GoBD-Export

GoBD-Export auf Knopfdruck: die Datenüberlassung für Ihre Betriebsprüfung

Kündigt das Finanzamt eine Außenprüfung an, will der Prüfer die Buchhaltung meist als Datei: maschinell auswertbar, mit einer Beschreibung, die seine Prüfsoftware versteht. Diese Software stellt das Archiv mit einem Klick zusammen – Buchungsjournal, Summen- und Saldenliste, Kontenverzeichnis, Stammdaten, Anlagenverzeichnis und die index.xml nach dem Beschreibungsstandard, auch für mehrere Geschäftsjahre in einer Datei. Das Belegarchiv mit der Zuordnung jedes Belegs zu seiner Buchung kommt als zweiter Export dazu.

Stand:

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Was im Archiv steckt

Jede Tabelle ist eine CSV-Datei mit Kopfzeile, Semikolon als Feldtrenner, Komma als Dezimalzeichen und Zeilenende CRLF – die Konventionen des Musters der Finanzbehörde in der GoBD-Anlage. Die index.xml beschreibt alle Tabellen und sagt der Prüfsoftware, dass die Daten in Zeile 2 beginnen. Tabellen ohne Inhalt fehlen absichtlich: Eine leere Partnertabelle wäre die Aussage, es gebe keine Geschäftspartner.

Dateien im GoBD-Export dieser Software
DateiInhalt
journal.csvBuchungsjournal mit allen Buchungen der gewählten Jahre, einschließlich Erfassungszeitpunkt
saldenliste.csvSummen- und Saldenliste je Sachkonto; bei mehreren Jahren je Jahr in einem Unterordner
konten.csvKontenverzeichnis der verwendeten Konten mit Bezeichnung, Soll- oder Haben-Natur sowie Kontoart und Kontotyp nach GoBD Rz. 94
partner.csvStammdaten der Debitoren und Kreditoren – nur, wenn Geschäftspartner geführt werden
anlagen.csv, anlagen_bewegungen.csvAnlagenverzeichnis sowie AfA, Zugänge und Abgänge je Anlagegut – nur, wenn vorhanden
stammdaten_historie.csvfrühere Stände von Konto- und Partnerstammdaten – nur, wenn sich etwas geändert hat
index.xmlBeschreibung aller Tabellen und Felder nach dem Beschreibungsstandard, mit den Verknüpfungen Buchung → Konto und Saldenliste → Konto
gdpdu-01-09-2004.dtddie Beschreibungsdefinition, auf die index.xml verweist – im selben Ordner, wie es der Beschreibungsstandard verlangt
README.txtKlartext-Hinweis für Prüfer und Steuerberatung: was enthalten ist und wie es zusammenhängt
Warum Stammdaten und Verknüpfungen dazugehören: Stammdaten und Verknüpfungen im Export.

So erstellen Sie den Export

Sechs Schritte von der Prüfungsanordnung bis zum geprüften Archiv.

  1. 1

    Jahre festschreiben

    Schreiben Sie die Geschäftsjahre fest, die geprüft werden. Danach ändert sich keine Buchung mehr; Korrekturen laufen als Storno mit neuer Buchung und bleiben sichtbar.

  2. 2

    Abschluss öffnen

    In der Buchhaltung den Bereich „Abschluss“ öffnen und zu „Exporte“ gehen. Im Abschnitt „Betriebsprüfung“ steht der GoBD-Datenexport.

  3. 3

    Prüfungsjahre wählen

    Setzen Sie je Geschäftsjahr, das die Prüfungsanordnung nennt, ein Häkchen. Alle gewählten Jahre landen in einem Archiv.

  4. 4

    Export herunterladen

    „GoBD-Datenexport (Betriebsprüfung)“ anklicken. Die Software stellt die Tabellen, die index.xml, die DTD und eine Erläuterung zu einer ZIP-Datei zusammen.

  5. 5

    Belegarchiv dazulegen

    Unter „Belege“ im Menü mit den drei Punkten „Belegarchiv exportieren“ wählen. Das Archiv ordnet jeden Beleg seiner Buchung zu.

  6. 6

    Vor der Übergabe prüfen

    Ziehen Sie beide Dateien in den kostenlosen Online-Check „GoBD-Export prüfen“. Er zeigt lokal im Browser, welche Bestandteile enthalten sind.

Buchen, festschreiben, exportieren – in einer Software

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Drei Arten des Datenzugriffs

§ 147 Abs. 6 AO kennt drei Wege, auf denen die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung an elektronische Buchhaltungsdaten kommt. Welchen sie wählt, entscheidet die Behörde.

Datenzugriff in der Außenprüfung und wie die Software ihn bedient
ZugriffsartWas verlangt wirdWie Sie es hier erledigen
Unmittelbarer Datenzugriff (Z1)Der Prüfer nimmt Einsicht in die gespeicherten Daten und nutzt dafür Ihr System.Sie geben ihm Einsicht in Journal, Konten und Auswertungen am Bildschirm.
Mittelbarer Datenzugriff (Z2)Die Daten werden nach seinen Vorgaben maschinell ausgewertet und ihm zur Verfügung gestellt.Sie erzeugen die gewünschten Listen und Auswertungen aus der Buchhaltung.
Datenüberlassung (Z3)Die Daten werden in einem maschinell auswertbaren Format an die Finanzbehörde übertragen – etwa auf einem Datenträger oder über ihre Austauschplattform.Ein Klick auf den GoBD-Datenexport liefert das Archiv mit index.xml.
Ausführlich: Datenzugriff Z1, Z2 und Z3.

Wann der Prüfer die Daten verlangt

Oft schon mit der Prüfungsanordnung: Nach § 197 Abs. 3 AO kann die Finanzbehörde verlangen, dass die Daten innerhalb einer angemessenen Frist vor Beginn der Prüfung übertragen werden. Wer den Export erst dann zusammensuchen muss, verliert Zeit, die für Rückfragen fehlt.

Seit 2025 hat das Gewicht: Frühestens sechs Monate nach der Prüfungsanordnung kann ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen ergehen, das binnen eines Monats zu erfüllen ist. Wer es versäumt, zahlt ein Mitwirkungsverzögerungsgeld von 75 € je vollem Kalendertag, höchstens für 150 Tage (§ 200a AO). Die Einzelheiten stehen auf der Seite Mitwirkungsverzögerungsgeld.

Was den Export prüffest macht

Festgeschriebene Buchungen

Nach der Festschreibung ändert sich keine Buchung mehr. Korrekturen stehen als Storno und neue Buchung im Journal – der Prüfer sieht beides.

Erfassungszeitpunkt je Buchung

Das Journal nennt nicht nur Beleg- und Buchungsdatum, sondern auch, wann die Buchung erfasst wurde.

Verknüpfungen maschinell lesbar

Die index.xml beschreibt, welche Buchung zu welchem Konto gehört und welche Saldenlistenzeile zu welchem Konto. Im Belegarchiv kommt die Zuordnung Beleg ↔ Buchung dazu.

Kein stilles Abschneiden

Große Journale werden seitenweise gelesen und gegen einen Datenbankstand geprüft. Das Archiv ist entweder vollständig und in sich stimmig, oder die Software meldet einen Fehler.

Sie buchen noch in einem anderen Programm?

Dann kommt der Export aus diesem Programm – wie, beschreiben die Seiten zu Kanzlei Software, Lexware, sevDesk und Odoo. Ob ein vorhandenes Archiv alle Bestandteile enthält, zeigt der kostenlose Online-Check, der die Datei nur in Ihrem Browser öffnet.

Wer wechselt, nimmt die Pflicht mit: Die Daten der alten Jahre müssen für die ganze Aufbewahrungsfrist auswertbar bleiben. Ziehen Sie vor der Kündigung einen vollständigen Export aller Jahre. Diese Software übernimmt beim Umzug die Eröffnungswerte aus Ihrer letzten Saldenliste und die Stammdaten; den Rest beschreibt die Seite Softwarewechsel und Altdaten.

Preise

Der GoBD-Export ist Teil der Buchhaltung, nicht ein Zusatzmodul. Es gibt ihn in jedem Tarif, für beliebig viele Geschäftsjahre.

Tarife mit GoBD-Export (je Gesellschaft und Monat, Staffel nach Größenklasse)
TarifPreisEnthalten
Buchhaltung Soloab 95 €laufende Buchhaltung mit GoBD-Export, Belegarchiv, Festschreibung und Verfahrensdokumentation
Buchhaltung Gesamtpaketab 125 €zusätzlich je Gesellschaft und zwölf Monate ein HGB-Jahresabschluss, die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums und eine E-Bilanz
Buchhaltung & EÜR99 €je Arbeitsbereich, für Einnahmen-Überschuss-Rechner: Buchhaltung mit GoBD-Export und Anlage EÜR
Alle Tarife und Größenklassen: Preisübersicht.

Rechtsgrundlagen

Stand: 19. Oktober 2026.

Alle Seiten zum GoBD-Export

Jede Seite beantwortet eine Frage, die vor oder während einer Betriebsprüfung tatsächlich auftaucht.

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ein GoBD-Export ist die Datenüberlassung (Z3) nach § 147 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AO, früher Datenträgerüberlassung genannt: Die Buchhaltungsdaten gehen in einem maschinell auswertbaren Format an die Außenprüfung, zusammen mit einer Beschreibung, welche Tabelle welche Felder hat und wie die Tabellen zusammenhängen. Üblich ist dafür die Datei index.xml nach dem Beschreibungsstandard, den die Prüfsoftware IDEA der Finanzverwaltung direkt einliest. Vorgeschrieben ist dieser Standard nicht, die GoBD-Anlage nennt ihn freiwillig.

In der Buchhaltung unter „Abschluss“ im Bereich „Exporte“; im EÜR-Bereich heißt dieselbe Seite „Jahresende-Check“. Dort steht im Abschnitt „Betriebsprüfung“ die Schaltfläche „GoBD-Datenexport (Betriebsprüfung)“. Haben Sie mehrere Geschäftsjahre gebucht, setzen Sie vorher die Häkchen für die Jahre, die der Prüfer sehen will; heraus kommt eine ZIP-Datei.

Ja. Eine Prüfung umfasst meist mehrere Geschäftsjahre, deshalb wählen Sie die Jahre einzeln aus. Das Buchungsjournal bleibt eine einzige Datei, weil die Buchungsnummer je Gesellschaft fortlaufend und eindeutig ist. Die Summen- und Saldenliste liegt je Jahr in einem eigenen Unterordner, damit Eröffnungs- und Schlusssalden jedes Jahres getrennt lesbar bleiben.

Die Belege haben einen eigenen, größeren Export: In der Buchhaltung unter „Belege“ im Menü mit den drei Punkten steht „Belegarchiv exportieren“. Das Belegarchiv enthält alle Tabellen des GoBD-Exports und zusätzlich die Belegdateien, ein Belegverzeichnis und eine Tabelle, die jeden Beleg seiner Buchung zuordnet – auch dann, wenn eine Buchung mehrere Belege hat. Fehlt eine Datei, sagt die Software das, statt ein lückenhaftes Archiv zu liefern.

Ja, mit dem kostenlosen Online-Check unter „GoBD-Export prüfen“. Sie ziehen das ZIP in den Browser; das Werkzeug inventarisiert den Inhalt lokal auf Ihrem Rechner und zeigt, ob Indexdatei, Buchungsdaten, Stammdaten und Belege enthalten sind. Die Datei wird dabei nicht hochgeladen.

Sie müssen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist auswertbar bleiben. Ziehen Sie deshalb vor der Kündigung des alten Programms einen vollständigen Export aller Jahre und bewahren Sie ihn auf. Diese Software übernimmt beim Umzug die Eröffnungswerte und Stammdaten; einen fremden GoBD-Export liest sie nicht als Buchungen ein.

Ja, in jedem Buchhaltungstarif: in Buchhaltung Solo ab 95 €, im Gesamtpaket ab 125 € je Gesellschaft und Monat und im Abo „Buchhaltung & EÜR“ für 99 € je Arbeitsbereich und Monat. Der Export kostet nichts extra, auch nicht für mehrere Geschäftsjahre.

Eine amtliche GoBD-Zertifizierung gibt es nicht. Die Finanzverwaltung erteilt keine Positivtestate, und Zertifikate oder Testate Dritter binden sie nicht (GoBD Rz. 179 bis 181). Ob eine Buchführung ordnungsmäßig ist, hängt vom Zusammenspiel aus Software, Bedienung und Verfahrensdokumentation ab. Die Software liefert dafür Festschreibung, Storno statt Änderung, Erfassungszeitpunkte, die Verfahrensdokumentation und den Datenexport.

Nein. Der Export liefert die Daten, die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie sie entstehen: Belegeingang, Erfassung, Festschreibung, Berechtigungen und Aufbewahrung. Die Software hat für die Verfahrensdokumentation einen eigenen Bereich, in dem Sie die Beschreibung aus Ihren Einstellungen heraus erstellen.

Buchen, festschreiben, exportieren – in einer Software

Testen Sie die Buchhaltung sieben Tage. Der GoBD-Export, das Belegarchiv und die Verfahrensdokumentation gehören zu jedem Tarif.