Vermietung, Gewerbe oder GmbH: die erste Weiche
Reinigung und Frühstück machen aus möblierten Zimmern noch kein Gewerbe (H 15.7 Abs. 2 EStH). Für Ferienwohnungen nennen die Hinweise als Maßstab, ob wegen der Häufigkeit des Gästewechsels oder zusätzlicher Leistungen eine Unternehmensorganisation wie in einer Fremdenpension nötig ist. Bei Monteurzimmern mit täglich wechselnden Gästen und Wäscheservice liegt dieser Vergleich nach unserer Einordnung nahe. Eine feste Zimmerzahl als Grenze gibt es nicht. Das klären Sie einmal mit Ihrer Kanzlei, denn die Antwort entscheidet über Gewerbesteuer und Gewinnermittlung.
| Lage | Einkunftsart | Ergebnis |
|---|---|---|
| Privatperson, möblierte Zimmer, ohne hotelartige Organisation | Vermietung | Überschussrechnung in der Einkommensteuererklärung, kein Jahresabschluss |
| Einzelunternehmen mit Organisation wie im Beherbergungsbetrieb | Gewerbe | Einnahmenüberschussrechnung, bis § 141 AO oder § 241a HGB greift |
| GmbH | Gewerbebetrieb kraft Rechtsform | HGB-Jahresabschluss mit Offenlegung |
Der Wochenpreis: 7 % oder steuerfrei
- Kurzfristige Beherbergung: Entscheidend ist die Absicht, die Räume nicht auf Dauer zur Verfügung zu stellen (Abschn. 4.12.9 Abs. 1 UStAE). Ein gaststättenähnliches Verhältnis ist nicht nötig. Der Wochenpreis trägt 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG).
- Dieselben Räume wahlweise lang oder kurz: Sämtliche Umsätze sind steuerpflichtig, auch der Monteur, der acht Monate bleibt (Abschn. 4.12.9 Abs. 2 UStAE).
- Räume, die eindeutig und leicht nachprüfbar für Dauermieter bereitstehen: steuerfrei nach § 4 Nr. 12 UStG, dafür ohne Vorsteuerabzug. Mietet eine Firma ein ganzes Haus fest für mehr als sechs Monate, ist das ein Fall für die Kanzlei.
- Zimmerreinigung, Bettwäsche und Handtücher im Preis tragen 7 % (Abschn. 12.16 Abs. 4 UStAE). Das Waschen von Arbeitskleidung, WLAN und der Stellplatz für den Transporter nicht (Abs. 5, 8). Ohne gesondertes Entgelt ist ihr Anteil zu schätzen (Abs. 11). Ein Parkplatz, der jedermann frei und unentgeltlich offensteht, ist keine Leistung gegen Entgelt (BFH, Urteil vom 21. Mai 2026, V R 11/26).
- Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus. Firmenkunden fehlt dann die Vorsteuer, das kann in der Preisverhandlung eine Rolle spielen.
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Vier Monteure, drei Wochen, eine Rechnung
Beispiel: Eine ausgedachte Vermieter-GmbH beherbergt vier Monteure einer Baufirma drei Wochen im Dezember. Der Wochenpreis beträgt 180,00 € netto je Person, der Stellplatz für den Transporter 25,00 € netto je Woche, gesondert vereinbart. Die Rechnung vom 27. Dezember wird am 15. Januar bezahlt.
Am 31. Dezember steht die Forderung über 2.400,45 € in der Bilanz, der Erlös von 2.235,00 € im alten Jahr, 165,45 € Umsatzsteuer sind geschuldet. Bei der Einnahmenüberschussrechnung zählt die Einnahme dagegen erst am 15. Januar. Läuft eine Woche über den Stichtag, ist ihr Anteil im Bilanzjahr abzugrenzen (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB), die Methode legen Sie mit Ihrer Kanzlei fest.
| Datum und Vorgang | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| 27.12. Unterkunft, 2.160,00 € netto | Forderungen aus L+L (1400 / 1200) | Erlöse 7 % USt (8300 / 4300) | 2.311,20 € |
| 27.12. Stellplatz, 75,00 € netto | Forderungen aus L+L (1400 / 1200) | Erlöse 19 % USt (8400 / 4400) | 89,25 € |
| 15.01. Zahlung der Baufirma | Bank (1200 / 1800) | Forderungen aus L+L (1400 / 1200) | 2.400,45 € |
| Summe | 4.800,90 € |
E-Rechnung und die 250-Euro-Grenze
An Unternehmer müssen Sie innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen (Abschn. 12.16 Abs. 10 UStAE). Zwischen inländischen Unternehmern ist das seit 2025 grundsätzlich die E-Rechnung. Umsätze 2026 dürfen Sie bis zum 31. Dezember 2026 noch auf Papier oder mit Zustimmung in anderem Format abrechnen, Umsätze 2027 bis Ende 2027 nur bei einem Vorjahres-Gesamtumsatz von nicht mehr als 800.000 € (§ 27 Abs. 38 UStG). Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon jetzt.
Drei Ausnahmen treffen Sie direkt: Rechnungen bis 250 € (§ 33 UStDV), im Beispiel die Woche für einen Monteur, nicht die für vier. Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV). Und nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreie Umsätze, also die feste Dauermiete. Eine Rechnung als PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung.
Offene Posten bei Baufirmen und das Mahnwesen in der Software
Ausgangsrechnungen laufen auf das Personenkonto des Kunden, der Bankabgleich ordnet Zahlungseingänge zu, und das Mahnwesen führt offene Posten mit Mahnstufen. Sie erstellen Rechnungen als XRechnung oder ZUGFeRD und versenden sie per E-Mail oder laden sie herunter. Eine monatliche Forderung aus Verträgen entsteht nicht von selbst, wiederkehrende Rechnungen legen Sie als Rechnungs-Abo an. Die KI liest die Rechnungen von Reinigungsdienst, Waschmaschinenservice und Stromversorger, erkennt Betrag und Steuer und schlägt Konto und Steuerschlüssel vor. Die Automatik bucht davon, was sicher genug ist, über den Rest entscheiden Sie. Ist Ihre Tätigkeit in der Software als Vermietung eingeordnet, schlägt die Kontierung für Gästezimmer 7 % vor und weist auf Nebenleistungen hin.
Der Schuldner kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB), unter Unternehmern gelten neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Am Stichtag prüfen Sie ältere Forderungen auf Werthaltigkeit, zweifelhafte sind wertzuberichtigen.
Keine Anbindung an Portale oder fremde Rechnungsprogramme, keine Führung von Bettensteuer oder Kurtaxe. Sind Sie Beherbergungsgewerbe, gilt für die Reinigungskraft die Sofortmeldung (§ 28a Abs. 4 SGB IV), die Software gibt sie nicht ab.
Bettensteuer: beruflich heißt nicht automatisch frei
Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 entschieden, dass der Gesetzgeber beruflich veranlasste Übernachtungen von der Übernachtungsteuer ausnehmen kann, aber nicht muss (1 BvR 2868/15). Ob Ihre Monteure befreit sind, steht also in Ihrer Satzung oder im Landesgesetz, nicht im Bundesrecht. Einzelne Satzungen sind hier nicht geprüft. Lassen Sie sich die berufliche Veranlassung in der Form geben, die Ihre Gemeinde verlangt, und legen Sie sie zum Beleg.
Für die Buchung zählt, wer schuldet. Schulden Sie die Abgabe selbst, gehört sie zum Entgelt und ist kein durchlaufender Posten, auch wenn sie gesondert auf der Rechnung der Baufirma steht (Abschn. 10.4 Abs. 3 UStAE). Noch offene Beträge stehen am Stichtag auf Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben (SKR03 1736, SKR04 3700).
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- H 15.7 Abs. 2 EStH 2025— abgerufen am 06.11.2026
- § 8 KStG— abgerufen am 06.11.2026
- Abschn. 4.12.9, 10.4 und 12.16 UStAE (Stand 2. Juni 2026)— abgerufen am 06.11.2026
- § 12 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 4 Nr. 12 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 14 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 27 UStG— abgerufen am 06.11.2026
- § 33 UStDV— abgerufen am 06.11.2026
- § 34a UStDV— abgerufen am 06.11.2026
- BVerfG, Beschluss vom 22.03.2022, 1 BvR 2868/15— abgerufen am 06.11.2026
- § 286 BGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 288 BGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 252 HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 141 AO— abgerufen am 06.11.2026
- § 241a HGB— abgerufen am 06.11.2026
- § 28a SGB IV— abgerufen am 06.11.2026