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Jahreswechsel

Saldenvortrag zur Eröffnungsbilanz: welche Konten ins neue Jahr gehen und welche bei null beginnen

Ein Saldenvortrag überträgt am ersten Tag des Geschäftsjahres den Schlussbestand jedes Bestandskontos als Anfangsbestand – zusammen ergeben die Vorträge die Eröffnungsbilanz des neuen Jahres in Kontenform. Erlös- und Aufwandskonten werden nicht vorgetragen; ihr Saldo steckt im Jahresergebnis, das bei der GmbH in den Ergebnisvortrag und bei Personengesellschaften auf die Kapitalkonten läuft. Diese Seite ordnet jede Kontengruppe ein, rechnet die Saldenliste einer kleinen GmbH über den Jahreswechsel und erklärt, was beim Umstieg auf eine andere Buchhaltung und bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Stand: 2026-11-04

Was ein Saldenvortrag ist – und was er nicht leistet

Der Saldenvortrag ist der erste Eintrag jedes Bestandskontos im neuen Geschäftsjahr: der Saldo, mit dem das Konto am letzten Tag des Vorjahres geschlossen hat. Alle Vorträge zusammen bilden in den Büchern die Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres. Eine eigens aufgestellte Eröffnungsbilanz wie bei der Gründung, die § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB „zu Beginn seines Handelsgewerbes“ verlangt, braucht es dafür nicht; Maßstab ist allein die Schlussbilanz des Vorjahres.

Drei Dinge leistet der Vortrag ausdrücklich nicht. Er ist keine Ergebnisverwendung: Was mit dem Jahresüberschuss geschieht, bestimmen bei der GmbH die Gesellschafter (§ 46 Nr. 1 GmbHG), gebucht wird das erst nach ihrem Beschluss. Er ist keine Abschlussbuchung: Abschreibungen, Rückstellungen und Abgrenzungen gehören in das alte Jahr, der Vortrag übernimmt nur deren Ergebnis. Und er ist kein Ort für Korrekturen: Stimmt ein Schlussbestand nicht, bleibt der Anfangsbestand trotzdem gleich dem Schlussbestand. Berichtigt wird im alten Jahr, solange das möglich ist; steuerlich ist die Änderung einer Bilanz ausgeschlossen, die einer nicht mehr änderbaren Steuerfestsetzung zugrunde liegt (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG) – dann wird grundsätzlich im ersten noch änderbaren Jahr berichtigt, je nach Fehler auch gewinnneutral in dessen Anfangsbilanz; den Weg klären Sie mit Ihrer Kanzlei.

Wie die einzelnen Vortragsbuchungen gegen 9000, 9008 und 9009 lauten, steht auf der Seite zum Buchen der Eröffnungsbilanz in SKR03 und SKR04. Was zu tun ist, wenn die Vortragskonten einen Rest zeigen, erklärt die Seite zu nicht aufgehenden Saldenvorträgen. Hier geht es um die Vorfrage: welches Konto überhaupt vorgetragen wird und mit welchem Betrag.

Rechtsgrundlage: Bilanzidentität, Periodenabgrenzung und Aufbewahrung

  • § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB: „Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen.“ Jeder Bestand geht Posten für Posten über den Stichtag; eine Abweichung erlaubt § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen.
  • § 242 Abs. 2 HGB: Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt „die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs“ gegenüber. Erlöse und Kosten des Vorjahres haben im neuen Jahr deshalb keinen Platz.
  • § 266 Abs. 3 A. IV. und A. V. HGB: In der Schlussbilanz stehen Gewinn- oder Verlustvortrag und Jahresergebnis als getrennte Posten. Im neuen Jahr gibt es das Jahresergebnis des Vorjahres nicht mehr als eigene Zeile – es ist Teil des Ergebnisvortrags.
  • § 240 Abs. 2 Satz 2 HGB: Ein Geschäftsjahr dauert höchstens zwölf Monate. Der Vortrag fällt auf den ersten Tag des neuen Geschäftsjahres, bei einem abweichenden Geschäftsjahr also nicht auf den 1. Januar.
  • § 257 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 HGB: Handelsbücher, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse sind zehn Jahre aufzubewahren – legen Sie die Saldenliste, aus der die Vorträge stammen, mit dazu.
  • § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG: Der steuerliche Gewinn ist der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem am Schluss des vorangegangenen. Ein falscher Anfangsbestand verschiebt deshalb den Gewinn des Folgejahres.
  • Kein Gesetz nennt die Kontonummern 9000, 9008 oder 9009. Sie stammen aus den Kontenrahmen SKR03 und SKR04, wo sie „Saldenvorträge, Sachkonten“, „Saldenvorträge, Debitoren“ und „Saldenvorträge, Kreditoren“ heißen.

Kontengruppe für Kontengruppe: vortragen, auf null setzen oder über das Kapital schließen

Kontennummern SKR03 / SKR04 aus dem Kontenkatalog der Software.

Die Faustregel – Bestandskonten ja, Erfolgskonten nein – trägt weit, aber nicht überall. Die Tabelle zeigt für jede Gruppe, was am ersten Tag des neuen Geschäftsjahres auf dem Konto steht und worauf Sie dabei achten.

Was beim Saldenvortrag mit welchen Konten geschieht
KontengruppeBeispielkonten SKR03 / SKR04Am ersten Tag des neuen Jahres
Sachanlagen0420 / 0650 BüroeinrichtungBuchwert laut Schlussbilanz; Anschaffungskosten und aufgelaufene Abschreibungen führt das Anlagenverzeichnis je Anlagegut weiter
Vorräte3980 / 1140 Waren (Bestand)Inventurwert zum Stichtag (§ 240 Abs. 2 HGB)
Forderungen an KundenDebitoren gegen 9008; Sammelkonto 1400 / 1200je Kunde, besser je offener Rechnung; mit Personenkonten nicht zusätzlich über das Sammelkonto
Bank und Kasse1200 / 1800 Bank, 1000 / 1600 KasseSaldo laut Kontoauszug bzw. Kassenbuch zum letzten Tag des Vorjahres
Vorsteuer und Umsatzsteuer1576 / 1406, 1776 / 3806, 1789 / 3840Salden wie am Stichtag; für eine Trennung der Jahre bietet der Kontenrahmen 1790 / 3841 „Umsatzsteuerverbindlichkeiten Vorjahr“
Verrechnungskonten1360 / 1460 Geldtransit, 1755 / 3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungsollen am Stichtag ausgeglichen sein; ein Rest ist ein offener Vorgang und läuft mit, bis er geklärt ist
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen0800 / 2900 Gezeichnetes Kapital, 0840 / 2920 Kapitalrücklageunverändert
Ergebnis des Vorjahres0860 / 2970 bzw. 0868 / 2978der Saldo aller Erfolgskonten erhöht den Gewinn- oder Verlustvortrag vor Verwendung
Rückstellungen0977 / 3095 Abschluss- und Prüfungskosten, 0963 / 3040 KörperschaftsteuerBetrag laut Schlussbilanz; im neuen Jahr gegen Rechnung oder Bescheid verbraucht
Verbindlichkeiten an LieferantenKreditoren gegen 9009; Sammelkonto 1600 / 3300je Lieferant bzw. je offener Rechnung
Rechnungsabgrenzung0980 / 1900 aktiv, 0990 / 3900 passivvortragen und im neuen Jahr anteilig auflösen
Erlöse und Aufwendungen8400 / 4400, 4210 / 6310 und alle übrigen GuV-Konten0,00 € – kein Vortrag (§ 242 Abs. 2 HGB)
Privatkonten bei Einzelunternehmen, OHG und KG1800 / 2100 Privatentnahmen allgemeinüber das Kapitalkonto abgeschlossen; beginnen bei null

Beispiel: die Saldenliste einer Handels-GmbH vom 31. Dezember 2025 im Vortrag

SKR04, SKR03-Nummer in Klammern; S = Soll, H = Haben.

Beispiel: Eine kleine Handels-GmbH bucht in SKR04 und hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem Jahresüberschuss von 9.860 € abgeschlossen. Ihre Saldenliste zum 31. Dezember 2025 enthält Bestands- und Erfolgskonten. Die Tabelle zeigt links den Schlusssaldo, rechts den Anfangsbestand am 1. Januar 2026.

Drei Zeilen tragen die Logik. Erstens stehen die Erfolgskonten – Erlöse 186.400 €, Wareneingang 112.300 €, Gehälter 38.700 €, Miete 14.400 € und übrige Aufwendungen von 11.140 € – am 1. Januar auf null. Zweitens verschwindet ihr Saldo nicht, sondern erhöht den Gewinnvortrag: 6.320 € aus früheren Jahren plus 9.860 € Jahresüberschuss ergeben 16.180 €. Drittens laufen die beiden Kunden und der Lieferant über ihre Personenkonten; ein zusätzlicher Vortrag über die Sammelkonten 1200 und 3300 würde dieselben Beträge doppelt zeigen. Umsatzsteuer und Vorsteuer des letzten Voranmeldungszeitraums gehen mit; die Zahllast von 1.330 € wird mit der nächsten Voranmeldung beglichen.

Die Probe: In der Vortragsspalte ergeben Soll und Haben je 50.230 €. Die Bilanzsumme ist kleiner: In der Bilanz werden Vorsteuer und Umsatzsteuer desselben Zeitraums zur Zahllast von 1.330 € zusammengefasst (§ 16 Abs. 2 Satz 1 UStG), sie beträgt 49.090 € – die Vorträge stimmen trotzdem Konto für Konto. In der Schlussspalte sind beide Seiten mit je 226.770 € größer, weil dort die Erfolgskonten mitzählen.

Saldenliste zum 31.12.2025 und Vortrag zum 1.1.2026 der Beispiel-GmbH
Konto SKR04 (SKR03)Schluss 31.12.2025Vortrag 1.1.2026
0650 Büroeinrichtung (0420)12.800,00 S12.800,00 S
1140 Waren (Bestand) (3980)9.450,00 S9.450,00 S
Debitor 100014.760,00 S4.760,00 S
Debitor 100022.380,00 S2.380,00 S
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % (1576)1.140,00 S1.140,00 S
1800 Bank (1200)18.715,00 S18.715,00 S
1600 Kasse (1000)385,00 S385,00 S
1900 Aktive Rechnungsabgrenzung (0980)600,00 S600,00 S
2900 Gezeichnetes Kapital (0800)25.000,00 H25.000,00 H
2970 Gewinnvortrag vor Verwendung (0860)6.320,00 H16.180,00 H
3095 Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten (0977)1.800,00 H1.800,00 H
3040 Körperschaftsteuerrückstellung (0963)1.210,00 H1.210,00 H
Kreditor 700013.570,00 H3.570,00 H
3806 Umsatzsteuer 19 % (1776)2.470,00 H2.470,00 H
4400 Erlöse 19 % USt (8400)186.400,00 H0,00 kein Vortrag
5200 Wareneingang (3200)112.300,00 S0,00 kein Vortrag
6020 Gehälter (4120)38.700,00 S0,00 kein Vortrag
6310 Miete (4210)14.400,00 S0,00 kein Vortrag
übrige Aufwandskonten zusammen11.140,00 S0,00 kein Vortrag
Summe Soll226.770,00 S50.230,00 S
Summe Haben226.770,00 H50.230,00 H

Fünf Fälle, in denen der Vortrag mehr verlangt als einen Saldo

Vortrag vor dem Abschluss

Im Januar steht der Abschluss des Vorjahres meist noch aus. Ein Vortrag zu diesem Zeitpunkt ist vorläufig: Jede spätere Abschlussbuchung im alten Jahr – eine Abschreibung, eine Rückstellung, eine Abgrenzung – ändert einen Schlussbestand und damit den Anfangsbestand. Erst der Vortrag aus der endgültigen Schlussbilanz erfüllt § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB.

Ergebnis und Ausschüttung

Der Vortrag legt den Jahresüberschuss auf den Gewinnvortrag vor Verwendung (SKR03 0860, SKR04 2970), einen Jahresfehlbetrag auf den Verlustvortrag (0868 bzw. 2978). Beschließen die Gesellschafter später eine Ausschüttung oder eine Rücklage, wird das mit dem Beschluss als Beleg aus diesem Konto gebucht; der Anfangsbestand vom ersten Tag bleibt, wie er ist.

Anlagen mit Vorgeschichte

Auf dem Sachkonto steht nur der Buchwert. Für die Abschreibung im neuen Jahr – und für die E-Bilanz, in der der Anlagenspiegel nach den BMF-Schreiben vom 24. Mai 2016 und 10. Juni 2025 schon für Wirtschaftsjahre ab 2017 Mussfeld ist; ausdrücklich im Gesetz stehen Anlagenspiegel und Anlagenverzeichnis erst für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2027 (§ 5b Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 11 Satz 3 EStG) – müssen Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und aufgelaufene Abschreibungen je Anlagegut mitkommen.

Abweichendes Geschäftsjahr und Rumpfjahr

Der Vortrag gehört auf den ersten Tag des neuen Geschäftsjahres, etwa den 1. Juli. Nach einer Umstellung auf ein anderes Geschäftsjahr folgt der Vortrag auf das Ende des Rumpfgeschäftsjahres, nicht auf den 31. Dezember.

Einzelunternehmen und Personengesellschaft

Beim Einzelunternehmen und bei OHG und KG mit einer natürlichen Person als Vollhafter gibt es keinen Gewinnvortrag: Gewinn und Privatkonten werden über das Kapitalkonto abgeschlossen, bei variablen Kapitalkonten etwa SKR03 0880 oder SKR04 2010. Die Personengesellschaft ohne natürliche Person als Vollhafter, etwa die GmbH & Co. KG, weist dagegen nach § 264c Abs. 2 HGB einen Gewinn- oder Verlustvortrag aus. Privatentnahmen beginnen das neue Jahr bei null, das Kapitalkonto trägt den Saldo weiter.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung: warum es dort keinen Saldenvortrag im Bilanzsinn gibt

Wer nicht kraft Gesetzes Bücher führen muss und auch keine führt, darf als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 EStG). Diese Rechnung vergleicht kein Betriebsvermögen zweier Stichtage und hat keine Schlussbilanz – also auch keine Eröffnungsbilanz, mit der ein Vortrag übereinstimmen müsste.

Was trotzdem über das Jahresende weiterläuft, regelt das Einkommensteuergesetz selbst: Die Absetzung für Abnutzung geht weiter (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG), und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie die in Satz 4 genannten Wirtschaftsgüter stehen in besonderen, laufend zu führenden Verzeichnissen (Satz 5). Bank- und Kassenbestände fortzuschreiben, hilft beim Abgleich mit Kontoauszug und Kassenbuch, verändert den Gewinn aber nicht.

Für GmbH und UG stellt sich die Frage nicht: Als Handelsgesellschaften sind sie buchführungspflichtig (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 238 Abs. 1 HGB) und tragen jedes Jahr vor. Wechselt ein Einzelunternehmen von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanz, braucht es zum Wechselzeitpunkt eine Eröffnungsbilanz; vom Folgejahr an gilt der Saldenvortrag wie oben beschrieben.

Umstieg auf eine andere Buchhaltung: welche Unterlagen der Vortrag braucht

  • Die Summen- und Saldenliste zum letzten Tag des alten Geschäftsjahres mit den Schlusssalden aller Konten – exportiert, nicht abgetippt.
  • Die endgültige Schlussbilanz des Vorjahres, am besten in der festgestellten Fassung, um jeden Anfangsbestand Posten für Posten zu prüfen.
  • Die Liste der offenen Posten je Kunde und Lieferant mit Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Fälligkeit und offenem Betrag; nur so findet die erste Zahlung im neuen Jahr ihre Rechnung.
  • Das Anlagenverzeichnis mit Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und Buchwert je Anlagegut.
  • Bei einem Wechsel im laufenden Jahr zusätzlich die Buchungen seit Jahresbeginn. Enthält ein solcher Buchungsstapel schon Eröffnungsbuchungen gegen 9000 bis 9009, ist das die Eröffnung des alten Programms – ein zweiter Vortrag darf dann nicht hinzukommen.
  • Den Kontenrahmen des alten Programms: Unter derselben Nummer stehen in SKR03 und SKR04 verschiedene Konten (1200 ist dort Bank, hier Forderungen), und eigene Konten des Vorprogramms brauchen eine Zuordnung.

Nach dem Vortrag prüfen Sie drei Dinge selbst: In der Vortragsspalte der neuen Saldenliste sind Soll und Haben gleich, jede Bilanzposition stimmt einzeln mit der Schlussbilanz überein (die Bilanzsumme selbst kann wegen Verrechnungen und Umgliederungen abweichen), und alle Erlös- und Aufwandskonten zeigen am ersten Tag 0,00 €. Die Kanzlei ist der bessere Weg, wenn das Vorjahr noch nicht abgeschlossen ist, wenn Sie zugleich den Kontenrahmen wechseln oder wenn die Schlussbilanz selbst einen Fehler enthält – dann wird der Fehler im alten Jahr oder, wenn dieses nicht mehr geändert werden kann, grundsätzlich im ersten offenen Jahr berichtigt, nie durch einen abweichenden Vortrag.

Wie die Software Bestände über das Jahresende trägt

Führen Sie Vorjahr und neues Jahr in der Buchhaltung von Jahresabschluss.io, bildet die Software den Anfangsbestand rechnerisch aus den Schlusssalden, ohne eine Eröffnungsbuchung anzulegen. Bestandskonten starten mit ihrem Saldo vom Jahresende, Erfolgskonten mit null; das Ergebnis geht bei GmbH, UG, AG und GmbH & Co. KG in den Gewinnvortrag (SKR03 0860, SKR04 2970), bei Einzelunternehmen, OHG, KG und GbR in das variable Kapital (0880 bzw. 2010). Kunden und Lieferanten erscheinen mit ihren Personenkonten. Bis das Vorjahr abgeschlossen ist, trägt die Eröffnungszeile den Text „Saldenvortrag aus 2025 (vorläufig)“, und jede Buchung im Vorjahr ändert sie mit.

Beim Umstieg übernehmen Sie die Eröffnung aus dem bisherigen Programm, als Saldenliste mit Eröffnungswerten oder als Werte der Schlussbilanz, deren Ausgleich die Software vor dem Anlegen prüft; Konten eines fremden Kontenrahmens legt sie als eigene Konten an, Ihre Nummern bleiben. Offene Posten lassen sich danach je Rechnung aus der Liste des alten Programms übernehmen: Ein Probelauf zeigt vorher Summe, Eröffnungsbetrag und Rest, und die Eröffnung insgesamt ändert sich dadurch nicht. Hat ein Jahr schon eine eigene Eröffnung, gilt nur diese; eine Buchung auf 9000 bis 9009 in einem Jahr mit gerechnetem Vortrag verlangt eine ausdrückliche Bestätigung.

Die laufende Buchhaltung kostet im Gesamtpaket ab 125 € im Monat je Gesellschaft, mit Jahresabschluss, den Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums und einer E-Bilanz je zwölf Monate; die reine Buchhaltung ab 95 €. Der erste Jahresabschluss ist kostenlos, einmal je Konto – allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.

Häufige Fragen

Was ist ein Saldenvortrag in der Buchhaltung?

Der Saldenvortrag überträgt den Schlusssaldo jedes Bestandskontos als Anfangsbestand in das neue Geschäftsjahr – Anlagen, Vorräte, Forderungen, Bank, Kasse, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen. Er setzt in den Büchern um, was § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB verlangt: Die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres stimmt mit der Schlussbilanz des vorhergehenden überein.

Welche Konten werden beim Saldenvortrag nicht vorgetragen?

Alle Erfolgskonten, also Erlöse und Aufwendungen. Die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst nur Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2 HGB), deshalb starten diese Konten bei null. Ihr Saldo geht als Jahresergebnis in den Ergebnisvortrag, bei der GmbH auf Gewinn- oder Verlustvortrag vor Verwendung (SKR03 0860/0868, SKR04 2970/2978). Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften beginnen zusätzlich die Privatkonten bei null, weil sie über das Kapitalkonto abgeschlossen werden.

Macht man den Saldenvortrag vor oder nach dem Jahresabschluss?

Beides kommt vor. Ein Vortrag im Januar, bevor der Abschluss des Vorjahres fertig ist, ist vorläufig; jede spätere Abschlussbuchung im alten Jahr muss in den Anfangsbestand nachgezogen werden. Maßgeblich ist am Ende allein die endgültige Schlussbilanz (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Programme, die den Vortrag rechnen statt buchen, folgen solchen Änderungen von selbst.

Wird der Jahresüberschuss vorgetragen?

Nicht als eigenes Konto. Bei der GmbH erhöht er am ersten Tag des neuen Jahres den Gewinnvortrag vor Verwendung, ein Jahresfehlbetrag den Verlustvortrag; in der Schlussbilanz standen beide noch getrennt (§ 266 Abs. 3 A. IV. und A. V. HGB). Über Ausschüttung oder Rücklage entscheiden danach die Gesellschafter mit dem Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses (§ 46 Nr. 1 GmbHG).

Gibt es einen Saldenvortrag bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Nicht im bilanziellen Sinn. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG kennt keine Schlussbilanz und damit nichts, womit ein Vortrag übereinstimmen müsste. Fortgeführt werden aber die Abschreibungen (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und die besonderen Verzeichnisse nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG; Bank- und Kassenbestände fortzuschreiben, dient nur dem Abgleich.

Werden offene Posten einzeln oder als Summe vorgetragen?

Das Gesetz schreibt keine Form vor; § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB verlangt nur, dass der Bestand stimmt. Praktisch ist der Vortrag je Personenkonto und am besten je offener Rechnung, in SKR03 und SKR04 gegen 9008 für Kunden und 9009 für Lieferanten. Nur dann lässt sich die erste Zahlung im neuen Jahr ihrer Rechnung zuordnen. Wer Personenkonten vorträgt, darf das Sammelkonto nicht zusätzlich vortragen, sonst steht der Bestand doppelt in den Büchern.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.