Jahresabschluss.io
ENAnmeldenRegistrieren →

sevDesk

GoBD-Export aus sevDesk: Was die Hilfe beschreibt und was der Prüfer erwartet

Steht eine Betriebsprüfung an und die Buchhaltung läuft in sevDesk, suchen viele zuerst nach einem Knopf für den GDPdU-Export. Diese Seite trennt Belegtes von dem, was Sie selbst klären sollten: welche Exporte die sevDesk-Hilfe unter „Mein Steuerberater“ beschreibt, was die GoBD für die Datenüberlassung an den Prüfer verlangen, wie Sie nachsehen, was ein vorhandenes Export-Paket tatsächlich enthält, und wie der Export aussieht, wenn Sie die Buchhaltung zu dieser Software verlegen.

Stand: 2026-10-19

Exporte laut sevDesk-Hilfe

Stand der sevDesk-Hilfe am 19.10.2026.

  • Ort: im Hauptmenü unter Steuern → Mein Steuerberater.
  • Zwei Exportarten stehen zur Wahl: „Buchungsdaten & Belegbilder“ und „Rechnungsdaten & Belegbilder“.
  • Übertragen wird entweder über den Kanzlei Software-Buchungs- bzw. Rechnungsdatenservice an die Kanzlei oder als Datei-Export.
  • Der Datei-Export liefert eine ZIP-Datei mit dem Buchungsstapel als CSV, den Stammdaten als CSV und den Belegbildern als ZIP-Dateien.
  • Ein eigener Hilfeartikel erklärt die Festschreibung als Pflicht aus den GoBD und wie sie in sevDesk eingestellt wird.
  • Die Suche in der sevDesk-Hilfe nach „GDPdU“ ergab am 19.10.2026 keine Artikel, die Suche nach „Betriebsprüfung“ führte zum Artikel über die Festschreibung. Einen Export mit index.xml für den Prüfer fanden wir dort nicht beschrieben.

Kanzleiexport und Prüferexport sind nicht dasselbe

Die beschriebenen Exporte richten sich an die Steuerberatung: Ein Buchungsstapel im Kanzlei Software-Format soll sich in ein Kanzleiprogramm einspielen lassen. Der Prüfer verfolgt ein anderes Ziel. Er verlangt die Daten nach seinen Vorgaben in einem maschinell auswertbaren Format (§ 147 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AO), und zwar einschließlich der Meta-, Stamm- und Bewegungsdaten und der Verknüpfungen zwischen den Tabellen (GoBD Rz. 167).

Entscheidend ist GoBD Rz. 176: Mit den Daten müssen alle Informationen zur Auswertung mitkommen, etwa Herkunft, Dateistruktur, Datenfelder, Zeichensatz und Verknüpfungen, und das Einlesen muss ohne Fremdsoftware auf den Rechnern der Finanzbehörde gelingen. Der Beschreibungsstandard mit index.xml ist dafür laut GoBD-Anlage freiwillig, aber genau das Format, das die Prüfsoftware IDEA direkt einliest.

Ob ein Kanzleiexport ohne solche Beschreibung im Einzelfall genügt, entscheidet der Prüfer nach seinen Vorgaben. Fragen Sie deshalb früh nach, welches Format er erwartet, statt kurz vor Ablauf einer Frist zu improvisieren.

Woran Sie ein prüfertaugliches Paket erkennen

Die rechte Spalte hilft beim Durchsehen eines vorhandenen Exports, gleich aus welchem Programm.

Bestandteile einer Datenüberlassung und wie Sie sie prüfen
BestandteilBezug in den GoBDSo prüfen Sie es am vorhandenen Paket
BuchungsjournalBewegungsdaten, Rz. 167Alle Buchungen des Zeitraums als Tabelle, Feldnamen in der ersten Zeile?
Konten und GeschäftspartnerStammdaten, Rz. 167Kontenbezeichnungen sowie Kunden und Lieferanten als eigene Tabellen?
Beschreibung der StrukturRz. 176; Beschreibungsstandard laut Anlage freiwilligLiegt eine index.xml bei, und daneben die DTD, auf die sie verweist?
Verknüpfungeninterne und externe Verknüpfungen, Rz. 167Lässt sich jede Buchung einem Konto und ihrem Beleg zuordnen?
Belegeelektronische Dokumente und Unterlagen, Rz. 167Belegdateien vollständig und einer Buchung zugeordnet?
ZeitraumPrüfungsanordnungAlle angeordneten Jahre enthalten, keine Lücke zwischen den Jahren?
ZahlenformatMuster-index.xml der FinanzbehördeSemikolon als Trenner, Komma als Dezimalzeichen, einheitlicher Zeichensatz?

So klären Sie die Lage für Ihr sevDesk-Konto

  • Beim sevDesk-Kundenservice ausdrücklich nach einem Export für die Betriebsprüfung nach dem Beschreibungsstandard mit index.xml fragen, und danach, in welchem Tarif er verfügbar ist.
  • Den vorhandenen Datei-Export aus „Mein Steuerberater“ mit dem kostenlosen Export-Check öffnen: Er inventarisiert das ZIP lokal im Browser, ohne die Datei hochzuladen, und zeigt Indexdateien, Buchungsdaten, Stammdaten und Belege.
  • Mit dem Prüfer klären, welches Format er annimmt; die Vorgaben bestimmt nach § 147 Abs. 6 AO die Finanzbehörde.
  • Die Steuerberatung einbinden, die das Paket vor der Übergabe fachlich durchsehen kann.
  • Die Belege nicht vergessen: Prüfen Sie, ob die Belegbilder aus dem Steuerberater-Export den ganzen Prüfungszeitraum abdecken.
  • Ein sevDesk-Abo erst kündigen, wenn geklärt ist, wie die Daten der Vorjahre auswertbar bleiben.

Der Export in dieser Software, Schritt für Schritt

Hier ist der Prüferexport eine eigene Funktion. Öffnen Sie Buchhaltung → Abschluss und gehen Sie zum Bereich „Exporte“. Im Abschnitt „Betriebsprüfung“ haken Sie die Geschäftsjahre der Prüfungsanordnung an und klicken auf „GoBD-Datenexport (Betriebsprüfung)“. Sie erhalten ein ZIP mit journal.csv, saldenliste.csv je Jahr, konten.csv, den vorhandenen Stammdatentabellen, index.xml, der referenzierten DTD und einer README.txt.

Für die Belege gibt es einen zweiten, umfassenderen Export: Buchhaltung → Belege, Menü mit den drei Punkten, „Belegarchiv exportieren“. Dieses Archiv enthält alle Tabellen des GoBD-Exports und zusätzlich die Belegdateien, belege.csv als Verzeichnis und beleg_buchung.csv, die auch mehrere Belege je Buchung abbildet; die Verknüpfung steht als Fremdschlüssel in seiner index.xml. Große Archive teilt die Software in mehrere Teile.

Gesondert berechnet wird der Export nicht: Er ist Teil jedes Buchhaltungstarifs, und Einnahmen-Überschuss-Rechner finden ihn ebenso im Abo „Buchhaltung & EÜR“ (99 € je Arbeitsbereich und Monat).

Wechsel von sevDesk: Eröffnungswerte, laufendes Jahr, Altdaten

Für einen Umzug brauchen Sie aus sevDesk vor allem zwei Dinge: die letzte Summen- und Saldenliste oder Schlussbilanz und, falls im laufenden Jahr schon gebucht wurde, den Buchungsstapel aus dem Steuerberater-Export. Unter Buchhaltung → Umzug liest die Software Konten und Salden, zeigt eine Vorschau und schreibt die Eröffnungswerte erst nach Ihrer Bestätigung. Liegt der Stapel im Kanzlei Software-Format EXTF oder DTVF vor, prüft unser Team ihn und richtet die Buchungen ein.

Die Jahre vor dem Wechsel bleiben in sevDesk beziehungsweise in dem, was Sie dort exportiert haben; ein fremder Prüferexport wird hier nicht als Buchungen übernommen. Nach GoBD Rz. 142 bis 144 müssen Altdaten während der Aufbewahrungsfrist entweder im bisherigen System auswertbar bleiben oder quantitativ und qualitativ gleichwertig überführt werden, sodass dieselben Auswertungen möglich sind. Wie Sie das vor einer Kündigung absichern, beschreibt die Seite zu Softwarewechsel und Altdaten.

Häufige Fragen

Bietet sevDesk einen GDPdU-Export an?

In der sevDesk-Hilfe fanden wir am 19.10.2026 keinen Artikel zu einem Export mit index.xml für die Betriebsprüfung; die Suche nach „GDPdU“ ergab keine Treffer. Das heißt nicht, dass es keinen Weg gibt. Fragen Sie den sevDesk-Kundenservice direkt und sehen Sie sich jedes erhaltene Paket mit dem kostenlosen Export-Check an.

Reicht der Steuerberater-Export aus sevDesk für den Prüfer?

Das entscheidet der Prüfer, denn die Daten sind nach seinen Vorgaben zu übertragen. Die GoBD verlangen, dass Struktur, Felder, Zeichensatz und Verknüpfungen maschinell auswertbar mitgeliefert werden (Rz. 176). Ein Paket mit index.xml erfüllt das in einer Form, die die Prüfsoftware direkt liest; bei anderen Formaten sollten Sie vorher nachfragen.

Brauche ich ein laufendes sevDesk-Abo, um später noch exportieren zu können?

Der Exportartikel der sevDesk-Hilfe nennt keine Tarifgrenzen, und zum Zugriff nach einer Kündigung haben wir dort nichts gefunden. Klären Sie das vor der Kündigung beim Anbieter. Unabhängig davon müssen Bücher und Journale zehn Jahre und Buchungsbelege acht Jahre aufbewahrt werden und während dieser Zeit auswertbar sein (§ 147 Abs. 2 und 3 AO).

Was zeigt der kostenlose Export-Check bei einer sevDesk-Datei?

Er öffnet das ZIP lokal in Ihrem Browser, ohne es hochzuladen, und listet auf, welche Indexdateien, Buchungsdaten, Stammdaten und Belege enthalten sind. So sehen Sie schnell, ob eine index.xml beiliegt oder nur CSV-Dateien und Belegbilder. Ob der Prüfer das Paket annimmt, bleibt seine Entscheidung nach seinen Vorgaben.

Gilt der Datenzugriff auch für Einnahmen-Überschuss-Rechner?

Ja. GoBD Rz. 115 stellt klar, dass auch Überschussrechner ihre Aufzeichnungen und Unterlagen nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahren müssen. Begrenzt ist der Zugriff auf das, was aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtig ist: Der BFH hielt am 07.06.2021 (VIII R 24/18) das pauschale Verlangen eines Datenträgers „nach GDPdU“ gegenüber einem Überschussrechner für rechtswidrig.

Werden meine sevDesk-Vorjahre beim Umzug übernommen?

Als Buchungen nicht. Die Buchhaltung hier startet mit Eröffnungswerten aus Saldenliste oder Schlussbilanz; für das laufende Jahr richtet unser Team einen Buchungsstapel aus Kanzlei Software ein. Kunden, Lieferanten und Anlagegüter übernehmen Sie per CSV oder Excel. Die Vorjahre bleiben in sevDesk oder in Ihren dortigen Exporten und müssen auswertbar bleiben.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.