Wer bei Ihnen schläft, entscheidet die Steuer
Begünstigt sind der Hauptverband, die angeschlossenen Verbände, Träger mit Häusern im Jugendherbergsverzeichnis und ihre Pächter (Abschn. 4.24.1 Abs. 1 UStAE). Andere Vereinigungen kommen in Betracht, wenn ihre Häuser nach Satzung und tatsächlicher Durchführung überwiegend Jugendlichen dienen (Abs. 5). Ein Hostel gehört nicht schon wegen des Namens dazu.
Die Hotelregel „Übernachtung und Speisen 7 %, Getränke 19 %“ greift hier also nicht: Für die befreiten Gäste sind Beherbergung und Beköstigung zusammen steuerfrei, einschließlich der Wanderverpflegung und Bettwäsche (Abs. 2). Der Preis dafür: kein Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG).
| Gast | Umsatzsteuer | Körperschaft- und Gewerbesteuer |
|---|---|---|
| Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres, Gruppenleiter | steuerfrei, § 4 Nr. 24 UStG | Zweckbetrieb, § 68 Nr. 1 Buchst. b AO |
| Wandernde Familien mit Familienausweis und minderjährigen Kindern | steuerfrei, Abschn. 4.24.1 Abs. 3 UStAE | Zweckbetrieb, § 53 AO muss nicht erfüllt sein |
| Allein reisende Erwachsene | steuerfrei nur, wenn solche Leistungen nicht mehr als 2 % betragen, sonst steuerpflichtig | wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, AEAO zu § 68 Nr. 1 |
Der allein reisende Erwachsene: ein kleiner Gast mit großer Wirkung
Der BFH hat 2016 für das Jahr 2008 entschieden: Die Ermäßigung für Jugendherbergen gilt nicht für Leistungen an allein reisende Erwachsene. Schon die Altersstruktur der Gäste trenne den Bereich ab. Im Streitfall lag ihr Anteil bei 5,3 % der Übernachtungen, die Zweckbetriebseigenschaft für den Rest blieb davon im Regelfall unberührt.
Für das Rechnen heißt das: Erfassen Sie Alter und Gästeart bei der Buchung. Liegt dieser Bereich mit seinen Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer und allen anderen steuerpflichtigen Geschäftsbetrieben bei nicht mehr als 50.000 € im Jahr, fällt keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an (§ 64 Abs. 3 AO, ab Veranlagungszeitraum 2026, für 2025 noch 45.000 €). Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Das Streitjahr 2008 lag vor Einführung der heutigen Nr. 11, die seit dem 1. Januar 2010 gilt. Nach unserem Verständnis trägt die Übernachtung dieses Gastes heute 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, Speisen 7 % nach Nr. 15, Getränke 19 %. Das ist unser Schluss aus dem Gesetz, nicht Inhalt des Urteils.
Trennen Sie Schulklasse und Einzelgast in einem Journal
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Verein oder gGmbH: was überhaupt aufzustellen ist
Gemeinnützige GmbH
Sie ist Kapitalgesellschaft: HGB-Jahresabschluss und Offenlegung im Unternehmensregister, Größenklasse nach §§ 267, 267a HGB. Gemeinnützigkeit ändert daran nichts.
Eingetragener Verein
Für ihn gelten die Regeln für Kapitalgesellschaften nicht. Der Vorstand schuldet Rechenschaft mit geordneter Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (§§ 27 Abs. 3, 666, 259 BGB), dazu kommen die Aufzeichnungen nach § 63 Abs. 3 AO. Betreibt der Verein ein Handelsgewerbe (§ 1 HGB), gelten die §§ 238 ff. HGB. Das und § 141 AO prüfen Sie mit Ihrer Kanzlei.
In beiden Fällen ist die Trennung in ideellen Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Nebenrechnung neben dem Abschluss. Das Finanzamt erwartet zur Anlage Gem eine Gegenüberstellung nach Bereichen. Allgemeine Kosten wie Heizung oder Hausmeister verteilen Sie mit einem objektiven Maßstab (AEAO zu § 64 Abs. 1). Übernachtungen wären unser Vorschlag, klären Sie das mit der Kanzlei.
Eine Schulklasse und ein Wanderer im Oktober
Beispiel: Eine ausgedachte gGmbH, dem Hauptverband angeschlossen, beherbergt eine Klasse mit 25 Personen drei Nächte mit Vollpension zu 52,00 € je Person und Nacht. 1.000,00 € hat die Schule angezahlt. Ein 45-jähriger Einzelgast zahlt bar 64,20 € für Bett, 10,70 € für Frühstück und 5,95 € für Getränke.
Von den 80,85 € des Einzelgastes gehen 5,85 € Umsatzsteuer ab, 75,00 € sind Erlös im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Rechnungen für das ganze Haus sind in der Vorsteuer aufzuteilen (§ 15 Abs. 4 UStG). Liegen die steuerpflichtigen Umsätze bei 4 %, bleiben von 190,00 € Vorsteuer auf die Fensterreinigung 7,60 € abziehbar, wenn dieser Maßstab bei Ihnen sachgerecht ist.
| Vorgang | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Rechnung an die Schule | Forderungen aus L+L (1400 / 1200) | Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. (8100 / 4100) | 3.900,00 € |
| Anzahlung verrechnet, mit ST0 | Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (1710 / 3250) | Forderungen aus L+L (1400 / 1200) | 1.000,00 € |
| Einzelgast, Bett und Frühstück | Kasse (1000 / 1600) | Erlöse 7 % USt (8300 / 4300) | 74,90 € |
| Einzelgast, Getränke | Kasse (1000 / 1600) | Erlöse 19 % USt (8400 / 4400) | 5,95 € |
| Summe | 4.980,85 € |
Anlage Gem ja, Vier-Bereiche-Buchführung nein
- Keine Buchführung nach vier Bereichen, keine Kostenumlage, keine eigene Zuordnung von Einnahmen zu einem Bereich.
- Sie prüft nicht, ob ein Haus Zweckbetrieb ist oder ein Gast unter § 4 Nr. 24 UStG fällt. Die 2-Prozent-Grenze überwachen Sie selbst.
- Eine Mittelverwendungsrechnung erstellen Sie außerhalb der Software.
- Keine Anbindung an Buchungs- oder Kassensystem. Für neue Beschäftigte in Küche und Haus gilt die Sofortmeldung (§ 28a Abs. 4 SGB IV), die Software erzeugt sie nicht.
Die Rechnung des Großküchenlieferanten liest die KI wie die des Malers: Betrag und Steuer erkennt sie, Konto und Steuerschlüssel schlägt sie vor. Sichere Fälle erledigt die Automatik, solange sie läuft, alle anderen legt sie Ihnen vor. Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug buchen Sie mit einem eigenen Steuerschlüssel, sie laufen in die Kennzahl 48 der Voranmeldung. Maßstab und abziehbare Quote nach § 15 Abs. 4 UStG legen Sie in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung fest. Für die Zuordnung im Laufenden legen Sie Kostenstellen an.
Für die gGmbH übermittelt die Software die Körperschaftsteuererklärung mit Anlage Gem und nutzt die Grenze des jeweiligen Veranlagungszeitraums. Beim Verein sperrt sie die Direktübermittlung. Das Gemeinnützigkeitsrecht prüft sie nicht.
Klassenfahrten im neuen Jahr und der Blick zur Kanzlei
- Anzahlungen für Fahrten nach dem Stichtag sind Verbindlichkeiten. Bei befreiten Gruppen fällt keine Umsatzsteuer an (SKR03 1710, SKR04 3250, Schlüssel ST0).
- Ihre Kanzlei ist der bessere Weg, wenn der Erwachsenenanteil steigt, ein Haus Seminare für Unternehmen aufnimmt oder Sie die Trägerschaft wechseln. Die Einordnung wirkt auf Umsatzsteuer, Vorsteuer und Gemeinnützigkeit zugleich.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 4 Nr. 24 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 12 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 15 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- Abschn. 4.24.1 UStAE (Stand 2. Juni 2026)— abgerufen am 06.11.2026
- § 68 AO— abgerufen am 06.11.2026
- § 64 AO— abgerufen am 06.11.2026
- § 63 AO— abgerufen am 06.11.2026
- § 14 AO— abgerufen am 06.11.2026
- AEAO zu § 68 Nr. 1— abgerufen am 06.11.2026
- BFH, Urteil vom 10.08.2016, V R 11/15— abgerufen am 06.11.2026
- § 27 BGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 259 BGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 1 HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 267 HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 28a SGB IV— abgerufen am 06.11.2026