungskosten (§ 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 1 und 2 EStG). Der Verzicht auf den nicht werthaltigen Teil kann außerdem als Forderungsausfall nach § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG wirken, wenn für diesen Teil Anschaffungskosten getragen wurden (BFH VIII R 18/16), und zwar bereits im Jahr des Verzichts, auch mit Besserungsschein (BFH VIII R 8/22). Wie beide Vorschriften zusammenspielen, ist ein Fall für die Kanzlei.

Bilanzierende Gesellschafterin

Beispiel: Eine Gesellschafter-GmbH mit der Ausleihung zum Nennwert bucht Soll Beteiligungen (0510 / 0820) 30.000 € und Soll Abschreibungen auf Finanzanlagen (4870 / 7200) 90.000 € an Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (0520 / 0880) 120.000 €. Die Anschaffungskosten der Beteiligung steigen um den Teilwert (§ 6 Abs. 6 Satz 2 EStG). Die 90.000 € wirken sich nicht aus, wenn sie zu mehr als einem Viertel beteiligt ist und keinen Fremdvergleich führen kann (§ 8b Abs. 3 Satz 4 und 7 KStG).

Verzicht auf Zinsen oder Gehalt

Der noch werthaltige Teil gilt beim Gesellschafter als zugeflossen (H 8.9 KStH). Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf bereits entstandenes Gehalt, versteuert er insoweit Einnahmen, ohne Geld zu erhalten. Ein Verzicht vor Entstehen des Anspruchs ist anders zu beurteilen.

Verwechslungen, Werthaltigkeit und der Weg zur Kanzlei

  • Rangrücktritt: Die Forderung bleibt bestehen und tritt nur zurück. Ein Verzicht lässt sie erlöschen. Beides hat andere Bilanzfolgen; der Rangrücktritt hat eine eigene Seite in diesem Bereich.
  • Fremder Gläubiger: Ohne Gesellschafterstellung und ohne nahestehende Person gibt es keine verdeckte Einlage. Auch der Verzicht einer dem Gesellschafter nahestehenden Person kann aber eine sein (H 8.9 KStH).
  • Voll werthaltige Forderung: Dann entsteht kein steuerpflichtiger Gewinn, die gesamten 120.000 € gehen dem Einlagekonto zu.
  • Sanierungsertrag: Ein Schuldenerlass zur unternehmensbezogenen Sanierung kann steuerfrei sein (§ 3a EStG, § 7b GewStG). Nachzuweisen sind Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsfähigkeit, Sanierungseignung des betrieblich begründeten Schuldenerlasses und Sanierungsabsicht. Ob ein Verzicht des Gesellschafters betrieblich begründet ist, entscheidet der Einzelfall.
  • Werthaltigkeit belegen: Sie brauchen eine Bewertung zum Verzichtstag. Der Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs für das Wirtschaftsgut ansetzen würde (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG); eine Formel für Gesellschafterdarlehen gibt es nicht. Das ist Einzelfallarbeit, lassen Sie die Zahl von der Kanzlei erstellen oder prüfen.
  • Zur Kanzlei gehört der Fall außerdem, wenn die GmbH überschuldet ist, ein Teilverzicht geplant ist oder Gesellschafter selbst Kapitalgesellschaften sind.

Der Verzicht in den Abschlussbuchungen der Software

Zeigt die Saldenliste eine Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern, bietet die Karte „Abschlussbuchungen“ die Vorlage „Forderungsverzicht eines Gesellschafters“ für GmbH, UG, AG, SE und KGaA an. Sie wählen Kapitalrücklage oder Ertrag, tragen den Nennbetrag ein und geben Ihre Einschätzung des werthaltigen Teils an. Daraus formuliert die Software die steuerlichen Folgen in Sätzen, immer mit dem Hinweis zum Besserungsschein. Die Zeilen bleiben vor dem Speichern änderbar.

Grenzen: Die Software ermittelt den Teilwert nicht, sie übernimmt Ihre Zahl. Beim Teilverzicht tragen Sie zusätzlich die Forderung vor dem Verzicht ein, dann rechnet sie die Einlage nach der BFH-Grenze. Zurechnung, Kürzung und Einlagekonto belegt sie in der Körperschaftsteuererklärung nicht vor, Sie tragen die Beträge dort selbst ein. Für den Besserungsfall gibt es keine Vorlage. Einen Sanierungsertrag erklären Sie in der Anlage SAN. Die Kosten des Jahresabschlusses stehen unter Preise: Der erste ist kostenlos, danach 250 € bis 5.000 € nach Größenklasse.

Häufige Fragen

Wie buche ich einen Forderungsverzicht des Gesellschafters in SKR03 und SKR04?

Bei der GmbH: Soll 0730 (SKR03) oder 3510 (SKR04) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern an 0844 oder 2928 Kapitalrücklage durch Zuzahlungen in das Eigenkapital, wenn der Gesellschafter das Eigenkapital stärken will (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Ohne solchen Willen lautet das Haben 2709 oder 4839 Sonstige Erträge unregelmäßig.

Ist der Forderungsverzicht eines Gesellschafters steuerfrei?

Nur soweit die Forderung am Verzichtstag werthaltig war: Dieser Teil ist eine verdeckte Einlage und erhöht das Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG, H 8.9 KStH). Der nicht werthaltige Teil erhöht den Gewinn, sofern nicht § 3a EStG greift oder Verlustvorträge ihn auffangen.

Wer legt die Werthaltigkeit der Forderung fest?

Das Gesetz gibt keine Formel vor. Maßgeblich ist der Teilwert der Forderung am Verzichtstag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, H 8.9 KStH). Gesellschaft und Gesellschafter müssen ihn belegen, das Finanzamt kann ihn prüfen. Eine Software kann diese Einschätzung nicht ersetzen.

Was ändert ein Besserungsschein an der Buchung?

Beim Verzicht zunächst nichts: Die Folgen treten bei der Gesellschaft im Zeitpunkt des Verzichts ein (BFH VIII R 8/22, Rn. 23). Tritt die Besserung ein, lebt die Verbindlichkeit wieder auf. Die Erfüllung ist dann keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern gilt in Höhe des damals werthaltigen Teils als zurückgewährte Einlage (H 8.9 KStH).

Was gilt beim Verzicht auf nur einen Teil des Darlehens?

Der BFH verlangt für eine Einlage, dass der Verzichtsbetrag den Nennwert des nicht werthaltigen Teils übersteigt (VIII R 18/16, Leitsatz 1). Bei einem Darlehen von 120.000 € mit Teilwert 30.000 € ist ein Verzicht auf bis zu 90.000 € danach keine Einlage.

Wird der Verzicht im Anhang angegeben?

Ein wesentlicher Ertrag von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung ist nach § 285 Nr. 31 HGB anzugeben. Für bestehende Besserungsscheine verlangt § 285 Nr. 15a HGB Angaben zur Anzahl und zu den verbrieften Rechten; kleine Kapitalgesellschaften sind davon befreit (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Zusätzlich ist § 285 Nr. 3a HGB zu prüfen. Kleinstkapitalgesellschaften ohne Anhang machen die Angaben nicht in dieser Form.

Quellen und Rechtsstand

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