Rahmenvertrag, Kontingent, Rückvergütung: was in die Bilanz gehört
Corporate Rates sind Preise, keine Buchungen. Die Zuordnung der Klauseln ist unsere Einordnung.
Steht die Höhe der Rückvergütung noch nicht fest, muss die Rechnung eindeutig auf den Vertrag hinweisen (Abschn. 14.5 Abs. 19 UStAE). Tagungsraum und Pauschale erklärt die Seite Tagungshotel.
| Klausel | Am 31. Dezember |
|---|---|
| Kontingent mit Abruffrist | Nicht abgerufene Zimmer: weder Erlös noch Forderung |
| Ausfallzahlung bei Mindermenge | Forderung, wenn der Anspruch feststeht. Stornokosten sind grundsätzlich nicht steuerbarer Schadensersatz (Abschn. 12.16 Abs. 6 UStAE), zu Abnahmegarantien fanden wir nichts Amtliches |
| Rückvergütung nach Zimmernächten | Schwelle erreicht: sonstige Verbindlichkeit (1700 / 3500), sonst Rückstellung für den verdienten Teil (0970 / 3070). Die Umsatzsteuer mindert sich erst mit der Rückzahlung (Abschn. 17.1 Abs. 2 UStAE) |
| Anzahlung für einen Messetermin | Erhaltene Anzahlung 7 % (1711 / 3260). Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Geld eingeht (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG) |
Die Dezember-Sammelrechnung vom Januar gehört ins alte Jahr
Die Umsatzsteuer folgt dem Monat der Leistung (§ 13 Abs. 1 UStG), als Leistungszeitpunkt genügt der Kalendermonat (§ 31 Abs. 4 UStDV). Buchen Sie zum 31. Dezember die Aufenthalte aller Firmenkonten des Hotelsystems als Forderung (1400 / 1200), auch noch nicht berechnete.
Die Zimmerrechnung bis 250 € darf eine sonstige Rechnung bleiben (§ 33 UStDV), die höhere Sammelrechnung an eine inländische Firma ist eine E-Rechnung. Die Übergangsregel für Umsätze 2026 trägt nach ihrem Wortlaut nur Rechnungen bis zum 31. Dezember 2026 (§ 27 Abs. 38 UStG), die Rechnung vom Januar 2027 also nach unserem Verständnis nicht.
Als Einzelkaufmann genügt bis zu den Grenzen von § 241a HGB und § 141 AO die Einnahmenüberschussrechnung, dort zählt die Firmenrechnung erst mit der Zahlung (§ 11 EStG).
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Bettensteuer, City Tax, Kurtaxe und die Dienstreise
2012 hielt das Bundesverwaltungsgericht zwingend berufliche Übernachtungen aus der Aufwandsteuer heraus (9 CN 1.11). Seit 2022 gilt: Der Gesetzgeber kann sie ausnehmen, muss es aber nicht (BVerfG, 1 BvR 2868/15). Bayern verbietet die Übernachtungsteuer.
Schuldet der Betrieb, gehört die weiterberechnete Abgabe zum Entgelt, auch bei offenem Ausweis (Abschn. 10.4 Abs. 3 UStAE), der Aufwand zu den sonstigen Steuern (§ 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB). Schuldet der Gast und sind Sie nur Mittelsperson, ist sie durchlaufend (1590 / 1370). Das sagt Dresden ausdrücklich, für Köln ist es unser Schluss.
Die Kurtaxe deckt Kur- und Erholungseinrichtungen, Schuldner ist der Gast. Waldkirch nimmt beruflich Anreisende aus, Friedenweiler erfasst Tagungsgäste und befreit auf Antrag.
Nachweise zählen, wo die Ausnahme noch steht: Cuxhaven verlangt eine Arbeitgeber- oder Eigenbescheinigung. Bucht der Arbeitgeber oder lautet die Rechnung auf ihn, darf der Betrieb ohne Anhaltspunkte für private Zwecke verzichten, muss das aber dokumentieren.
Wo vierteljährlich gemeldet wird, steht am 31. Dezember das vierte Quartal offen (1736 / 3700, wenn der Betrieb schuldet). In Berlin entsteht die Steuer erst mit Zahlung (§ 6 Abs. 1 ÜnStG). Den Aufwand zur offenen Dezember-Rechnung grenzen wir trotzdem als Rückstellung ab (0955 / 3020), das ist unsere Einordnung.
| Abgabe | Schuldner | Dienstreise erfasst |
|---|---|---|
| Berlin, 7,5 % netto | Betrieb | seit 1. April 2024 |
| Hamburg, Staffel je Gast | Betrieb | seit 1. Januar 2023 |
| Köln, 5 % brutto | Gast, Betrieb haftet | seit 1. Juli 2024 |
| Dresden, 6 % brutto | Gast, Betrieb haftet | seit 1. Juli 2023 |
| Cuxhaven, 2,75 % brutto (Fassung 2022) | Betrieb | nein, mit Nachweis |
Parkhaus, Frühstück und Firmenrate nach BFH V R 11/26
Der Erlass nennt noch den nicht gesondert berechneten Stellplatz (Abschn. 12.16 Abs. 8 UStAE, Stand 2. Juni 2026). Der BFH ist davon abgerückt: Stehen Parkplätze allen Besuchern und der Allgemeinheit frei und unentgeltlich offen, liegt keine Leistung gegen Entgelt vor (Urteil vom 21. Mai 2026, V R 11/26). Für WLAN hat er das offengelassen.
Tiefgarage nur für Hausgäste, im Preis enthalten
Nicht entschieden. Der BFH stellt darauf ab, dass Gäste keinen Vorteil gegenüber der Allgemeinheit haben. Hier haben sie ihn: nach unserer Einordnung 19 % auf den geschätzten Anteil.
Stellplatz je Nacht berechnet
19 %, nicht im Sammelposten (Abschn. 12.16 Abs. 12 UStAE). Fremde Parkhausplätze, im eigenen Namen berechnet, sind nach unserer Einordnung Ihr Entgelt.
Für die Firmenrate mit Frühstück, WLAN und Stellplatz lässt der Erlass einen Sammelposten wie „Business-Package“ zu und beanstandet 15 % des Pauschalpreises nicht. Offen ist, welcher Steuersatz diesen Posten trifft, wenn Frühstücksspeisen zu 7 % und Parken zu 19 % darin liegen: Erlass und BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 nennen keinen. Der Branchenverband las dieselben 15 % für 2020 als Anteil zu 19 %, eine amtliche Aussage ist das nicht.
Ein Dezember mit einer Firma, berechnet am 5. Januar
Beispiel: Ein ausgedachtes Stadthotel (GmbH) schuldet laut Satzung 5 % auf den Nettozimmerpreis und berechnet sie weiter. Dezember, netto: 100 Zimmernächte zu 110,00 €, Speisen 1.200,00 €, Getränke 400,00 €, 40 Stellplatznächte zu 15,00 €.
Am Stichtag stehen 14.832,50 € Forderung in der Bilanz, die Abgabe mit 550,00 € im Erlös und in den sonstigen Steuern.
| Posten | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Zimmer, Speisen, Abgabe plus 7 % | Forderungen (1400 / 1200) | Erlöse 7 % (8300 / 4300) | 13.642,50 € |
| Getränke, Stellplätze plus 19 % | Forderungen (1400 / 1200) | Erlöse 19 % (8400 / 4400) | 1.190,00 € |
| Abgabe an die Stadt | Sonstige Betriebssteuern (4340 / 7650) | Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben (1736 / 3700) | 550,00 € |
| Summe | 15.382,50 € |
Firmenrechnung als XRechnung, Belegung und Rate im Hotelsystem
- Keine Anbindung an Hotelsystem, Channelmanager oder Portale, kein Tagesabschluss, keine Führung von Firmenraten, Kontingenten oder örtlichen Abgaben.
- Pauschalpreise teilen Sie selbst auf, die 15-Prozent-Regel wendet die Software nicht an.
- Portalprovisionen aus dem übrigen EU-Gebiet fallen unter § 13b UStG. Prüfen Sie das Konto, das Kontierungslexikon führt Portalnamen bei den Reisekosten.
Die KI liest die Monatsrechnung des Parkhausbetreibers, erkennt Betrag und Steuer und schlägt Konto und Steuerschlüssel vor. Reicht die Sicherheit, bucht die eingeschaltete Automatik selbst, sonst geben Sie frei. Ihre Monatsrechnung erstellen Sie mit einem Steuersatz je Position als XRechnung oder ZUGFeRD.
Ohne Schließwochen: Inventur, Renovierung und der Weg zur Kanzlei
- Ein Saisonhaus zählt in der Pause, das ganzjährig belegte Stadthotel nicht. Die Inventur darf bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Stichtag liegen, wenn Fortschreibung oder Rückrechnung den Bestand sichert (§ 241 Abs. 3 HGB).
- Renovieren Sie etagenweise, gibt es eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung, die binnen drei Monaten nachgeholt wird (§ 249 Abs. 1 HGB), nicht für den Etagenplan der nächsten Jahre.
- Wer über Silvester im Haus ist, gehört anteilig in beide Jahre (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
- Ihre Kanzlei ist der bessere Weg bei Abnahmegarantien und Sammelposten auf Firmenrechnungen.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 12 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 13 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 13b UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 14 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 10 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 27 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 31 UStDV— abgerufen am 06.11.2026
- § 33 UStDV— abgerufen am 06.11.2026
- Abschn. 10.1, 10.4, 12.16, 14.5 und 17.1 UStAE (Stand 2. Juni 2026)— abgerufen am 06.11.2026
- BFH, Urteil vom 21.05.2026, V R 11/26— abgerufen am 06.11.2026
- BFH, Pressemitteilung 055/26 vom 01.10.2026— abgerufen am 06.11.2026
- BMF-Schreiben vom 22.12.2025, Verpflegungsdienstleistungen— abgerufen am 06.11.2026
- BVerfG, Beschluss vom 22.03.2022, 1 BvR 2868/15— abgerufen am 06.11.2026
- BVerwG, Urteil vom 11.07.2012, 9 CN 1.11— abgerufen am 06.11.2026
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Vf. 3-VII-23, Pressemitteilung vom 21.11.2025— abgerufen am 06.11.2026
- Übernachtungsteuergesetz Berlin, Fassung ab 01.01.2026 (Abdruck)— abgerufen am 06.11.2026
- Land Berlin, Übernachtungsteuer— abgerufen am 06.11.2026
- Hamburg, Merkblatt Kultur- und Tourismustaxe, Stand Juli 2025— abgerufen am 06.11.2026
- Köln, Satzung Kulturförderabgabe vom 29.02.2024— abgerufen am 06.11.2026
- Köln, Fragen zur Übernachtungssteuer ab 1. Juli 2024— abgerufen am 06.11.2026
- Dresden, Fragen und Antworten zur Beherbergungssteuer, Stand 1. September 2025— abgerufen am 06.11.2026
- Dresden, Informationsblatt Beherbergungssteuer— abgerufen am 06.11.2026
- Cuxhaven, Übernachtungsteuersatzung, Fassung vom 08.12.2022— abgerufen am 06.11.2026
- Waldkirch, Kurtaxesatzung, Fassung vom 22.09.2021— abgerufen am 06.11.2026
- Friedenweiler, Kurtaxesatzung 2023— abgerufen am 06.11.2026
- DEHOGA Bundesverband, Merkblatt zum reduzierten Steuersatz, Stand 26.02.2021— abgerufen am 06.11.2026
- § 252 HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 249 HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 241 HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 241a HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 275 HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 141 AO— abgerufen am 06.11.2026
- § 11 EStG— abgerufen am 06.11.2026