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Rücktrag in der Bilanz

Verlustrücktrag buchen: der Erstattungsanspruch in der Bilanz des Verlustjahres

Den Verlustrücktrag buchen Sie im Abschluss des Verlustjahres als Forderung gegen das Finanzamt: Soll Körperschaftsteuerrückforderung an Erstattungen für Vorjahre. Das ist keine latente Steuer. Der Erstattungsbetrag wird als Ertrag erfasst und erhöht dadurch das Eigenkapital beziehungsweise vermindert den Jahresfehlbetrag. Zu buchen hat das in der Regel nur die Körperschaft, denn die Einkommensteuer gehört dem Inhaber, und die Gewerbesteuer kennt keinen Rücktrag. Unten stehen die Rechnung für einen Verlust 2025 mit beiden Vorjahren und der Rechtsstand je Verlustjahr, weil die Angaben dazu oft nicht zusammenpassen.

In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.

Stand: 2026-11-06

Forderung im Verlustjahr, nicht im Jahr des Bescheids

Der Rücktrag ändert die Steuer eines Vorjahres, die Bilanz des Verlustjahres zeigt aber den Anspruch. Nach dem Anwendungserlass entsteht er „erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist“ (AEAO zu § 38 Nr. 1 mit BFH VII R 104/98). Am 31. Dezember 2025 gibt es den Anspruch aus dem Verlust 2025 also schon, auch wenn der geänderte Bescheid erst 2027 kommt. In die Bilanz zum 31. Dezember 2024 gehört er nicht, selbst wenn beim Aufstellen im Frühjahr 2025 ein Verlust absehbar ist.

Ausgewiesen wird die Forderung unter den sonstigen Vermögensgegenständen, der Ertrag unter „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB). Voraussetzung ist, dass die GmbH nicht verzichtet: Auf Antrag unterbleibt der Rücktrag, aber nur insgesamt (§ 10d Abs. 1 Satz 6 EStG). Steht der Verzicht beim Aufstellen fest, buchen Sie nichts.

Rechtsstand je Verlustjahr: Zeitraum und Höchstbetrag

Stand 6. November 2026. Beträge für Körperschaften; bei zusammenveranlagten Ehegatten gilt das Doppelte. Für die Körperschaftsteuer gilt § 10d EStG über § 8 Abs. 1 KStG.

Drei Jahre stehen nicht im Gesetz. Die Reihenfolge ist fest: zuerst das unmittelbar vorangegangene Jahr, nur was dort nicht ausgeglichen werden kann, geht in das zweite Jahr (§ 10d Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG). Vor 2020 lag der Höchstbetrag ab dem Verlustjahr 2013 bei 1.000.000 € (R 10d Abs. 2 EStR).

Der Betrag steht nur in Satz 1, Satz 2 nennt keinen eigenen. Die Software rechnet ihn deshalb als eine Grenze für beide Jahre zusammen; eine ausdrückliche amtliche Aussage dazu haben wir nicht gefunden. Das betrifft Sie nur bei einem Rücktrag über dem Höchstbetrag, dann gehört die Frage zur Kanzlei.

§ 10d Abs. 1 EStG nach Verlustjahr
VerlustjahrRücktrag inHöchstbetragVerzichtFundstelle
2020 und 2021das unmittelbar vorangegangene Jahr10.000.000 €ganz oder teilweise§ 52 Abs. 18b Satz 1 EStG
2022 und 2023die zwei vorangegangenen Jahre10.000.000 €nur insgesamt§ 52 Abs. 18b Satz 2 EStG, BT-Drs. 20/1111
ab 2024die zwei vorangegangenen Jahre1.000.000 €nur insgesamt§ 10d Abs. 1 Satz 1, 2 und 6 EStG

Beispiel: 180.000 € Verlust 2025 und zwei Gewinnjahre davor

GmbH, Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr, Gesamtbetrag der Einkünfte gleich zu versteuerndem Einkommen, keine Verlustvorträge in den Vorjahren, Bescheide 2023 und 2024 liegen vor. Körperschaftsteuer 15 % (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KStG), Solidaritätszuschlag 5,5 % (§ 4 SolzG 1995).

Beispiel: Der steuerliche Verlust 2025 beträgt 180.000 €. Für 2024 sind 120.000 € versteuert, für 2023 sind es 90.000 €. Zuerst wird 2024 auf null gebracht; die restlichen 60.000 € gehen nach 2023. Der Höchstbetrag greift nicht, für die Körperschaftsteuer bleibt kein Verlustvortrag.

Rücktrag und Erstattung, Beträge in €
JahrEinkommen bisherRücktragEinkommen neuMinderung KStMinderung SolZ
2024120.000,00120.000,000,0018.000,00990,00
202390.000,0060.000,0030.000,009.000,00495,00
Summe210.000,00180.000,0030.000,0027.000,001.485,00

Der Buchungssatz zum 31. Dezember 2025

Das SKR04-Konto 7604 heißt im Kontenkatalog „Körperschaftsteuer für Vorjahre“; die Software nimmt es für diese Erstattung. Die Forderung erhöht die Bilanzsumme um 28.485 €. Stimmen Handels- und Steuerergebnis überein und fallen sonst keine Steuern an, sinkt der Jahresfehlbetrag von 180.000 € auf 151.515 €. Der steuerliche Verlust bleibt 180.000 €, denn Steuern vom Einkommen sind nichtabziehbar (§ 10 Nr. 2 KStG), und ihre Erstattung erhöht das Einkommen nicht: Den Ertrag kürzen Sie bei der Einkommensermittlung wieder.

Kommt das Geld, buchen Sie Soll 1200 / 1800 Bank an 1549 / 1450 über 28.485,00 €; die Gewinn- und Verlustrechnung berührt das nicht. Zinsen auf die Erstattung beginnen erst 15 Monate nach Ablauf des Verlustjahres, hier am 1. April 2027 (§ 233a Abs. 2a AO). Weicht der Bescheid vom Ansatz ab, stimmen Sie die Korrektur mit der Kanzlei ab.

Abschlussbuchung im Verlustjahr
Soll (SKR03 / SKR04)Haben (SKR03 / SKR04)Betrag
1549 / 1450 Körperschaftsteuerrückforderung2204 / 7604 Körperschaftsteuererstattungen für Vorjahre27.000,00 €
1549 / 1450 Körperschaftsteuerrückforderung2210 / 7607 Solidaritätszuschlagerstattungen für Vorjahre1.485,00 €
Summe28.485,00 €

Gewerbesteuer, latente Steuer, Personenunternehmen: wo es keinen Rücktrag zu buchen gibt

Gewerbesteuer

§ 10a GewStG kürzt den Gewerbeertrag um Fehlbeträge aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen. Einen Rücktrag sieht die Vorschrift nicht vor. Im Beispiel bleibt die Gewerbesteuer 2023 und 2024 unverändert; die 180.000 € werden als vortragsfähiger Fehlbetrag gesondert festgestellt und später bis 1 Mio. € voll, darüber zu 60 % abgezogen.

Latente Steuer auf den Vortrag

Was nicht zurückgetragen wird, ist Vortrag und keine Forderung. Ein Vortrag fließt höchstens in aktive latente Steuern ein, in Höhe der innerhalb von fünf Jahren erwarteten Verrechnung (§ 274 Abs. 1 Satz 4 HGB). Beispiel: Auf den Gewerbesteuer-Fehlbetrag von 180.000 € wären das bei Hebesatz 400 % bis zu 25.200 € (14 %). Das ist ein Wahlrecht; kleine Gesellschaften sind befreit (§ 274a Nr. 4 HGB). Bei aktivierten latenten Steuern gilt die Ausschüttungssperre für den Betrag, um den die aktiven die passiven latenten Steuern übersteigen (§ 268 Abs. 8 Satz 2 HGB).

Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Die Einkommensteuer ist keine Steuer des Betriebs. Der Rücktrag wirkt beim Inhaber oder bei den Gesellschaftern, im Betrieb entsteht keine Forderung. Geht eine Erstattung auf dem Geschäftskonto ein, ist das eine Privateinlage (SKR03 1890, SKR04 2180).

Rücktrag oder Verzicht: was Sie vor der Buchung klären

  • Steuer der Vorjahre: Erstattet werden kann nur, was dort festgesetzt war. Vorträge, Freibeträge oder ein Gesamtbetrag der Einkünfte unter dem Rücktrag schmälern die Wirkung. Rechnen Sie mit den Bescheiden, nicht mit Schätzungen.
  • Steuersatz: Bis 2027 beträgt er 15 %, ab 2028 sinkt er stufenweise von 14 % auf 10 % (§ 23 Abs. 1 KStG). Ein Vortrag in diese Jahre ist weniger wert als ein Rücktrag in Jahre mit 15 %.
  • Verzicht: nur insgesamt, möglich bis zur Bestandskraft des auf Grund des Rücktrags geänderten Bescheids (§ 10d Abs. 1 Satz 6 EStG, R 10d Abs. 3 EStR). Ein Teilbetrag lässt sich seit dem Verlustjahr 2022 nicht mehr wählen.
  • Alte Bescheide: Sie werden auch dann geändert, wenn sie unanfechtbar sind (§ 10d Abs. 1 Satz 4 und 5 EStG).
  • Abweichendes Wirtschaftsjahr: Stichtag und Ende des Veranlagungszeitraums fallen auseinander. Ob die Forderung schon in die Bilanz gehört, klären Sie mit der Kanzlei.
  • Zur Kanzlei gehört der Fall auch bei einem Anteilsverkauf im Verlustjahr (§ 8c KStG), bei Organschaft und bei einem Sanierungsertrag.

Rücktrag in der Körperschaftsteuererklärung der Software

Die Körperschaftsteuererklärung fragt nach dem Rücktrag. Antworten Sie mit Ja, schlägt die Software den gesetzlichen Betrag vor, sobald die Gesamtbeträge der Einkünfte der Vorjahre bekannt sind; ein Teilrücktrag ist nicht wählbar. Die Vorschau verteilt den Betrag auf die Vorjahre und deckelt die Erstattung je Jahr auf die dort festgesetzte oder erklärte Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag. Grundlage ist ein bestätigter Steuerbescheid, sonst eine abgegebene Erklärung. Fehlt beides, zeigt sie „n. v.“ und einen Knopf zum Erfassen des Bescheids, aber keine Forderung. Steht die Erstattung fest, öffnet „Erstattungsanspruch im Abschluss buchen“ die vorbelegte Buchung mit den Konten von oben zum Geschäftsjahresende; ohne Buchhaltung nennt die Seite die Abschlussbuchung im Klartext.

Grenzen: Die Software rät nicht, ob ein Verzicht günstiger ist. Übernehmen Sie den vorgeschlagenen Betrag: Trägt jemand von Hand mehr ein, als die Vorjahre aufnehmen, meldet sie den ungedeckten Rest, das Rechenwerk mindert den Vortrag aber um den ganzen Betrag. Erstellen und Prüfen der Erklärung kosten nichts; den Direktversand der Körperschaftsteuererklärung gibt es nur für die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 zu je 50 €. Für Gesamtpaket und Jahresabschluss siehe Preise.

Häufige Fragen

In welchem Jahr buche ich den Verlustrücktrag?

Im Verlustjahr. Der Erstattungsanspruch entsteht mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist (AEAO zu § 38 Nr. 1, BFH VII R 104/98). Der Verlust 2025 führt also zu einer Forderung in der Bilanz zum 31. Dezember 2025, nicht erst im Jahr des geänderten Bescheids.

Wie viele Jahre kann eine GmbH einen Verlust zurücktragen?

Für Verluste seit dem Veranlagungszeitraum 2022 zwei Jahre, zuerst in das unmittelbar vorangegangene, dann in das zweite vorangegangene Jahr (§ 10d Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG, § 8 Abs. 1 KStG). Für die Verlustjahre 2020 und 2021 galt ein Jahr. Drei Jahre stehen nicht im Gesetz.

Wie hoch ist der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag?

Für Verluste ab 2024 sind es 1.000.000 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten 2.000.000 € (§ 10d Abs. 1 Satz 1 EStG). Für die Verlustjahre 2020 bis 2023 galten 10.000.000 € und 20.000.000 € (§ 52 Abs. 18b EStG, R 10d Abs. 2 EStR).

Gibt es bei der Gewerbesteuer einen Verlustrücktrag?

Nein. § 10a GewStG lässt nur die Kürzung um Fehlbeträge aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen zu, also den Vortrag. Die Gewerbesteuer der Vorjahre ändert sich durch einen Verlust nicht.

Kann ich nur einen Teil des Verlusts zurücktragen?

Seit dem Verlustjahr 2022 nicht mehr. Auf Antrag ist von der Anwendung des Rücktrags nur insgesamt abzusehen (§ 10d Abs. 1 Satz 6 EStG); der Gesetzgeber hat den teilweisen Verzicht gestrichen (BT-Drs. 20/1111).

Ist der Verlustrücktrag eine latente Steuer?

Nein. Der Rücktrag ist ein tatsächlicher Anspruch gegen das Finanzamt und steht als Forderung in der Bilanz. Latente Steuern betreffen den Verlustvortrag (§ 274 Abs. 1 Satz 4 HGB): Dort geht es um eine künftige Entlastung, angesetzt als Wahlrecht und nur bei Gesellschaften, die § 274 HGB anwenden.

Quellen und Rechtsstand

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