Stichtag und Gründung
Eröffnungsbilanz-Stichtag: Beurkundung, Einzahlung oder Eintragung?
Die Eröffnungsbilanz wird auf den Beginn des Handelsgewerbes aufgestellt – so steht es in § 242 Abs. 1 HGB, ein Kalenderdatum nennt das Gesetz nicht. Bei einer GmbH liegen zwischen der ersten Absprache der Gründer und der Eintragung oft Wochen, und in dieser Zeit ändert sich die rechtliche Lage zweimal. Diese Seite ordnet die drei Phasen zu, rechnet eine Gründung mit Notartermin, Einzahlung und Eintragung durch und zeigt, wie der Stichtag das erste Geschäftsjahr bestimmt.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Stand: 2026-11-03
Was „zu Beginn seines Handelsgewerbes“ für den Stichtag bedeutet
§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB verlangt die Eröffnungsbilanz „zu Beginn seines Handelsgewerbes“; das Inventar nach § 240 Abs. 1 HGB knüpft an denselben Zeitpunkt an. Der Stichtag ist also kein frei gewählter Termin, sondern ein Ereignis: der Tag, an dem Ihr Handelsgewerbe beginnt. Monatserster, Kontoeröffnung oder Eintragungstag nennt das Gesetz nicht.
Beim Einzelkaufmann ist das meist einfach. Wer ein Handelsgewerbe nach § 1 HGB betreibt, ist Kaufmann, ohne dass es auf die Eintragung ankommt; Stichtag ist die Aufnahme des Geschäftsbetriebs. Ein Kleingewerbe, das sich freiwillig eintragen lässt, gilt dagegen erst mit der Eintragung als Handelsgewerbe (§ 2 Satz 1 HGB) – dort ist der Eintragungstag der Stichtag.
Wird ein bestehendes Unternehmen erst später buchführungspflichtig, liegt der Stichtag am Beginn des ersten Wirtschaftsjahres mit Buchführungspflicht. Bei § 141 AO ist das das Wirtschaftsjahr, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung des Finanzamts folgt (§ 141 Abs. 2 AO); wie dieser Übergang rechnerisch läuft, erklärt die Seite zum Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanz.
Vorgründungsgesellschaft, Vorgesellschaft, GmbH: drei Phasen im Überblick
Steuerlich ist die Lage durch die amtlichen Hinweise zum Körperschaftsteuergesetz geklärt, handelsrechtlich fehlt eine ausdrückliche Regel. Das HGB knüpft an den Beginn des Handelsgewerbes an, das GmbHG lässt die GmbH erst mit der Eintragung entstehen, und keine der beiden Vorschriften sagt ausdrücklich, ob die Buchführungspflicht schon die Vorgesellschaft trifft. Wer zwischen Notartermin und Eintragung bereits einkauft, Rechnungen schreibt oder Personal einstellt, legt den Stichtag deshalb am besten vor dem ersten Geschäftsvorfall mit der Kanzlei fest – statt ihn nach der Eintragung rückwirkend zu suchen.
| Phase | Beginnt mit | Rechtliche Einordnung | Folge für die Eröffnungsbilanz |
|---|---|---|---|
| Vorgründungsgesellschaft | Vereinbarung der Gründer, eine GmbH zu errichten | Weder mit der Vorgesellschaft noch mit der späteren GmbH identisch; von Ausnahmen abgesehen nicht körperschaftsteuerpflichtig (H 1.1 KStH 2022; BFH I R 174/86) | Ihre Geschäfte stehen nicht von selbst in den Büchern der GmbH; dorthin kommen sie nur durch eine Übertragung |
| Vorgesellschaft | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (§ 2 Abs. 1 GmbHG) | „Kapitalgesellschaft im Gründungsstadium“; die Körperschaftsteuerpflicht beginnt (H 1.1 KStH 2022) | Naheliegender Stichtag: ab hier unterliegt die Gesellschaft der Körperschaftsteuer |
| GmbH | Eintragung ins Handelsregister (§ 11 Abs. 1 GmbHG) | Die GmbH besteht „als solche“; für Handeln vor der Eintragung haften die Handelnden persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG) | Eine zweite Eröffnungsbilanz auf diesen Tag verlangt das Gesetz nicht; die Bücher laufen weiter |
Beispiel: Notartermin am 16. März, Einzahlung am 20. März, Eintragung am 10. April 2026
Erfundene Bargründung: 25.000 € Stammkapital, laut Gesellschaftsvertrag sofort in voller Höhe in Geld zu leisten; Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr; Stichtag ist der Tag der Beurkundung.
| Datum | Ereignis | Was in Bilanz und Büchern passiert |
|---|---|---|
| 2. März 2026 | Die Gründer unterschreiben im eigenen Namen einen Mietvertrag für ein Büro | Geschäft der Vorgründungsgesellschaft: nicht in der Eröffnungsbilanz der GmbH; erst eine Vertragsübernahme durch die Gesellschaft bringt es in ihre Bücher |
| 16. März 2026 | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags | Stichtag der Eröffnungsbilanz: Gezeichnetes Kapital 25.000 €, Gegenposten eingeforderte, noch nicht eingezahlte Einlagen 25.000 € |
| 18. März 2026 | Rechnung des Notars für die Beurkundung | Trägt die Gesellschaft sie laut Gesellschaftsvertrag, ist sie Aufwand des ersten Geschäftsjahres; Gründungsaufwendungen dürfen nicht aktiviert werden (§ 248 Abs. 1 Nr. 1 HGB) |
| 20. März 2026 | Die Gesellschafter überweisen 25.000 € auf das Konto der Vorgesellschaft | Buchung Bank (SKR03 1200 / SKR04 1800) an ausstehende Einlagen, eingefordert (SKR03 0830 / SKR04 1298), 25.000 € |
| 24. März 2026 | Anmeldung zum Handelsregister | Erst zulässig nach der Mindesteinzahlung (§ 7 Abs. 2 GmbHG); keine Buchung |
| 10. April 2026 | Eintragung ins Handelsregister | Die GmbH besteht als solche (§ 11 Abs. 1 GmbHG); keine neue Eröffnungsbilanz |
| 31. Dezember 2026 | Ende des ersten Geschäftsjahres | Rumpfgeschäftsjahr vom 16. März bis 31. Dezember 2026; erster Jahresabschluss |
Die Eröffnungsbilanz zum 16. März 2026 in Zahlen
Weil der Gesellschaftsvertrag die Einlagen sofort fällig stellt, steht am Stichtag keine Bank, sondern die Forderung gegen die Gesellschafter. § 272 Abs. 1 Satz 2 HGB (letzter Halbsatz) verlangt dafür einen gesonderten, entsprechend bezeichneten Ausweis unter den Forderungen. Die Eröffnungsbuchung lautet: ausstehende Einlagen, eingefordert (SKR03 0830 / SKR04 1298) an Gezeichnetes Kapital (SKR03 0800 / SKR04 2900), 25.000 €.
Müsste die Gesellschafterversammlung die Einlagen erst einfordern (§ 46 Nr. 2 GmbHG), sähe dieselbe Eröffnungsbilanz anders aus: Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen würden offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt (§ 272 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Varianten rechnet die Seite zu ausstehenden Einlagen vor. Und würde die Eröffnungsbilanz erst auf den 20. März aufgestellt, stünde dort Bank 25.000 € – alles, was zwischen dem 16. und dem 19. März geschah, läge dann vor dem Beginn der Bücher.
| Posten | Aktiva € | Passiva € |
|---|---|---|
| Umlaufvermögen – Forderungen: eingeforderte, noch nicht eingezahlte Einlagen | 25.000,00 | |
| Eigenkapital – Gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | |
| Bilanzsumme | 25.000,00 | 25.000,00 |
Erstes Geschäftsjahr: Rumpfgeschäftsjahr oder abweichendes Wirtschaftsjahr
Mit dem Stichtag beginnt das erste Geschäftsjahr. Es darf zwölf Monate nicht überschreiten (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB), kürzer darf es sein: Steuerlich lässt § 8b Satz 2 Nr. 1 EStDV ein Wirtschaftsjahr von weniger als zwölf Monaten zu, wenn ein Betrieb eröffnet wird. Für eingetragene Gewerbetreibende ist Wirtschaftsjahr der Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG; für Körperschaften § 7 Abs. 4 Satz 1 KStG).
Für die Umstellung auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum verlangen § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG und § 8b Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStDV das Einvernehmen mit dem Finanzamt. Die erstmalige Festlegung bei der Gründung nennen diese Vorschriften nicht. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr gilt der Gewinn als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet (§ 7 Abs. 4 Satz 2 KStG).
| Wahl des Geschäftsjahres | Erstes Geschäftsjahr | Dauer | Zulässig? |
|---|---|---|---|
| Kalenderjahr | 16. März bis 31. Dezember 2026 | rund 9½ Monate | Ja, als Rumpfgeschäftsjahr |
| Abweichend, Ende 30. Juni | 16. März bis 30. Juni 2026 | rund 3½ Monate | Ja; danach jeweils 1. Juli bis 30. Juni |
| Abweichend, Ende 28. Februar | 16. März 2026 bis 28. Februar 2027 | rund 11½ Monate | Ja |
| Erstes Jahr bis 31. März 2027 | 16. März 2026 bis 31. März 2027 | mehr als 12 Monate | Nein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB) |
Sonderfälle: UG, AG, Vorgründungsgeschäfte und die aufgegebene Gründung
- UG (haftungsbeschränkt): dieselben Phasen wie bei der GmbH. Die Anmeldung setzt voraus, dass das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist; Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Am Tag der Beurkundung kann das Stammkapital – wie im Beispiel – noch als eingeforderte Einlage offen sein, bei der Anmeldung ist es eingezahlt.
- AG: Die Vorgesellschaft entsteht mit der notariellen Feststellung der Satzung (§ 23 Abs. 1 AktG; so auch H 1.1 KStH 2022). Vor der Eintragung besteht die AG als solche nicht (§ 41 Abs. 1 Satz 1 AktG).
- Vorgründungsgeschäfte: Was die Gründer vor dem Notartermin abschließen, gehört der Vorgründungsgesellschaft. Weil sie mit der späteren GmbH nicht identisch ist (H 1.1 KStH 2022 mit BFH vom 8.11.1989, I R 174/86), gehen ihre Verträge nicht von selbst auf die GmbH über; sollen sie dorthin, braucht es eine Übertragung, und erst dann erscheinen sie in den Büchern der Gesellschaft.
- Aufgegebene Gründung: Fällt die Eintragungsabsicht weg und wird die Tätigkeit trotzdem fortgesetzt, liegt eine unechte Vorgesellschaft vor; sie unterliegt nicht der Körperschaftsteuer (H 1.1 KStH 2022 mit BFH vom 7.4.1998, VII R 82/97, und vom 18.3.2010, IV R 88/06). Eine auf die Beurkundung aufgestellte Eröffnungsbilanz passt dann nicht mehr zur steuerlichen Einordnung – das gehört in die Hände der Kanzlei.
- Einzelkaufmann ohne Vorgesellschaft: Es gibt nur einen Beginn, die Aufnahme des Handelsgewerbes; ist er nach § 241a HGB befreit, entfällt die Eröffnungsbilanz ganz.
Den Stichtag festhalten – mit Kanzlei und Software
- Vor dem Notartermin keine Verträge für die künftige GmbH schließen, ohne zu klären, wie die Gesellschaft sie später übernimmt.
- Den Stichtag einheitlich verwenden: in der Eröffnungsbilanz, als Beginn des ersten Geschäftsjahres und in der elektronischen Eröffnungsbilanz.
- Das erste Geschäftsjahr bewusst wählen; eine spätere Umstellung auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum wirkt steuerlich nur im Einvernehmen mit dem Finanzamt.
- Im kostenlosen Generator tragen Sie den Stichtag zusammen mit Kapital, eingezahltem und eingefordertem Teil ein und erhalten die Eröffnungsbilanz nach § 266 HGB samt Gründungsbuchungen in SKR03 und SKR04.
- Die Eröffnungsbilanz fürs Finanzamt ist ein eigener E-Bilanz-Datensatz zum Eröffnungstag (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG): Erfassen und amtliche Prüfung sind kostenlos, die Übermittlung nach Ihrer Freigabe kostet 20 € oder ist mit der E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres enthalten.
- Liegt noch keine Steuernummer vor, genügt nach den Fragen und Antworten zur E-Bilanz auf esteuer.de (Version 2026-01) für eine Eröffnungsbilanz die vierstellige Bundesfinanzamtsnummer.
Häufige Fragen
Ist der Stichtag der Eröffnungsbilanz bei der GmbH der Tag der Eintragung?
Nicht zwingend. § 242 Abs. 1 HGB stellt auf den Beginn des Handelsgewerbes ab, und steuerlich beginnt die Körperschaftsteuerpflicht schon mit der durch notariellen Gesellschaftsvertrag errichteten Vorgesellschaft (H 1.1 KStH 2022). Die Eintragung lässt die GmbH als solche entstehen (§ 11 Abs. 1 GmbHG); eine zweite Eröffnungsbilanz auf diesen Tag schreibt das Gesetz nicht vor.
Gehören Geschäfte vor dem Notartermin in die Eröffnungsbilanz der GmbH?
Nicht von selbst. Sie gehören der Vorgründungsgesellschaft, die weder mit der Vorgesellschaft noch mit der späteren GmbH identisch ist (H 1.1 KStH 2022 mit BFH vom 8.11.1989, I R 174/86). In die Bücher der GmbH kommen sie erst, wenn die Gesellschaft Vertrag oder Gegenstand übernimmt.
Darf das erste Geschäftsjahr länger als zwölf Monate dauern?
Nein. Die Dauer des Geschäftsjahrs darf zwölf Monate nicht überschreiten (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB). Kürzer darf es sein: § 8b Satz 2 Nr. 1 EStDV erlaubt ein Wirtschaftsjahr von weniger als zwölf Monaten, wenn ein Betrieb eröffnet wird – das ist das Rumpfgeschäftsjahr nach der Gründung.
Braucht ein abweichendes Wirtschaftsjahr die Zustimmung des Finanzamts?
Für die Umstellung auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum ja: Sie ist steuerlich nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Die erstmalige Festlegung bei der Gründung nennen diese Vorschriften nicht.
Welcher Stichtag gilt bei einem Einzelkaufmann?
Der Tag, an dem sein Handelsgewerbe beginnt (§ 242 Abs. 1 HGB). Wer ein Handelsgewerbe nach § 1 HGB betreibt, ist ohne Eintragung Kaufmann; ein Kleingewerbe, das sich freiwillig eintragen lässt, gilt erst mit der Eintragung als Handelsgewerbe (§ 2 HGB). Greift die Befreiung des § 241a HGB, entfällt die Eröffnungsbilanz.
Kann die Eröffnungsbilanz ans Finanzamt, bevor es eine Steuernummer gibt?
Nach den Fragen und Antworten zur E-Bilanz auf esteuer.de (Version 2026-01, Stand Januar 2026) muss bei einer Eröffnungsbilanz, deren 13-stellige Steuernummer noch nicht bekannt ist, zumindest die vierstellige Bundesfinanzamtsnummer angegeben sein. Rechtsgrundlage der Übermittlung ist § 5b Abs. 1 Satz 4 EStG.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung — abgerufen am 03.11.2026
- § 240 HGB – Inventar, Dauer des Geschäftsjahrs — abgerufen am 03.11.2026
- § 2 HGB – Kann-Kaufmann — abgerufen am 03.11.2026
- § 11 GmbHG – Rechtszustand vor der Eintragung — abgerufen am 03.11.2026
- § 2 GmbHG – Form des Gesellschaftsvertrags — abgerufen am 03.11.2026
- § 7 GmbHG – Anmeldung der Gesellschaft — abgerufen am 03.11.2026
- § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft — abgerufen am 03.11.2026
- § 272 HGB – Eigenkapital — abgerufen am 03.11.2026
- § 248 HGB – Bilanzierungsverbote — abgerufen am 03.11.2026
- § 46 GmbHG – Einforderung der Einlagen — abgerufen am 03.11.2026
- § 23 AktG – Feststellung der Satzung — abgerufen am 03.11.2026
- § 41 AktG – Handeln vor der Eintragung — abgerufen am 03.11.2026
- KStH 2022, H 1.1 – Beginn der Steuerpflicht, Vorgründungsgesellschaft, unechte Vorgesellschaft — abgerufen am 03.11.2026
- § 4a EStG – Wirtschaftsjahr — abgerufen am 03.11.2026
- § 7 KStG – Grundlagen der Besteuerung — abgerufen am 03.11.2026
- § 8b EStDV – Wirtschaftsjahr — abgerufen am 03.11.2026
- E-Bilanz: Häufig gestellte Fragen, Version 2026-01 — abgerufen am 03.11.2026
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