Stichtag 31. Dezember
Guthaben bei Zahlungsdienstleistern in der Bilanz: Posten, Bewertung, Nachweis
Guthaben bei Zahlungsdienstleistern gehören zum Stichtag vollständig in die Bilanz, getrennt je Anbieter und Währung. Das HGB nennt sie nicht ausdrücklich: Entscheidend ist, wer Ihr Schuldner ist und was der Anspruch rechtlich ist. Für Ansprüche gegen E-Geld-Institute und Marktplätze passt nach dem Gesetzeswortlaut der Posten sonstige Vermögensgegenstände, bei PayPal ist die Antwort weniger eindeutig. Diese Seite behandelt Posten, Einbehalte, Fremdwährung, Nachweis und getrennt davon die Einnahmenüberschussrechnung.
In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.
Stand: 2026-11-06
Kein eigener Bilanzposten: was § 266 HGB hergibt
Anbieterangaben aus deren eigenen Unterlagen, abgerufen am 6. November 2026. Prüfen Sie Ihren eigenen Vertrag: Vertragspartner und Zulassung können sich ändern.
Zwei Fragen sind zu trennen. Solange Ihr Kunde nicht gezahlt hat, besteht eine Forderung gegen den Kunden. Hat der Zahlungsdienstleister das Geld eingenommen, ist er Ihr Schuldner, und der Anspruch auf Auszahlung steht neben dem Kundengeschäft. Für diesen Anspruch ist B.II.4 oder B.IV zu wählen. Rechtsprechung oder eine Verwaltungsanweisung, die das für Zahlungsdienstleister festlegt, haben wir nicht gefunden; maßgeblich ist der Gesetzeswortlaut.
| Schuldner | Status laut eigenen Unterlagen | Folge |
|---|---|---|
| PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. | In Luxemburg als Kreditinstitut zugelassen; das Geld im Konto ist laut Bedingungen E-Geld und keine Einlage. | Nicht geregelt. Für B.IV spricht der Status, für B.II.4 die Art des Anspruchs. Mit der Kanzlei entscheiden und beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB). |
| Stripe Technology Europe, Limited | Von der Central Bank of Ireland als E-Geld-Institut zugelassen. Vertragspartner im EWR ist laut Stripe-Vertrag Stripe Payments Europe, Limited; Stripe Technology Europe kommt für die Finanzdienste als weitere Partei hinzu. | Kein Kreditinstitut: B.II.4. |
| Amazon Payments Europe s.c.a. (Händlerkonto Amazon Pay) | In Luxemburg als E-Geld-Institut zugelassen; „E-Geld stellt keine Einlage dar“. | Kein Kreditinstitut: B.II.4. |
| Marktplatz | Maßgeblich ist Ihr Vertrag mit dem Marktplatz. | Anspruch auf Auszahlung: im Kontenrahmen der Software B.II.4. |
Beispiel: Stichtagsliste einer GmbH zum 31. Dezember 2025
Erfundene Werte; Kurs angenommen. Die GmbH folgt dem Kontenrahmen und zeigt alle Ansprüche unter B.II.4.
Beispiel: Eine mittelgroße GmbH verkauft über den eigenen Shop und zwei Marktplätze. Sie listet zum Stichtag jedes Konto einzeln, weil § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB die Einzelbewertung verlangt und § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB die Verrechnung verbietet.
| Konto | Betrag | Ausweis |
|---|---|---|
| PayPal in Euro (1384 / 1474) | 12.480,55 € | B.II.4 |
| PayPal in US-Dollar, 5.000,00 USD zu 1,08 | 4.629,63 € | B.II.4 |
| Stripe, frei verfügbar (1361 / 1464) | 5.715,30 € | B.II.4 |
| Stripe, Reserve | 1.500,00 € | B.II.4, Restlaufzeit prüfen |
| Amazon (1379 / 1473) | 23.640,10 € | B.II.4 |
| Summe sonstige Vermögensgegenstände | 47.965,58 € | |
| Kaufland (1396 / 1479), Rückbelastung über dem Guthaben | 418,20 € | C.8, nicht gegen Amazon verrechnet |
Fremdwährung: das US-Dollar-Konto zum Stichtag
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen (§ 256a Satz 1 HGB). Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger gelten Anschaffungskostengrenze und Realisationsprinzip dabei nicht (§ 256a Satz 2 HGB): Auch ein Kursgewinn wird also gezeigt. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung stehen gesondert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen (§ 277 Abs. 5 Satz 2 HGB).
Im Beispiel steht das US-Dollar-Konto mit 4.700,00 € in den Büchern. Der Stichtagswert beträgt 5.000,00 USD geteilt durch 1,08, also 4.629,63 €. Die Differenz von 70,37 € ist Aufwand. Anbieter wechseln Währungen außerdem zu eigenen Kursen; solche Umrechnungen sind abgerechnete Beträge und keine Stichtagsbewertung.
| Vorgang | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Aufwand aus der Währungsumrechnung | 2150 / 6880 | 1384 / 1474 (Unterkonto US-Dollar) | 70,37 € |
| Summe | 70,37 € |
Einbehalte, Reserven und Mindestguthaben
- Ein Einbehalt ist kein Aufwand. Er bleibt Ihr Anspruch und gehört zu den Vermögensgegenständen (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB), solange er nicht verbraucht oder uneinbringlich ist.
- Führen Sie ihn getrennt vom frei verfügbaren Betrag, damit Sie ihn einzeln bewerten können (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
- Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, ist das bei dem Posten zu vermerken (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB).
- Rückbuchungen und Erstattungen aus Verkäufen vor dem Stichtag, die bis zur Aufstellung bekannt werden, sind zu berücksichtigen, wenn das Risiko am Stichtag schon bestand (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Das kann den Wert des Anspruchs mindern oder eine Rückstellung nötig machen; das klären Sie mit der Kanzlei.
- Ein gesperrtes oder bestrittenes Guthaben ist auf seine Werthaltigkeit zu prüfen. Es wird nicht schon deshalb weggelassen, weil es gerade nicht auszahlbar ist.
Viele Anbieter halten einen Teil Ihres Geldes zurück. PayPal kennt in seinen Bedingungen ein Reservekonto und Mindestreserven, Stripe definiert „Reserve“ als Sicherheit, die Stripe hält und kontrolliert, Amazon Pay nennt in Nr. 2.6 seiner Händlervereinbarung eine Rücklage. Gebührenhöhen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist, was in Ihrem Konto steht.
Der Nachweis zum Stichtag
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. § 240 Abs. 1 und 2 HGB verlangt ein Inventar, in dem Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände genau verzeichnet sind, und § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB eine Buchführung, die ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit überblicken kann. Praktisch brauchen Sie je Konto einen Kontoauszug, Bericht oder eine Saldenbestätigung des Anbieters, die den Bestand zum 31. Dezember zeigt, getrennt nach frei verfügbar und einbehalten.
Rufen Sie diesen Bericht zeitnah ab und bewahren Sie ihn im Ursprungsformat auf; ein CSV-Bericht kann die Belegfunktion erfüllen (GoBD Rz. 76). Seit der GoBD-Fassung vom 14. Juli 2025 ist der bloße technische Nachweis eines Zahlungsabwicklungsdienstes nicht aufbewahrungspflichtig. Das gilt aber ausdrücklich nicht, wenn er als Buchungsbeleg verwendet wird, die einzige Form der Abrechnung mit dem Dienst ist oder nur mit ihm bare und unbare Vorgänge in der Kassenführung eindeutig zu trennen sind (Rz. 121). Bei Zahlungsdienstleistern und Marktplätzen trifft das häufig zu: Die Abrechnung des Anbieters ist oft der einzige Beleg.
Mehrere Anbieter, Währungen und tägliche Auszahlungen
Bei einem Konto reicht der Blick auf den Saldo. Bei mehreren Anbietern, Währungen und täglichen Auszahlungen entstehen am Stichtag vier Mengen, die auseinanderlaufen: Bestand laut Anbieter, Bestand laut Buchhaltung, Geld unterwegs zur Bank und Verkäufe, die der Anbieter noch nicht abgerechnet hat.
Stimmen Sie deshalb je Konto ab: Bestand laut Anbieter minus Buchbestand ergibt eine Differenz, die sich aus noch nicht gelesenen Zeilen, Gebühren oder Rückbuchungen erklären muss. Was bereits unterwegs zur Bank ist, steht nicht mehr im Guthaben, sondern auf dem Geldtransitkonto. Fehlt ein Abgleich, bleibt ein Rest, der das Bild des Umlaufvermögens verzerrt und später nur mühsam zu erklären ist. Ein Rumpfjahr oder ein abweichendes Geschäftsjahr ändert daran nichts: Es zählt der Abschlussstichtag.
Einnahmenüberschussrechnung: keine Bilanz, aber die Frage nach dem Zufluss
Wer nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, hat kein Guthaben zu bilanzieren. Die Frage lautet hier, ob das Geld beim Anbieter am 31. Dezember schon zugeflossen ist (§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG). Zufluss setzt die wirtschaftliche Verfügungsmacht voraus (H 11 EStH). Sie muss nicht endgültig sein. Eine Gutschrift in den Büchern des Schuldners führt zum Zufluss, wenn die Leistungspflicht eindeutig und unbestritten ist und der Schuldner zahlen kann.
Für frei verfügbare Beträge, die Sie jederzeit abrufen können, spricht das für den Zufluss. Für Einbehalte ist die Antwort nicht geregelt. H 11 EStH nennt zwei Fälle aus dem Provisionsgeschäft, an denen man sich orientieren kann: Beträge auf einem Kautionskonto sind zugeflossen, Beträge auf einem Stornoreservekonto nicht, wenn sie bei Gutschrift nicht fällig waren und nicht verzinst werden. Ob das auf Ihren Einbehalt passt, hängt vom Vertrag ab und gehört zur Kanzlei.
In der Software geben Sie im EÜR-Modul je Verrechnungskonto an, welcher Bruttobetrag zum 31. Dezember noch nicht zugeflossen ist, mit Vermerk. Die Software zieht den durch Erlösbuchungen des Jahres gedeckten Betrag ab und setzt ihn im Folgejahr automatisch als Einnahme an. Das ist keine Buchung und ändert die Umsatzsteuer nicht. Prüfen Sie den tatsächlichen Zufluss auch im Folgejahr: Bleibt eine Reserve weiterhin gesperrt, müssen Sie die automatische Hinzurechnung gegebenenfalls gesondert korrigieren. Eine erneute Angabe über diese Funktion wird nur durch Erlösbuchungen des jeweiligen Jahres gedeckt.
Ihre Stichtagsliste, die Kanzlei und der Weg in der Software
Legen Sie zum 31. Dezember die Liste aller Konten mit Bestand, Währung, Einbehalt und Nachweis an. Die Wahl des Postens bei PayPal, die Bewertung gesperrter Beträge und Rückstellungen für spätere Rückbuchungen entscheiden Sie am besten mit Ihrer Kanzlei.
In der Software bucht jeder Zahlungsdienstleister und Marktplatz gegen ein eigenes Verrechnungskonto, das im Kontenrahmen unter B.II.4 steht; für Fremdwährung gibt es Unterkonten je Währung, und Konten mit der Kursmethode Stichtag nehmen am Fremdwährungslauf des Abschlusses teil. Bei Standardkonten ordnet die Software einen Habensaldo bei der Erstellung der Saldenliste den sonstigen Verbindlichkeiten zu. Eigene Konten und ausdrücklich abweichende Zuordnungen prüfen Sie selbst. Die Salden laufen aus demselben Journal in Jahresabschluss und E-Bilanz. Die Buchhaltung kostet im Gesamtpaket je Gesellschaft und Monat 125 €, 150 € oder 300 € nach Größenklasse, für große Gesellschaften auf Anfrage, unabhängig von der Zahl der Transaktionen.
Häufige Fragen
Ist ein PayPal-Guthaben ein Bankguthaben im Sinn des § 266 HGB?
Das ist nicht ausdrücklich geregelt. PayPal bezeichnet sich in seinen Nutzungsbedingungen als in Luxemburg zugelassenes Kreditinstitut, das Geld im Konto aber als E-Geld und nicht als Einlage. § 266 Abs. 2 B.IV HGB spricht von Guthaben bei Kreditinstituten. Entscheiden Sie mit Ihrer Kanzlei und behalten Sie die Darstellung bei (§ 265 Abs. 1 HGB).
Unter welchem Posten steht ein Stripe-Guthaben?
Stripe Technology Europe, Limited ist nach eigenen Angaben ein E-Geld-Institut, kein Kreditinstitut. Der Anspruch ist deshalb kein Guthaben bei einem Kreditinstitut im Sinn des § 266 Abs. 2 B.IV HGB, sondern steht unter B.II.4, sonstige Vermögensgegenstände.
Spielt die Frage für kleine Gesellschaften eine Rolle?
Für kleine Kapitalgesellschaften ja: Ihre verkürzte Bilanz zeigt die Posten mit Buchstaben und römischen Zahlen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB), also B.II und B.IV getrennt. Eine Kleinstkapitalgesellschaft kann nur die Buchstaben zeigen (Satz 4); dann steht beides unter B. Umlaufvermögen.
Dürfen ein positiver und ein negativer Anbieter-Saldo verrechnet werden?
Nein. Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB). Ein Marktplatz mit Rückbelastungen über dem Bestand ist eine Verbindlichkeit und steht getrennt vom Anspruch gegen einen anderen Anbieter.
Wie wird ein Guthaben in US-Dollar zum Jahresende bewertet?
Zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag (§ 256a Satz 1 HGB). Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wird auch ein Kursgewinn gezeigt (§ 256a Satz 2 HGB). Der Ausweis steht gesondert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen (§ 277 Abs. 5 Satz 2 HGB).
Muss ein Marktplatzguthaben in der EÜR am 31. Dezember versteuert werden?
Es kommt auf den Zufluss an (§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG). Maßgeblich ist die wirtschaftliche Verfügungsmacht (H 11 EStH). Frei verfügbare Beträge sprechen dafür, nicht fällige Einbehalte können dagegen sprechen; eine Regelung speziell für Marktplätze gibt es nicht. Die Umsatzsteuer folgt eigenen Regeln.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 266 HGB – Gliederung der Bilanz — abgerufen am 06.11.2026
- § 240 HGB – Inventar — abgerufen am 06.11.2026
- § 246 HGB – Vollständigkeit, Verrechnungsverbot — abgerufen am 06.11.2026
- § 252 HGB – Allgemeine Bewertungsgrundsätze — abgerufen am 06.11.2026
- § 256a HGB – Währungsumrechnung — abgerufen am 06.11.2026
- § 265 HGB – Allgemeine Grundsätze für die Gliederung — abgerufen am 06.11.2026
- § 268 HGB – Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz — abgerufen am 06.11.2026
- § 277 HGB – Vorschriften zu einzelnen Posten der GuV — abgerufen am 06.11.2026
- § 11 EStG – Zufluss und Abfluss — abgerufen am 06.11.2026
- H 11 EStH 2025 – Zufluss von Einnahmen — abgerufen am 06.11.2026
- GoBD, Fassung vom 14.07.2025 (Amtliches AO-Handbuch 2026, Anhang 33) — abgerufen am 06.11.2026
- PayPal-Nutzungsbedingungen (Deutschland) — abgerufen am 06.11.2026
- Stripe: STEL Authorised Payment Services — abgerufen am 06.11.2026
- Stripe Services Agreement (Deutschland) — abgerufen am 06.11.2026
- Amazon Payments Europe Nutzungsvereinbarung, Händlerkonten — abgerufen am 06.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.