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Aufgeld in der Bilanz

Agio buchen: das Aufgeld einer Kapitalerhöhung in Kapitalrücklage und Bilanz

Das Agio buchen Sie in die Kapitalrücklage, nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung: Bank an Gezeichnetes Kapital für den Nennbetrag und an Kapitalrücklage für das Aufgeld. Entscheidend ist der Zeitpunkt, denn die Kapitalerhöhung wirkt erst mit der Eintragung im Handelsregister. Unten steht die Buchung für ein Aufgeld von 187.500 €, bei dem das Geld vor dem Stichtag da ist und die Eintragung danach kommt. Wie Sie den Preis je Anteil rechnen, steht im Ratgeber zur Kapitalerhöhung, Zuzahlungen ohne neue Anteile auf der Seite zur Kapitalrücklage.

In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.

Stand: 2026-11-06

Nennbetrag ins Kapital, Aufgeld in die Rücklage

Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zahlt der Übernehmer oft mehr als den Nennbetrag seines neuen Geschäftsanteils. Gezeichnetes Kapital ist mit dem Nennbetrag anzusetzen (§ 272 Abs. 1 Satz 1 HGB). Den Betrag, der „bei der Ausgabe von Anteilen … über den Nennbetrag … hinaus erzielt wird“, weist die Gesellschaft als Kapitalrücklage aus (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Es ist Eigenkapital und läuft nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung.

Auf den Nennbetrag muss vor der Anmeldung mindestens ein Viertel eingezahlt sein (§ 56a in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Diese Vorschrift nennt das Aufgeld nicht; wann es fällig ist, regeln Beschluss und Übernahme. Bei der AG ist das anders: Der eingeforderte Betrag muss den Mehrbetrag voll umfassen (§ 188 Abs. 2, § 36a Abs. 1 AktG).

Der Zeitpunkt entscheidet: Beschluss, Zahlung, Eintragung

Für die zweite Zeile hat das HGB keinen eigenen Posten. Im Schrifttum wird der Betrag überwiegend gesondert nach dem Eigenkapital ausgewiesen, als „Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen“; neue Posten erlaubt § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB.

Eine eigene Falle ist Geld, das schon vor dem Beschluss kommt. Voreinzahlungen tilgen die Einlageschuld grundsätzlich nur, wenn der Betrag bei der Beschlussfassung noch als solcher im Gesellschaftsvermögen vorhanden ist (BGH II ZR 210/01, II ZR 43/05). Nach dem Beschluss genügt, dass das Geld in den Verfügungsbereich der Geschäftsführung gelangt und nicht an den Einleger zurückfließt (BGH II ZR 364/00).

Lage am Bilanzstichtag
LageGezeichnetes KapitalAufgeldZahlung
Beschluss gefasst, nichts gezahlt, nicht eingetragenkeine Buchungkeine Buchungkeine Buchung
Geld da, noch nicht eingetragennoch nicht erhöhtnoch keine Kapitalrücklagegesonderter Ausweis nach dem Eigenkapital, siehe unten
Eingetragen, alles gezahltvoller NennbetragKapitalrücklageBank
Eingetragen, Nennbetrag nur teilweise gezahltvoller Nennbetrag; nicht eingefordert 0820 / 2910 offen abgesetzt, eingefordert 0830 / 1298 als Forderung (§ 272 Abs. 1 Satz 2 HGB)Kapitalrücklage, soweit erzielt; bei offenem Aufgeld Einzelfall für die KanzleiBank für den gezahlten Teil

Beispiel: 12.500 € Nennbetrag und 187.500 € Aufgeld über den Stichtag

GmbH mit 50.000 € Stammkapital, neuer Gesellschafter. Beschluss mit festgesetztem Aufgeld und Übernahmeerklärung am 20. Oktober 2025, Zahlung von 200.000 € am 28. Oktober 2025, Eintragung am 12. Januar 2026, Stichtag 31. Dezember 2025.

Beispiel: Für die Anmeldung hätten 3.125 € auf den Nennbetrag gereicht; der neue Gesellschafter zahlt alles auf einmal. Am Stichtag steht das Stammkapital unverändert bei 50.000 €, die 200.000 € liegen auf der Bank. Das Beispiel wählt für die geleisteten Einlagen den gesonderten Ausweis nach dem Eigenkapital. Der Kontenkatalog kennt für diesen Zwischenstand kein passendes Konto. Das Beispiel nimmt deshalb Sonstige Verbindlichkeiten als Hilfskonto; der gesonderte Ausweis im Abschluss ist damit nicht erledigt.

Buchungen
DatumSoll (SKR03 / SKR04)Haben (SKR03 / SKR04)Betrag
28. Oktober 20251200 / 1800 Bank1700 / 3500 Sonstige Verbindlichkeiten (Hilfskonto)200.000,00 €
12. Januar 20261700 / 3500 Sonstige Verbindlichkeiten (Hilfskonto)0800 / 2900 Gezeichnetes Kapital12.500,00 €
12. Januar 20261700 / 3500 Sonstige Verbindlichkeiten (Hilfskonto)0841 / 2925 Kapitalrücklage durch Ausgabe von Anteilen über Nennbetrag187.500,00 €
Summe der Eintragung200.000,00 €

Nach der Eintragung: Bilanz, Quote und der Fall ohne Stichtag dazwischen

Nach der Eintragung beträgt das Stammkapital 62.500 €, die Kapitalrücklage ist um 187.500 € gestiegen, das Hilfskonto steht auf null. Der neue Gesellschafter hält 20 % (12.500 € von 62.500 €), obwohl er 200.000 € gezahlt hat. Hätte das Register noch 2025 eingetragen, entfiele das Hilfskonto: Soll 1200 / 1800 Bank 200.000,00 € an 0800 / 2900 mit 12.500,00 € und an 0841 / 2925 mit 187.500,00 €.

Die Kosten von Notar und Register sind Aufwand (§ 248 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Mit dem Aufgeld verrechnen dürfen Sie sie nicht (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB). Der Investor aktiviert bei sich den vollen Betrag: Soll Beteiligungen (0510 / 0820) 200.000,00 € an Bank, weil Nennbetrag und Aufgeld Anschaffungskosten sind (§ 255 Abs. 1 HGB). Hält er die Anteile privat, verteilt § 17 Abs. 2a Satz 5 EStG Einzahlungen über den Nennbetrag gleichmäßig auf seine gesamten Anteile.

Aufgeld im Beschluss oder Zuzahlung im Beteiligungsvertrag

Investoren vereinbaren den Mehrbetrag oft nicht im Erhöhungsbeschluss, sondern gesondert. Dann ist es kein Aufgeld nach Nr. 1. Der BGH spricht für eine solche mit dem Übernehmer geschlossene Vereinbarung von einer „Zuzahlung in das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB“ (II ZB 6/23, eine Notarkostensache). Für die Buchung heißt das: anderes Unterkonto, gleiche Bilanzzeile.

Zwei Wege zum selben Bilanzposten
MerkmalAufgeld im BeschlussZuzahlung in gesonderter Vereinbarung
Fundstelle§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Konto (SKR03 / SKR04)0841 / 29250844 / 2928
Bindung bei der AG§ 150 Abs. 3 und 4 AktGvon § 150 AktG nicht genannt
Zeitpunkt der ZahlungBeschluss und Übernahme; AG vor Anmeldung vollnach der Vereinbarung
Steuerliches EinlagekontoZugangZugang

Was mit Agio verwechselt wird und was daraus folgt

  • Disagio: Ist der Erfüllungsbetrag eines Darlehens höher als der Ausgabebetrag, darf der Unterschied als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten stehen (§ 250 Abs. 3 HGB). Das hat mit Eigenkapital nichts zu tun.
  • Ausgabeaufschlag beim Kauf von Fondsanteilen oder Wertpapieren: Beim Käufer gehört er zu den Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB).
  • Zuzahlung ohne neue Anteile: Sie läuft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage, ohne Beschluss über das Stammkapital und ohne Eintragung.
  • Steuer: Das Aufgeld ist eine Einlage und kein Einkommen. Es geht dem steuerlichen Einlagekonto zu (§ 27 Abs. 1 KStG), der Nennbetrag nicht. Liegen Zahlung und Eintragung in verschiedenen Jahren, klären Sie mit der Kanzlei, zu welchem Stichtag der Zugang erklärt wird.
  • Ausschüttung: Die Kapitalrücklage einer GmbH zählt zu den frei verfügbaren Rücklagen. Geht sie später an die Gesellschafter, gelten § 30 GmbHG und die Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG.

Vor der Buchung prüfen, und wann die Kanzlei übernimmt

  • Steht das Aufgeld im Beschluss oder in einer gesonderten Vereinbarung? Das entscheidet über das Unterkonto.
  • Liegt die notariell aufgenommene oder beglaubigte Übernahmeerklärung vor (§ 55 Abs. 1 GmbHG)?
  • Kam das Geld nach dem Beschluss und ist es nicht zurückgeflossen? Sonst sprechen Sie vor der Anmeldung mit Notar und Kanzlei.
  • Ist die Eintragung bestätigt, und in welchem Geschäftsjahr liegt sie?
  • Die Kanzlei gehört dazu bei Sacheinlagen, Zahlung auf ein Konto im Soll, Zahlung vor dem Beschluss, Vorzügen für die neuen Anteile (§ 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB) und beim gesonderten Ausweis über den Stichtag.

Vorlage für die Barkapitalerhöhung und ihre Grenzen

Die Karte „Abschlussbuchungen“ bietet die Vorlage „Kapitalerhöhung gegen Bareinlage (mit Aufgeld)“ für GmbH, UG, AG, SE und KGaA an, wenn ein Beschluss im Geschäftsjahr vorliegt oder die Stammdaten mehr Stammkapital nennen als die Saldenliste. Sie tragen Nennbetrag und Aufgeld ein; die Software bildet daraus Bank an 0800 / 2900 und 0841 / 2925. Die Zeilen übernimmt sie erst, wenn Sie bestätigen, dass die Erhöhung bis zum Stichtag eingetragen ist. Das Beschlussmodul enthält für die GmbH einen Entwurf für den Notartermin; er bucht nichts.

Grenzen: Den Posten „Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen“ bildet die Bilanz der Software noch nicht ab; darauf weist die Vorlage selbst hin. Die Vorlage setzt die Bank ins Soll. Ist die Zahlung schon gebucht, ersetzen Sie diese Zeile durch das Konto, auf dem das Geld liegt, sonst steht es doppelt in der Bilanz. Für eine Zuzahlung nach Nr. 4 ändern Sie das Haben auf 0844 / 2928. Die Preise für den Jahresabschluss stehen unter Preise.

Häufige Fragen

Wie buche ich Agio in SKR03 und SKR04?

Bei der GmbH: Soll Bank (1200 oder 1800) an Gezeichnetes Kapital (0800 oder 2900) für den Nennbetrag und an Kapitalrücklage durch Ausgabe von Anteilen über Nennbetrag (0841 oder 2925) für das Aufgeld. Grundlage ist § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB. In SKR04 heißt das Konto 2925 im Kontenkatalog nur Kapitalrücklage.

Ist Agio ein Ertrag der Gesellschaft?

Nein. Das Aufgeld ist Eigenkapital und steht in der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Es läuft nicht durch die Gewinn- und Verlustrechnung und erhöht als Einlage das Einkommen nicht; es geht dem steuerlichen Einlagekonto zu (§ 27 Abs. 1 KStG).

Was buche ich, wenn die Eintragung erst nach dem Stichtag kommt?

Das Geld ist dann noch kein gezeichnetes Kapital, die Erhöhung wirkt erst mit der Eintragung (§ 54 Abs. 3 GmbHG). Im Schrifttum wird es gesondert nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Der Kontenkatalog hat dafür kein Konto; nehmen Sie ein Hilfskonto und stimmen Sie den Ausweis mit der Kanzlei ab.

Muss das Agio bei der GmbH vor der Anmeldung eingezahlt sein?

§ 56a in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG verlangt ein Viertel des Nennbetrags und nennt das Aufgeld nicht. Die Fälligkeit folgt aus Beschluss und Übernahme. Für die AG gilt anders: Der Mehrbetrag muss im eingeforderten Betrag voll enthalten sein (§ 188 Abs. 2, § 36a Abs. 1 AktG).

Darf die GmbH Notarkosten mit dem Agio verrechnen?

Nein. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals sind nicht aktivierbar (§ 248 Abs. 1 Nr. 2 HGB) und gehen als Aufwand durch die Gewinn- und Verlustrechnung. Mit der Kapitalrücklage verrechnet werden sie nicht (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Erhöht das Agio das steuerliche Einlagekonto?

Ja. Das Einlagekonto erfasst die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen (§ 27 Abs. 1 Satz 1 KStG). Das Aufgeld gehört dazu, der Nennbetrag nicht. Der Bestand wird jährlich gesondert festgestellt (§ 27 Abs. 2 KStG).

Quellen und Rechtsstand

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Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.