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Buchen in SKR03/SKR04

Eröffnungsbilanz buchen: Gründungsbuchungen und Saldenvorträge in SKR03 und SKR04

Eine Eröffnungsbilanz buchen Sie in zwei Lagen unterschiedlich: Bei der Gründung entstehen die Anfangsbestände durch Gründungsbuchungen wie Bank an Gezeichnetes Kapital, in jedem Folgejahr werden die Schlussbestände des Vorjahres als Saldenvorträge gegen die Konten 9000, 9008 und 9009 eingebucht. Beide Wege müssen am Ende genau die Bestände ergeben, die in der Bilanz stehen. Diese Seite zeigt sie mit Kontennummern aus SKR03 und SKR04, rechnet ein Beispiel über den ersten Jahreswechsel durch und nennt die Kontrollen, mit denen Sie Fehler vor dem ersten Monatsabschluss finden.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Stand: 2026-11-03

Gründung und Jahreswechsel: zwei verschiedene Buchungswege

Die Eröffnungsbilanz bei der Gründung beschreibt Vermögen und Schulden zu Beginn des Handelsgewerbes (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB). In der Buchhaltung entstehen ihre Posten aus den Gründungsvorgängen selbst: Ein Gesellschafter überweist seine Einlage auf das Geschäftskonto, ein anderer übergibt einen Gegenstand als Sacheinlage, ein Teil der Einlage ist noch nicht eingefordert. Jeder dieser Vorgänge ist ein gewöhnlicher Buchungssatz mit Beleg – Kontoauszug, Gesellschaftsvertrag, Sachgründungsbericht.

Ab dem zweiten Geschäftsjahr wird regelmäßig keine neue Eröffnungsbilanz aufgestellt, Eröffnungswerte braucht aber jedes Jahr. § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB verlangt, dass die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen. In den Kanzlei Software-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 schlägt der Saldenvortrag diese Brücke: Jedes Bestandskonto erhält seinen Schlusssaldo als Anfangsbestand, gebucht gegen ein Vortragskonto. Wie Eröffnungs- und Schlussbilanz rechtlich zusammenhängen, erklärt die Seite zum Unterschied der beiden Bilanzen; das Prinzip hinter dem Gegenkonto zeigt die Seite zum Eröffnungsbilanzkonto.

Rechtlicher Rahmen der Eröffnungsbuchungen

  • § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB: Der Kaufmann stellt „zu Beginn seines Handelsgewerbes“ eine Eröffnungsbilanz auf; nach Satz 2 gelten dafür die Bilanzvorschriften des Jahresabschlusses entsprechend.
  • § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB: Die Eröffnungswerte jedes Geschäftsjahrs entsprechen den Wertansätzen der Schlussbilanz des Vorjahres – Posten für Posten, nicht nur in der Summe.
  • § 239 Abs. 2 HGB: Eintragungen sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen; das gilt für Vortragsbuchungen wie für jede andere Buchung.
  • § 239 Abs. 3 HGB: Eine Eintragung darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Ein falscher Vortrag wird daher nicht überschrieben, sondern mit Gegenbuchung berichtigt.
  • § 272 Abs. 1 HGB: Gezeichnetes Kapital steht mit dem Nennbetrag in den Büchern; nicht eingeforderte ausstehende Einlagen werden offen abgesetzt, eingeforderte, noch nicht eingezahlte unter den Forderungen gesondert gezeigt.
  • Kontonummern und das Konto 9000 nennt das HGB nicht. Sie stammen aus dem Kontenrahmen – Praxis der Buchführung, keine gesetzliche Vorgabe.

Beispiel: Gründungsbuchungen einer GmbH mit 36.000 € Stammkapital

Bareinlage teilweise eingezahlt, Rest nicht eingefordert, dazu eine Sacheinlage. Ohne Umsatzsteuer.

Beispiel: Eine GmbH wird mit 36.000 € Stammkapital gegründet. Gesellschafter A übernimmt einen Geschäftsanteil von 18.000 € gegen Bareinlage und zahlt 9.000 € ein; Gesellschafter B übernimmt 18.000 € gegen Sacheinlage eines Pkw. Damit sind die Mindesteinzahlungen des § 7 Abs. 2 GmbHG erfüllt: Auf den Bar-Anteil ist mehr als ein Viertel eingezahlt, und eingezahlte Geldeinlagen plus Nennbetrag der Sacheinlage (27.000 €) erreichen die Hälfte des Mindeststammkapitals. Die Sacheinlage muss vor der Anmeldung vollständig bewirkt sein (§ 7 Abs. 3 GmbHG).

Die Eröffnungsbilanz zeigt danach auf der Aktivseite den Pkw mit 18.000 € und das Bankguthaben mit 9.000 €, zusammen 27.000 €. Auf der Passivseite steht das gezeichnete Kapital mit dem Nennbetrag von 36.000 €, davon offen abgesetzt 9.000 € nicht eingeforderte ausstehende Einlagen, in der Hauptspalte also 27.000 € eingefordertes Kapital (§ 272 Abs. 1 Satz 2 HGB). Beschließen die Gesellschafter, den Rest einzufordern (§ 46 Nr. 2 GmbHG), wird umgebucht: SKR03 0830 an 0820, SKR04 1298 an 2910; mit dem Zahlungseingang folgt Bank an 0830 bzw. 1298. Ist eine Einlage am Stichtag eingefordert, aber noch nicht gezahlt, steht sie von Anfang an auf 0830 bzw. 1298.

Gründungsbuchungen zum Stichtag der Eröffnungsbilanz (Soll an Haben)
VorgangBuchungssatz SKR03Buchungssatz SKR04Betrag €
A zahlt die Hälfte seiner Bareinlage ein1200 Bank an 0800 Gezeichnetes Kapital1800 Bank an 2900 Gezeichnetes Kapital9.000,00
Restliche Bareinlage A, noch nicht eingefordert0820 Ausstehende Einlagen, nicht eingefordert an 08002910 Ausstehende Einlagen, nicht eingefordert an 29009.000,00
B bringt einen Pkw ein, Wert laut Sachgründungsbericht0320 Pkw an 08000520 Pkw an 290018.000,00

Saldenvortrag im Folgejahr über 9000, 9008 und 9009

Dieselbe GmbH zum 1. Januar 2026: die Bestände der Schlussbilanz zum 31. Dezember 2025 als Vortragsbuchungen.

Beide Kontenrahmen führen dieselben drei Vortragskonten: 9000 „Saldenvorträge, Sachkonten“, 9008 „Saldenvorträge, Debitoren“ und 9009 „Saldenvorträge, Kreditoren“. Sachkonten wie Bank, Anlagen, Kapital und Rückstellungen laufen gegen 9000. Offene Kundenforderungen werden je Personenkonto gegen 9008 vorgetragen, offene Lieferantenrechnungen je Personenkonto gegen 9009. Wer Personenkonten führt, trägt den Bestand über sie vor; derselbe Betrag zusätzlich auf dem Sammelkonto (SKR03 1400 bzw. 1600, SKR04 1200 bzw. 3300) stünde doppelt in den Büchern.

Beispiel: Zum 31. Dezember 2025 weist die Schlussbilanz den Pkw nach Abschreibung mit 15.750 €, die Bank mit 21.430 €, eine Kundenforderung mit 5.950 €, sonstige Rückstellungen mit 2.000 € und eine offene Lieferantenrechnung mit 3.570 € aus. Das Rumpfgeschäftsjahr 2025 schloss mit 10.560 € Jahresüberschuss, die 9.000 € nicht eingeforderte Einlage sind unverändert. Aktiva und Passiva ergeben je 43.130 €. Die Tabelle zeigt die Vortragsbuchungen zum 1. Januar 2026; der Jahresüberschuss wird bis zum Beschluss über die Ergebnisverwendung (§ 46 Nr. 1 GmbHG) als Gewinnvortrag vor Verwendung geführt.

Vortragsbuchungen zum 1. Januar 2026 (Soll an Haben)
Bestand laut Schlussbilanz 31.12.2025SKR03SKR04Betrag €
Pkw (Buchwert)0320 an 90000520 an 900015.750,00
Bankguthaben1200 an 90001800 an 900021.430,00
Kundenforderung (Personenkonto)Debitor an 9008Debitor an 90085.950,00
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen0820 an 90002910 an 90009.000,00
Gezeichnetes Kapital9000 an 08009000 an 290036.000,00
Jahresüberschuss 2025 als Gewinnvortrag vor Verwendung9000 an 08609000 an 297010.560,00
Sonstige Rückstellungen9000 an 09709000 an 30702.000,00
Lieferantenrechnung (Personenkonto)9009 an Kreditor9009 an Kreditor3.570,00

Gegenprobe nach dem Vortrag: Vortragskonten und Abgleich

  • Jedes Bestandskonto zeigt als Anfangsbestand genau den Schlusssaldo vom 31. Dezember; die Eröffnungsspalte der neuen Summen- und Saldenliste gegen die Schlussspalte der alten ist dafür eine einfache Gegenprobe.
  • Die offenen Posten der Personenkonten ergeben zusammen den Bestand des Sammelkontos laut Schlussbilanz.
  • Erlös- und Aufwandskonten haben keinen Anfangsbestand; das Vorjahresergebnis steht in einer Zahl auf dem Gewinn- oder Verlustvortrag, bei Personengesellschaften auf den Kapitalkonten.
  • Ändert der Abschluss das Vorjahr nach dem Vortrag noch – eine Abschreibung, eine Rückstellung, eine Umbuchung –, wird der Vortrag angepasst, sonst ist § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB verletzt.

Nach dem letzten Vortrag addieren Sie die Vortragskonten. Einzeln darf jedes einen Saldo zeigen – im Beispiel steht 9000 mit 2.380 € im Soll, weil Kunde und Lieferant über 9008 und 9009 laufen. Zusammen müssen sie null ergeben, denn die Schlussbilanz, aus der sie stammen, ist ausgeglichen. Bei einer Sachgründung, einer Einbringung oder einem Wechsel von Software und Kontenrahmen ist die Abstimmung mit einer Kanzlei der sicherere Weg; Kanzleien können in der Software mitarbeiten.

Kontrolle der Vortragskonten im Beispiel
KontoSoll €Haben €Saldo
9000 Saldenvorträge, Sachkonten48.560,0046.180,002.380,00 im Soll
9008 Saldenvorträge, Debitoren0,005.950,005.950,00 im Haben
9009 Saldenvorträge, Kreditoren3.570,000,003.570,00 im Soll
Summe 9000 bis 900952.130,0052.130,00ausgeglichen

Vier Buchungsfehler am Jahreswechsel

Erfolgskonten vorgetragen

Stehen Umsatzerlöse oder Mietaufwand am 1. Januar mit Vorjahreswerten im Konto, ist die Gewinn- und Verlustrechnung des neuen Jahres von Beginn an falsch. Sie stellt nur Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs gegenüber (§ 242 Abs. 2 HGB); vorgetragen wird allein das Ergebnis.

Vortrag doppelt erfasst

Ein vorläufiger Vortrag und später der endgültige zusätzlich, oder importierte Eröffnungswerte neben bereits gebuchten: Die Bestände verdoppeln sich. Weil beide Bilanzseiten wachsen, geht die Bilanz trotzdem auf – geprüft wird deshalb jedes Konto, nicht die Bilanzsumme.

Sammelkonto und Personenkonten

Wird der Kundenbestand über die Debitoren gegen 9008 und zusätzlich über das Sammelkonto gegen 9000 vorgetragen, erscheint er zweimal. Ohne Personenkonten läuft der Vortrag über das Sammelkonto, mit Personenkonten nur über diese.

Kontenrahmen gewechselt, Nummern behalten

Gleiche Nummern bedeuten in SKR03 und SKR04 Verschiedenes: 1200 ist in SKR03 die Bank, in SKR04 die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ein Vortrag über einen Wechsel des Kontenrahmens braucht eine Umschlüsselung jedes Kontos.

Wie diese Software Bestände ins neue Jahr trägt

Führen Sie das Vorjahr und das neue Jahr in der Buchhaltung dieser Software, wird der Vortrag nicht gebucht, sondern gerechnet: Die Eröffnung ist der Schlusssaldo jedes Bestandskontos im Vorjahr. Saldenliste, Bilanz und Kontenblatt zeigen ihn als Eröffnungszeile gegen das Konto 9000 mit dem Text „Saldenvortrag aus 2025“, solange das Vorjahr nicht abgeschlossen ist mit dem Zusatz „(vorläufig)“. Diese Zeilen werden weder bearbeitet noch storniert; eine Korrektur gehört ins Vorjahr, und der Vortrag folgt von selbst.

Erfolgskonten beginnen bei null. Das Vorjahresergebnis läuft auf den Gewinnvortrag (SKR03 0860, SKR04 2970), bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften wie OHG und KG auf das variable Kapital (0880 bzw. 2010). Hat ein Jahr schon eine eigene Eröffnung – gebuchte Eröffnungswerte, einen Import mit Eröffnungsspalten oder übernommene Jahreszahlen –, gilt nur diese; ein gerechneter Vortrag kommt nie hinzu. Eine Hand- oder Schnittstellenbuchung auf 9000 bis 9009 in einem Jahr mit gerechnetem Vortrag verlangt eine ausdrückliche Bestätigung, weil sie den gerechneten Vortrag vollständig ablöst. Passt der Kontenrahmen des Vorjahres nicht, rechnet die Software keinen Vortrag aus dem fremden Rahmen.

Im ersten Jahr in der Software laden Sie eine Saldenliste mit Eröffnungswerten hoch (CSV, Excel oder PDF) oder leiten die Werte mit dem Werkzeug „Eröffnungsbilanz aus Vorjahres-SuSa“ ab. Für eine Gründung stellt der kostenlose Eröffnungsbilanz-Generator die Bilanz samt Gründungsbuchungen in SKR03 und SKR04 auf. Die Eröffnungsbilanz fürs Finanzamt (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG) übermittelt die Software nach Ihrer Freigabe für 20 €; enthalten ist sie, wenn die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres freigeschaltet ist. Der erste Jahresabschluss ist kostenlos.

Häufige Fragen

Gegen welches Konto bucht man Eröffnungswerte in SKR03 und SKR04?

In beiden Kanzlei Software-Kontenrahmen gegen 9000 „Saldenvorträge, Sachkonten“; Kundenforderungen je Personenkonto gegen 9008 „Saldenvorträge, Debitoren“, Lieferantenverbindlichkeiten gegen 9009 „Saldenvorträge, Kreditoren“. Aktive Bestände stehen im Soll des Bestandskontos (Bank an 9000), passive im Haben (9000 an Gezeichnetes Kapital). Die Beträge folgen aus § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB: Eröffnung gleich Schlussbilanz des Vorjahres.

Muss das Konto 9000 nach dem Saldenvortrag auf null stehen?

Nur zusammen mit 9008 und 9009. Laufen Kunden und Lieferanten über eigene Vortragskonten, zeigt 9000 allein einen Saldo in Höhe der Differenz. Null ergeben muss die Summe der Vortragskonten 9000 bis 9009, weil die Schlussbilanz des Vorjahres, aus der alle Vorträge stammen, ausgeglichen ist (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

Werden Erlös- und Aufwandskonten ins neue Jahr vorgetragen?

Nein. Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs gegenüber (§ 242 Abs. 2 HGB), deshalb beginnen Erfolgskonten jedes Jahr bei null. Vorgetragen wird nur das Ergebnis: bei der GmbH auf den Gewinn- oder Verlustvortrag vor Verwendung (SKR03 0860 bzw. 0868, SKR04 2970 bzw. 2978), bei Personengesellschaften auf die Kapitalkonten.

Wie bucht man eine nicht voll eingezahlte Stammeinlage bei der Gründung?

Der Nennbetrag geht voll auf Gezeichnetes Kapital (SKR03 0800, SKR04 2900). Der nicht eingeforderte Rest wird auf 0820 bzw. 2910 gebucht und in der Bilanz offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt; ist er eingefordert, aber noch nicht gezahlt, steht er auf 0830 bzw. 1298 unter den Forderungen (§ 272 Abs. 1 Satz 2 HGB). Eingefordert wird per Gesellschafterbeschluss (§ 46 Nr. 2 GmbHG).

Was gilt, wenn das Vorjahr nach dem Saldenvortrag noch geändert wird?

Dann weichen Eröffnung und Schlussbilanz voneinander ab, und § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist verletzt, bis der Vortrag nachgezogen ist. In Programmen mit gebuchtem Vortrag wird neu vorgetragen. In dieser Software folgt der gerechnete Vortrag jeder Änderung im Vorjahr von selbst und ist bis zum Abschluss des Vorjahres als vorläufig gekennzeichnet.

Darf man einen falschen Eröffnungswert einfach überschreiben?

Nein. Nach § 239 Abs. 3 HGB darf eine Eintragung nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Ein falscher Vortrag wird storniert oder per Gegenbuchung berichtigt. Liegt der Fehler schon in der Schlussbilanz des Vorjahres, ist das ein Fall der Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG) und nicht der Eröffnungswerte.

Quellen und Rechtsstand

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Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.