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GmbH · Bargründung

Eröffnungsbilanz GmbH Muster: Bargründung in drei Varianten

Ein Muster der Eröffnungsbilanz einer GmbH zeigt nach einer Bargründung auf der Aktivseite das Bankguthaben und auf der Passivseite das gezeichnete Kapital von mindestens 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Ist nur ein Teil eingezahlt, schreibt § 272 Abs. 1 HGB einen besonderen Ausweis vor. Unten stehen drei vollständig gerechnete Fälle – Volleinzahlung, Halbeinzahlung und eingeforderter Rest – jeweils mit Bilanz, Buchungssätzen in SKR03 und SKR04 und den Posten, die am Stichtag noch nicht hineingehören.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Stand: 2026-11-03

Die GmbH-Eröffnungsbilanz nach einer Bargründung in einem Satz

Nach einer Bargründung besteht die Eröffnungsbilanz einer GmbH in aller Regel aus zwei Posten: dem Guthaben auf dem Geschäftskonto auf der Aktivseite und dem gezeichneten Kapital auf der Passivseite. Das gezeichnete Kapital ist das Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag (§ 42 Abs. 1 GmbHG), angesetzt mit dem Nennbetrag (§ 272 Abs. 1 Satz 1 HGB) – gleichgültig, wie viel davon schon gezahlt ist. Fehlt am Stichtag Geld, zeigt die Bilanz das nicht durch einen kleineren Kapitalbetrag, sondern durch einen Abzugsposten oder durch eine Forderung gegen die Gesellschafter.

Aufgestellt wird die Eröffnungsbilanz „zu Beginn seines Handelsgewerbes“ (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die GmbH gilt als Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG), und für Handelsgesellschaften gelten die Vorschriften über Kaufleute (§ 6 Abs. 1 HGB). Welcher Tag bei einer GmbH in Gründung der richtige Stichtag ist, behandelt die Seite zu Stichtag und Vorgesellschaft. In allen drei Mustern unten ist der Stichtag der 2. März 2026, und die genannten Zahlungen sind an diesem Tag auf dem Konto der Gesellschaft eingegangen.

Welche Vorschriften das GmbH-Muster festlegen

  • § 242 Abs. 1 Satz 2 HGB: Auf die Eröffnungsbilanz sind die Vorschriften über den Jahresabschluss entsprechend anzuwenden, „soweit sie sich auf die Bilanz beziehen“. Eine Gewinn- und Verlustrechnung oder einen Anhang gibt es zur Eröffnungsbilanz daher nicht.
  • § 240 Abs. 1 HGB: Grundlage ist ein Inventar mit Forderungen, Schulden, barem Geld und sonstigen Vermögensgegenständen samt Wert. Bei einer reinen Bargründung ist das im Kern der Kontoauszug vom Stichtag.
  • § 266 Abs. 1 HGB: Die Bilanz einer Kapitalgesellschaft steht in Kontoform, Aktiva links, Passiva rechts. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen sich auf die Posten mit Buchstaben und römischen Zahlen beschränken (Satz 3), Kleinstkapitalgesellschaften auf die Posten mit Buchstaben (Satz 4).
  • § 265 Abs. 8 HGB: Ein Posten ohne Betrag braucht nicht aufgeführt zu werden. In einer Gründungsbilanz entfallen dadurch fast alle Posten; weil Buchstaben und Ziffern dann aufrücken würden, nennen die Muster nur die Postenbezeichnungen.
  • § 272 Abs. 1 HGB: gezeichnetes Kapital zum Nennbetrag; nicht eingeforderte ausstehende Einlagen offen absetzen, den Rest als „Eingefordertes Kapital“ in der Hauptspalte zeigen; eingeforderte, noch nicht eingezahlte Beträge gesondert unter den Forderungen.
  • § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 GmbHG: mindestens 25.000 € Stammkapital; vor der Anmeldung auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel des Nennbetrags und insgesamt die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 €.
  • § 244, § 245 und § 257 HGB: in deutscher Sprache und in Euro aufstellen, unter Angabe des Datums unterzeichnen, zehn Jahre aufbewahren – die Eröffnungsbilanz selbst im Original, nicht nur als Bild- oder Datenträgerkopie (§ 257 Abs. 3 und 4 HGB).

Muster 1: GmbH mit 25.000 € voll eingezahlt

Beispiel: Eine Gründerin übernimmt den einzigen Geschäftsanteil über 25.000 € und überweist die gesamte Bareinlage vor dem Stichtag.

Mehr als diese zwei Posten steht nicht in der Bilanz, und mehr gehört auch nicht hinein. Es gibt am Stichtag weder Anlagevermögen noch Rückstellungen oder Verbindlichkeiten, weil die Gesellschaft noch nichts gekauft hat und niemandem etwas schuldet. Die Bilanzsumme entspricht dem Stammkapital.

Eröffnungsbilanz der Muster-GmbH zum 2. März 2026 – Volleinzahlung
PostenAktiva €Passiva €
Umlaufvermögen: Guthaben bei Kreditinstituten25.000
Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital25.000
Bilanzsumme25.00025.000

Muster 2: Halbeinzahlung mit offen abgesetzten Einlagen

Beispiel: Zwei Gesellschafter übernehmen Geschäftsanteile über 15.000 € und 10.000 € und zahlen jeweils die Hälfte ein; den Rest hat noch niemand eingefordert.

Die Mindesteinzahlung ist erfüllt: Auf den Anteil über 15.000 € sind 7.500 € gezahlt, auf den Anteil über 10.000 € sind 5.000 € gezahlt – jeweils mehr als das Viertel nach § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG –, zusammen 12.500 € und damit die Hälfte des Mindeststammkapitals (Satz 2). Die offenen 12.500 € sind ausstehende Einlagen, die noch nicht eingefordert sind.

Nach § 272 Abs. 1 Satz 2 HGB stehen sie nicht auf der Aktivseite, sondern werden in der Vorspalte vom gezeichneten Kapital abgezogen. In der Hauptspalte erscheint nur das eingeforderte Kapital. Die Bilanzsumme sinkt dadurch auf das Vermögen, das tatsächlich vorhanden ist. Wer mit dem Musterprotokoll gründet und dort „zu 50 Prozent sofort“ gewählt hat, steht genau hier; der Rest wird erst fällig, „sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt“ (Anlage 1 Nr. 3 GmbHG).

Eröffnungsbilanz der Muster-GmbH zum 2. März 2026 – Halbeinzahlung
PostenVorspalte €Aktiva €Passiva €
Umlaufvermögen: Guthaben bei Kreditinstituten12.500
Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital25.000
abzüglich nicht eingeforderte ausstehende Einlagen– 12.500
= Eingefordertes Kapital12.500
Bilanzsumme12.50012.500

Muster 3: Rest eingefordert, Zahlung steht am Stichtag noch aus

Beispiel: Wie Muster 2, aber die Gesellschafterversammlung hat die restlichen 12.500 € vor dem Stichtag eingefordert (§ 46 Nr. 2 GmbHG); das Geld ist noch nicht eingegangen.

Mit dem Beschluss wird aus der ausstehenden Einlage ein fälliger Anspruch der GmbH gegen ihre Gesellschafter. Der Abzug auf der Passivseite entfällt, das gezeichnete Kapital steht wieder mit vollen 25.000 € da. Auf der Aktivseite erscheint der offene Betrag gesondert unter den Forderungen, mit einer Bezeichnung, die ihn als eingeforderte Einlage erkennbar macht (§ 272 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz HGB). Zahlen die Gesellschafter später, tauscht die GmbH nur die Forderung gegen Bankguthaben; die Bilanzsumme bleibt bei 25.000 €.

Eröffnungsbilanz der Muster-GmbH zum 2. März 2026 – Rest eingefordert
PostenAktiva €Passiva €
Forderungen: Eingeforderte, noch nicht eingezahlte Einlagen12.500
Guthaben bei Kreditinstituten12.500
Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital25.000
Bilanzsumme25.00025.000

Gründungsbuchungen der drei GmbH-Muster in SKR03 und SKR04

Soll an Haben, Kontonummern der Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04.

Das Konto 0820 (SKR04: 2910) ist kein Vermögensgegenstand, obwohl es im Soll steht: Es wird auf der Passivseite vom gezeichneten Kapital abgezogen. Das Konto 0830 (SKR04: 1298) dagegen ist eine echte Forderung und gehört auf die Aktivseite. Diese Gründungsbuchungen fallen genau einmal an. In den Folgejahren werden die Schlussbestände nicht neu gebucht, sondern über das Saldenvortragskonto 9000 eröffnet.

Buchungssätze zu Muster 1 bis 3
VorgangSKR03SKR04Betrag €
Muster 1: volle Bareinlage geht ein1200 Bank an 0800 Gezeichnetes Kapital1800 Bank an 2900 Gezeichnetes Kapital25.000
Muster 2: halbe Bareinlage geht ein1200 an 08001800 an 290012.500
Muster 2: nicht eingeforderter Rest0820 Ausstehende Einlagen, nicht eingefordert an 08002910 Ausstehende Einlagen, nicht eingefordert an 290012.500
Muster 3: Gesellschafterbeschluss fordert den Rest ein0830 Ausstehende Einlagen, eingefordert an 08201298 Ausstehende Einlagen, eingefordert an 291012.500
Muster 3: Gesellschafter zahlen nach dem Stichtag1200 an 08301800 an 129812.500

Was die GmbH-Eröffnungsbilanz nicht enthält – und typische Verwechslungen

  • Gründungskosten: Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens dürfen nicht als Aktivposten in die Bilanz (§ 248 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Beispiel: Trägt die GmbH nach dem Musterprotokoll 300 € der Gründungskosten, bucht sie diesen Betrag nach dem Stichtag als Aufwand, etwa auf Rechts- und Beratungskosten (SKR03 4950, SKR04 6825). Mehr als 300 € trägt sie nach dem Musterprotokoll der Anlage 1 nicht, nach den Musterprotokollen für eine Beurkundung mittels Videokommunikation (Anlage 2) höchstens 600 €, und in beiden Fällen nie mehr als ihr Stammkapital (jeweils Nr. 5).
  • Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals sind ebenso kein Aktivposten (§ 248 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
  • Kein Ergebnis, keine Gewinnrücklagen: Gewinnrücklagen dürfen nur aus dem Ergebnis gebildet werden (§ 272 Abs. 3 Satz 1 HGB), und am ersten Tag gibt es noch kein Ergebnis.
  • Ausstehende Einlagen auf der Aktivseite: Manche Muster zeigen sie als eigenen Posten vor dem Anlagevermögen. Nach § 272 Abs. 1 HGB wird der nicht eingeforderte Teil offen vom Kapital abgesetzt; nur der eingeforderte Teil ist eine Forderung.
  • Gesellschafterdarlehen als Eigenkapital: Ein Darlehen der Gesellschafter ist eine Verbindlichkeit. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel gesondert auszuweisen (§ 42 Abs. 3 GmbHG), etwa auf SKR03 0730 bzw. SKR04 3510.
  • Vermögen der Gesellschafter: Die GmbH bilanziert nur, was ihr gehört, und nur Schulden, die sie selbst hat (§ 246 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB). Das Auto, das der Geschäftsführer privat fährt, gehört nicht hinein.
  • Gesetzliche Rücklage: Sie betrifft nur die UG (§ 5a Abs. 3 GmbHG) und entsteht erst aus Jahresüberschüssen – siehe das UG-Muster.

Vor der Unterschrift: selbst prüfen, Kanzlei fragen, weiterarbeiten

Prüfen Sie selbst vier Dinge: Stimmt das gezeichnete Kapital mit dem Gesellschaftsvertrag überein? Belegt der Kontoauszug zum Stichtag jeden gezahlten Betrag? Ist für jeden offenen Betrag klar, ob er eingefordert ist? Gehen Aktiva und Passiva auf den Cent auf? Danach unterzeichnet die Geschäftsführung unter Angabe des Datums (§ 245 Satz 1 HGB).

Die Kanzlei ist der bessere Weg, sobald mehr als Geld eingebracht wird: eine Sacheinlage mit Sachgründungsbericht und Wertnachweis (§ 5 Abs. 4, § 8 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG), die Einbringung eines bestehenden Unternehmens oder Geschäfte, die schon vor der notariellen Beurkundung liefen. Für diese Fälle gibt es eigene Seiten zur Sachgründung und zum Stichtag – allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.

Mit dem kostenlosen Eröffnungsbilanz-Generator wählen Sie „GmbH“, geben Stammkapital, eingezahlten und eingeforderten Teil ein und erhalten die Bilanz in der Gliederung des § 266 HGB mit Summenprüfung und den Buchungssätzen in SKR03 und SKR04, als Excel-Datei oder zum Drucken, ohne Anmeldung. Fürs Finanzamt geht die Eröffnungsbilanz als eigener E-Bilanz-Datensatz (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG): Erfassen und amtliche Prüfung kosten nichts, die Übermittlung nach Ihrer Freigabe 20 €, und sie ist enthalten, wenn die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres freigeschaltet ist. Den ersten Jahresabschluss erstellen Sie kostenlos. Fertige Excel-Muster je Rechtsform finden Sie auf der Seite mit den Vorlagen zur Eröffnungsbilanz.

Häufige Fragen

Wie sieht die Eröffnungsbilanz einer GmbH bei voller Einzahlung aus?

Liegt das gesamte Stammkapital von 25.000 € am Stichtag auf dem Geschäftskonto, steht auf der Aktivseite „Guthaben bei Kreditinstituten 25.000 €“ und auf der Passivseite „Gezeichnetes Kapital 25.000 €“. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt (§ 272 Abs. 1 Satz 1 HGB); die Bilanzsumme beträgt 25.000 €.

Wie zeigt die Eröffnungsbilanz, dass nur 12.500 € eingezahlt sind?

Das gezeichnete Kapital bleibt bei 25.000 €. Die nicht eingeforderten 12.500 € werden nach § 272 Abs. 1 Satz 2 HGB offen davon abgesetzt, in der Hauptspalte steht das „Eingeforderte Kapital“ von 12.500 €, auf der Aktivseite das Bankguthaben von 12.500 €. Gebucht wird in SKR03 0820 an 0800, in SKR04 2910 an 2900.

Was ändert sich, wenn die Gesellschafter den Rest eingefordert haben?

Der offene Betrag wird zur Forderung der GmbH und steht nach § 272 Abs. 1 Satz 2 HGB gesondert unter den Forderungen; das gezeichnete Kapital erscheint ungekürzt. Über die Einforderung der Einlagen bestimmen die Gesellschafter (§ 46 Nr. 2 GmbHG). Buchung: SKR03 0830 an 0820, SKR04 1298 an 2910.

Gehören die Notarkosten der Gründung in die Eröffnungsbilanz der GmbH?

Nein. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens dürfen nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden (§ 248 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Den Teil, den die GmbH nach dem Gesellschaftsvertrag trägt, erfasst sie als Aufwand; ist eine solche Rechnung am Stichtag schon entstanden und noch offen, steht sie als Verbindlichkeit auf der Passivseite (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB); beim Musterprotokoll der Anlage 1 sind das bis 300 €, bei den Musterprotokollen für eine Beurkundung mittels Videokommunikation (Anlage 2) bis 600 €, jeweils höchstens der Betrag des Stammkapitals (Nr. 5 der Anlagen 1 und 2 GmbHG).

Wie viel muss vor der Anmeldung einer GmbH eingezahlt sein?

Auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel des Nennbetrags und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000 €, also 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Sacheinlagen sind vor der Anmeldung vollständig zu bewirken (§ 7 Abs. 3 GmbHG).

Braucht die Eröffnungsbilanz einer GmbH eine GuV oder einen Anhang?

Nein. § 242 Abs. 1 Satz 2 HGB wendet die Vorschriften über den Jahresabschluss auf die Eröffnungsbilanz nur an, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. Die erste Gewinn- und Verlustrechnung gehört zum ersten Jahresabschluss am Ende des ersten Geschäftsjahrs.

Muss die GmbH ihre Eröffnungsbilanz elektronisch ans Finanzamt übermitteln?

Ja. § 5b Abs. 1 Satz 4 EStG wendet die Pflicht zur elektronischen Übermittlung auf die Eröffnung des Betriebs entsprechend an. Bei Wirtschaftsjahren mit Beginn nach dem 31. Dezember 2024 gehören die Kontennachweise dazu (§ 52 Abs. 11 Satz 2 EStG).

Quellen und Rechtsstand

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