Hotel in Pacht

Jahresabschluss für den Hotelpächter: Pacht, Hinzurechnung und das Inventar des Verpächters

Im Jahresabschluss eines Hotelpächters fehlt das Gebäude, dafür steht die Pacht als größter fester Aufwand in der GuV. Ein Teil davon kommt in der Gewerbesteuer zurück, auch in einem Jahr, in dem das Hotel kaum etwas verdient. Die Antwort auf die meisten Stichtagsfragen steht im Pachtvertrag.

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Was im Pachtvertrag steht, wandert in die Bilanz

Festpacht und Umsatzpacht

Die Festpacht ist laufender Aufwand. Eine Umsatzpacht, die erst nach dem Jahresumsatz abgerechnet wird, gehört ins alte Jahr: Steht der Betrag fest, ist es eine Verbindlichkeit, sonst eine Rückstellung (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Mitgepachtetes Inventar

Betten, Küche und Möbel des Verpächters stehen nicht in Ihrer Bilanz. Teilt der Vertrag die Pacht nicht auf, wird für die Gewerbesteuer geschätzt: Trennbare Komponenten eines gemischten Vertrags sind je für sich zu beurteilen (gleich lautende Erlasse, Rz. 6).

Eigene Einbauten

Was Sie auf eigene Kosten einbauen, steht auf Einbauten in fremde Grundstücke (SKR03 0450, SKR04 0680) und wird über die voraussichtliche Nutzung abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Bei einem befristeten Vertrag gehört die Restlaufzeit in diese Überlegung.

Gezahlte Kaution

Sie ist Vermögen, kein Aufwand, und steht unter den sonstigen Vermögensgegenständen (SKR03 1525, SKR04 1350).

Was als Pacht zählt, auch wenn es anders heißt

Zu den Pachtzinsen gehören Aufwendungen für Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung, die Sie über Ihre gesetzliche Pflicht hinaus vertraglich übernommen haben. Eine vereinbarte Umlage der Grundsteuer zählt ebenfalls. Reine Betriebskosten wie Wasser, Strom und Heizung zählen nicht (gleich lautende Erlasse, Rz. 29). Das steht nicht auf dem Pachtkonto, sondern verstreut auf Instandhaltung und Versicherung. Sehen Sie Ihren Vertrag daraufhin durch, bevor die Erklärung kommt.

Wichtig ist die Reihenfolge. Erst der Anteil je Art, dann die Summe, dann der Freibetrag von 200.000 €, dann ein Viertel. Der Freibetrag gilt für die Summe, nicht je Art. Ein Viertel der ganzen Pacht ist also nicht die richtige Rechnung.

Rechnen Sie die Hinzurechnung, bevor sie Sie überrascht

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Die Hinzurechnung in drei Schritten

Beispiel: Eine ausgedachte Hotel-GmbH zahlt 540.000,00 € Pacht für das Gebäude und 60.000,00 € für das Inventar, wie im Vertrag getrennt ausgewiesen. Sie trägt vertraglich 40.000,00 € Instandhaltung über die gesetzliche Pflicht hinaus und 20.000,00 € umgelegte Grundsteuer und zahlt 30.000,00 € Zinsen.

Über dem Freibetrag von 200.000,00 € liegen 142.000,00 €. Ein Viertel davon, 35.500,00 €, erhöht den Gewerbeertrag. Bei der Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) und einem ausgedachten Hebesatz von 400 % sind das 4.970,00 € Gewerbesteuer, auch wenn der Gewinn bei null liegt.

§ 8 Nr. 1 GewStG, Beträge in Euro
PositionAufwandAnteilFinanzierungsanteil
Zinsen30.000,00voll30.000,00
Pacht Inventar60.000,00ein Fünftel12.000,00
Pacht Gebäude540.000,00die Hälfte270.000,00
Übernommene Instandhaltung40.000,00die Hälfte20.000,00
Umgelegte Grundsteuer20.000,00die Hälfte10.000,00
Summe690.000,00342.000,00

Drei Buchungen zum 31. Dezember

Beispiel, Fortsetzung: Die Umsatzpacht für das Jahr steht mit 18.000,00 € fest, sie ist in den 540.000,00 € enthalten. Der Vertrag verlangt den Rückbau einer Bar, die Zuführung beträgt in diesem Jahr 5.000,00 €.

Konten SKR03 / SKR04
VorgangSollHabenBetrag
UmsatzpachtGepachtete unbewegliche Wirtschaftsgüter, gewerbesteuerlich hinzuzurechnen (4211 / 6317)Sonstige Verbindlichkeiten (1700 / 3500)18.000,00 €
Mehr-Gewerbesteuer aus der HinzurechnungGewerbesteuer (4320 / 7610)Gewerbesteuerrückstellung (0957 / 3030)4.970,00 €
RückbauverpflichtungSonstige betriebliche Aufwendungen (4900 / 6300)Sonstige Rückstellungen (0970 / 3070)5.000,00 €
Summe27.970,00 €

Gewerbesteuerzeilen aus den Konten, Vertrag in der Ablage

Die Gewerbesteuererklärung übernimmt die Pacht als Vorschlag, wenn sie auf den Konten für gewerbesteuerlich hinzuzurechnende Aufwendungen liegt: unbeweglich SKR03 4211, SKR04 6317, beweglich SKR03 4963, SKR04 6838. Vom allgemeinen Pachtkonto (SKR03 4220, SKR04 6315) nennt die Software den Betrag nur als Hinweis. Sie tragen den vollen Aufwand ein, die Software setzt die gesetzlichen Anteile, den Freibetrag von 200.000 € und das Viertel an. Die Stellen aus dem Abschnitt oben, die nicht auf dem Pachtkonto liegen, ergänzen Sie selbst.

Pachtrechnung, Handwerker, Wäscherei: Die KI liest den Beleg, erkennt Betrag und Steuer und schlägt Konto und Steuerschlüssel vor. Wo die Sicherheit reicht, bucht die Automatik, wo nicht, geben Sie frei. Den Pachtvertrag erfassen Sie im Vertragsmanagement mit Laufzeit, Kündigungsfrist, Verlängerung und Erinnerung an Fristen. Staffel, Index und Umsatzsteueroption führt dieser Bereich nicht.

Eine Rückbauverpflichtung erfassen Sie als sonstige Rückstellung, aus Ihren Angaben zeigt die Software den abgezinsten Wert nach HGB und daneben einen steuerlichen Wert mit 5,5 %. Einen Ansammlungsplan über die Laufzeit führt sie nicht. Eine Anbindung an Hotelsystem oder Portale gibt es nicht, neue Beschäftigte melden Sie außerhalb der Software.

Umsatzsteuer auf die Pacht: Option oder nicht

Die Verpachtung eines Hotelgebäudes ist grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG), in der Regel auch für mitverpachtete Einrichtung (Abschn. 4.12.1 Abs. 3 UStAE). Mitverpachtete Betriebsvorrichtungen sind seit dem BMF-Schreiben vom 19. Oktober 2026 nur noch steuerpflichtig (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG), wenn sie nicht bloß Nebenleistung der Gebäudeverpachtung sind; sonst teilen sie deren Steuerfreiheit (Abschn. 4.12.10 UStAE neu, BFH V R 7/23), und für Umsätze vor dem 1. Januar 2027 dürfen Verpächter und Pächter übereinstimmend die bisherige Aufteilung anwenden. Weil das Hotel steuerpflichtige Umsätze ausführt, kann der Verpächter auf die Befreiung verzichten (§ 9 UStG). Dann schuldet er Umsatzsteuer, und Sie ziehen sie als Vorsteuer. Auch ein Vertrag kann Rechnung sein. Der Steuerausweis darin muss eindeutig, klar und unbedingt sein (Abschn. 14.1 Abs. 17 und 18 UStAE). Eine Klausel, die offenlässt, ob versteuert wird, reicht dafür nicht.

Eisernes Inventar, Rückbau und ein schlechter Vertrag

  • Übernehmen Sie das Inventar zum Schätzwert mit Rückgabepflicht, tragen Sie die Gefahr, müssen es laufend ersetzen, und neu Angeschafftes wird Eigentum des Verpächters. Am Ende wird die Differenz der Schätzwerte in Geld ausgeglichen (§ 582a BGB). Die Gewinnermittlung regelt das BMF-Schreiben vom 21. Februar 2002: Das Inventar bleibt mit seiner Abschreibung beim Verpächter. Sie weisen die noch nicht erfüllte Substanzerhaltung als Rückstellung aus und lösen sie auf, soweit Sie Stücke ersetzen. Die Bewertung zu Wiederbeschaffungskosten gehört zur Kanzlei.
  • Unterlassene Instandhaltung, die in den ersten drei Monaten des Folgejahres nachgeholt wird, ist zurückzustellen (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB, SKR03 0971, SKR04 3075). Das setzt voraus, dass sie bei Ihnen liegt: Das Gebäude erhält nach dem Gesetz der Verpächter (§§ 535, 581 BGB), es zählt der Vertrag. Schulden Sie ihm die Instandhaltung vertraglich, ist nach unserer Einordnung § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB der Maßstab, klären Sie das mit der Kanzlei.
  • Bringt der Vertrag auf Dauer Verlust, kann eine Drohverlustrückstellung nötig sein. Handelsrechtlich ist sie Pflicht (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB), steuerlich verboten (§ 5 Abs. 4a EStG). Ob ein Verlust droht, entscheiden Sie mit Ihrer Kanzlei.
  • Wertsicherung: Bei Geschäftsräumen richtet sie sich nach dem Preisklauselgesetz, bei wiederkehrenden Zahlungen ist sie unter anderem bei Verträgen von mindestens zehn Jahren möglich (§ 3 PrKG).

Quellen und Rechtsstand

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Häufige Fragen

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Sie, am Pachtvertrag. Den Vertrag legt die KI nicht aus. Sie liest Eingangsbelege wie Pacht- und Handwerkerrechnungen und schlägt Konto und Steuerschlüssel vor.

Nein. Von der Pacht für unbewegliche Wirtschaftsgüter zählt die Hälfte, von beweglichen ein Fünftel. Aus allen Finanzierungsanteilen wird eine Summe gebildet, davon gehen 200.000 € ab, und ein Viertel des Rests wird hinzugerechnet (§ 8 Nr. 1 GewStG). Bei der Gebäudepacht wirkt sich damit ein Achtel aus, sobald der Freibetrag verbraucht ist.

Soweit er sie über seine gesetzliche Pflicht hinaus vertraglich übernommen hat, ja, nach den gleich lautenden Erlassen, Rz. 29. Das gilt auch für die Versicherung und eine vereinbarte Umlage der Grundsteuer. Wasser, Strom und Heizung gehören nicht dazu.

Das Gebäude nicht, es bleibt beim Eigentümer (§ 246 Abs. 1 HGB). Ihre eigenen Einbauten stehen auf dem Einbautenkonto, das Inventar nur, soweit es Ihnen gehört. Den Jahresabschluss legt die GmbH im Unternehmensregister offen, die Software erzeugt die Einreichungsdatei und übermittelt nicht direkt.

Rechnen Sie die Hinzurechnung, bevor sie Sie überrascht

Pacht, Einbauten und Gewerbesteuer aus demselben Journal, allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.