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Amazon-Gebühren

Amazon Gebühren buchen: SKR03 und SKR04 mit Vorsteuer und Verrechnungskonto

Amazon-Gebühren buchen Sie als Aufwand: Verkaufsgebühren in SKR03 auf 4760 und in SKR04 auf 6770, Versand durch Amazon auf 4730 bzw. 6740, Werbung auf 4600 bzw. 6600. Bei Einbehalt aus dem Verkaufsguthaben ist das Amazon-Verrechnungskonto das Gegenkonto; gesondert bezahlte Werberechnungen folgen ihrem tatsächlichen Zahlungsweg. Seit dem 1. August 2024 berechnet Amazon deutschen Unternehmen auf Verkaufs- und Versandgebühren deutsche Umsatzsteuer. Der Vorsteuerabzug setzt die Voraussetzungen des § 15 UStG voraus; das folgende Beispiel unterstellt volle Vorsteuerabzugsberechtigung.

In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.

Stand: 2026-11-06

Welche Amazon-Gebühr auf welches Konto gehört

Kontenrahmen schreiben keine Marktplatzkonten vor. Die Zuordnung ist eine nachvollziehbare Wahl: Entscheiden Sie einmal und bleiben Sie dabei. Gebührenarten nach der Preisseite des Anbieters, ohne Beträge, weil diese sich ändern.

Gebührenarten und Konten, Stand 6. November 2026
GebührSKR03SKR04Wofür
Verkaufsgebühr4760 Verkaufsprovisionen6770 VerkaufsprovisionenProzentsatz vom Verkaufspreis je Kategorie
Bearbeitungsgebühr für Erstattungen4760 Verkaufsprovisionen6770 Verkaufsprovisionenfällt an, wenn eine Bestellung erstattet wird
Versand durch Amazon4730 Ausgangsfrachten6740 AusgangsfrachtenPauschale je Einheit nach Größe und Gewicht
Lager-, Langzeitlager- und Remissionsgebühren4700 Kosten der Warenabgabe6700 Kosten der WarenabgabeLagerung je Volumen, Rücksendung aus dem Lager
Grundgebühr des Verkaufstarifs4900 Sonstige betriebliche Aufwendungen6300 Sonstige betriebliche Aufwendungenmonatlich im Tarif Professionell
Werbung (Amazon Ads, oft noch AMS genannt)4600 Werbekosten6600 Werbekosteneigene Rechnung, je nach Anzeigenart Abrechnung nach Klicks oder Einblendungen

Wer die Amazon-Rechnung stellt und was daraus für die Steuer folgt

Die Steuer hängt davon ab, wer abrechnet. Der Rechnungssteller wechselte zum 1. August 2024, darum zählt bei jeder Rechnung das Datum.

Seit 1. August 2024

In seiner Mitteilung an Verkäufer schreibt der Anbieter: Die Dienste kommen von der Amazon EU S.à r.l., und bei Sitz in Deutschland stellt die Niederlassung im eigenen Land die Rechnungen aus. „Aus diesem Grund gelten die lokalen Umsatzsteuerregelungen und auf die Gebühren, die Amazon erhebt, fällt Umsatzsteuer an.“ Sie buchen netto auf das Aufwandskonto und 19 % auf 1576 bzw. 1406 Abziehbare Vorsteuer.

Bis 31. Juli 2024

Hat die Amazon Services Europe S.à r.l. aus Luxemburg ohne Steuerausweis abgerechnet, liegt der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG bei Ihnen und Sie schulden die Steuer selbst (§ 13b Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 UStG). Bei voller Vorsteuerabzugsberechtigung ziehen Sie dieselbe Steuer nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ab: 1577 an 1787 in SKR03, 1407 an 3837 in SKR04, Kennzahlen 46, 47 und 67. Ohne Vorsteuerabzugsrecht entfällt Kennzahl 67; die geschuldete Steuer erhöht den Aufwand.

Werbung

Werbung wird getrennt von den Verkaufsgebühren abgerechnet, die Bedingungen verlangen eine Steuerrechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer. Den Aussteller lesen Sie von Ihrer Werberechnung ab: Mit deutscher Umsatzsteuer ist es Vorsteuer, ohne Steuerausweis eines Ausstellers aus einem anderen EU-Land prüfen Sie § 13b UStG.

Ihre Rechnung geht vor

Rechnungssteller und Sitz ändern sich, die Angaben stammen aus dem Abruf vom 6. November 2026. Prüfen Sie Aussteller, Steuerausweis und Leistungszeitraum. Der Vorsteuerabzug setzt eine Rechnung nach den §§ 14, 14a UStG voraus.

Beispiel: ein Amazon-Abrechnungszeitraum bis zur Auszahlung

Beispiel mit frei gewählten Beträgen: GmbH mit Sitz in Deutschland, Soll-Versteuerung, nur Lieferungen im Inland, Gebührenrechnung mit 19 % Umsatzsteuer. Das Verrechnungskonto steht danach auf null: 23.800,00 € im Soll, im Haben 238,00 € + 2.856,00 € + 3.570,00 € + 357,00 € + 16.779,00 €, zusammen ebenfalls 23.800,00 €. Entgelt und Steuer stehen getrennt wie im Journal; wo 8400 / 4400 als Automatikkonto läuft, buchen Sie brutto in einer Zeile, sonst zählt die Steuer doppelt.

Buchungssätze, Konten jeweils SKR03 / SKR04
VorgangSollHabenBetrag
Verkäufe, Entgelt1379 / 14738400 / 440020.000,00 €
Verkäufe, Umsatzsteuer1379 / 14731776 / 38063.800,00 €
Erstattung an Kundschaft, Entgelt8400 / 44001379 / 1473200,00 €
Erstattung an Kundschaft, Umsatzsteuer1776 / 38061379 / 147338,00 €
Verkaufsgebühren, netto4760 / 67701379 / 14732.400,00 €
Verkaufsgebühren, Vorsteuer1576 / 14061379 / 1473456,00 €
Versand durch Amazon, netto4730 / 67401379 / 14733.000,00 €
Versand durch Amazon, Vorsteuer1576 / 14061379 / 1473570,00 €
Lagergebühren, netto4700 / 67001379 / 1473300,00 €
Lagergebühren, Vorsteuer1576 / 14061379 / 147357,00 €
Auszahlung auf das Bankkonto1200 / 18001379 / 147316.779,00 €
Summe aller Buchungen47.600,00 €

Abrechnungsbericht, Steuerbericht, Rechnung: drei Papiere, drei Aufgaben

Jedes Papier beantwortet eine andere Frage.

  • Der Abrechnungsbericht zeigt das Geld: Bestellungen stehen unter anderem mit order-id im Bericht, das Auszahlungsdatum in deposit-date. Betragsart, Beschreibung und Betrag stehen in amount-type, amount-description und amount. Den Zeitplan bestimmt der Marktplatz. Der Bericht erklärt, warum die Auszahlung so hoch ist, wie sie ist.
  • Der Umsatzsteuer-Transaktionsbericht zeigt den Umsatz. Er listet Verkäufe, Retouren, Erstattungen und grenzüberschreitende Warenbewegungen mit Abgangsland, Bestimmungsland und Steuersatz. Gebühren stehen darin nicht.
  • Die Rechnung über Verkaufsgebühren ist der Steuerbeleg. Ohne sie gibt es keinen Vorsteuerabzug, auch wenn der Abrechnungsbericht denselben Betrag zeigt.
  • Die Bankzeile ist weder Umsatz noch Gebühr, sondern gleicht das Verrechnungskonto aus.

Amazon-Gutschrift ist nicht gleich Amazon-Gutschrift

Wer danach sucht, meint meist einen von vier Fällen, und die gehören auf verschiedene Konten.

Erstattung an die Kundschaft

Mindert Erlös und Umsatzsteuer für den Zeitraum, in dem die Änderung eintritt (§ 17 Abs. 1 Sätze 1 und 8 UStG). Im Beispiel oben sind das die 238,00 €.

Gebühr kommt zurück

Kommt bei einer Erstattung ein Teil der Verkaufsgebühr zurück, drehen Sie die Gebühr um: 1379 bzw. 1473 an 4760 bzw. 6770. Auch die Vorsteuer sinkt (§ 17 Abs. 1 Satz 2 UStG).

Ausgleich für Lagerware

Der Ersatz für verlorene oder beschädigte Ware ist keine Gebührenkorrektur. Wie der Betrag umsatzsteuerlich zu sehen ist, klären Sie mit Ihrer Kanzlei.

Eigene Einkäufe

Bürobedarf aus dem Kundenkonto oder Cloud-Rechnungen sind kein Verkaufsgeschäft und gehören nicht auf das Verrechnungskonto.

Was bei tausenden Amazon-Zeilen kippt

Eine einzelne Bestellung bucht jeder von Hand. Bei hohem Volumen liegen die Probleme woanders als bei der Kontierung.

  • Der Zeitraum: Bei Soll-Versteuerung entsteht die Steuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Lieferung; bei vorheriger Vereinnahmung bereits im Zeitraum der Anzahlung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 1 und 4 UStG). Bei Ist-Versteuerung zählt die Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG).
  • Die Lesbarkeit: Der Bericht hat eine Zeile je Transaktion und Artikel. Ins Journal gehören verdichtete Sätze, die auf die Einzelzeilen zurückführen; die Bedingungen stehen auf der Seite zu Sammelbuchungen.
  • Lagerbewegungen und Auslandsversand: Das Verbringen eigener Ware aus Deutschland in einen anderen EU-Staat gilt grundsätzlich als Lieferung gegen Entgelt (§ 3 Abs. 1a UStG). Lieferungen aus einem Auslandslager sind nach ihrem Warenweg einzuordnen: lokale Lieferungen regelmäßig im Lagerland, innergemeinschaftliche Fernverkäufe gegebenenfalls über OSS (§§ 3c, 18j UStG).
  • Der Saldo: Bleibt das Verrechnungskonto nicht erklärbar, fehlt meist eine Gebührenrechnung oder eine Erstattung. Ein belegtes Guthaben am Jahresende gehört zu den sonstigen Vermögensgegenständen (§ 266 Abs. 2 B.II.4 HGB). Ein Habensaldo kann dagegen eine Verbindlichkeit gegenüber Amazon sein; klären Sie dessen Ursache vor dem Abschluss.
  • Die Menge selbst: Für den Marktplatz-Import haben wir noch keinen Nachweis aus dem Echtbetrieb. Unser Mengenbeleg stammt aus Stapel- und Dateiimporten, die Zahlen und ihre Grenzen stehen auf der Übersicht zu Massendaten. Machen Sie bei sehr großem Volumen deshalb vor dem Umstieg einen Probelauf mit Ihren echten Daten.

Ihre Prüfung je Abrechnung und der Punkt für die Kanzlei

Diese Seite informiert, sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

  • Liegt für jeden Monat die Rechnung über Verkaufsgebühren vor, und stimmen Aussteller, Steuerausweis und Zeitraum?
  • Passen Verkäufe, Erstattungen und Gebühren zur Auszahlung?
  • Sind Werberechnungen getrennt erfasst, damit nichts doppelt im Aufwand steht?
  • Lagert Ware im Ausland oder wird sie zwischen Ländern verlegt? Dann brauchen Sie dort meist eine eigene Registrierung, und Ihre Kanzlei ist der bessere Weg, ebenso bei Altjahren mit § 13b UStG.

Vom Amazon-Bericht bis zu Steuer und Abschluss

In der Software läuft das über die Berichtsdatei: Sie laden den Umsatzsteuer-Transaktionsbericht hoch, eine Direktanbindung bieten wir hier nicht an. Jede Zeile wird nach Land, Satz und Käufer eingeordnet und je Tag, Marktplatz, Einordnung, Land und Steuersatz verdichtet, Erstattungen getrennt. Die Vorschau schreibt nichts und nennt jede nicht gebuchte Zeile mit Grund, etwa Umlagerungen oder Versand aus Auslandslagern. Gebucht wird nur bei unverändertem Plan, und ein Import lässt sich mit exakten Stornos zurücknehmen. Große Berichte rufen Sie für kürzere Zeiträume ab, etwa je Monat. Die Berichtsdatei speichert die Software mit dem Import, denn nur sie führt von der verdichteten Buchung zur Einzelzeile (§ 147 Abs. 1 AO). Die Gebühren kommen mit der Gebührenrechnung als Beleg dazu: Die KI liest sie; ausreichend sichere Vorschläge bucht die Automatik von selbst, solange sie eingeschaltet ist, alle anderen geben Sie frei.

Aus demselben Journal entstehen Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung, Saldenliste, HGB-Jahresabschluss und E-Bilanz. Der Weg über ein Vorsystem mit Exportdatei ist ebenso zulässig, Ihre Kanzlei kann in beiden Fällen mitarbeiten. Berechnet wird je Gesellschaft und Monat nach Größenklasse, nicht je Transaktion, und Marktplatzzeilen zählen nicht zu den KI-gelesenen Belegen; die Beträge stehen unter Preise.

Häufige Fragen

Auf welches Konto buche ich Amazon-Gebühren in SKR03 und SKR04?

Verkaufsgebühren auf 4760 in SKR03 und 6770 in SKR04, Versand durch Amazon auf 4730 bzw. 6740, Lagergebühren auf 4700 bzw. 6700. Gegenkonto ist das Amazon-Verrechnungskonto. Die 19 % Umsatzsteuer der Rechnung gehen auf 1576 bzw. 1406 (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).

Wie buche ich Amazon-Werbung, also AMS-Gebühren?

Auf 4600 in SKR03 oder 6600 in SKR04 Werbekosten, getrennt von den Verkaufsgebühren, weil die Werbung eine eigene Rechnung hat. Weist sie deutsche Umsatzsteuer aus, ziehen Sie diese nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ab. Ohne Steuerausweis eines Ausstellers aus einem anderen EU-Land prüfen Sie § 13b UStG.

Gilt für Amazon-Gebühren noch § 13b UStG?

Bei Sitz in Deutschland in der Regel nur noch für Rechnungen bis 31. Juli 2024. Seit dem 1. August 2024 stellt laut Amazon die deutsche Niederlassung der Amazon EU S.à r.l. die Rechnungen aus, und es fällt Umsatzsteuer an. Fehlt der Steuerausweis auf einer neueren Rechnung, klären Sie das, statt § 13b Abs. 5 UStG zu unterstellen.

Was ist das Amazon-Verrechnungskonto?

Ein Bestandskonto für die Forderung an den Marktplatz: Umsätze erhöhen es, Gebühren, Erstattungen und Auszahlungen mindern es. In der Software heißt es 1379 in SKR03 und 1473 in SKR04. Führen Sie Ihre Bücher anderswo, legen Sie ein eigenes Konto an. Ein belegtes Guthaben am Stichtag gehört nach § 266 Abs. 2 B.II.4 HGB zu den sonstigen Vermögensgegenständen; ein Habensaldo kann dagegen eine Verbindlichkeit darstellen.

Wie buche ich eine Amazon-Gutschrift in SKR03?

Wird Ihrer Kundschaft erstattet, buchen Sie 8400 und 1776 an das Verrechnungskonto 1379, im Zeitraum der Änderung (§ 17 Abs. 1 Satz 8 UStG). Bekommen Sie dagegen eine Verkaufsgebühr zurück, buchen Sie 1379 an 4760 und korrigieren die Vorsteuer auf 1576 nach § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG.

Ändert sich die Buchung in lexoffice oder einer anderen Software?

Das Buchungsmuster bleibt unabhängig von der Software gleich: Umsatz und Gebühr laufen über das Verrechnungskonto, die Auszahlung gleicht es aus. Anders sind nur Kontennummern und Bedienung, denn die Steuerfolgen ergeben sich aus den §§ 13b, 15 und 17 UStG.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.