UG (haftungsbeschränkt)
Eröffnungsbilanz UG Muster: zwei Gründungen mit Zahlen
Die Eröffnungsbilanz einer UG (haftungsbeschränkt) zeigt nach der Gründung das voll eingezahlte Stammkapital als gezeichnetes Kapital und auf der Aktivseite das Bankguthaben in derselben Höhe – sofern die Einzahlung am Stichtag schon eingegangen ist; spätestens vor der Anmeldung muss das Stammkapital voll eingezahlt sein (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Spannend wird es bei den Gründungskosten und bei sehr kleinem Kapital. Diese Seite rechnet eine UG mit 1.000 € und eine mit 1 € Stammkapital durch und erklärt, warum die gesetzliche Rücklage in keiner der beiden Eröffnungsbilanzen steht.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Stand: 2026-11-03
So kurz ist die Eröffnungsbilanz einer UG
Die Unternehmergesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH, die mit einem Stammkapital unter dem Mindeststammkapital von 25.000 € gegründet wird (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Für ihre Eröffnungsbilanz gelten deshalb dieselben Vorschriften wie für jede GmbH: Aufstellung zu Beginn des Handelsgewerbes (§ 242 Abs. 1 HGB), Gliederung nach § 266 HGB, Stammkapital als gezeichnetes Kapital (§ 42 Abs. 1 GmbHG).
Weil das Stammkapital vor der Anmeldung zum Handelsregister vollständig eingezahlt sein muss, fällt der Teil weg, der bei der GmbH die meisten Fragen aufwirft: Ist die Einzahlung am Stichtag eingegangen, gibt es keine ausstehenden Einlagen. Liegt der Stichtag davor – etwa auf dem Tag der Beurkundung –, steht das sofort fällige Stammkapital dort als eingeforderte, noch nicht eingezahlte Einlage unter den Forderungen (§ 272 Abs. 1 Satz 2 HGB); spätestens bei der Anmeldung muss es eingezahlt sein. Nach einer typischen Gründung steht deshalb auf jeder Seite der Bilanz nur ein Posten. Wo der Stichtag bei einer Gesellschaft in Gründung genau liegt, erklärt die Seite zu Stichtag und Vorgesellschaft.
Vier UG-Regeln aus § 5a GmbHG und ihre Spur in der Bilanz
Firmenzusatz (Abs. 1)
Die Firma muss die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten. Genau diese Firma steht im Kopf der Eröffnungsbilanz, zusammen mit dem Stichtag.
Volleinzahlung (Abs. 2 Satz 1)
„Abweichend von § 7 Abs. 2 darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist.“ Im Musterprotokoll muss die Alternative „zu 50 Prozent sofort“ für die UG gestrichen werden.
Keine Sacheinlagen (Abs. 2 Satz 2)
„Sacheinlagen sind ausgeschlossen.“ In die Eröffnungsbilanz der UG kommt das Stammkapital daher nur als Geld – kein eingebrachter Laptop, kein Fahrzeug, kein Warenlager.
Gesetzliche Rücklage (Abs. 3)
Ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses wird in die gesetzliche Rücklage eingestellt – in der Bilanz des Jahresabschlusses, also nicht in der Eröffnungsbilanz.
Muster A: UG mit 1.000 € Stammkapital und zwei Gesellschaftern
Beispiel: Zwei Gründer übernehmen im Musterprotokoll Geschäftsanteile über 600 € und 400 € und zahlen beide Beträge vor dem 4. Mai 2026 ein.
Jeder Geschäftsanteil lautet auf volle Euro (§ 5 Abs. 2 Satz 1 GmbHG), die Summe der Nennbeträge entspricht dem Stammkapital (§ 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG). Das Geld liegt auf dem Geschäftskonto, die Bilanz ist damit vollständig. Gebucht wird in SKR03 „1200 Bank an 0800 Gezeichnetes Kapital 1.000 €“, in SKR04 „1800 Bank an 2900 Gezeichnetes Kapital 1.000 €“ – zwei Buchungen, wenn Sie die Einzahlungen je Gesellschafter getrennt erfassen.
| Posten | Aktiva € | Passiva € |
|---|---|---|
| Umlaufvermögen: Guthaben bei Kreditinstituten (600 € + 400 €) | 1.000 | |
| Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital | 1.000 | |
| Bilanzsumme | 1.000 | 1.000 |
Wer bei der UG die Gründungskosten trägt – und wo sie landen
Das Musterprotokoll regelt die Kosten in Nr. 5: „Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals.“ Was darüber hinausgeht, tragen bei mehreren Gründern „die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile“. Gründen Sie per Videokommunikation mit einem Musterprotokoll aus Anlage 2 GmbHG, liegt die Obergrenze nach dessen Nr. 5 bei 600 € statt 300 €, ebenfalls begrenzt auf das Stammkapital; die Beispiele dieser Seite gehen von Anlage 1 aus. Wer mit dem Musterprotokoll gründet, darf davon nicht abweichen (§ 2 Abs. 1a Satz 3 GmbHG).
Beispiel zu Muster A: Notar und Registergericht berechnen zusammen 420 € (angenommener Betrag). Die UG trägt 300 €, die übrigen 120 € tragen die Gründer im Verhältnis 600 zu 400, also 72 € und 48 €. In die Eröffnungsbilanz gehört davon nichts, denn § 248 Abs. 1 Nr. 1 HGB verbietet, Gründungsaufwendungen zu aktivieren. Die 300 € bucht die UG im ersten Geschäftsjahr als Aufwand, etwa auf Konto 4950 im SKR03 bzw. 6825 im SKR04.
Bei einer UG mit 1 € Stammkapital greift die zweite Grenze: Die Gesellschaft trägt höchstens 1 € der Gründungskosten, den ganzen Rest trägt der Gesellschafter. Gründen Sie mit einer eigenen Satzung statt mit dem Musterprotokoll, entscheidet deren Regelung; was dabei zu beachten ist, erklärt die Seite zu den Gründungskosten.
Muster B: UG mit 1 € Stammkapital – Darlehen oder Zuzahlung
Beispiel: Eine Gründerin errichtet am 15. Juni 2026 eine UG mit 1 € Stammkapital und stellt ihr für den Start 3.000 € zur Verfügung – in Variante B1 als Darlehen, in Variante B2 als Zuzahlung in das Eigenkapital.
Beide Bilanzen sind gleich lang, aber nicht gleich stark. In B1 ist das Darlehen eine Verbindlichkeit, und § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt, sie in der Regel als Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern erkennbar zu machen. Gebucht wird SKR03 1200 an 0730, SKR04 1800 an 3510. Das Eigenkapital beträgt 1 €. In B2 ist der Betrag eine andere Zuzahlung in das Eigenkapital und gehört in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB): SKR03 1200 an 0844, SKR04 1800 an 2928. Steuerlich erfasst die UG solche nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen auf dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 Abs. 1 KStG).
Der Unterschied zeigt sich im ersten Jahresabschluss. Angenommen, das erste Jahr endet mit einem Fehlbetrag von 900 €: In B1 ist das Eigenkapital dann aufgebraucht, und auf der Aktivseite steht ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ von 899 € (§ 268 Abs. 3 HGB). In B2 bleiben 2.101 € Eigenkapital. Eine bilanzielle Unterdeckung ist noch keine Überschuldung im Sinn des § 19 Abs. 2 InsO: Dort zählt, ob die Fortführung in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist, und ein Gesellschafterdarlehen mit vereinbartem Rangrücktritt nach § 39 Abs. 2 InsO bleibt bei den Verbindlichkeiten außer Ansatz. Diese Prüfung ist ein Fall für Ihre Kanzlei.
| Posten | B1 Darlehen € | B2 Zuzahlung € |
|---|---|---|
| Aktiva: Guthaben bei Kreditinstituten | 3.001 | 3.001 |
| Summe Aktiva | 3.001 | 3.001 |
| Passiva: Gezeichnetes Kapital | 1 | 1 |
| Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) | 0 | 3.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 3.000 | 0 |
| Summe Passiva | 3.001 | 3.001 |
Warum die gesetzliche Rücklage der UG erst später erscheint
Beispiel mit zwei Jahren: erst ein Fehlbetrag, dann ein Überschuss.
§ 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG verlangt die Rücklage „in der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses“ und bemisst sie am Jahresüberschuss. Die Eröffnungsbilanz ist kein Jahresabschluss, und am Eröffnungstag gibt es keinen Jahresüberschuss – die Rücklage beträgt dort 0 € und wird nicht aufgeführt (§ 265 Abs. 8 HGB).
Beispiel: Die UG aus Muster A schließt ihr erstes Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag von 800 € ab; eine Rücklage entsteht nicht. Im zweiten Jahr erzielt sie einen Jahresüberschuss von 3.200 €. Bemessungsgrundlage ist der um den Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderte Jahresüberschuss: 3.200 € − 800 € = 2.400 €. Davon ein Viertel, also 600 €, gehören in die gesetzliche Rücklage (SKR03 0846, SKR04 2930). Verwenden darf die UG diese Rücklage nur für die Zwecke in § 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG, etwa zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder eines Verlustvortrags. Erreicht das Stammkapital durch eine Erhöhung 25.000 €, entfällt die Pflicht (§ 5a Abs. 5 GmbHG).
Stolpersteine bei der UG-Gründung und wann die Kanzlei hilft
- Einlage aus dem Privatvermögen: Der Laptop oder das Auto der Gründerin kann nicht als Einlage auf das Stammkapital in die UG kommen (§ 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG). Soll die UG solche Gegenstände kurz nach der Gründung kaufen, sprechen Sie vorher mit der Kanzlei; § 19 Abs. 4 GmbHG regelt die verdeckte Sacheinlage.
- Gründungskosten aktiviert: Notar- und Registerkosten als „Gründungsaufwand“ auf der Aktivseite verstoßen gegen § 248 Abs. 1 Nr. 1 HGB.
- Stammkapital nur teilweise eingezahlt: Bei der UG nicht möglich – ohne Volleinzahlung keine Anmeldung (§ 5a Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Eine Zeile „ausstehende Einlagen“ ist in einer UG-Eröffnungsbilanz nur richtig, wenn der Stichtag vor der Einzahlung liegt; spätestens zur Anmeldung muss das Stammkapital eingezahlt sein.
- Darlehen als Kapital gezeigt: Was die Gründerin als Darlehen gibt, ist eine Verbindlichkeit, auch wenn es die UG am Leben hält. Nur eine Zuzahlung in das Eigenkapital gehört in die Kapitalrücklage.
- Verkürzte Gliederung: Eine Kleinstkapitalgesellschaft darf die Bilanz auf die Posten mit Buchstaben verkürzen (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB); bei einer Neugründung kommt es für die Größenklasse auf den ersten Abschlussstichtag an (§ 267 Abs. 4 Satz 2, § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB).
- Kanzlei: Sobald sich die Frage nach einer Überschuldung stellt, bei einer Satzung mit eigener Kostenregel oder wenn die UG ein bestehendes Geschäft fortführen soll.
Mit der Software von der UG-Gründung zum ersten Abschluss
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Häufige Fragen
Wie sieht ein UG-Muster mit zwei Gesellschaftern und 1.000 € Stammkapital aus?
Übernehmen zwei Gründer Geschäftsanteile über 600 € und 400 € und zahlen sie vor der Anmeldung ein, zeigt die Eröffnungsbilanz der UG „Guthaben bei Kreditinstituten 1.000 €“ auf der Aktivseite und „Gezeichnetes Kapital 1.000 €“ auf der Passivseite. Ausstehende Einlagen gibt es dann nicht. Liegt der Stichtag vor der Einzahlung, steht das Stammkapital dort als eingeforderte, noch nicht eingezahlte Einlage unter den Forderungen; vor der Anmeldung muss es voll eingezahlt sein (§ 5a Abs. 2 Satz 1 GmbHG).
Ist eine UG mit 1 € Stammkapital zulässig?
Ja. § 5a Abs. 1 GmbHG erlaubt ein Stammkapital unter 25.000 €, und jeder Geschäftsanteil muss auf volle Euro lauten (§ 5 Abs. 2 Satz 1 GmbHG); 1 € ist damit der kleinste mögliche Betrag. Die Eröffnungsbilanz zeigt dann 1 € gezeichnetes Kapital; was die Gesellschaft für den Start braucht, kommt als Darlehen oder als Zuzahlung in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) hinzu.
Wer trägt bei einer UG mit Musterprotokoll die Gründungskosten?
Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals; den Rest tragen die Gesellschafter, bei mehreren im Verhältnis ihrer Nennbeträge (Anlage 1 Nr. 5 GmbHG; mit den Musterprotokollen für eine Beurkundung mittels Videokommunikation nach Anlage 2 liegt die Obergrenze bei 600 €). Bei 1 € Stammkapital trägt die UG in beiden Fällen höchstens 1 €. In der Eröffnungsbilanz erscheinen die Kosten nicht (§ 248 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
Ab wann bildet die UG die gesetzliche Rücklage?
Erst im Jahresabschluss eines Geschäftsjahrs mit Jahresüberschuss: Ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses wird eingestellt (§ 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG). Bei 3.200 € Überschuss und 800 € Verlustvortrag sind das 600 €. In der Eröffnungsbilanz steht keine gesetzliche Rücklage.
Kann ich Gegenstände aus meinem Privatvermögen als Einlage in die UG einbringen?
Nein. Für die UG sind Sacheinlagen ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG); das Stammkapital ist in Geld zu leisten. Soll die UG Gegenstände der Gründerin später kaufen, klären Sie das vorher mit der Kanzlei, weil § 19 Abs. 4 GmbHG die verdeckte Sacheinlage regelt.
Was passiert, wenn die Gründungskosten das Stammkapital der UG übersteigen?
Mit dem Musterprotokoll kann das nicht zulasten der UG geschehen: Sie trägt höchstens den Betrag ihres Stammkapitals, den Rest tragen die Gesellschafter (Anlage 1 Nr. 5 GmbHG). Übernimmt die UG nach einer eigenen Satzung mehr, wird das im ersten Geschäftsjahr Aufwand; ist das Eigenkapital dann aufgebraucht, zeigt der Jahresabschluss einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB).
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft — abgerufen am 03.11.2026
- § 5 GmbHG – Stammkapital, Geschäftsanteil — abgerufen am 03.11.2026
- § 2 GmbHG – vereinfachtes Verfahren — abgerufen am 03.11.2026
- Anlage 1 GmbHG – Musterprotokolle — abgerufen am 03.11.2026
- § 42 GmbHG – Bilanz — abgerufen am 03.11.2026
- § 248 HGB – Bilanzierungsverbote — abgerufen am 03.11.2026
- § 268 HGB – Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag — abgerufen am 03.11.2026
- § 272 HGB – Eigenkapital, Kapitalrücklage — abgerufen am 03.11.2026
- § 19 InsO – Überschuldung — abgerufen am 03.11.2026
- § 27 KStG – steuerliches Einlagekonto — abgerufen am 03.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.